Weitere Entscheidung unten: BVerwG, 10.04.2007

Rechtsprechung
   BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06   

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BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 25.10.2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,2266)
BVerwG, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,2266)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    GG Art. 87e Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 Satz 1; AEG §§ 4, 5 Abs. 1, § 5a Abs. 1 und 2, § 11 Abs. 1 und 2; BSchwAG §§ 8, 9a
    Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehr; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Schienenweg; Betrieb; dauernde Einstellung des Betriebes; Betriebspflicht; Betriebssicherheit; betriebssicherer ...

  • Bundesverwaltungsgericht

    Stichworte
    Betrieb; Betriebspflicht; Betriebssicherheit; Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehr; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Instandhaltung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Verpflichtung eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens zur Aufrechterhaltung ihrer Strecken in einem betriebssicheren Zustand für den Eisenbahnverkehr - Voraussetzungen für das Vorliegen einer genehmigungsbedürftigen dauerhaften Einstellung des Betriebes einer ...

  • Judicialis

    GG Art. 87e Abs. 3 Satz 1; ; GG Art. 87e Abs. 4 Satz 1; ; AEG § 4; ; AEG § 5 Abs. 1; ; AEG § 5a Abs. 1; ; AEG § 5a Abs. 2; ; AEG § 11 Abs. 1; ; AEG § 11 Abs. 2; ; BSchwAG § 8; ; BSchwAG § 9a

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eisenbahnrecht: Herstellung und Erhaltung der Betriebssicherheit des Schienennetzes, Dauerhafte Einstellung des Betriebs einer Eisenbahnstrecke, Stilllegungsverfahren

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Die Deutsche Bahn Netz AG ist verpflichtet, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand vorzuhalten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Deutsche Bahn Netz AG muss Strecken im betriebssicheren Zustand vorhalten

  • 123recht.net (Pressemeldung, 25.10.2007)

    Bahn AG muss Schienennetz in Schuss halten // Streckenaufgabe nur mit Genehmigung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerwGE 129, 381
  • NVwZ 2008, 1017
  • DVBl 2008, 380
  • DÖV 2008, 373
 
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Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (1)

  • OVG Hamburg, 28.08.2006 - 2 Bs 80/06

    Betriebspflicht für Bahngleise

    Auszug aus BVerwG, 25.10.2007 - 3 C 51.06
    Mit der Herleitung dieser Pflicht aus § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG hat es sich einer auch in Teilen der Literatur vertretenen Auffassung angeschlossenen (vgl. insbesondere Kramer in: Kunz , Eisenbahnrecht, Bd. 1, Stand Juni 2007, § 4 Abs. 1 AEG Anm. 2 und 3, ders. in: IR 2004, 106, sowie in: Staat - Wirtschaft - Gemeinde, Festschrift für Werner Frotscher zum 70. Geburtstag, 2007, S. 529 ; Frotscher/Kramer, NVwZ 2001, 24 ; Werner, Nach der Regionalisierung - der Nahverkehr im Wettbewerb, 1998 S. 120; Kühl, Übernahme von Schieneninfrastruktur der DB AG durch Dritte, 1999, S. 194; offen gelassen ebenso wie vom Berufungsgericht auch vom OVG Hamburg, Beschluss vom 28. August 2006 - 2 Bs 80/06 - NVwZ 2007, 964).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.07.2012 - 1 L 67/11

    Eisenbahnrechtliche Ordnungspflicht des Insolvenzverwalters

    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung vom 25. Oktober 2007 (- 3 C 51.06 -, juris) festgestellt habe, sei den §§ 2 Abs. 3 a. F. (heute: § 2 Abs. 3 a), 4 Abs. 1 Satz 1 und 11 Abs. 2 Satz 2 AEG in einer "Zusammenschau" zu entnehmen, dass die Eisenbahninfrastrukturunternehmer verpflichtet seien, ihre Strecken in einem betriebssicheren Zustand für den Eisenbahnverkehr vorzuhalten und nicht mehr betriebssichere wieder in einen betriebssicheren Zustand zu versetzen.

    Denn die Rechtmäßigkeit des angefochtenen Bescheides bestimmt sich nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten behördlichen Entscheidung (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris).

    Unbeschadet der Frage, ob die vom Bundesverwaltungsgericht (Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.) aus einer Zusammenschau von §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 Satz 3 AEG hergeleitete generelle Betriebspflicht für ein Infrastrukturunternehmen auch eine Betriebsaufnahmepflicht beinhaltet (wie sie § 21 Abs. 1 PBefG explizit vorsieht), kann auf sich beruhen, welche rechtlichen Folgen ein Verstoß gegen eine solche Pflicht nach sich ziehen würde.

    d) Ist danach von einer Betriebsaufnahme des Eisenbahninfrastrukturunternehmens durch die D.EG auszugehen, löst dies jedenfalls die generelle Betriebspflicht des letzten Betreibers aus und stellt ihn bzw. das Infrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren still zu legen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der streitigen Ordnungsverfügung kommt es auf die Sachlage im Zeitpunkt der letzten Behördenentscheidung an, weshalb alle Ereignisse außer Betracht bleiben müssen, die danach liegen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.); zum Anderen erweist sich eine Untätigkeit des Eisenbahninfrastrukturunternehmens und damit eine faktische Stilllegung der Strecke als rechtlich irrrelevant, weil hierdurch die bis zur Erteilung einer Stilllegungsgenehmigung bestehende Betriebspflicht umgangen würde und der Betreiber des Eisenbahninfrastrukturunternehmens keine Vorteile daraus herleiten kann, dass er seiner Betriebspflicht gemäß §§ 2 Abs. 3, 4 Abs. 1 Satz 1, 11 Abs. 2 Satz 3 AEG nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    Deren Entscheidungsfreiheit soll nicht dadurch geschmälert werden, dass das vorhandene Netz in einem teilweise nicht betriebssicheren Zustand vorgehalten wird (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Um die Genehmigung für eine Streckenstilllegung zu erhalten, muss das Infrastrukturunternehmen zum einen den Nachweis führen, dass ihm selbst die Fortführung der Strecke wirtschaftlich nicht zumutbar ist, und zum anderen zusätzlich darlegen, dass sich auch kein anderes Unternehmen gefunden hat, das zu einer Übernahme der Strecke zu den in diesem Bereich üblichen Bedingungen bereit war (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Sie sind grundsätzlich nicht geeignet, zusätzlich - im Vorfeld - die Betreibenspflicht des Infrastrukturunternehmens in Frage zu stellen (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007, a. a. O.).

    Die Aufsichtsmaßnahme ist damit allgemein auf die Herbeiführung rechtmäßiger Zustände gerichtet (so BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris).

  • BVerwG, 03.11.2020 - 9 A 12.19

    Feste Fehmarnbeltquerung: Bundesverwaltungsgericht weist Klagen ab

    Sie kann daher die Strecke nicht von sich aus stilllegen, sondern bedarf hierzu der Genehmigung der Bahnaufsicht (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 21 ff.).
  • BGH, 09.12.2010 - 3 StR 312/10

    Sonstige Stelle (behördenähnliche Institution; verlängerter Arm des Staates;

    Seit der Ausgliederung dieser Aufgabenbereiche aus der DB AG im Jahr 1999 nimmt das bundeseigene Eisenbahninfrastrukturunternehmen DB Netz AG diesen Auftrag für den Bund als Pflichtaufgabe wahr (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51/06, BVerwGE 129, 381, 383 ff.; zustimmend Wilmsen, IR 2008, 129 ff.).

    (1) Die DB Netz AG ist als Eisenbahninfrastrukturunternehmen verpflichtet, ihre Strecken dauerhaft und in einem betriebssicheren Zustand für den Eisenbahnverkehr vorzuhalten (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51/06, BVerwGE 129, 381).

    Entsprechende gesetzliche Pflichten ergeben sich aus einer Zusammenschau von § 2 Abs. 3, § 4 Abs. 1 Satz 1 und § 11 Abs. 2 Satz 3 AEG (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51/06, BVerwGE 129, 381, 383 ff.; Etzold aaO S. 168 ff.; Wilmsen aaO; Homeister aaO S. 162; Kramer in: Kunz, Eisenbahnrecht, A 4.1, Erläuterungen zu § 4 AEG Rn. 3, Stand: 2009).

    Die DB Netz AG ist als Rechtsnachfolgerin insoweit in die Rechte und Lasten der Deutschen Bundesbahn eingetreten (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51/06, BVerwGE 129, 381, 389; Wilmsen aaO S. 130).

  • BGH, 19.06.2020 - V ZR 83/18

    Eisenbahnvermögen: Vermögensverfügungsbeschränkungen aufgrund frührer Widmungen

    Die Länder haben im Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens Bedenken gegen eine umfassende Privatisierung der Bundeseisenbahnen und gegen eine vorrangig von Wirtschaftlichkeitsgesichtspunkten geprägte Nutzung und Verwendung der Eisenbahninfrastruktur erhoben (vgl. BT-Drucks. 12/5014 S. 17 f., 12/5015 S. 11 und 12/6269 S. 56, 139; BVerfGE 147, 50 Rn. 4 und 262 ff.; BVerwGE 129, 381 Rn. 24 f.).

    (2) Nach dem für das Revisionsverfahren zugrunde zu legenden Sachverhalt handelt es sich bei der Klägerin um ein öffentliches Eisenbahninfrastrukturunternehmen im Sinne von § 3 Abs. 1 Nr. 2 und 3 AEG; als solches ist sie zur Unterhaltung und Instandsetzung der Eisenbahninfrastruktur verpflichtet (vgl. BVerwGE 129, 381 Rn. 12 u. 23).

  • BVerwG, 05.11.2020 - 3 C 15.19

    Anforderungen an ein Übernahmeangebot im eisenbahnrechtlichen

    a) Nach der Rechtsprechung des Senats ergibt sich die Betriebspflicht auf der Grundlage der hier maßgeblichen Fassung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes aus einer Zusammenschau mehrerer Bestimmungen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 [ECLI:DE:BVerwG:2007:251007U3C51.06.0] - BVerwGE 129, 381 Rn. 13 ff.).

    Entscheidend ist, dass sich die Betriebsunterbrechung durch die Notwendigkeit der Wiederherstellung eines betriebssicheren Zustands und die dafür erforderliche Zeit rechtfertigt (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 13 ff.).

    Es hat die Wahl, seiner Betriebspflicht nachzukommen oder unter den Voraussetzungen des § 11 AEG den Betrieb einer unwirtschaftlichen Eisenbahninfrastruktur dauernd einzustellen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 23 ff.).

    Zwar hat es mit der Eisenbahninfrastruktur und der diesbezüglichen Genehmigung die Betriebspflicht und die damit verbundenen Lasten übernommen (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 33).

    Wird eine Strecke gesperrt, so ist die damit verbundene Betriebseinstellung nicht bereits dann lediglich vorübergehend, wenn sich das Eisenbahninfrastrukturunternehmen die Entscheidung über die weitere Verwendung der Strecke noch vorbehält (BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 34).

  • VGH Bayern, 22.07.2019 - 22 B 18.186

    Eisenbahnrecht - Stilllegungsgenehmigung Wasserburger Altstadtbahn

    Das sogenannte Hunsrückquerbahn-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. Oktober 2007 (3 C 51/06 - juris) sei auf den vorliegenden Fall nicht übertragbar.

    Fraglich ist also, ob zum Zeitpunkt des Bescheidserlasses davon auszugehen war, dass wegen der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U.v. 25.10.2007 - 3 C 51/06 - juris Leitsatz 1: Betonung der Betriebspflicht der Streckenbetreiber) nur noch Angebote üblich sein konnten, die eine umfassende Abgeltungsklausel für versäumten Streckenunterhalt enthalten (durch finanziellen Ersatz oder gar negativen Pachtzins).

    Auch auf etwaige frühere Versäumnisse der Deutschen Bundesbahn könnte sie sich nicht berufen (BVerwG, U.v. 25.10.2007 - 3 C 51/06 - juris Rn. 33).

    Die Aufsichtsbehörde muss nämlich die Reparatur von geschädigten Strecken nicht im Sinne einer gebundenen Entscheidung stets und zwingend durchsetzen, sondern sie handelt dabei nach Ermessen (vgl. BVerwG, U.v. 25.10.2007 - 3 C 51/06 - juris Rn. 36, 41; Hermes/Schweinsberg in Hermes/Sellner, AEG, 2. Aufl. 2014, § 5a Rn. 13, 32).

  • OVG Sachsen, 31.01.2019 - 3 A 436/16

    Feststellungsklage; Kreuzungsvereinbarung; Planfeststellung; Staatsstraße;

    Der DB Netz AG war bei Abfassung ihrer Stellungnahme offensichtlich bewusst, dass sie als Eisenbahninfrastrukturunternehmen nach § 11 AEG i. d. F. v. 27. April 2005 (AEG a. F.) zur Unterhaltung und zum Betrieb der Schieneninfrastruktur verpflichtet ist, um das Recht der Eisenbahnverkehrsunternehmen auf diskriminierungsfreien Zugang zur Eisenbahninfrastruktur (§ 14 Abs. 1 Satz 1 AEG in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung) zu gewährleisten (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 22 ff., 26).

    Es ergibt sich aber auch und vor allem aus der Entstehungsgeschichte des § 11 AEG insgesamt, aus seinem Sinn und Zweck und seinem systematischen Zusammenhang mit anderen Bestimmungen des Gesetzes, namentlich mit § 14 AEG in der bis 1. September 2016 geltenden Fassung (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 a. a. O. Rn. 22 f.).

    Vielmehr ist hier in den Blick zu nehmen, dass die Klägerin als Betreiberin von Schienenwegen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 AEG zum Betrieb ihrer Schieneninfrastruktur verpflichtet ist, solange der Streckenabschnitt nicht stillgelegt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris Rn. 22 ff., 26).

    § 11 AEG stellt das Eisenbahninfrastrukturunternehmen vor die Wahl, eine Strecke entweder dauernd betriebsbereit und betriebssicher vorzuhalten oder aber nach dem vorgesehenen Verfahren stillzulegen (BVerwG, Urt. v. 25. Oktober 2007 a. a. O. juris Rn. 23; OVG Rh-Pf., Urt. v. 5. September 2006 - 8 A 10478/05 -, juris Rn. 21; Hermes, in: Hermes/Schütz, AEG, 2. Aufl. 2014, § 11 Rn. 9).

  • BVerwG, 25.05.2016 - 3 C 2.15

    Strecke; Streckenabschnitt; Teilstrecke; Schienenweg; Schienennetz; Bahnhof; für

    Eine kurzfristige Wiederinbetriebnahme ist nicht beabsichtigt und damit auch nicht zu erwarten (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 Rn. 34).
  • BVerwG, 29.09.2011 - 6 C 17.10

    Allgemeine Geschäftsbedingungen; Anreizsystem; Ausschlussgrund; Bereitstellungs-

    Denn die Klägerin ist nach § 4 Abs. 1 Satz 1 AEG für den Zustand des Schienennetzes verantwortlich (vgl. Urteil vom 25. Oktober 2007 - BVerwG 3 C 51.06 - BVerwGE 129, 381 = Buchholz 442.09 § 11 AEG Nr. 1 Rn. 17 ff.) und erfüllt mit seinem Betrieb eine dienende Funktion für den Wettbewerb auf dem Netz.
  • VG Düsseldorf, 29.01.2015 - 6 K 7040/12

    Der Bund muss für die Kampfmittelräumung entlang des Rhein-Ruhr-Express zahlen

    vgl. BGH, Urteil vom 9. Dezember 2010 - 3 StR 312/10, juris Rn. 10 f. m.w.N.; BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 - juris; Gersdorf, in: v. Mangoldt/Klein/Starck, GG, 5. Aufl. 2005, Art. 87e Rn. 20; Windthorst, in: Sachs, GG, 6. Aufl. 2011, Art. 87e Rn. 16 f.

    Deren Stilllegung bedarf der Genehmigung des Eisenbahn-Bundesamtes (§ 11 AEG), vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 25. Oktober 2007 - 3 C 51.06 -, juris, BGH, Urteil vom 16. Juli 2004 - 2 StR 486/03 -, juris Rn. 28, ihre Veräußerung gar kraft Verfassung eines Bundesgesetzes (Art. 87 Abs. 5 Satz 2 GG).

  • VG Mainz, 15.08.2012 - 3 K 945/11

    Leistungsfähigkeit eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens

  • VG Stuttgart, 09.08.2016 - 13 K 2947/12

    Zum Anspruch auf Erlass einer Anordnung im Wege einer vorbeugenden

  • VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 116/12

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen;

  • VG Koblenz, 25.10.2022 - 1 K 36/22

    Deutsche Bahn AG muss Hunsrückquerbahn instandsetzen

  • VGH Baden-Württemberg, 25.07.2016 - 10 S 1632/14

    Anspruch der Gemeinde gegen die DB Netz AG auf Lärmschutzmaßnahme

  • BVerwG, 16.07.2008 - 9 A 21.08

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Oberverwaltungsgerichts;

  • BVerwG, 21.03.2014 - 6 B 55.13

    Verhältnis der Stilllegungsgenehmigung nach § 11 AEG 1994 zur

  • VG Frankfurt/Oder, 06.12.2023 - 5 K 259/20
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 19.16

    Aufsichtsverfügung; Berichtspflicht; Dauerverwaltungsakt; Eisenbahnaufsicht;

  • OVG Niedersachsen, 31.01.2017 - 7 KS 97/16

    Abwägung; Änderungsvorhaben; Betriebsstörung; Eisenbahn; Eisenbahnanlage;

  • OVG Sachsen, 05.03.2014 - 1 C 28/11

    Widmung einer Bahnstrecke als sog. Waldbahn für den Bahnverkehr (hier: Vorhaben

  • VG Halle, 05.04.2011 - 6 A 200/09
  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.06.2016 - 8 A 10912/15

    Betriebsstörungen am Stellwerk Mainz im August 2013: Eisenbahnbundesamt

  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2013 - 8 A 10050/13

    Betriebsgenehmigung für Eisenbahnstrecke Gerolstein - Prüm

  • VGH Bayern, 24.07.2008 - 22 ZB 07.1938

    Anspruch eines Dritten auf aufsichtliches Einschreiten gegen

  • VG Koblenz, 11.03.2022 - 1 L 35/22

    Erfolgloser Eilantrag gegen Instandhaltungsanordnung betreffend die

  • OVG Schleswig-Holstein, 28.01.2016 - 4 LB 2/15

    Widerruf einer Genehmigung zum Betreiben einer Eisenbahninfrastruktur für den

  • VG Freiburg, 25.07.2014 - 5 K 1491/13

    Gemindlicher Lärmaktionsplan nicht gegenüber Bahn durchsetzbar

  • VG Köln, 08.03.2013 - 18 K 115/12

    Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehrsunternehmen;

  • BVerwG, 14.04.2021 - 3 C 8.19

    Verpflichtung zur Errichtung einer Eisenbahnüberführung aus einer

  • OVG Sachsen-Anhalt, 10.09.2019 - 1 L 66/17

    Bejahung der Klagebefugnis

  • VG Mainz, 19.08.2015 - 3 K 604/14

    Vorübergehende Einschränkungen des Betriebs einer Eisenbahninfrastruktur;

  • VG Magdeburg, 17.03.2015 - 3 A 250/12

    Erfolglose Klage eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens gegen auferlegte

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.08.2012 - 4 A 119/07

    Rückzahlung von Leistungen zur Beseitigung hochwasserbedingter Schäden an

  • VG Magdeburg, 03.03.2020 - 3 A 140/17

    Vorrangige Zuständigkeit des Eisenbahnrechts im Bereich der Gefahrenabwehr

  • VG Würzburg, 23.11.2011 - W 6 K 11.433

    Verpflichtung zur Versetzung einer Bahnstrecke in einen sicheren Zustand und

  • OVG Sachsen, 22.07.2019 - 4 B 24/19

    Eisenbahnrecht; Stilllegung von Eisenbahninfrastruktureinrichtung;

  • VG Arnsberg, 02.09.2010 - 7 K 855/10

    Gefahr für Personen und Sachen beim Befahren der Strecke mit sog.

  • BVerwG, 24.02.2009 - 9 A 3.09
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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.04.2007 - 3 C 51.06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,35081
BVerwG, 10.04.2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,35081)
BVerwG, Entscheidung vom 10.04.2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,35081)
BVerwG, Entscheidung vom 10. April 2007 - 3 C 51.06 (https://dejure.org/2007,35081)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Bundesverwaltungsgericht

    Betrieb; Betriebspflicht; Betriebssicherheit; Eisenbahn; Eisenbahninfrastruktur; Eisenbahninfrastruktureinrichtung; Eisenbahninfrastrukturunternehmen; Eisenbahnverkehr; Eisenbahnverkehrsunternehmen; Instandhaltung; Instandhaltungspflicht; Instandsetzung; ...

  • Wolters Kluwer

    Vorläufige Streitwertfestsetzung

Verfahrensgang

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