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   BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78   

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BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78 (https://dejure.org/1979,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 31.05.1979 - 3 C 75.78 (https://dejure.org/1979,1694)
BVerwG, Entscheidung vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 (https://dejure.org/1979,1694)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Berichtigung offenbarer Unrichtigkeiten in einem Verwaltungsakt - Berichtigung von Rechenfehlern in einem Verwaltungsakt - Voraussetzungen des Widerrufs eines rechtmäßigen begünstigenden Verwaltungsaktes - Voraussetzungen der Rücknahme eines rechtswidrigen begünstigenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 22.06.1978 - 3 C 64.77

    Vertrauensschutz im Lastenausgleichsrecht - Rechtswidriger begünstigender

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Diese Rechtsauffassung steht nicht in Einklang mit den im Verfahren vor den Ausgleichsbehörden anzuwendenden Grundsätzen des allgemeinen Verwaltungsrechts über die Rücknahme fehlerhafter begünstigender Verwaltungsakte (§ 335 a Abs. 2 LAG), wie sie insbesondere in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ihre Ausprägung erfahren haben (vgl. zuletzt Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 60] und vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [Buchholz, a.a.O., Nr. 61] mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).

    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Behörde bei den von ihr im Ermessensbereich zu treffenden Entscheidungen ihre Ermessenserwägungen in den Gründen des Bescheides im einzelnen kenntlich zu machen hat, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ein hinreichender Anlaß für eine derartige Kenntlichmachung bestand (vgl. Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [a.a.O.], vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [ZLA 1979, 85], vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91] und vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 40.78 -).

  • BVerwG, 15.05.1970 - VI C 26.66

    Rückforderung überzahlter Bezüge bei "offenbarer Unrichtigkeit" des

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Dies entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in verschiedenen Verfahrensregelungen über die Zulässigkeit der Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. § 319 ZPO, § 118 VwGO, § 138 SGG, § 129 AO, § 42 VwVerfG; vgl. ferner Urteile vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - [Buchholz 237.7 § 98 Nr. 8 = DÖV 1970, 747] und vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - [BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 Nr. 50]; BSG, Urteile vom 8. September 1961 [DVBl. 1962, 29] und vom 9. September 1965 [NJW 1966, 125]).
  • BVerwG, 12.07.1972 - VI C 24.69

    Rücknahme von Versorgungsfestsetzungbescheiden - Vertrauensschutz bei Rücknahme

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Dies entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in verschiedenen Verfahrensregelungen über die Zulässigkeit der Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. § 319 ZPO, § 118 VwGO, § 138 SGG, § 129 AO, § 42 VwVerfG; vgl. ferner Urteile vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - [Buchholz 237.7 § 98 Nr. 8 = DÖV 1970, 747] und vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - [BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 Nr. 50]; BSG, Urteile vom 8. September 1961 [DVBl. 1962, 29] und vom 9. September 1965 [NJW 1966, 125]).
  • BVerwG, 20.01.1976 - 3 C 21.75

    Begünstigender Verwaltungsakt - Rücknahmemöglichkeiten

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Damit hat es verkannt, daß der Zeitablauf nur ein - wenngleich auch nicht unbedeutender - Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür ist, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch zulässig ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 57]. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht außer acht gelassen, daß auch bei einer Vermögensdisposition des Betroffenen, die dieser im Vertrauen auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsakts getroffen hat, ein Recht auf Vertrauensschutz nur besteht, wenn dem Betroffenen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr einer empfangenen Leistung nicht zuzumuten ist, und daß es für die Frage der Zumutbarkeit von Bedeutung ist, wie die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen beschaffen sind und welche Folgen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistung für den Betroffenen nach sich ziehen würde (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 70.77 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 41 = ZLA 1979, 36]).
  • BVerwG, 11.07.1978 - 3 C 70.77

    Schadensfeststellung - Rückforderung von Hauptentschädigung -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Damit hat es verkannt, daß der Zeitablauf nur ein - wenngleich auch nicht unbedeutender - Beurteilungsfaktor neben anderen Umständen dafür ist, ob nach Treu und Glauben unter Berücksichtigung der Gesamtverhältnisse des Einzelfalles eine Rücknahme noch zulässig ist (vgl. Urteil vom 20. Januar 1976 - BVerwG 3 C 21.75 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 57]. Darüber hinaus hat das Verwaltungsgericht außer acht gelassen, daß auch bei einer Vermögensdisposition des Betroffenen, die dieser im Vertrauen auf die vermeintliche Rechtmäßigkeit eines fehlerhaften Verwaltungsakts getroffen hat, ein Recht auf Vertrauensschutz nur besteht, wenn dem Betroffenen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr einer empfangenen Leistung nicht zuzumuten ist, und daß es für die Frage der Zumutbarkeit von Bedeutung ist, wie die Einkommens-, Vermögens- und sonstigen Lebensverhältnisse des Betroffenen beschaffen sind und welche Folgen die Rückgängigmachung der Vermögensdisposition bzw. die Rückgewähr der empfangenen Leistung für den Betroffenen nach sich ziehen würde (vgl. hierzu zuletzt Urteil vom 11. Juli 1978 - BVerwG 3 C 70.77 - [Buchholz 427.3 § 350 a Nr. 41 = ZLA 1979, 36]).
  • BVerwG, 26.10.1978 - 3 C 18.77

    Grundsätze des allgemeinen Verwaltungsrechts - Rücknahme fehlerhafter

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Behörde bei den von ihr im Ermessensbereich zu treffenden Entscheidungen ihre Ermessenserwägungen in den Gründen des Bescheides im einzelnen kenntlich zu machen hat, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ein hinreichender Anlaß für eine derartige Kenntlichmachung bestand (vgl. Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [a.a.O.], vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [ZLA 1979, 85], vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91] und vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 40.78 -).
  • BVerwG, 09.11.1978 - 3 C 68.77

    Rücknahme von Zuerkennungsbescheiden - Pflichtgemäßes Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Behörde bei den von ihr im Ermessensbereich zu treffenden Entscheidungen ihre Ermessenserwägungen in den Gründen des Bescheides im einzelnen kenntlich zu machen hat, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ein hinreichender Anlaß für eine derartige Kenntlichmachung bestand (vgl. Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [a.a.O.], vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [ZLA 1979, 85], vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91] und vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 40.78 -).
  • BVerwG, 29.03.1979 - 3 C 40.78

    Rücknahme von Feststellungsbescheiden und gleichzeitige Ablehnung von Anträgen

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Der erkennende Senat hat in ständiger Rechtsprechung entschieden, daß die Behörde bei den von ihr im Ermessensbereich zu treffenden Entscheidungen ihre Ermessenserwägungen in den Gründen des Bescheides im einzelnen kenntlich zu machen hat, wenn nach den konkreten Umständen des Einzelfalles ein hinreichender Anlaß für eine derartige Kenntlichmachung bestand (vgl. Urteile vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [a.a.O.], vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - [ZLA 1979, 85], vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - [ZLA 1979, 91] und vom 29. März 1979 - BVerwG 3 C 40.78 -).
  • BSG, 08.09.1961 - 1 RA 104/59
    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Dies entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in verschiedenen Verfahrensregelungen über die Zulässigkeit der Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. § 319 ZPO, § 118 VwGO, § 138 SGG, § 129 AO, § 42 VwVerfG; vgl. ferner Urteile vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - [Buchholz 237.7 § 98 Nr. 8 = DÖV 1970, 747] und vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - [BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 Nr. 50]; BSG, Urteile vom 8. September 1961 [DVBl. 1962, 29] und vom 9. September 1965 [NJW 1966, 125]).
  • BSG, 09.09.1965 - 4 RJ 269/64

    Unrichtiger Rentenbescheid - Rechenfehler in Rentenbescheid - Recht auf

    Auszug aus BVerwG, 31.05.1979 - 3 C 75.78
    Dies entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der in verschiedenen Verfahrensregelungen über die Zulässigkeit der Berichtigung von Schreibfehlern, Rechenfehlern und ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten seinen Niederschlag gefunden hat (vgl. § 319 ZPO, § 118 VwGO, § 138 SGG, § 129 AO, § 42 VwVerfG; vgl. ferner Urteile vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - [Buchholz 237.7 § 98 Nr. 8 = DÖV 1970, 747] und vom 12. Juli 1972 - BVerwG 6 C 24.69 - [BVerwGE 40, 212 = Buchholz 232 § 87 Nr. 50]; BSG, Urteile vom 8. September 1961 [DVBl. 1962, 29] und vom 9. September 1965 [NJW 1966, 125]).
  • BVerwG, 20.04.1978 - 3 C 9.77

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauenschutz - Rechtswidriger Verwaltungsakt -

  • VG Stuttgart, 22.10.2012 - 12 K 2558/12

    Zur Offenkundigkeit eines Rechenfehlers bei der Festsetzung einer

    Die Rechtsprechung geht zwar davon aus, dass eine Berichtigung mittels Bescheid erfolgt (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1979 - 3 C 75/78 - und Beschl. v. 23.10.1985 - 7 B 193/85 - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.12.1989 - 4 S 3585/88 -, jew. juris).

    Denn das LBV wollte dem Kläger eine bestimmte Art der Reisekostenvergütung zusprechen; es kam lediglich aufgrund falscher Addition rechnerisch zu einem falschen Ergebnis (vgl. BVerwG, Urt. v. 31.05.1979, a.a.O.).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 1 WB 20.18

    Rückwirkende Korrektur einer Versetzungsverfügung ins Ausland bei einem

    Denn sie dient lediglich der Klarstellung des von Anfang an erkennbar Gewollten (BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - Buchholz 427.3 § 335a LAG Nr. 65 S. 48 f. und Beschluss vom 11. Januar 2000 - 11 VR 4.99 - Buchholz 316 § 42 VwVfG Nr. 4 S. 2).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.09.2005 - 12 A 5239/04
    vgl. BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - VerwRspr 31, 285.

    Was das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - (VerwRspr 31, 285) betrifft, wäre eine die Berufung eröffnende Divergenz nur dann hinreichend bezeichnet, wenn der Zulassungsantrag einen inhaltlich bestimmten, die angefochtene Entscheidung tragenden abstrakten Rechts- oder verallgemeinerungsfähigen Tatsachensatz benennen würde, mit dem die Vorinstanz einem in der übergeordneten Rechtsprechung aufgestellten entscheidungstragenden Rechts- oder Tatsachensatz widersprochen hat.

  • BVerwG, 08.10.1981 - 3 C 36.81

    Feststellung von Erbanteilen - Berufung auf Vertrauensschutz - Eingreifen des

    Zur Klarstellung ist deshalb unter Hinweis auf die hierzu ergangene bisherige Rechtsprechung des erkennenden Senats in seinen Urteilen vom 23. Januar 1975 - BVerwG 3 C 40.74 - (Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 54 = ZLA 1978, 32), vom 26. Oktober 1978 - BVerwG 3 C 18.77 - (ZLA 1979, 85), vom 9. November 1978 - BVerwG 3 C 68.77 - (ZLA 1979, 91) und vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 75.78 - (ZLA 1980, 100) auch für den vorliegenden Fall festzustellen, daß zunächst geprüft werden muß, ob der Rücknahme des Änderungsbescheides vom 7. November 1978 aus Rechtsgründen entweder Vertrauensschutz der Klägerin nach den dafür entwickelten Grundsätzen (vgl. hierzu u.a. Urteile vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 60 = ZLA 1979, 66] und vom 22. Juni 1978 - BVerwG 3 C 64.77 - [Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 61 = ZLA 1979, 42]) entgegensteht oder ob dem von der Ausgleichsbehörde geltend gemachten Rücknahmeanspruch der aus dem auch im öffentlichen Recht anwendbaren Grundsatz von Treu und Glauben entwickelte Rechtsbegriff der "Verwirkung" nach der in den Urteilen des erkennenden Senats vom 7. Februar 1974 - BVerwG 3 C 115.71 - (Buchholz 427.3 § 342 Nr. 11 = ZLA 1974, 100) und vom 7. März 1974 - BVerwG 3 C 64.71 - (Buchholz 427.3 § 335 a Nr. 51 = ZLA 1974, 128) zusammengefaßten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts hindernd im Wege steht.
  • VG Berlin, 14.03.2002 - 21 A 361.01

    Berichtigung eines Wohngeldbescheides wegen Schreibfehlers; Voraussetzung der

    Rechenfehler sind Unrichtigkeiten, die auf einem falschen Rechenvorgang beruhen (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 31. Mai 1979 - 3 C 75.78 - Buchholz 427.3§ 335 a LAG Nr. 65, S. 45 [49]: "weil die Behörde den sich aus dem Prozentsatz von 23, 8 ergebenden Anteil fehlerhaft errechnet, und sie sich zusätzlich in einer Kommastelle geirrt hat"; VG Schleswig, Urteil vom 31. März 1987 - 13 A 89.86 -: Verrücken des Kommas bzw. des Punkts um 2 Stellen nach links bei 26.771,00 DM zu 267, 71 DM).Ähnliche offenbare Unrichtigkeiten sind Fehler, die Schreib- und Rechenfehlern qualitativ gleichstehen, z.B. bei computergefertigten Wohngeldbescheiden ein Fehler im Rechenzentrum (BVerwGE 48, 336 [338]; BVerwG, Beschluss vom 23. Oktober 1985 - 7 B 193.85 - Buchholz 316§ 42 VwVfG Nr. 3 zur Berichtigung eines Studentenausweises mit der Eintragung Zahnmedizin statt Wirtschaftswissenschaften).
  • BVerwG, 03.03.1997 - 2 B 117.96

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Umfang der revisionsrechtlichen

    ist, soweit hiermit entscheidungserhebliche Grundsatzfragen angesprochen sind, bereits durch die vom Berufungsgericht zugrunde gelegte Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteile vom 15. Mai 1970 - BVerwG 6 C 26.66 - , vom 31. Mai 1979 - BVerwG 3 C 75.78 - und Beschluß vom 23. Oktober 1985 - BVerwG 7 B 193.85 - ) geklärt.
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