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   VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954   

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VGH Bayern, 25.09.2007 - 3 CE 07.1954 (https://dejure.org/2007,82714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25.09.2007 - 3 CE 07.1954 (https://dejure.org/2007,82714)
VGH Bayern, Entscheidung vom 25. September 2007 - 3 CE 07.1954 (https://dejure.org/2007,82714)
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Wird zitiert von ... (22)

  • VG Ansbach, 30.11.2010 - AN 1 E 10.02207

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten; Erfüllung des konstitutiven

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat insoweit seine frühere - auch anderweitig vertretene (vgl. z. B. OVG Greifswald, B. v. 18.3.2004, 2 M 212/03, 2 O 121/03; VG Meiningen, B. v. 7.10.2002, 1 E 503/02) - Rechtsprechung (vgl. B. v. 24.9.1996, 3 CE 96.2023; noch offen gelassen in B. v. 24.4.2003, 3 CE 03.584), wonach der während eines schwebenden Verfahrens erlangte Bewährungsvorsprung eines Bewerbers, der zwischenzeitlich - auch nur kommissarisch - mit einem Dienstposten betraut sei, bei einer neuen Auswahlentscheidung nicht berücksichtigt werden dürfe, weshalb ein Anordnungsgrund zu verneinen sei, zunächst dahingehend eingeschränkt, dass dies dann nicht gelte, wenn die Fehlerhaftigkeit der Auswahlentscheidung bereits bei summarischer Prüfung offen zutage trete (vgl. B. v. 21.1.2005, 3 CE 04.2899, BayVBl 2006, 91 = NVwZ-RR 2006, 346, unter Hinweis auf VGH Mannheim, B. v. 7.2.1997, IÖD 1997, 258 ff.; OVG Münster, B. v. 15.11.2002, NVwZ-RR 2003, 373 f. = DÖD 2003, 167 f.; Zimmerling, RiA 2002, 169, m.w.N. zur Rspr.), hält nunmehr auch an dieser Einschränkung nicht mehr fest (vgl. B. v. 25.9.2007, 3 CE 07.1954, unter Hinweis auf B. v. 11.12.2006, 3 CE 06.3004).

    Auf diese Weise werden nicht etwa die nach dem Grundsatz der Bestenauslese anzulegenden Maßstäbe des Leistungsprinzips beschränkt, sondern konkretisiert und zugleich modifiziert; beschränkt wird nur der diesen Maßstäben unterfallende Bewerberkreis (vgl. BayVGH, B. v. 13.3.2008, 3 CE 08.53, BayVBl 2009, 345 f.; B. v. 25.9.2007,3 CE 07.1954, unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 16.8.2001, 2 A 3/00, BayVBl 2002, 500 f.; B. v. 19.1.2000, 3 CE 99.3309, BayVBl 2001, 214 = DVBl 2000, 1140 ff., unter Hinweis auf BVerwG, U. v. 25.4.1996, 2 C 21/95, BVerwGE 101, 112 ff. = DÖV 1996, 920 = DVBl 1996, 1146 ff.; OVG Koblenz, B. v. 30.6.1997, 2 B 11323/97, NVwZ-RR 1999, 49).

    Die Entscheidung des Dienstherrn, (bereits) die (frei gewordene) Rektorenstelle entsprechend beschränkt auszuschreiben, ist Ausfluss des ihm eingeräumten (weiten) Organisationsermessens (vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2007, 3 CE 07.1954); sie ist im Übrigen auch durchaus sachgerecht, da so eine weitere, einen erneuten zeitlichen Vorlauf bedingende Stellenausschreibung innerhalb derselben Schulleitung vermieden werden kann.

    Es ist auch kein Anhaltspunkt dafür ersichtlich, dass der Antragsgegner sich nicht - wie geboten (vgl. BayVGH, B. v. 25.9.2007, 3 CE 07.1954) - strikt an das in der Ausschreibung festgelegte Anforderungsprofil gehalten hätte; insbesondere genügt die Beigeladene den geforderten Voraussetzungen.

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).
  • VGH Bayern, 15.02.2016 - 3 CE 15.2405

    Sachlicher Grund für den Abbruch eines Auswahlverfahrens

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, B. v. 25.9.2007 - 3 CE 07.1954 - juris Rn. 23, B. v. 27.3.2008 - 3 CE 08.352).
  • VGH Bayern, 25.05.2011 - 3 CE 11.605

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Vergabe eines höherwertigen Dienstpostens

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).
  • VGH Bayern, 13.03.2008 - 3 CE 08.53

    Stellenausschreibung mit konstitutivem Anforderungsprofil

    Die Aufstellung eines solchen speziellen, konstitutiven Anforderungsprofils mit der dargestellten Wirkung ist zulässig und führt auch zu dem vom Verwaltungsgericht angewendeten Auswahlmaßstab (vgl. z.B. die Senatsentscheidung vom 25.9.2007 Az. 3 CE 07.1954; hier enthielt die Ausschreibung u. a. folgende Anforderungen: "Bewerberinnen/Bewerber müssen eine mindestens dreijährige kriminalpolizeiliche Tätigkeit in einer Ermittlungsstelle (höchstpersönliche Rechtsgüter, gemeingefährliche Delikte) nachweisen, die nicht länger als fünf Jahre beendet sein darf; ferner müssen sie an mindestens einem Seminar aus dem Fortbildungsprogramm der Bayerischen Polizei in den genannten Bereichen [z.B. Seminar für Sachbearbeiter von Tötungsdelikten] teilgenommen haben"; vgl. auch Senatsbeschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274).

    Somit wird sowohl im Ausschreibungstext als auch in der Erläuterung deutlich, dass der Antragsgegner mit der gewählten Formulierung sein ihm zukommendes, weites Auswahlermessen erkennbar nicht in der Weise ausgeübt hat, dass fundierten grenzpolizeilichen Fachkenntnissen ein solches Gewicht beigemessen werden sollte, dass sie die Bedeutung der bei Stellenbesetzungen (grundsätzlich) in erster Linie zu berücksichtigenden dienstlichen Beurteilungen (vgl. z.B. BayVGH, Entscheidung vom 25.9.2007, a.a.O.) für Bewerber, die das spezielle Kriterium nicht erfüllen, maßgeblich mindern oder gar außer Kraft setzen könnten.

  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

    Ist das Organisationsermessen des Dienstherren in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH, B.v. 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 - juris, RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).

    In diesem Fall kann ein Vergleich der Bewerber anhand der spezifisch auf den zu besetzenden Dienstposten bezogenen Anforderungen des beschreibenden Anforderungsprofils einen Gleichstand oder sogar einen Vorsprung des zunächst rückliegenden Bewerbers begründen (BayVGH vom 25.09.2007 Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23 ; vom 25.05.2011 Az. 3 CE 11.605 RdNr. 34 f. ; vom 13.03.2008 Az. 3 CE 08.53 RdNr. 36 ; vom 22.11.2007 Az. 3 CE 07.2274 RdNr. 68 ; VGH Baden-Württemberg vom 07.12.2010 Az. 4 S 2057/10 RdNr. 4 ; Sächsisches OVG vom 16.09.2009 Az. 2 B 147/11 RdNr. 16 BVerwG vom 27.02.2003 Az. 2 C 16/02 1. Leitsatz ).).

  • VGH Bayern, 16.09.2011 - 3 CE 11.1132

    Beamtenrecht; Dienstpostenbesetzung

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).
  • VG Würzburg, 15.05.2013 - W 1 E 13.252

    Konkurrentenstreit Polizei; Dienstpostenkonkurrenz und Beförderungskonkurrenz;

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 18.6.2012 a.a.O., juris Rn. 80; vom 25.5.2011 a.a.O., juris Rn. 34; vom 25.9.2007 - 3 CE 07.1954 - juris Rn. 23; vom 27.3.2008 a.a.O.).

    Erforderlich ist insoweit lediglich, dass die entsprechenden Anforderungen sachgerecht und nicht willkürlich sind (vgl. BayVGH vom 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 80; vom 25.5.2011 - 3 CE 11.605 - juris Rn. 34; vom 25.9.2007 - 3 CE 07.1954 - juris Rn. 24).

  • VG Regensburg, 10.01.2022 - RO 1 E 21.1927

    Anspruch auf Fortsetzung eines abgebrochenen Stellenbesetzungsverfahrens -

    Ist das Organisationsermessen in einer nicht zu beanstandenden Weise ausgeübt, so liegt das in der Art eines Filters wirkende Anforderungsprofil somit gegenständlich und zeitlich vor dem Bewerbungsverfahrensanspruch (BayVGH vom 25.9.2007, Az. 3 CE 07.1954 RdNr. 23; BayVGH vom 27.3.2008 Az. 3 CE 08.352).
  • VGH Bayern, 11.05.2009 - 3 CE 09.596

    Dienstpostenbesetzung; beschreibendes oder konstitutives Anforderungsprofil;

    Zwar ist die Aufstellung eines solchen speziellen, konstitutiv Anforderungsprofils mit der dargestellten Wirkung zulässig und führt auch zu dem vom Verwaltungsgericht angewendeten Auswahlmaßstab (vgl. BayVGH vom 25.9.2007 Az. 3 CE 07.1954; vom 13.3.2008 3 CE 08.53, IÖD 2008, 110), jedoch hat die Antragsgegnerin die Branchenkenntnisse hier nicht als ein konstitutives, sondern als ein beschreibendes Anforderungsprofil ausgestaltet.
  • VGH Bayern, 06.06.2016 - 3 CE 16.264

    Neue Entscheidung im zweiten Auswahlverfahren vor rechtsbeständiger Entscheidung

  • VG Würzburg, 17.10.2014 - W 1 E 14.707

    Dienstpostenkonkurrenz; Beförderungsdienstposten; konstitutives

  • VGH Bayern, 14.08.2015 - 3 CE 15.1410

    Dienstpostenbesetzung im Wege der Umsetzung

  • VG Würzburg, 07.02.2013 - W 1 E 12.1007

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Fachbetreuer für Wirtschaft

  • VG Würzburg, 17.07.2014 - W 1 E 14.450

    Bewerberverfahrensanspruch; Beförderungsdienstposten; Konstitutives

  • VG Würzburg, 14.03.2012 - W 1 E 12.14

    Konkurrentenstreit; Bewerbungsverfahrensanspruch; Vizepräsident eines

  • VG München, 10.10.2011 - M 5 E 11.2235

    Dienstpostenbesetzung; stellvertretende Referatsleitung; gezielte

  • VG München, 14.02.2012 - M 5 K 10.5466

    Stellenbesetzung; Bewerbungsverfahrensanspruch; Konstitutives Anforderungsprofil

  • VG Ansbach, 21.12.2010 - AN 1 E 10.02481

    Konkurrentenstreit um einen Beförderungsdienstposten

  • VG Würzburg, 09.01.2012 - W 1 E 11.931

    Unterscheidung zwischen Umsetzungs-/Versetzungsbewerbern und

  • VGH Bayern, 07.10.2010 - 3 CE 10.1530

    Stellenbesetzung (Kriminalpolizeiliche Sachbearbeiterstelle); Besetzung nach

  • VG München, 16.07.2009 - M 5 E 09.1620

    Dienstpostenbesetzung; Schulleiter; konstitutives Anforderungsmerkmal;

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