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   BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06   

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BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06 (https://dejure.org/2007,3795)
BVerwG, Entscheidung vom 13.09.2007 - 3 C 49.06 (https://dejure.org/2007,3795)
BVerwG, Entscheidung vom 13. September 2007 - 3 C 49.06 (https://dejure.org/2007,3795)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    VO (EWG) Nr. 881/92 Art. 3; VO (EG) Nr. 484/2002 Art. 1 Nr. 2; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art. 41 Abs. 1; ARB Nr. 1/80 Art. 13; AÜG Art. ... 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 2
    Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Fahrerbescheinigung; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; assoziationsrechtliche Stillhalteklauseln; Arbeitnehmerüberlassung; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; Dienst- oder Werkvertrag; ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    VO (EWG) Nr. 881/92 Art. 3
    Arbeitnehmer; Arbeitnehmerüberlassung; Arbeitnehmerüberlassungsvertrag; Assoziierungsabkommen; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; Dienst- oder Werkvertrag; Dienstvereinbarung; Dienstvertrag; Entleiher; Erlaubnispflicht; Fahrerbescheinigung; Fahrerbescheinigung; ...

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Gewerbsmäßige und damit erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung bei türkischem Tochterunternehmen

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Fahrerbescheinigung gemäß Art. 3 Abs. 3 der Verordnung (EWG) Nr. 881/92 (VO 881/92/EWG) - Dauerhafter Einsatz der bei einem türkischen Tochterunternehmen angestellten türkischen Fahrer im gewerblichen Güterverkehr zwischen der Türkei und Deutschland ...

  • Judicialis

    VO (EWG) Nr. 881/92 Art. 3; ; VO (EG) Nr. 484/2002 Art. 1 Nr. 2; ; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art. 41 Abs. 1; ; ARB Nr. 1/80 Art. 13; ; AÜG Art. ... 1 § 1 Abs. 1 Satz 1; ; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 3 Nr. 2; ; AÜG Art. 1 § 3 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Güterkraftverkehrsrecht - Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Fahrerbescheinigung; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; assoziationsrechtliche Stillhalteklauseln; Arbeitnehmerüberlassung; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 2007, 1577 (Ls.)
  • DÖV 2008, 428
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 06.08.2003 - 7 AZR 180/03

    Arbeitnehmerüberlassung - Fiktion eines Arbeitsverhältnisses

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie dem Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher kennzeichnet (BAG, Urteile vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - BB 2004, 669 m.w.N. und vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186).

    Der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag auch Weisungen des Dritten zu befolgen hat, ändert grundsätzlich nichts an seiner Einordnung als Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers, solange dieser das Werk oder die Dienste schuldet, zumal das Gesetz in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB selbst von einer Weisungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Werkunternehmer ausgeht (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671, vom 6. August 1997 - 7 AZR 663/96 - juris und vom 22. Juni 1994 a.a.O.).

    Eine vom Vertragswortlaut abweichende und den Vertragspartnern bekannte Vertragspraxis ist jedenfalls dann maßgebend, wenn sie durchgehend geübt wird (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671 und vom 6. August 1997 a.a.O.).

  • BAG, 06.08.1997 - 7 AZR 663/96

    Arbeitnehmerüberlassung: Abgrenzung zu Werkvertrag

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag auch Weisungen des Dritten zu befolgen hat, ändert grundsätzlich nichts an seiner Einordnung als Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers, solange dieser das Werk oder die Dienste schuldet, zumal das Gesetz in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB selbst von einer Weisungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Werkunternehmer ausgeht (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671, vom 6. August 1997 - 7 AZR 663/96 - juris und vom 22. Juni 1994 a.a.O.).

    Eine vom Vertragswortlaut abweichende und den Vertragspartnern bekannte Vertragspraxis ist jedenfalls dann maßgebend, wenn sie durchgehend geübt wird (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671 und vom 6. August 1997 a.a.O.).

  • BSG, 29.04.2004 - B 11 AL 3/04 R

    Arbeitsgenehmigungsfreiheit - fahrendes Personal im grenzüberschreitenden

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Das trifft auf die hier in Rede stehenden türkischen Fahrer nicht zu, die nach jeder Fahrt in die Türkei zurückkehren, wo sie mit ihrer Familie wohnen und wo das Unternehmen, bei dem sie beschäftigt sind, seinen Sitz hat; denn ihnen fehlt die Absicht, sich in den Arbeitsmarkt des Aufnahmemitgliedstaates zu integrieren (vgl. EuGH, a.a.O. Rn. 89 und - im Anschluss daran - BSG, Urteil vom 29. April 2004 - B 11 AL 3/04 R - BSGE 92, 294).

    Insoweit hat das Bundessozialgericht in seinem Urteil vom 29. April 2004 (a.a.O.) zutreffend darauf hingewiesen, dass die Erlaubnispflicht für die Arbeitnehmerüberlassung bereits mit Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes vom 7. August 1972 eingeführt worden ist, das nach seinem Art. 2 § 4 am 1. Oktober 1972, also vor der Stillhalteklausel des Zusatzprotokolls in Kraft getreten ist.

  • BAG, 22.06.1994 - 7 AZR 286/93

    Arbeitnehmerüberlassung - Weisungsrecht

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Mit der Überlassung ist die Pflicht des Verleihers erfüllt (vgl. BAG, Urteil vom 22. Juni 1994 - 7 AZR 286/93 - BAGE 77, 102 ).

    Der Umstand allein, dass der Arbeitnehmer nach seinem Arbeitsvertrag auch Weisungen des Dritten zu befolgen hat, ändert grundsätzlich nichts an seiner Einordnung als Erfüllungsgehilfe seines Arbeitgebers, solange dieser das Werk oder die Dienste schuldet, zumal das Gesetz in § 645 Abs. 1 Satz 1 BGB selbst von einer Weisungsbefugnis des Bestellers gegenüber dem Werkunternehmer ausgeht (BAG, Urteile vom 6. August 2003 a.a.O. S. 671, vom 6. August 1997 - 7 AZR 663/96 - juris und vom 22. Juni 1994 a.a.O.).

  • EuGH, 21.10.2003 - C-317/01

    WIRD VON TÜRKISCHEN FAHRERN IN DEUTSCHLAND ZUGELASSENER LKWS, DIE DIE STRECKE

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Die dagegen erhobene Klage, mit der der Kläger die Verpflichtung des Beklagten zur Erteilung der Fahrerbescheinigung begehrt, hat das Verwaltungsgericht abgewiesen, nachdem zwischenzeitlich der Europäische Gerichtshof über die Vorlagefrage des Bundessozialgerichts entschieden hatte (Urteil vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-317/01 und C-369/01 - Slg. I-12301, 12348).

    Auf Vorlagebeschlüsse des Bundessozialgerichts hin hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 21. Oktober 2003 - Rs. C-317/01 und C-369/01 - (Slg. I-12301, 12348) entschieden, dass diese Stillhalteklauseln in den Mitgliedstaaten unmittelbar gelten, so dass sich türkische Arbeitnehmer vor innerstaatlichen Gerichten auf sie berufen können.

  • BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96

    Arbeitnehmerüberlassung im Konzern

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Die Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ist durch eine spezifische Ausgestaltung der Vertragsbeziehungen zwischen Verleiher und Entleiher einerseits (dem Arbeitnehmerüberlassungsvertrag) und zwischen Verleiher und Arbeitnehmer andererseits (dem Leiharbeitsvertrag) sowie dem Fehlen einer arbeitsvertraglichen Beziehung zwischen Arbeitnehmer und Entleiher kennzeichnet (BAG, Urteile vom 6. August 2003 - 7 AZR 180/03 - BB 2004, 669 m.w.N. und vom 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186).
  • BAG, 05.05.1988 - 2 AZR 795/87

    Konzerninterne Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Zwar ist der Begriff "vorübergehend" nach einhelliger Meinung in Rechtsprechung und Literatur (grundlegend BAG, Urteil vom 5. Mai 1988 - 2 AZR 795/87 - AP § 1 AÜG Nr. 8, mit Anmerkung Wiedemann ebenda; Feuerborn, a.a.O. S. 198 ff.; Wank, a.a.O. Rn. 89; Pawlak, a.a.O. Rn. 169) weit auszulegen, so dass es sich durchaus um eine langfristige, nur nicht um eine als endgültig geplante Maßnahme handeln darf.
  • BSG, 20.06.2001 - B 11 AL 89/00 R

    Antrag auf Vorabentscheidung des EuGH: Arbeitserlaubnis- bzw

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Unter dem 20. März 2003 beantragte der Kläger die Erteilung einer Fahrerbescheinigung nach Art. 3 EG-VO für einen dieser Fahrer, den türkischen Staatsangehörigen E. A. Er fügte dem Antrag einen in einem Eilverfahren ergangenen sogenannten Hängebeschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 1. August 2002 bei, in dem u.a. für diesen Arbeitnehmer festgestellt wird, dass er für seine Tätigkeit als Kraftfahrer im grenzüberschreitenden Verkehr auf in Deutschland zugelassenen Lastkraftwagen der Firma des Klägers vorübergehend bis zur eigentlichen Eilentscheidung im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundessozialgerichts vom 20. Juni 2001 - B 11 AL 89/00 R - keiner Arbeitserlaubnis bedürfe.
  • BAG, 21.03.1990 - 7 AZR 198/89

    Langfristige nichtgewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung

    Auszug aus BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist die Arbeitnehmerüberlassung gewerbsmäßig, wenn sie nicht nur gelegentlich betrieben wird, sondern auf Dauer angelegt und auf die Erzielung unmittelbarer oder mittelbarer wirtschaftlicher Vorteile gerichtet ist (BAG, Urteil vom 21. März 1990 - 7 AZR 198/89 - BAGE 65, 43 m.w.N.; Pawlak, in: Handbuch zum Sozialrecht, Gruppe 7a, AÜG Rn. 74 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.10.2007 - 13 B 1585/07

    Erteilung einer Fahrerbescheinigung für einen türkischen Fahrer eines LKW einer

    auch BVerwG, Urteil vom 13.9.2007 - 3 C 49.06 - zu Hess. VGH, Urteil vom 18.7.2006 - 2 UE 2037/05 - (zitiert im angefochtenen Beschluss).

    BVerwG, Urteil vom 13.9.2007 - 3 C 49.06 -.

  • VGH Bayern, 12.03.2010 - 10 ZB 09.2857

    Aufenthaltserlaubnis für Ehegatten eines Deutschen; nachträgliche Befristung;

    Weder die Stillhalteklausel des Art. 41 Abs. 1 des Zusatzprotokolls noch Art. 10 ARB 1/80 begründen im Übrigen einen allgemeinen Anspruch auf Gleichbehandlung türkischer Staatsangehöriger mit Unionsbürgern (vgl. BVerwG vom 13.9.2007 3 C 49.06 RdNr. 16).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 26.09.2006 - 3 C 49.06   

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BVerwG, Entscheidung vom 26.09.2006 - 3 C 49.06 (https://dejure.org/2006,34662)
BVerwG, Entscheidung vom 26. September 2006 - 3 C 49.06 (https://dejure.org/2006,34662)
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