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AG Arnsberg, 11.03.2009 - 3 C 610/08 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anforderungen an den Klageantrag bei Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs hinsichtlich einer unverlangten Zusendung von Werbe-E-Mails
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- LG Hagen, 25.10.2013 - 2 O 278/13
E-Mail-Werbung
Die Zusendung unerwünschter Werbe-E-Mails im Geschäftsverkehr stellt einen unmittelbaren Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb des Empfängers dar, so dass die ohne vorherige Einwilligung des Empfängers erfolgte Zusendung von Werbe-E-Mails einen Unterlassungsanspruch begründet (BGH NJW 2009, 2958; OLG Düsseldorf - 15 U 41/04; Kammergericht, NJW-RR 2005, 51; Amtsgericht Arnsberg, Urteil vom 11.03.2009 - 3 C 610/08).In einer dementsprechend geführten Adressliste sind E-Mail-Adressen von unbekannten Empfängern und von Empfängern, deren Einverständnis möglicherweise nicht vorliegt, nicht enthalten (BGH GRUR 2004, 517; LG Hagen, Urteil vom 10.05.2013 - 1 S 38/13; AG Arnsberg; Urteil vom 11.03.2009 - 3 C 610/08).