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   BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17   

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BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
BVerwG, Entscheidung vom 11.04.2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 (https://dejure.org/2019,8675)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3,; § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Anlage 4 Nr. 9.2.2; GG Art. 3 Abs. 1
    Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ermessensentscheidung; Fahrerlaubnis; Klärung von Zweifeln an der Fahreignung; MPU; Risikogrenzwert; THC; THC-Grenzwert; Tetrahydrocannabinol; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • verkehrslexikon.de

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

  • IWW

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3, § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 und Anlage 4 Nr. 9.2.2; GG Art. 3 Abs. 1
    StVG, FeV, GG

  • RA Kotz

    Gelegentlicher Cannabis-Konsum - Wann ist eine Fahrerlaubnisentziehung zulässig?

  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

  • Verkehrsrecht Blog (Kurzinformation und Volltext)

    Kein Fahrerlaubnisentzug bei einmaligem Fahren unter Cannabis-Einfluss durch Gelegenheitskonsumenten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsument; Tetrahydrocannabinol; THC; THC-Grenzwert; Risikogrenzwert; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; Trennung von Konsum und Fahren; ...

  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärung nach erstmaliger Cannabis-Fahrt; Fall des gelegentlichen Konsums von Cannabis; Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach pflichtgemäßem Ermessen; Beachtung des Trennungsgebots

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (24)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Rechtsprechung geändert: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnisentziehung nach Konsum von Cannabis, oder: Erstmaliger Verstoß reicht i.d.R. nicht

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hoffnung bei Cannabis am Steuer

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Einmal kiffen - und der Führerschein

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstmalig Fahrzeug unter Cannabiseinfluss gefahren - keine direkte Entziehung der Fahrerlaubnis

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kein Führerscheinentzug bei erstmaligem Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum von Cannabis nur nach MPU

  • Jurion (Kurzinformation)

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mach Cannabisfahrt kein zwingender Führerscheinentzug

  • rechtstipp24.de (Kurzinformation)

    Kiffen ist nicht so schlimm - Keine Entziehung der Fahrerlaubnis bei erstmaligem Cannabis-Verstoß

  • rug-anwaltsblog.de (Kurzinformation)

    Erstes Fahren eines Kfz unter Cannabiseinfluss führt bei gelegentlichem Cannabis-Konsum nicht zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Fahrerlaubnis behalten trotz Cannabis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstmalige Fahrt unter Drogeneinfluss führt nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabiskonsum und Fahrerlaubnisentziehung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabis und Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Kein direkter Fahrerlaubnisentzug bei erster Fahrt unter THC-Einfluss

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Gelegenheitskonsument: Bei Erstverstoß kein sofortiger Führerscheinentzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erste Fahrt unter Wirkung von THC führt bei gelegentlichen Konsumenten nicht mehr zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gelegentlicher Cannabiskonsum - nicht zwangsläufig ungeeignet

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg nach erstmaligem Cannabiskonsum?

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Was geschieht bei Fahrt unter Cannabis? Wird der erste Verstoß anders bewertet?

  • rechtsportal.de (Kurzinformation)

    Drogen am Steuer: Bundesverwaltungsgericht ändert Rechtsprechung

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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    An der gegenteiligen Auffassung, die der erkennende Senat im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) zur Anwendbarkeit von § 11 Abs. 7 FeV vertreten hat, wird nicht festgehalten (2.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 jeweils m.w.N.); abzustellen ist hier daher auf den Erlass des Widerspruchsbescheids am 18. März 2015.

    a) Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 19 ff. m.w.N.).

    Eine dieser "Zusatztatsachen" ist neben dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, dass der Betroffene nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennt (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 29).

    Allerdings rechtfertigt nicht jeder bei einem Kraftfahrzeugführer festgestellte THC-Wert die Annahme fehlender Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 a.a.O. Rn. 31).

    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

    An seiner im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der erkennende Senat nach nochmaliger Prüfung nicht fest.

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    a) Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 21).

    Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Damit gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein als Ordnungswidrigkeit zu ahndendes Führen eines Kraftfahrzeugs "unter der Wirkung" von Cannabis tatbestandlich angenommen werden kann, hält es das Bundesverfassungsgericht in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift für erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers als möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Es lässt für die Anforderung eines Fahreignungsgutachtens durch die Fahrerlaubnisbehörde nicht den Besitz von Cannabis genügen, sondern verlangt darüber hinaus, dass konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür ermittelt wurden, dass der Betroffene den Konsum von Cannabis und die aktive Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag oder zu trennen bereit ist (vgl. BVerfG, Kammerbeschluss vom 8. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - NJW 2002, 2381).
  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Das ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden (vgl. dazu das Urteil des erkennenden Senats vom gleichen Tage im Verfahren BVerwG 3 C 14.17 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Es lässt für die Annahme fehlender Trennungsbereitschaft und damit eines charakterlich-sittlichen Eignungsmangels genügen, dass eine drogenkonsumbedingte Fahruntüchtigkeit jedenfalls nicht auszuschließen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ).
  • OVG Bremen, 25.02.2016 - 1 B 9/16

    Konsum und Abbau von Cannabis im Blut

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 13.17
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

  • VG Karlsruhe, 16.12.2019 - 2 K 4144/19

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Mischkonsum von Alkohol und Cannabis

    Denn der Grenzwert von 1, 0 ng/ml THC, ab welchem eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit bei gelegentlichen Cannabiskonsumenten möglich erscheint, war vorliegend fast um das Fünffache überschritten (vgl. zur Maßgeblichkeit des Grenzwerts von 1, 0 ng/ml THC BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, juris m.w.N.).

    Entsprechend der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a. -, DAR 2019, 637) erweist sich ein gelegentlicher Cannabiskonsument jedoch nicht bereits durch einen einmaligen Verstoß gegen das Trennungsgebot als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen gemäß § 46 Abs. 1 Satz 2 FeV i. V. m. Nr. 9.2.2 der Anlage 4 der FeV.

    Zwar hat dieser mit einer Blutalkoholkonzentration von 0, 23 mg/l den für eine Ordnungswidrigkeit nach § 24a StVG maßgeblichen Wert von 0, 25 mg/l sowie die für eine - allein - alkoholbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit als Richtwert angesehene Blutalkoholkonzentration von 0, 3 bis 0, 4 Promille (BT-Drs. 13/1439 S. 4) knapp unterschritten, jedoch ist die Schwelle für eine - allein - cannabisbedingt verminderte Fahrtüchtigkeit von 1, 0 ng/ml (vgl. zur Maßgeblichkeit dieses Grenzwertes: BVerwG, Urt. v. 11.04.2019 - 3 C 13.17 u.a., DAR 2019, 637) um fast das Fünffache überschritten.

    Ob dies unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11.04.2019 (3 C 13.17 u.a.) mit Blick auf die im Rahmen des § 3 Abs. 1 StVG, § 46 Abs. 1 FeV i.V.m. Ziffer 9.2.2 der Anlage 4 zur FeV zu treffenden Prognoseentscheidung fort gilt oder der Mischkonsum ohne Bezug zum Straßenverkehr zunächst Zweifel an der Fahreignung begründet, die im Rahmen eines nach §§ 46 Abs. 3, 11 Abs. 3, 14 Abs. 1 Satz 3 FeV einzuholenden Gutachtens näher zu erforschen sind, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

  • VGH Bayern, 29.04.2019 - 11 B 18.2482

    Ärztliche Verordnung von medizinischem Cannabis - Beigebrauch von illegalem

    Es muss deshalb nicht entschieden werden, ob durch einen fahreignungsrelevanten Mischkonsum von Alkohol und Cannabis nur Fahreignungszweifel hervorgerufen werden und eine weitere Aufklärung erforderlich ist (vgl. für Zweifel am Trennvermögen BVerwG, Pressemitteilung Nr. 29/2019 vom 11.4.2019 im Verfahren 3 C 13.17 u.a.) oder ob jedenfalls bei einer Teilnahme am Straßenverkehr unter Einfluss eines fahreignungsrelevanten Mischkonsums die Fahreignung ohne weitere Aufklärung zu verneinen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.11.2019 - 16 B 638/19

    Rechtsmittel gegen die Entziehung der Fahrerlaubnis; Feststellung der

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 24 ff.

    vgl. BVerwG, Urteil vom 11. April 2019 - 3 C 13.17 -, juris, Rn. 28 unter Verweis auf BR-Drs.

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   BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18   

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BVerwG, Entscheidung vom 11. April 2019 - 3 C 9.18 (https://dejure.org/2019,8734)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • openjur.de
  • Bundesverwaltungsgericht

    StVG § 3 Abs. 1 Satz 1; FeV § 11 Abs. 7 und 8, §§ 13, 14 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 2 Nr. 3,; § 46 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3, § 48 Abs. 1, 4, 9 und 10 und Anlage 4 Nr. 9.2.2; GG Art. 3 Abs. 1; BO-Kraft § 8
    Aufklärungsmaßnahmen; Cannabis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Ermessensentscheidung; Fahrerlaubnis; Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung; Klärung von Zweifeln an der Fahreignung; MPU; Risikogrenzwert; THC; THC-Grenzwert; Tetrahydrocannabinol; Trennung des ...

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • rewis.io

    Entziehung der Fahrerlaubnis nach Verletzung des Trennungsgebots durch einen gelegentlichen Konsumenten von Cannabis

  • bussgeldsiegen.de

    Fahrerlaubnisentziehung wegen gelegentlichem Cannabiskonsum

  • rechtsportal.de

    Entzug der Fahrerlaubnis ohne weitere Aufklärung; Fall des gelegentlichen Konsums von Cannabis; Erstmalige Cannabis-Fahrt; Einholung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens nach pflichtgemäßem Ermessen

  • rechtsportal.de

    Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsum; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentlicher Cannabiskonsument; Tetrahydrocannabinol; THC; THC-Grenzwert; Risikogrenzwert; Trennung des Cannabiskonsums vom Führen eines Kraftfahrzeugs; Trennung von Konsum und Fahren; ...

  • datenbank.nwb.de
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Bundesverwaltungsgericht (Pressemitteilung)

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des Trennens von Konsum und Fahren führt regelmäßig nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)

    Rechtsprechungsänderung: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • ferner-alsdorf.de (Kurzinformation und Pressemitteilung)

    Rechtsprechung geändert: Erstmaliges Fahren unter Cannabis-Einfluss kein zwingender Grund für Entziehen der Fahrerlaubnis

  • lawblog.de (Kurzinformation)

    Hoffnung bei Cannabis am Steuer

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Entzug der Fahrerlaubnis bei gelegentlichem Konsum von Cannabis nur nach MPU

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Mach Cannabisfahrt kein zwingender Führerscheinentzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Erstmalige Fahrt unter Drogeneinfluss führt nicht unmittelbar zur Entziehung der Fahrerlaubnis

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Cannabis-Gelegenheitskonsument: Bei Erstverstoß kein sofortiger Führerscheinentzug

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Führerschein weg nach erstmaligem Cannabiskonsum?

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 23.10.2014 - 3 C 3.13

    Cannabis; gelegentlicher Konsum von Cannabis; gelegentliche Einnahme von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    An der gegenteiligen Auffassung, die der erkennende Senat im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 [ECLI:DE:BVerwG:2014:231014U3C3.13.0] - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) zur Anwendbarkeit von § 11 Abs. 7 FeV vertreten hat, wird nicht festgehalten (2.).

    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 jeweils m.w.N.); abzustellen ist hier daher auf den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 8. September 2016.

    a) Gelegentlicher Konsum von Cannabis im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 liegt vor, wenn der Betroffene in zumindest zwei selbständigen Konsumvorgängen Cannabis zu sich genommen hat und diese Konsumvorgänge einen gewissen, auch zeitlichen Zusammenhang aufweisen (stRspr, vgl. BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 19 ff. m.w.N.).

    Eine dieser "Zusatztatsachen" ist neben dem Mischkonsum von Cannabis und Alkohol, dass der Betroffene nicht zwischen dem Konsum von Cannabis und dem Führen eines Kraftfahrzeugs trennt (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 29).

    Allerdings rechtfertigt nicht jeder bei einem Kraftfahrzeugführer festgestellte THC-Wert die Annahme fehlender Trennung im Sinne von Nr. 9.2.2 der Anlage 4 (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 a.a.O. Rn. 31).

    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

    An seiner im Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - (Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33, 36) geäußerten gegenteiligen Auffassung hält der erkennende Senat nach nochmaliger Prüfung nicht fest.

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • BVerwG, 14.11.2013 - 3 C 32.12

    Fahrerlaubnis; Entziehung der Fahrerlaubnis; Fahreignung;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    a) Das Fahrerlaubnisrecht ist Gefahrenabwehrrecht (vgl. u.a. BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 21).

    Zur Beantwortung der Frage, ob durchgreifende und damit zur Entziehung der Fahrerlaubnis führende Zweifel an der Fahreignung bestehen, ist daher anhand des bekannt gewordenen Verhaltens des Betroffenen und sonstiger fahreignungsrelevanter Umstände eine Prognose anzustellen, ob Wiederholungsgefahr besteht, ob also - mit anderen Worten - künftig mit weiteren für die Beurteilung der Fahreignung relevanten Zuwiderhandlungen zu rechnen ist (vgl. zum Mischkonsum von Alkohol und Cannabis: BVerwG, Urteil vom 14. November 2013 - 3 C 32.12 - BVerwGE 148, 230 Rn. 16).

  • BVerfG, 21.12.2004 - 1 BvR 2652/03

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Verurteilung wegen Führens eines

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Damit gemäß § 24a Abs. 2 StVG ein als Ordnungswidrigkeit zu ahndendes Führen eines Kraftfahrzeugs "unter der Wirkung" von Cannabis tatbestandlich angenommen werden kann, hält es das Bundesverfassungsgericht in verfassungskonformer Auslegung dieser Vorschrift für erforderlich, aber auch ausreichend, dass eine THC-Konzentration im Blut festgestellt wird, die eine eingeschränkte Fahrtüchtigkeit des am Straßenverkehr teilnehmenden Kraftfahrzeugführers als möglich erscheinen lässt (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ).

    In der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG, Kammerbeschluss vom 21. Dezember 2004 - 1 BvR 2652/03 - NJW 2005, 349 ) und des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 51) ist anerkannt, dass wegen des unterschiedlichen Gefahrenpotenzials für die Verkehrssicherheit und der unterschiedlichen Wirkungsweise eine Ungleichbehandlung von Alkohol- und Cannabiskonsum im Fahrerlaubnisrecht nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.06.2016 - 1 B 37.14

    Fehlendes Trennungsvermögen bei Teilnahme am Straßenverkehr mit einer

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • OVG Hamburg, 15.11.2017 - 4 Bs 180/17

    Entziehung der Fahrerlaubnis - Beweislast für Gelegentlichkeit des

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).

    Diese Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts zum abstrakten Gefährdungsdelikt des § 24a Abs. 2 StVG sind nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 34) auf das auf Prävention und Gefahrenabwehr zielende Vorgehen auf Grundlage der Fahrerlaubnis-Verordnung ohne Weiteres übertragbar (ebenso OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ).

  • VG Göttingen, 12.09.2008 - 1 B 281/08

    Cannabis; Drogenkonsum; einstweiliger Rechtsschutz; Entziehung; Erlaubnis;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Unter diesen Umständen lässt sich - wie auch das Berufungsgericht angenommen hat - noch nicht mit der für die Verneinung der Fahreignung gebotenen Sicherheit der Schluss ziehen, dass eine Wiederholungsgefahr, und zwar auch gerade im Zusammenhang mit einer Personenbeförderung besteht (vgl. dazu auch VG Göttingen, Beschluss vom 12. September 2008 - 1 B 281/08 - juris Rn. 6).
  • BVerfG, 20.06.2002 - 1 BvR 2062/96

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Es lässt für die Annahme fehlender Trennungsbereitschaft und damit eines charakterlich-sittlichen Eignungsmangels genügen, dass eine drogenkonsumbedingte Fahruntüchtigkeit jedenfalls nicht auszuschließen ist (BVerfG, Kammerbeschluss vom 20. Juni 2002 - 1 BvR 2062/96 - NJW 2002, 2378 ).
  • OVG Bremen, 25.02.2016 - 1 B 9/16

    Konsum und Abbau von Cannabis im Blut

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerwG, 28.04.2010 - 3 C 2.10

    Fahrerlaubnis; Führerschein; EU-Fahrerlaubnis; EU-Führerschein; Anerkennung;

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Maßgeblich für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der angegriffenen Fahrerlaubnisentziehung ist die Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der letzten Verwaltungsentscheidung (stRspr, vgl. u.a. BVerwG, Urteile vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 13 und vom 28. April 2010 - 3 C 2.10 - BVerwGE 137, 10 Rn. 11 jeweils m.w.N.); abzustellen ist hier daher auf den Erlass des Widerspruchsbescheids vom 8. September 2016.
  • VGH Baden-Württemberg, 22.07.2016 - 10 S 738/16

    Zur "Empfehlung der Grenzwertkommission für die Konzentration von

    Auszug aus BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 9.18
    Dementsprechend wird das Trennungsgebot nicht erst dann verletzt, wenn mit Sicherheit eine Beeinträchtigung der Fahrsicherheit anzunehmen ist oder es - wie der Bayerische Verwaltungsgerichtshof zeitweise angenommen hatte - zu einer signifikanten Erhöhung des Unfallrisikos kommt (so noch VGH München, Beschluss vom 4. Juni 2007 - 11 CS 06.28 06 - juris Rn. 20 m.w.N.), sondern bereits dann, wenn die Möglichkeit einer cannabisbedingten Beeinträchtigung der Fahrsicherheit besteht oder - negativ formuliert - eine solche Beeinträchtigung nicht ausgeschlossen werden kann (BVerwG, Urteil vom 23. Oktober 2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 Rn. 33; ebenso u.a. OVG Hamburg, Beschluss vom 15. November 2017 - 4 Bs 180/17 - VRS 132, 140 ; VGH Mannheim, Beschluss vom 22. Juli 2016 - 10 S 738/16 - VRS 130, 272 ; OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16. Juni 2016 - OVG 1 B 37.14 - Blutalk 53, 393 ; OVG Bremen, Beschluss vom 25. Februar 2016 - 1 B 9/16 - Blutalk 53, 275 f.).
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

  • BVerwG, 11.04.2019 - 3 C 14.17

    Erstmaliger Verstoß eines gelegentlichen Cannabiskonsumenten gegen das Gebot des

  • BSG, 03.09.2020 - B 14 AS 43/19 R

    Anspruch auf aufstockendes Arbeitslosengeld II

    Hinzutreten muss - weil der Vorwurf des sozialwidrigen Verhaltens jedenfalls nicht primär aus dem Maß der Sorgfaltswidrigkeit Dritten (wie hier dem Taxiunternehmer) gegenüber abzuleiten, sondern vorrangig aus Sicht der in Anspruch genommenen Allgemeinheit zu treffen ist - auf der Wertungsebene, dass das zur Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen führende Verhalten - hier der Verstoß gegen das Gebot der Trennung eines Cannabiskonsums vom Führen von Kraftfahrzeugen (vgl dazu letztens BVerwG vom 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21) - in vergleichbarer Weise zu missbilligen ist wie ein solches, das auf die Inanspruchnahme von Grundsicherungsleistungen ausdrücklich angelegt ist, das grob fahrlässige Verhalten der vorsätzlichen Herbeiführung also wertungsmäßig gleichsteht.

    a) Gegen den Kläger spricht insoweit, dass die Verletzung des fahrerlaubnisrechtlichen Trennungsgebots angesichts der festgestellten THC-Konzentration im Hinblick auf die Anforderungen an ihn aus den Verhaltenspflichten im Rahmen der Personenbeförderung erheblich ist (dazu BVerwG vom 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21; zu den Werten BVerwG vom 23.10.2014 - 3 C 3.13 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 16 RdNr 37 ff ) .

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.02.2020 - 16 B 210/19

    Beschwerde gegen die Ablehnung der Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

    Der Senat berücksichtigt dabei aus verfahrensökonomischen Gründen die erst nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist ergangenen Urteile des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. April 2019 (- 3 C 13.17, 3 C 14.17, 3 C 25.17, 3 C 2.18, 3 C 7.18, 3 C 8.18, 3 C 9.18 -, juris), auf die der Antragsteller, der bereits erstinstanzlich die Auffassung vertreten hat, es seien vor einer Entziehung Aufklärungsmaßnahmen zu ergreifen, nach ihrem Ergehen hingewiesen hat.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 2019 - 3 C 13.17, 3 C 7.18 -, juris, Rn. 27, - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 37, - 3 C 25.17 -, juris, Rn. 28, - 3 C 2.18 -, juris, Rn. 33, - 3 C 8.18 -, juris, Rn. 34, - 3 C 9.18 -, juris, Rn. 26.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 2019 - 3 C 13.17, 3 C 7.18 -, juris, Rn. 30, - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 40, - 3 C 25.17 -, juris, Rn. 31, - 3 C 2.18 -, juris, Rn. 36, - 3 C 8.18 -, juris, Rn. 37, - 3 C 9.18 -, juris, Rn. 29.

    vgl. BVerwG, Urteile vom 11. April 2019 - 3 C 13.17, 3 C 7.18 -, juris, Rn. 31, - 3 C 14.17 -, juris, Rn. 41, - 3 C 25.17 -, juris, Rn. 32, - 3 C 2.18 -, juris, Rn. 37, - 3 C 8.18 -, juris, Rn. 38, - 3 C 9.18 -, juris, Rn. 30.

  • VGH Bayern, 28.02.2024 - 11 CS 23.1387

    Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Konsums harter Drogen (Amphetamin), behauptete

    Dies gilt unabhängig von der Häufigkeit des Konsums, von der Höhe der Betäubungsmittelkonzentration, von einer Teilnahme am Straßenverkehr in berauschtem Zustand und vom Vorliegen konkreter Ausfallerscheinungen beim Betroffenen (stRspr, vgl. BayVGH, B.v. 5.10.2023 - 11 CS 23.1413 - juris Rn. 11; B.v. 12.6.2023 - 11 C 23.559 - juris Rn. 18; B.v. 30.1.2023 - 11 CS 22.2596 - juris Rn. 13 jeweils m.w.N.; SächsOVG, B.v. 26.7.2023 - 6 A 1/21 - juris Rn. 7; OVG LSA, B.v. 26.10.2022 - 3 M 88/22 - juris Rn. 5; OVG SH, B.v. 11.2.2022 - 5 MB 2/22 - juris Rn. 9; OVG NW, B.v. 23.7.2015 - 16 B 656/15 - juris Rn. 2 ff.; B.v. 5.1.2015 - 16 B 1026/14 - juris Rn. 7; vgl. auch BVerwG, U.v. 11.4.2019 - 3 C 9.18 - Buchholz 442.10 § 3 StVG Nr. 21 Rn. 30).
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