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   BVerwG, 06.11.1989 - 3 C 9.86   

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https://dejure.org/1989,4303
BVerwG, 06.11.1989 - 3 C 9.86 (https://dejure.org/1989,4303)
BVerwG, Entscheidung vom 06.11.1989 - 3 C 9.86 (https://dejure.org/1989,4303)
BVerwG, Entscheidung vom 06. November 1989 - 3 C 9.86 (https://dejure.org/1989,4303)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Entschädigung nach den Vorschriften des Gesetzes über einen Währungsausgleich für Sparguthaben Vertriebener (WAG) - Zuerkennung einer Hauptentschädigung bei vertreibungsbedingtem Verlust eines Gewerbebetriebes - Abzugsfähigkeit einer Entschädigung nach dem Gesetze über ...

  • Wolters Kluwer

    Erhebung von Gerichtskosten - Revision - Rechtliches Gehör - Voraussetzungen für eine Erhebung von Gerichtskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 09.11.1978 - 3 C 68.77

    Rücknahme von Zuerkennungsbescheiden - Pflichtgemäßes Ermessen -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1989 - 3 C 9.86
    wird es dann die von den Klägern gegen den angefochtenen Änderungsbescheid vorn 22. Februar 1984 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Klageverfahren vorgebrachten Einwendungen zu prüfen haben, die sich auf die Zubilligung von Vertrauensschutz (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - ) sowie gegebenenfalls auf erforderliche Ermessenserwägungen der Ausgleichsbehörde (vgl. dazu Urteil vom 9. November 1978 - EVerwG 3 C 68.77 - ) beziehen.
  • BVerwG, 20.04.1978 - 3 C 9.77

    Lastenausgleichsrecht - Vertrauenschutz - Rechtswidriger Verwaltungsakt -

    Auszug aus BVerwG, 06.11.1989 - 3 C 9.86
    wird es dann die von den Klägern gegen den angefochtenen Änderungsbescheid vorn 22. Februar 1984 sowohl im Verwaltungsverfahren als auch im Klageverfahren vorgebrachten Einwendungen zu prüfen haben, die sich auf die Zubilligung von Vertrauensschutz (vgl. dazu Urteil vom 20. April 1978 - BVerwG 3 C 9.77 - ) sowie gegebenenfalls auf erforderliche Ermessenserwägungen der Ausgleichsbehörde (vgl. dazu Urteil vom 9. November 1978 - EVerwG 3 C 68.77 - ) beziehen.
  • BVerwG, 27.08.2008 - 6 C 32.07

    Antrag auf Zulassung der Berufung, Auslegung, Berufung, nicht eingelegte

    Über die Gerichtskosten für das Berufungsverfahren wird der Verwaltungsgerichtshof eine Entscheidung nach § 21 GKG zu treffen haben (vgl. Beschlüsse vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3 und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - a.a.O. S. 15 bzw. S. 406; BGH, Urteil vom 29. März 2000 - RiZ (R) 4/99 - NJW 2000, 3786 ).
  • BVerwG, 03.12.1998 - 1 B 110.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Auslegung einer "Berufung" als Antrag auf Zulassung der

    Gemäß § 8 Abs. 2 GKG hat hierüber aber der beschließende Senat nicht zu befinden (vgl. Beschluß vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3).
  • BGH, 29.03.2000 - RiZ(R) 4/99

    Berufung im richterdienstgerichtlichen Prüfungsverfahren

    Für die Entscheidung über die Nichterhebung der Gerichtskosten für das Revisionsverfahren ist das Revisionsgericht zuständig (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3 S. 1 m.w.N. und vom 3. Dezember 1998 - BVerwG 1 B 110.98 - Buchholz 310 § 124 a VwGO Nr. 6 S. 12 ).
  • OVG Niedersachsen, 26.01.2024 - 8 LB 104/23

    Begründetheit; Berufungsverfahren; Feuerstättenschau; Nichturteil;

    Die Entscheidung betrifft nur das Berufungsverfahren; für die Anwendung des § 21 GKG im erstinstanzlichen Verfahren ist das Verwaltungsgericht zuständig (vgl. BVerwG, Beschl. v. 6.11.1989 - 3 C 9.86 -, Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3 ; v. 3.12.1998 - 1 B 110.98 -, Buchholz 310 § 124a VwGO Nr. 6 ).
  • BVerwG, 29.08.2000 - 11 KSt 2.00

    Außerordentliche Beschwerde; Gegenvorstellung gegen Beschluss des

    Die bei diesem wesentlichen Verfahrensverstoß vorliegende unrichtige Sachbehandlung hat zur Durchführung des Revisionsverfahrens geführt und damit Kosten verursacht, die bei richtiger Sachbehandlung nicht entstanden wären (vgl. zur Niederschlagung der Kosten des Revisionsverfahrens in einem Fall der Versagung rechtlichen Gehörs durch die Vorinstanz: BVerwG, Beschluss vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3; zur Niederschlagung der Kosten des Revisionsverfahrens bei fehlerhafter Besetzung der Richterbank auch: BGH, Urteil vom 5. Juni 1985 - BGH VIII ZR 135/84 - NJW 1985, S. 2336 = Kosten-Rechtsprechung Band II § 8 GKG Nr. 58; BGH, Beschluss vom 14. Dezember 1977 - BGH 3 StR 443/77 - Kosten-Rechtsprechung Band II § 8 GKG Nr. 10).
  • BVerwG, 28.06.1991 - 1 C 15.89

    Übereinstimmende Erledigungserklärung hinsichtlich des Verfahrens und

    Für diese Entscheidung ist, da sie ausschließlich Kosten des Berufungsverfahrens betrifft, das Berufungsgericht zuständig (vgl. Beschluß vom 6. November 1989 - BVerwG 3 C 9.86 - Buchholz 360 § 8 GKG Nr. 3).
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