Rechtsprechung
   BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,2662
BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98 (https://dejure.org/1999,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 21.01.1999 - 3 C 9.98 (https://dejure.org/1999,2662)
BVerwG, Entscheidung vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 (https://dejure.org/1999,2662)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1999,2662) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Geschwindigkeitsbegrenzung Autobahn

§ 45 Abs. 1 StVO, Einschätzungsprärogative

Volltextveröffentlichungen (5)

  • verkehrslexikon.de

    Zur Zulässigkeit von Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen

  • Wolters Kluwer

    Bundesautobahn - Geschwindigkeitsbegrenzung - Konkrete Gefahr - Einschätzungsprärogative - Beurteilungsspielraum

  • Judicialis

    StVO § 45 Abs. 1

  • fuhse.de PDF

    § 45 I StVO; § 41 II Nr. 7 StVO (Zeichen 274)
    Verkehrsbeschränkende Maßnahme; zeitliche Einschränkung; Verkehrsleitsystem

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1999, 2056
  • NZV 1999, 309
  • NZV 2000, 345
  • DÖV 1999, 648
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 27.01.1993 - 11 C 35.92

    Busspur - § 42 VwGO, zur Verwaltungsaktsqualität von Verkehrsmaßnahmen, § 42 Abs.

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Zu den Anforderungen an eine rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Bundesautobahnen nach § 45 Abs. 1 StVO a.F. (im Anschluß an Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 BVerwGE 92, 32).

    Seine Annahme, die Voraussetzungen für die angegriffene Maßnahme lägen vor (1.) und der Kläger könne auch nicht verlangen, daß andere, ihn weniger belastende Maßnahmen namentlich eine zeitliche Eingrenzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung hätten ergriffen werden müssen (2.), steht mit den Maßstäben in Einklang, die vom Bundesverwaltungsgericht für verkehrsbeschränkende Anordnungen im Sinne des § 45 Abs. 1 StVO i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG entwickelt worden sind (vgl. allgemein: Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 BVerwGE 92, 32; speziell für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen: Beschluß vom 12. September 1995 BVerwG 11 B 23.95 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; jeweils m.w.N.).

    Insoweit bleibt zum einen festzuhalten, daß einer Straßenverkehrsbehörde kein Ermessen zusteht bei der Frage, ob ein milderes Mittel gleich wirksam ist (vgl. Urteil vom 27. Januar 1993, a.a.O. ).

  • BVerwG, 25.11.1993 - 3 C 38.91

    Weingesetz - Sensorische Beurteilung - Gerichtliche Kontrolle - Prädikatswein

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Zum anderen gilt unverändert, daß eine "Einschätzungsprärogative" der Tatbestandsseite der Norm im Zusammenhang mit unbestimmten Rechtsbegriffen zuzuordnen ist (vgl. aus neuer Zeit Urteil vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 Buchholz 237.6 § 39 Nds LBG Nr. 9 m.w.N. ; vgl. demgegenüber das Urteil des Senats vom 25. November 1993 BVerwG 3 C 38.91 BVerwGE 94, 307: kein Beurteilungsspielraum bei der Zuerkennung von Weinprädikaten), während das Ermessen die Rechtsfolgenseite betrifft (vgl. Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).
  • BVerwG, 12.09.1995 - 11 B 23.95

    Zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Bundesautobahnen

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Seine Annahme, die Voraussetzungen für die angegriffene Maßnahme lägen vor (1.) und der Kläger könne auch nicht verlangen, daß andere, ihn weniger belastende Maßnahmen namentlich eine zeitliche Eingrenzung der angeordneten Geschwindigkeitsbegrenzung hätten ergriffen werden müssen (2.), steht mit den Maßstäben in Einklang, die vom Bundesverwaltungsgericht für verkehrsbeschränkende Anordnungen im Sinne des § 45 Abs. 1 StVO i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 3 StVG entwickelt worden sind (vgl. allgemein: Urteil vom 27. Januar 1993 BVerwG 11 C 35.92 BVerwGE 92, 32; speziell für Geschwindigkeitsbeschränkungen auf Autobahnen: Beschluß vom 12. September 1995 BVerwG 11 B 23.95 Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; jeweils m.w.N.).
  • BVerwG, 19.03.1998 - 2 C 5.97

    Befangenheit eines Beamten bei der Feststellung der Bewährung eines Beamten auf

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Zum anderen gilt unverändert, daß eine "Einschätzungsprärogative" der Tatbestandsseite der Norm im Zusammenhang mit unbestimmten Rechtsbegriffen zuzuordnen ist (vgl. aus neuer Zeit Urteil vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 Buchholz 237.6 § 39 Nds LBG Nr. 9 m.w.N. ; vgl. demgegenüber das Urteil des Senats vom 25. November 1993 BVerwG 3 C 38.91 BVerwGE 94, 307: kein Beurteilungsspielraum bei der Zuerkennung von Weinprädikaten), während das Ermessen die Rechtsfolgenseite betrifft (vgl. Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).
  • BVerwG, 25.07.1985 - 3 C 25.84

    Anspruch auf Bescheidung im Wege der Fortsetzungsfeststellungsklage; Aufnahme

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Zum anderen gilt unverändert, daß eine "Einschätzungsprärogative" der Tatbestandsseite der Norm im Zusammenhang mit unbestimmten Rechtsbegriffen zuzuordnen ist (vgl. aus neuer Zeit Urteil vom 19. März 1998 BVerwG 2 C 5.97 Buchholz 237.6 § 39 Nds LBG Nr. 9 m.w.N. ; vgl. demgegenüber das Urteil des Senats vom 25. November 1993 BVerwG 3 C 38.91 BVerwGE 94, 307: kein Beurteilungsspielraum bei der Zuerkennung von Weinprädikaten), während das Ermessen die Rechtsfolgenseite betrifft (vgl. Urteil vom 25. Juli 1985 - BVerwG 3 C 25.84 - BVerwGE 72, 38 ).
  • BVerwG, 25.10.1988 - 9 C 37.88

    Gläubiger - Religionsfreiheit - Verfolgung - Verletzung der Menschenwürde -

    Auszug aus BVerwG, 21.01.1999 - 3 C 9.98
    Dem entspricht es, daß die Revision die mit der Nichtzulassungsbeschwerde vorgebrachte Verfahrensrüge (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) weder ausdrücklich noch sinngemäß durch Bezugnahme (vgl. hierzu Urteil vom 25. Oktober 1988 BVerwG 9 C 37.88 BVerwGE 80, 321 ) wiederholt hat.
  • BVerwG, 05.04.2001 - 3 C 23.00

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Bundesautobahn,

    Zu den Anforderungen an eine rechtmäßige Geschwindigkeitsbeschränkung auf Autobahnen nach § 45 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. Abs. 9 Satz 2 StVO (im Anschluss an Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38 m.w.N.).

    Diese Vorschrift stellt seit jeher die Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf Autobahnen dar (vgl. für eine längere Gefällstrecke: Urteil vom 13. Dezember 1974 - BVerwG VII C 19.71 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 3 m.w.N.; für einen über 100 km langen Streckenabschnitt: Beschluss vom 12. September 1995 - BVerwG 11 B 23.95 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 34; für einen Abschnitt mit erhöhter Verkehrsdichte und deutlich erhöhter Unfallhäufigkeit: Urteil vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).

    Auch insoweit macht sich der erkennende Senat die Erwägungen des angefochtenen Urteils zu Eigen, die ihrerseits auf den Erwägungen des Urteils vom 21. Januar 1999 - BVerwG 3 C 9.98 - (Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38 S. 3) beruhen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.02.2008 - 1 B 35.05

    verkehrsbeschränkende Maßnahmen; ruhender Verkehr; Beschränkung des - ;

    Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessen, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25. April 1980 - 7 C 19.78 -, Buchholz 442.151 § 45 StVO, Nr. 8; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -, VerkMitt 1999, 66).

    Mit Blick auf § 45 Abs. 9 Satz 2 StVO erscheint zweifelhaft, ob die vom Verwaltungsgericht der Rechtsprechung zur Rechtfertigung von Eingriffen in den fließenden Verkehr entnommenen Anforderungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 - NJW 2001, 3139; vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056 und vom 13. Februar 1974 - VII C 19.71 - Buchholz 442.151 Nr. 3) bei Beschränkungen des ruhenden Verkehrs in jeder Beziehung gleichermaßen gelten.

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 322/05

    Rechtsbeschwerde; Zulassung; Verjährung; Unterbrechung; Zusendung eines

    Klärungsbedürftige Fragen der Verjährung ergeben sich jedoch - worauf die Generalstaatsanwaltschaft zutreffend hinweist - aus dem Antragsvorbringen nicht, In der obergerichtlichen Rechtsprechung ist nämlich hinreichend geklärt, wann bei so genannten Kennzeichenanzeigen durch die Versendung eines Anhörungsbogens die Verjährung unterbrochen wird (vgl. dazu aus der ständigen Rechtsprechung des Senats DAR 1999, 85 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261= zfs 1999, 265; DAR 2000, 81 = NZV 2000, 179 = VM 2000, 60 (Nr. 69) = VRS 98, 443; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; DAR 2000, 83 = VRS 98, 209 = DAR 2000, 83 = VRS 98, 209; siehe auch OLG Zweibrücken DAR 2003, 193 = VRS 104, 307 = zfs 2002, 596; OLG Dresden DAR 2004, 535, jeweils mit weiteren Nachweisen aus der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung).
  • VGH Hessen, 31.03.1999 - 2 UE 2346/96

    Frist für die Anfechtung von Verkehrszeichen beginnt mit Aufstellung des

    Verkehrszeichen sind Dauerverwaltungsakte in Form von Allgemeinverfügungen im Sinne des § 35 Satz 2 des Hessischen Verwaltungsverfahrensgesetzes - HVwVfG - (vgl. BVerwG, Urteile vom 13. Dezember 1979, BVerwGE 59, 221 (225 f.); und vom 27. Januar 1993, BVerwGE 92, 32 (34), sowie Beschluss vom 21. Januar 1999 - 3 C 9.98 -).

    Hinsichtlich der Anforderungen, die an die Eingriffstatbestände des § 45 Abs. 1 bis 1 d StVO zu stellen sind, ist - zur Klarstellung und Ergänzung der bisherigen Regelungen (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 12. September 1995, NZV 96, 86, und vom 21. Januar 1999, a. a. O. Seite 6 ff.) - durch Verordnung vom 7. August 1997 (a. a. O.) folgender Absatz 9 in § 45 StVO eingefügt worden:.

  • OLG Hamm, 09.11.1999 - 2 Ss OWi 1105/99

    Unterbrechung der Verjährung durch Anordnung der Übersendung eines

    Die Unterbrechungshandlung muß sich gegen eine bestimmte Person richten (so die o.a. Rechtsprechung und außerdem auch noch OLG Hamm, ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265).Demgemäß ist die Übersendung eines Anhörungsbogens als Bekanntgabe im Sinn von § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG nur ausreichend, wenn daraus für den Adressaten unmißverständlich hervorgeht, daß die Ermittlungen gegen ihn als Betroffenen geführt werden (OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 33 OWiG Rn. 10).
  • VGH Hessen, 15.05.2009 - 2 A 2307/07

    Wirksamwerden eines Verkehrszeichens als Verwaltungsakt in Form der

    Für die Annahme einer derartigen konkreten Gefahrenlage steht der zuständigen Straßenverkehrsbehörde eine sog. Einschätzungsprärogative zu (BVerwG, Urteil vom 5. April 2001 - 3 C 23.00 -, a.a.O.; Urteil vom 21. Januar 1999 - 3 P 9.89 [richtig: 3 C 9.98 - d. Red.] -, NJW 1999, 2056 = DAR 1999, 184 = NZV 1999, 309 = VerkMitt 1999 Nr. 66 = VRS 98, 455 = Buchholz 442.151 § 45 StVO Nr. 38).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.11.2022 - 13 S 545/22

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen verkehrsrechtliche Anordnung einer

    Bei Erfüllung dieser Voraussetzungen bleibt der Behörde für ihre Entscheidung, ob und wie sie eingreifen will, nach § 45 Abs. 1 Satz 1 StVO ein Ermessen, dessen Ausübung nur beschränkt gerichtlich nachprüfbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 25.04.1980 - 7 C 19.78 - juris Rn. 18; Urteil vom 21.01.1999 - 3 C 9.98 - juris Rn. 14).
  • VG Ansbach, 12.03.2008 - AN 10 K 06.01940

    Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen; Unfallhäufigkeit

    Es ist offensichtlich und bedarf keiner vertieften Begründung, dass die aus den vorstehenden Besonderheiten ableitbare Dichte sowohl des Verkehrs (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.1.1999 - 3 C 9/98) wie auch der Zu- und Abfahrten, diese verbunden mit den Kuppen und Senken sowie den weiteren Ablenkungen des Verkehrs zu einer auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden besonderen Gefahrenlage führt; über die - bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen auf der Hand liegende - Gefahr von unvorhersehbaren Staubildungen hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade die Häufigkeit notwendiger Spurwechsel es angezeigt erscheinen lässt, die höchstmöglichen Geschwindigkeiten so zu bestimmen, dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer die von den anderen Verkehrsteilnehmern gefahrenen Geschwindigkeiten gut abschätzen können und insbesondere in der Lage sind, diese bei Spurwechseln mit der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit abgleichen zu können (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928).

    Es ist offensichtlich und bedarf keiner vertieften Begründung, dass die aus den vorstehenden Besonderheiten ableitbare Dichte sowohl des Verkehrs (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 21.1.1999 - 3 C 9/98) wie auch der Zu- und Abfahrten, diese verbunden mit dem Beginn einer langgezogenen Rechtskurve, zu einer auf besonderen örtlichen Verhältnissen beruhenden besonderen Gefahrenlage führt; über die - bei den gegebenen örtlichen Verhältnissen auf der Hand liegende - Gefahr von unvorhersehbaren Staubildungen hinaus ist zu berücksichtigen, dass gerade die Häufigkeit notwendiger Spurwechsel es angezeigt erscheinen lässt, die höchstmöglichen Geschwindigkeiten so zu bestimmen, dass die beteiligten Verkehrsteilnehmer die von den anderen Verkehrsteilnehmern gefahrenen Geschwindigkeiten gut abschätzen können und insbesondere in der Lage sind, diese bei Spurwechseln mit der eigenen gefahrenen Geschwindigkeit abgleichen zu können (vgl. VG Regensburg, Urteil vom 13.11.2006 - RO 5 K 05.1928).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.04.2013 - 1 L 20/13

    Verhältnismäßigkeitsfrage als Teil der Ermessensprüfung

    Dem steht auch nicht das in der Antragsbegründungschrift in Bezug genommene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1999 (- 3 C 9.98 - NJW 1999, 2056) entgegen.

    Die Zulassung der Berufung rechtfertigt sich auch nicht wegen der von der Klägerin gem. § 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO geltend gemachten Abweichung von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1999 (- 3 C 9.98 -, NJW 1999, 2056).

  • OLG Hamm, 16.11.1999 - 2 Ss OWi 1034/99

    Übersendung des Anhörungsbogens

    Nach einhelliger Meinung in der obergerichtlichen Rechtsprechung (vgl. u. a. aus neuerer Zeit OLG Hamm NZV 1998, 340; OLG Hamburg NStZ-RR 1999, 20, 21; DAR 1999, 176; OLG Frankfurt NStZ-RR 1998, 346; siehe auch die Zusammenstellung bei Korte NStZ 1999, 342), die auf die Grundsätze des BGH in seiner Entscheidung vom 29.10.1996 zurückgeht (vgl. BGHSt 42, 283 = NJW 1997, 598 = NZV 1997, 315 [Ls.]), wird die Verjährung durch die Übersendung eines sog. Anhörungsbogens gemäß § 33 Abs. 1 Nr. 1 OWiG gegenüber dem - noch unbekannten - Betroffenen nur dann unterbrochen, wenn sich auf ihn die Übersendung des Anhörungsbogens auch bezieht (§ 33 Abs. 4 OWiG).Die Unterbrechungshandlung muß sich gegen eine bestimmte Person richten (so die o.a. Rechtsprechung und außerdem auch noch OLG Hamm ZAP EN-Nr. 116/99 = DAR 1999, 85 = MDR 1999, 314 = VRS 96, 225 = NZV 1999, 261 = zfs 1999, 265; zuletzt auch der zur Veröffentlichung bestimmte Beschluß des Senats vom 9. November 1999 in 2 Ss OWi 1105/91).
  • VG Berlin, 24.11.2004 - 11 A 717.04

    Klage eines Taxenunternehmers gegen Tempo 30 teilweise erfolgreich

  • OLG Hamm, 12.05.2005 - 2 Ss OWi 312/05

    Unterbrechung der Verfolgungsverjährung durch die Übersendung eines sog.

  • VG Neustadt, 16.04.2008 - 6 K 533/07

    Freie Fahrt für Toilettenwägen

  • VGH Bayern, 29.09.2003 - 1 B 01.2425

    Teilrücknahme der Klage, Teilbarkeit einer Beseitigungsanordnung, Teilbarkeit

  • OLG Hamm, 16.04.2001 - 2 Ss OWi 196/01

    Verjährungsunterbrechung, Bekanntgabe der Verfahrenseinleitung, Versendung der

  • OVG Schleswig-Holstein, 27.04.2006 - 4 LB 7/05
  • OVG Niedersachsen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Bodenabfertigungsdienst; Flughafen

  • VG Augsburg, 02.12.2014 - Au 3 K 14.1015

    Verkehrsrechtliche Anordnung; qualifizierte Gefährdungslage; außerordentliche

  • BVerwG, 10.02.1998 - 3 B 200.97

    Zulassung einer Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung einer Rechtsfrage -

  • VG Stuttgart, 20.01.2006 - 10 K 3536/03

    Klage gegen die Sperrung des Flughafentunnels für Radfahrer abgewiesen - die

  • OVG Berlin, 29.04.2002 - 1 S 3.02

    Parkraumbewirtschaftungszone Schloßstraße

  • VG München, 01.02.2006 - M 23 K 05.1174
  • VGH Bayern, 13.07.2009 - 11 ZB 07.1077

    Geschwindigkeitsbeschränkung auf der Autobahn; besondere örtliche Verhältnisse;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.1999 - 12 M 2094/99

    Vergabe von Bodenabfertigungsdiensten auf Flughäfen!

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht