Rechtsprechung
   BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13   

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https://dejure.org/2014,6324
BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
BVerwG, Entscheidung vom 09.04.2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
BVerwG, Entscheidung vom 09. April 2014 - 3 C 5.13 (https://dejure.org/2014,6324)
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Volltextveröffentlichungen (15)

  • lexetius.com

    StVO § 1 Abs. 2; § 12 Abs. 4 Satz 3; § 41 Abs. 1 i. V. m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer Abschleppmaßnahme; Kosten einer Leerfahrt; Leerfahrtkosten; Parken; Halten; ruhender Verkehr; Überwachung des ruhenden Verkehrs; wirksame Kontrolle; Taxenstand; Taxistand; Taxi; Taxe; reibungsloser ...

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVO § 1 Abs. 2; § 12 Abs. 4 Satz 3; § 41 Abs. 1 i.V.m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Abschleppanordnung; Abschleppen; Abschleppkosten; Behinderung des Straßenverkehrs; Einleitung einer Abschleppmaßnahme; Erreichbarkeit des Fahrers; Generalprävention; Halten; Handynummer; Kosten einer Leerfahrt; Leerfahrtkosten; Mobiltelefonnummer; Parken; Parkverbot; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 Abs 2 StVO, § 12 Abs 4 S 3 StVO, § 41 Abs 1 StVO, Anl 2 Abschn 4 Zeichen 229 StVO
    Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • verkehrslexikon.de

    Zum Abschleppen eines in einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs

  • Wolters Kluwer

    Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Absehen von der Abschleppmaßnahme bei Ausschluss einer ...

  • Landesanwaltschaft Bayern PDF

    § 1 Abs. 2 StVO, § 12 Abs. 4 Satz 3 StVO, § 41 Abs. 1 StVO i.V.m. Anlage 2 Nr. 15 (VZ 229)
    Wartezeit vor einer Abschleppmaßnahme vom Taxenstandplatz | Abschleppmaßnahme; Taxistand; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • doev.de PDF

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei verbotswidrigem Parken an einem Taxenstand

  • RA Kotz

    Abschleppkosten - Reisebus parkte auf dem Taxenstand

  • rewis.io

    Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs; Wartezeit; Verhältnismäßigkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abschleppen; Abschleppkosten; Abschleppanordnung; Einleitung einer Abschleppmaßnahme; Kosten einer Leerfahrt; Leerfahrtkosten; Parken; Halten; ruhender Verkehr; Überwachung des ruhenden Verkehrs; wirksame Kontrolle; Taxenstand; Taxistand; Taxi; Taxe; reibungsloser ...

  • rechtsportal.de

    Einleitung einer kostenpflichtigen Abschleppmaßnahme wegen eines verbotswidrig an einem Taxenstand abgestellten Fahrzeugs ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit i.R.d. Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes; Absehen von der Abschleppmaßnahme bei Ausschluss einer ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (18)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Parken am Taxenstand? Lieber nicht, denn das ist gefährlich….

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Falschparken am Taxistand

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Abschleppen am Taxistand

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Keine Wartezeit vor dem Abschleppen an einem Taxenstand

  • lto.de (Kurzinformation)

    Abschleppmaßnahmen: Behörden müssen am Taxenstand nicht warten

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Am Taxenstand geparkt - Abschleppen ohne Wartezeit!

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Behörden müssen regelmäßig keine Wartezeit vor dem Abschleppen eines unberechtigt an einem Taxenstand (Verkehrs-)Zeichen 229 abgestellten Fahrzeugs einhalten

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht von 30 Minuten vor Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen absolutes Haltverbot an Taxenstand

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Am Taxistand geparkt - Wie schnell darf die kommunale Polizei hier abschleppen?

  • wohlleben-partner.de (Kurzinformation)

    Wie lange darf man auf einem Taxenstand mit einem absoluten Halteverbot für Privatfahrzeuge parken bevor man abgeschleppt werden darf?

  • kanzlei-schenderlein.de (Kurzinformation)

    Keine Wartezeit vor dem Abschleppen bei Verkehrszeichen 229 gem. StVO

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Keine Wartepflicht von 30 Minuten vor Abschleppmaßnahme bei Verstoß gegen absolutes Haltverbot an Taxenstand

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Unberechtigt an einem mit Zeichen 229 der StVO ausgeschilderten Taxenstand abgestellte Fahrzeuge dürfen regelmäßig ohne Einhaltung einer Wartezeit abgeschleppt werden

  • rechtstipps.de (Kurzinformation)

    Keine Gnade am Taxenstand: Falschparker sofort abgeschleppt

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Tabuzone Taxistand: Abschleppen ohne Wartezeit

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Keine Wartezeit vor dem Abschleppen

Besprechungen u.ä.

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Abschleppen verbotswidrig an einem Taxenstand parkender Fahrzeuge ohne Einhaltung einer Wartezeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 149, 254
  • NJW 2014, 2888
  • NZV 2014, 589
  • DVBl 2014, 1139
  • DÖV 2014, 850
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 18.02.2002 - 3 B 149.01

    Beschwer, materielle - als Zulässigkeitsvoraussetzung für

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Der revisionsgerichtlichen Überprüfung unterliegt jedoch, ob das Berufungsgericht dabei den bundesverfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zutreffend angewendet hat (stRspr; vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 m.w.N.).

    Dabei hat die Straßenverkehrsbehörde sich davon leiten zu lassen, dass Abschleppmaßnahmen ohne konkrete Behinderungen zwar nicht ausgeschlossen sind, die gegenläufigen Interessen aber naturgemäß ein größeres Gewicht bekommen (zusammenfassend dazu Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2 f. m.w.N.).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Abschleppanordnung aber regelmäßig nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 und Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 m.w.N.).

    Abgesehen davon trägt die "30-Minuten-Regel" des Berufungsgerichts dem rechtlichen Grundsatz nicht hinreichend Rechnung, dass es von einer Gesamtbetrachtung der wesentlichen Umstände des jeweiligen Einzelfalls abhängt, ob die Einleitung der Abschleppmaßnahme im Einklang mit dem bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz steht (vgl. dazu die bisherige Rechtsprechung zusammenfassend: Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2).

    Das gilt umso mehr als die Rechtsprechung der Vorinstanz die Gefahr begründet, dass Verkehrsteilnehmer unter Inkaufnahme eines Bußgeldes, aber in Erwartung eines jedenfalls vorübergehenden "Abschleppschutzes", von dem sie bei einer regelmäßigen Wartezeit von 30 Minuten ausgehen könnten, entsprechende Verkehrsverstöße begehen (vgl. dazu auch Beschluss vom 18. Februar 2002 a.a.O. S. 2).

  • VGH Bayern, 15.12.2006 - 24 ZB 06.2743

    Kostenerhebung für das Abschleppen eines PKW; Grundsatz der Verhältnismäßigkeit;

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).

    Da unterstellt werden kann, dass Taxenstände regelmäßig nur in dem für einen ordnungsgemäßen Taxenbetrieb erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, muss vielmehr jederzeit mit der Inanspruchnahme des Taxenstandes durch Taxen und bei einem verbotswidrigen Abstellen sonstiger Fahrzeuge mit deren Behinderung gerechnet werden (in diesem Sinne auch VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 a.a.O. und OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O.).

  • OVG Hamburg, 07.03.2006 - 3 Bf 392/05

    Verbotswidrig auf Taxenstand parkender PKW; Abschleppen

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).

    Da unterstellt werden kann, dass Taxenstände regelmäßig nur in dem für einen ordnungsgemäßen Taxenbetrieb erforderlichen Umfang ausgewiesen werden, muss vielmehr jederzeit mit der Inanspruchnahme des Taxenstandes durch Taxen und bei einem verbotswidrigen Abstellen sonstiger Fahrzeuge mit deren Behinderung gerechnet werden (in diesem Sinne auch VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 a.a.O. und OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 a.a.O.).

  • BVerwG, 27.05.2002 - 3 B 67.02

    Umfang der Nachforschungspflichten vor dem Umsetzen eines Kfz

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Insoweit gilt nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats, dass bei einer - bezogen auf den Zeitpunkt der Entdeckung des Verstoßes - zeitnahen Abschleppmaßnahme eine Verletzung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (nur) dann in Betracht zu ziehen ist, wenn der Führer des Fahrzeugs ohne Schwierigkeiten und ohne Verzögerung festgestellt und zur Beseitigung des verbotswidrigen Parkens veranlasst werden kann (vgl. Beschluss vom 27. Mai 2002 - BVerwG 3 B 67.02 - VRS 2002 309 m.w.N.).
  • BVerwG, 15.06.1981 - 7 B 216.80

    Anforderungen an die Tragung der Kosten einer Ersatzvornahme beim Abschleppen von

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    b) Mit dem Abstellen des Reisebusses am Taxenstand hat der Kläger gegen das mit dem Zeichen 229 angeordnete absolute Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge und das sich daraus zugleich ergebende Wegfahrgebot verstoßen, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 S. 1 f. und vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4 S. 3).
  • BVerwG, 26.01.1988 - 7 B 189.87

    nicht benutzte Parkuhr - § 35 S. 2 VwVfG, Wegfahrgebot, § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    b) Mit dem Abstellen des Reisebusses am Taxenstand hat der Kläger gegen das mit dem Zeichen 229 angeordnete absolute Haltverbot für nichtberechtigte Fahrzeuge und das sich daraus zugleich ergebende Wegfahrgebot verstoßen, das in entsprechender Anwendung von § 80 Abs. 2 Nr. 2 VwGO sofort vollziehbar ist (vgl. Beschlüsse vom 26. Januar 1988 - BVerwG 7 B 189.87 - Buchholz 442.151 § 13 StVO Nr. 4 S. 1 f. und vom 15. Juni 1981 - BVerwG 7 B 216.80 - Buchholz 442.151 § 41 StVO Nr. 4 S. 3).
  • OVG Saarland, 16.06.1999 - 9 Q 166/98
    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Vor diesem Hintergrund wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung zu Recht davon ausgegangen, dass eine Abschleppmaßnahme bei einem Verstoß gegen das sich aus dem Zeichen 229 ergebende absolute Haltverbot grundsätzlich auch ohne konkrete Beeinträchtigung eines zum Halten und Parken an Taxenständen berechtigten Taxis verhältnismäßig ist (so u.a. VGH München, Beschluss vom 15. Dezember 2006 - 24 ZB 06.2743 - BayVBl 2007, 249, OVG Hamburg, Beschluss vom 7. März 2006 - 3 Bf 392/05 - VRS 2006, 231 sowie OVG Saarlouis, Beschluss vom 16. Juni 1999 - 9 Q 166/98 - juris Rn. 13).
  • BVerwG, 31.01.2008 - 3 B 77.07

    Zur Prognosebildung und zur Ermessensausübung bei der Vergabe von

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Auch der erkennende Senat hat - wenn auch in anderem Zusammenhang - angenommen, dass die Existenz und das Funktionieren des Taxenverkehrs als überragend wichtiges Gemeinschaftsgut anzusehen sind (vgl. Beschluss vom 31. Januar 2008 - BVerwG 3 B 77.07 - juris Rn. 7 m.w.N.).
  • BVerwG, 14.05.1992 - 3 C 3.90

    Parken; Gehweg

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Nach ständiger Rechtsprechung ist eine Abschleppanordnung aber regelmäßig nicht unverhältnismäßig im engeren Sinne, wenn das vorschriftswidrige Abstellen des Fahrzeugs zu einer Behinderung anderer Verkehrsteilnehmer führt (vgl. u.a. Beschluss vom 18. Februar 2002 - BVerwG 3 B 149.01 - Buchholz 442.151 § 12 StVO Nr. 10 S. 2 und Urteil vom 14. Mai 1992 - BVerwG 3 C 3.90 - BVerwGE 90, 189 m.w.N.).
  • VGH Hessen, 22.05.1990 - 11 UE 2056/89

    Abschleppen eines im absoluten Halteverbot abgestellten Fahrzeugs - Grundsatz der

    Auszug aus BVerwG, 09.04.2014 - 3 C 5.13
    Darüber hinaus verletzt dieses Verhalten - auch ohne dass es erst noch zu einer konkreten Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs kommen muss - die öffentliche Sicherheit im Sinne des Gefahrenabwehrrechts (vgl. zum Hessischen Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung - HSOG: VGH Kassel, Urteil vom 22. Mai 1990 - 11 UE 2056/89 - NVwZ-RR 1991, 28).
  • BVerwG, 24.05.2018 - 3 C 25.16

    Kostenpflichtige Abschleppmaßnahme bei kurzfristig aufgestellten

    Mildere Mittel als die angeordnete Abschleppmaßnahme standen nicht zur Verfügung, nachdem die Kontaktaufnahmeversuche zu der Klägerin nicht erfolgreich waren (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5.13 - BVerwGE 149, 254 Rn. 16 f.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2016 - 5 A 470/14

    Wartezeit vor dem Abschleppen bei mobilen Halteverbotsschildern

    Siehe auch: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5.13 -, BVerwGE 149, 254 = DVBl. 2014, 1139 = juris, Rn. 20 ff., Beschluss vom 11. August 2003 - 3 B 74.03 -, juris, Rn. 3.
  • OLG Düsseldorf, 26.02.2020 - 2 RBs 1/20

    Anlassordnungswidrigkeit bei Parken in Umweltzone ohne Plakette

    a) Auch wenn ein Kraftfahrzeug in einer Umweltzone ohne (gültige) Plakette im Sinne des § 3 der 35. BImSchV i.V.m. Nr. 46 der Anlage 2 zur StVO (§ 41 Abs. 1 StVO) lediglich geparkt war, kann dies nach § 49 Abs. 3 Nr. 4 StVO als Ordnungswidrigkeit des hierfür verantwortlichen Verkehrsteilnehmers geahndet werden (vgl. OLG Hamm NZV 2014, 52; AG Dortmund ZfSch 2014, 474; AG Köln BeckRS 2019, 10275; König in: Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 41 StVO Rdn. 248g; Weidig in: Münchener Kommentar, Straßenverkehrsrecht, 1. Aufl. 2016, § 25a StVG Rdn. 9; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke, Straßenverkehrsrecht, 25. Aufl. 2018, § 25a StVG Rdn. 2; Sandherr in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, § 25a StVG Rdn. 4).

    Der Senat teilt daher die allgemeine Auffassung, dass § 25a Abs. 1 Satz 1 StVG auch beim Halten und Parken in einer Umweltzone ohne (gültige) Plakette Anwendung findet (vgl. VerfGH Berlin DAR 2014, 191; AG Dortmund ZfSch 2014, 474; AG Köln BeckRS 2019, 10275; König in: Hentschel/König/Dauer a.a.O. § 25a StVG Rdn. 5; Weidig in: Münchener Kommentar a.a.O. § 25a StVG Rdn. 9; Burmann/Heß/Hühnermann/Jahnke a.a.O. § 25a StVG Rdn. 2; Sandherr in: Haus/Krumm/Quarch a.a.O. § 25a StVG Rdn. 4).

  • AG Brandenburg, 14.10.2016 - 31 C 63/15

    Höhe der privat veranlassten Abschleppkosten

    Die Einleitung einer derartigen Abschleppmaßnahme wegen eines insofern abgestellten Pkw-Anhängers ist im Übrigen regelmäßig auch ohne Einhaltung einer bestimmten Wartezeit mit dem bundesverfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar ( BVerwG , Urteil vom 09.04.2014, Az.: 3 C 5/13, u.a. in: NJW 2014, Seite 2888 ).
  • VG Neustadt, 26.02.2019 - 5 K 814/18

    Mobiles Halteverbotszeichen rechtswidrig - Abschleppkostenbescheid rechtswidrig

    Da Verkehrszeichen als sofort vollziehbare Verwaltungsakte gegenüber dem Verkehrsteilnehmer in entsprechender Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO zu qualifizieren sind, der das Verkehrszeichen wahrnehmen kann (ständige Rspr. des BVerwG, vgl. Beschluss vom 07. November 1977 - VII B 135.77 - BVerwG, Urteil vom 23. Juni 1993 - 11 C 32/92 - und Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -), war das Wegfahrgebot auch sofort vollziehbar.

    Nur bei Vorliegen eines derartigen Ausnahmefalles kann das sofortige Abschleppen eines verbotswidrig in einer absoluten Haltverbotszone parkenden Fahrzeugs gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstoßen (vgl. BVerwG, Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -).

  • VG Gelsenkirchen, 23.01.2020 - 17 K 4015/18

    Abschleppmaßnahme, Elektrofahrzeug, Sonderparkplatz

    vgl. zur Funktionsbeeinträchtigung bei Taxiständen: BVerwG, Urteil vom 09. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, RdNr. 20 u. 22; zu Sonderparkplätzen für Elektrofahrzeuge: VG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 25. Mai 2018 - 2 K 7467/17 -, juris.

    Bereits hinsichtlich einer derartigen Wartezeit hat aber bereits das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass eine solch lange Wartezeit eine effektive und zugleich wirtschaftliche Überwachung des ruhenden Verkehrs durch die Bediensteten der Ordnungsbehörde erheblich beeinträchtigen würde, BVerwG, Urteil vom 9. April 2014, a.a.O., RdNr. 28.

  • VG Leipzig, 05.05.2021 - 1 K 860/20

    Fahrzeug auf Radweg abgestellt - Abschleppen zulässig?

    Dies gilt etwa beim Verstellen des gesamten Bürgersteigs oder beim Hineinragen des Fahrzeugs in die Fahrbahn, bei Funktionsbeeinträchtigungen einer Fußgängerzone oder beim verbotswidrigen Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz, in Feuerwehranfahrzonen oder auch bei einem Abschleppen zur Verhinderung von Straftaten (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.4.2014 - 3 C 5/13 -, BVerwGE 149, 254-265, juris Rn. 12).
  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 389/19

    Abschleppkosten

    Dieses Verkehrszeichen enthält grundsätzlich das Gebot, unberechtigt in diesem Bereich abgestellte Kraftfahrzeuge sofort zu entfernen (vgl. zu einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 13; zu einer Fußgängerzone: VG Mainz, Urteil vom 28. Juni 2012 - 1 K 1673/11.MZ -, BeckRS 2012, 54533).

    Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Anordnung ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 13; Beschluss vom 7. November 1977 - VII B 135/77 -, NJW 1978, 656 [656 f.]).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkehrsteilnehmer den Grund für die Inanspruchnahme selbst gesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 23).

    Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).

  • VG Saarlouis, 19.09.2016 - 6 L 1336/16

    Abschleppkosten für ein auf einem Radweg abgestelltes Fahrzeug

    BVerwG, Urteil vom 09.04.2014 - 3 C 5/13 -, Rn. 16, zitiert nach juris.

    BVerwG, Urteil vom 09.04.2014, a.a.O., Rn. 12, zitiert nach juris; VG des Saarlandes, Gerichtsbescheid vom 20.01.2014 - 6 K 1768/12 -.

    VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 30.01.1995, a.a.O.; vgl. zum Zeichen Nr. 229 BVerwG, Urteil vom 09.04.2014, a.a.O., Rn. 20, zitiert nach juris.

    zum Zeichen Nr. 229 BVerwG, Urteil vom 09.04.2014, a.a.O., Rn. 20, zitiert nach juris.

  • VG Mainz, 20.02.2020 - 1 K 530/19

    Abschleppkosten

    Die sofortige Vollziehbarkeit dieser Anordnung ergibt sich aus der analogen Anwendung des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 VwGO (st. Rspr.; vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 13; Beschluss vom 7. November 1977 - VII B 135/77 -, NJW 1978, 656 [656 f.]).

    Ferner ist zu berücksichtigen, dass sich der Verkehrsteilnehmer den Grund für die Inanspruchnahme selbst gesetzt hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 23) und das Fahrzeug vorliegend über einen längeren Zeitraum von mindestens fünf Tagen verbotswidrig abgestellt war (vgl. zu einer Parkzeitüberschreitung von mehr als drei Stunden im Innenstadtbereich: BVerwG, Beschluss vom 6. Juli 1983 - 7 B 182/82 -, juris, Rn. 5).

    Insoweit waren auch generalpräventive Aspekte ergänzend zu berücksichtigen (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, NJW 2014, 2888, Rn. 29).

    dd) Eine Verletzung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes kann bei einer Abschleppmaßnahme zudem grundsätzlich in Betracht kommen, wenn die Behörde unter Anwendung zumutbarer Ermittlungsmaßnahmen zuverlässig hätte sicherstellen können, dass der Fahrer binnen kürzester Zeit den Verkehrsverstoß selbst beseitigt und ggf. sein Auto entfernt oder den Parkausweis auslegt (vgl. zum Parken an einem Taxistand: BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 16 ff.; zum Parken vor einer Bordsteinabsenkung, an der ein Fußweg einmündet: BVerwG, Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; zum Parken auf einem Behindertenparkplatz: VGH BW, Urteil vom 7. Februar 2003 - 1 S 1248/02 -, NVwZ-RR 2003, 558; zum Parken vor einer Grundstückszufahrt: OVG RP, Urteil vom 11. Mai 1999 - 7 A 12290/98.OVG -, NJW 1999, 3573).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts und der Obergerichte ist insoweit auch anerkannt, dass die bloße Angabe einer Handynummer ohne Hinzutreten weiterer Indizien dafür, dass sich der Fahrer in der Nähe befindet, grundsätzlich keine Verpflichtung der Verkehrsüberwachungskräfte zu einem Anruf auslöst (vgl. BVerwG, Urteil vom 9. April 2014 - 3 C 5/13 -, juris, Rn. 17; Beschluss vom 18. Februar 2002 - 3 B 149/01 -, NJW 2002, 2122 [2123]; HambOVG, Urteil vom 22. Februar 2005 - 3 Bf 25/02 -, NJW 2005, 2247 [2249]; siehe zusammenfassend: Haus, in: Haus/Krumm/Quarch, Gesamtes Verkehrsrecht, 2. Auflage 2017, Anhang II zur StVO, Kap. D. Ziff. IV. 17., Rn. 116 ff. m.w.N.).

  • VG Hamburg, 25.05.2018 - 2 K 7467/17

    Die Kombination aus einem Verkehrszeichen 314 (Parken), einem Zusatzzeichen für

  • BVerwG, 22.01.2020 - 8 CN 2.19

    Regelung der Münchener Taxiordnung über Standplatzpflicht für Taxen ist unwirksam

  • VGH Bayern, 05.01.2017 - 10 ZB 15.51

    Abschleppmaßnahme wegen Verstoßes gegen das Verbot des Gehwegparkens

  • OVG Sachsen, 19.02.2024 - 6 D 25/23

    Prozesskostenhilfe; Abschleppkosten; Leerfahrt; Äquivalenzprinzip;

  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 17 K 4420/13

    Abschleppmaßnahme, absolutes Halteverbot, Gebühr, geschäftsmäßiger Transport,

  • VG Neustadt, 13.11.2023 - 5 K 82/23

    Heranziehung zu Abschleppkosten bei abgebrochenem Vollzug; anderweitiger

  • VGH Bayern, 08.11.2017 - 10 ZB 17.1912

    Abschleppen eines Kraftfahrzeugs trotz Visitenkarte hinter der Windschutzscheibe

  • VG Augsburg, 12.03.2024 - Au 8 K 21.277

    Polizeiliche Kostenrechnung, Abschleppmaßnahme (Leerfahrt), Taxenstand

  • OVG Niedersachsen, 19.03.2019 - 11 LC 161/17

    Akute Lebensgefahr; Auswahlermessen; Einsatz; ex-ante; Feuerwehr;

  • VGH Bayern, 19.06.2018 - 11 N 17.1693

    Münchener Taxiordnung teilweise unwirksam

  • VG Gießen, 09.01.2017 - 4 K 1911/16

    Abschleppen eines Kraftfahrzeuges bei mobilen Haltverbotszeichen

  • VG Gelsenkirchen, 04.11.2015 - 17 K 295/14

    Abschleppmaßnahme; Abschleppkosten; Angemessenheit; Gebühr; Kosten; Ladezone;

  • VG Neustadt, 05.03.2015 - 4 K 894/14

    Beseitigung eines Ölunfalls; verwaltungsgerichtliche Leistungsklage; Ermessen der

  • VG Berlin, 30.05.2022 - 11 K 298.21

    Berliner Mobilitätsgesetz: BVG darf Falschparker umsetzen

  • VGH Bayern, 28.06.2018 - 11 CS 18.964

    Befristete Sperrung des "Würgauer Bergs" für Motorradfahrer an Wochenenden und

  • VG München, 03.09.2020 - M 23 S 20.2827

    Tempolimit BAB 94 (Wimpasing-Pastetten)

  • OVG Bremen, 15.04.2014 - 1 A 104/12

    Abschleppkosten; Parken im absoluten Halteverbot - Abschleppkosten;

  • VG Düsseldorf, 08.05.2023 - 6 L 1154/22

    Tempo 30 auf der Merowingerstraße in Düsseldorf bleibt bestehen

  • VG Hamburg, 12.05.2016 - 15 K 6236/15

    Heranziehung zu Gebühren für eine wegerechtliche Sondernutzung

  • VG Köln, 16.11.2018 - 20 K 3689/18
  • VG Köln, 11.05.2020 - 20 K 4066/19
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2021 - 8 B 975/21

    Voraussetzungen für die Aufstellung eines Verkehrszeichens

  • VG Hamburg, 23.08.2021 - 9 K 1327/20

    Zur Rechtmäßigkeit der Gebühren und Auslagen, insbesondere des

  • VG Göttingen, 27.09.2018 - 1 B 289/17

    Unterlassene Anhörung; fortwährende Aufbewahrungsfrist; Aufbewahrungsfrist;

  • VG Düsseldorf, 21.06.2023 - 6 L 1260/22
  • VG Hamburg, 25.05.2023 - 20 K 3081/21

    Erfolglose Klage gegen Abschleppkosten wegen unberechtigten Parkens auf einem

  • VG Düsseldorf, 21.06.2023 - 6 L 1262/22
  • VG München, 09.12.2015 - M 7 K 15.3547

    Rechtmäßige Abschleppanordnung beim Parken auf Schwerbehindertenparkplatz

  • VG München, 11.03.2015 - M 7 K 14.5068

    Abschleppkosten; Parken auf einem Taxenstand; Kontaktaufnahme mit

  • VG Köln, 17.07.2014 - 20 K 3837/13

    Rechtmäßigkeit einer Abschleppmaßnahme und den damit verbundenen Kosten wegen

  • VG Köln, 13.03.2019 - 20 K 7441/18
  • VG Hamburg, 01.03.2022 - 7 K 1290/20

    Erfolglose Klage gegen die Erhebung von Kosten für einen Abschleppvorgang wegen

  • VG Köln, 10.10.2022 - 20 K 4753/21
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