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   VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227   

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VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227 (https://dejure.org/2008,76394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01.02.2008 - 3 CE 07.3227 (https://dejure.org/2008,76394)
VGH Bayern, Entscheidung vom 01. Februar 2008 - 3 CE 07.3227 (https://dejure.org/2008,76394)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Dienstpostenbesetzung (Konrektorenstelle der BesGr. A 13); aktuelle Beurteilungen in unterschiedlichen Statusämtern; Unterschiede in vergleichbaren Vorbeurteilungen mehr als zehn Jahre alt; Vorstellungsgespräch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Ansbach, 25.04.2007 - AN 1 E 07.00836
    Auszug aus VGH Bayern, 01.02.2008 - 3 CE 07.3227
    Nachdem der Antragsteller mit Schriftsatz vom 22. März 2007 einen Antrag gemäß § 123 VwGO gestellt hatte, untersagte das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 25. April 2007 (Az.: AN 1 E 07.00836) bis zur rechtskräftigen Entscheidung im Hauptsacheverfahren oder - falls dies früher erfolgen sollte, bis zum Abschluss eines erneuten Auswahlverfahrens - die Beigeladene auf der ausgeschriebenen Konrektorenstelle zu ernennen.
  • VGH Bayern, 10.11.2015 - 3 CE 15.2044

    Beamtenrecht, Stellenbesetzung, Rektor, Bewerber, Konrektor, Amtszulage,

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung des Beigeladenen in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung des Antragstellers und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26).

    Wenn sich der Antragsteller insoweit auf eine Entscheidung des OVG NRW (B. v. 21.11.2011 - 6 B 1205/11 - juris Rn. 10) beruft, wonach die zitierte Rechtsprechung (vgl. BVerfG, B. v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - juris Rn. 14; BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B. v. 28.5.2010 - 3 CE 10.748 - juris Rn. 62) - gerade im Schulbereich - nicht schematisch anzuwenden sei, insbesondere dann, wenn sich die Statusämter nicht in der Besoldungsgruppe, sondern lediglich durch die Höhe der Amtszulage unterscheiden würden, lag dem entschiedenen Fall nicht die Annahme eines Gleichstands, sondern die eines Qualifikationsvorsprungs des statushöheren Bewerbers zugrunde (vgl. OVG NRW a. a. O. Rn. 4).

    Diese Beurteilungen liegen jedoch zu lange zurück und besitzen wegen ihrer geringen Aktualität für den gegenwärtigen Leistungsstand hinsichtlich der Besetzung der streitgegenständlichen Stelle keine relevante Aussagekraft mehr (vgl. BayVGH, B. v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 29).

  • VG Ansbach, 27.08.2015 - AN 1 E 15.01003

    Stellenbesetzungsverfahren

    Das Gericht führe aus, dass es in der bezeichneten Fallkonstellation in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt sei, wenn er bei keinem der beiden Bewerber einen Beurteilungsvorsprung sehe, sondern von einem Gleichstand ausgehe (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 8.5.2010 - 3 CE 10.748 und vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

    Andererseits kann sich im Einzelfall ein besseres Gesamturteil in einem niedrigeren Statusamt als gleichwertig mit einem schlechteren Gesamturteil in einem höheren Statusamt erweisen (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748, vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 und vom 28.11.2005 - 3 CE 05.2395).

    Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227) hat in einer solchen Konstellation die Annahme einer "Pattsituation" nicht beanstandet, wobei jedoch eine Bewerberkonkurrenz zwischen einem Konrektor der Besoldungsgruppe A 12 + AZ (Beurteilung: "UB") und einer Lehrerin der Besoldungsgruppe A 12 (Beurteilung "BG") bestand.

  • VG Ansbach, 21.06.2011 - AN 1 E 11.01057

    Bewerbungsverfahrensanspruch; unterschiedliches Gesamturteil in unterschiedlichen

    Bei einer solchen Konstellation ist es in der Regel von der dem Dienstherrn zukommenden Einschätzungsprärogative gedeckt, wenn er bei keinem der beiden Bewerber einen Beurteilungsvorsprung sieht, sondern von einem Gleichstand ausgeht (vgl. BayVGH, Beschlüsse vom 28.5.2010 - 3 CE 10.748 und vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung des Beigeladenen in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür in einem niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung der Antragstellerin, somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, Beschluss vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

    A 12 erstellt wurden, nichts ausschlaggebendes (BayVGH, Beschluss vom 1.2.2008 - 3 CE 07.3227).

  • VG München, 14.02.2024 - M 5 E 23.4837

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Deklaratorisches Anforderungsprofil,

    Die Einschätzung der Antragsgegnerin, dass die im Statusamt der Besoldungsgruppe A 8 um eine Stufe niedrigere Gesamtbewertung von 9 Punkten des Antragstellers in etwa gleichwertig ist mit dem um ein Prädikat besseren Gesamturteils der Beigeladenen im niedrigeren Statusamt A 7 und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26).
  • VGH Bayern, 24.04.2009 - 3 CE 08.3152

    Beamtenrecht; Vorläufiger Rechtsschutz gegen die Vergabe eines höherwertigen

    um 1/2 Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (Beschluss vom 22.11.2007, Az. 3 CE 07.2274) bzw. um 1 Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um 1 Punkt (Beschluss vom 1.2.2008, Az. 3 CE 07.3227), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der BesGr.
  • VG Augsburg, 23.01.2013 - Au 2 E 12.1535

    Landesbeamtenrecht; Besetzung der Stelle einer Rektorin/eines Rektors an einer

    So wurde unter Berücksichtigung der jeweils aktuellen dienstlichen Beurteilungen die Annahme einer Kompensation, also eines Aufschließens des jeweils formal in der ungünstigeren Position befindlichen Konkurrenten, für rechtlich zulässig erachtet bei einem Vorsprung des Antragsstellers in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand bei den Prädikaten (BayVGH, B.v. 22.11.2007 - 3 CE 07.2274 - juris Rn. 46 ff.) bzw. um eine Stufe bei einem Vorsprung des Beigeladenen im Prädikat um einen Punkt (BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26), bei einem Vorsprung des Beigeladenen in der Besoldungsgruppe um eine halbe Stufe und einem Gleichstand der Prädikate (BayVGH, B.v. 19.2.2009 - 3 CE 08.3027 - BayVBl 2009, 665) oder einem Gleichstand in den Besoldungsgruppen und einem Vorsprung des Antragstellers im Prädikat um einen Punkt (BayVGH, B.v. 8.8.2007 - 3 CE 07.1050 - ZBR 2008, 53).

    Diese Vorgehensweise entspricht den von der Rechtsprechung (vgl. z. B. BVerfG, B.v. 11.5.2011 - 2 BvR 764/11 - NVwZ 2011, 1191; BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; B.v. 24.4.2009 - 3 CE 08.3152 - juris Rn. 41; B.v. 29.11.2012 - 3 CE 12.2225 - juris Rn. 30 ff.) entwickelten Vorgaben und stellt keinen Automatismus dar, sondern eine wertende Gegenüberstellung der erzielten Gesamtergebnisse in unterschiedlichen Statusämtern.

  • VG Ansbach, 25.11.2008 - AN 1 K 07.00837

    Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung durch zwei Gerichtsinstanzen nach

    Mit Beschluss vom 1. Februar 2008 (3 CE 07.3227) wies der Bayerische Verwaltungsgerichtshof die Beschwerde des Klägers gegen den Beschluss der Kammer vom 14. November 2007 zurück.

    Wie von der Kammer im rechtskräftig abgeschlossenen einstweiligen Rechtsschutzverfahren festgestellt (vgl. Beschluss vom 19.11.2007, AN 1 E 07.02346) und vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof bestätigt (vgl. Beschluss vom 1.2.2008, 3 CE 07.3227), ergeben sich auch bei einer umfassenden Überprüfung keine Anhaltspunkte dafür, dass der Beklagte den Kläger, insbesondere durch die Handhabung des Bewerberauswahlgesprächs vom 25. Juli 2007 oder eine außerordentlich gute Beurteilung der Beigeladenen zielgerichtet um seinen Bewerbungsverfahrensanspruch gebracht hat.

  • VGH Bayern, 04.05.2010 - 3 ZB 09.88

    Stellenbesetzung; Fortsetzungsfeststellungsklage; Ausforschungsbeweis;

    Dass der Senat dem Protokoll über das Auswahlgespräch keine Anhaltspunkte für die Vermutung des Klägers zu entnehmen vermag, dass dieses Gespräch mit der Tendenz durchgeführt worden sei, ihn als den weniger geeigneten Bewerber darzustellen, wurde bereits im Beschluss des Senats vom 1. Februar 2008 (Az. 3 CE 07.3227, RdNr. 30) dargelegt, darauf wird Bezug genommen.

    Mit der Rechtmäßigkeit der streitbefangenen Auswahlentscheidung hat sich hier sowohl das Verwaltungsgericht mit seinem Beschluss vom 19. November 2007 (Az. AN 1 E 07.2346, S. 10 ff.) wie auch der Senat in seinem Beschluss vom 1. Februar 2008 (Az. 3 CE 07.3227, S. 7 bis 11) im Einzelnen befasst.

  • VG Ansbach, 08.06.2020 - AN 1 E 19.01521

    Leistungsvergleich im Stellenbesetzungsverfahren

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung der Antragstellerin - hier VE in der Besoldungsgruppe A 14 - in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung der Beigeladenen - hier UB in der Besoldungsgruppe A 13 - und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris).
  • VG Ansbach, 15.01.2019 - AN 1 E 18.01685

    Stellenbesetzungsverfahren - Nichtberücksichtigung eines Superkriteriums

    Die Einschätzung des Antragsgegners, dass die im höheren Statusamt erzielte, um ein Prädikat niedrigere Gesamtbewertung der Antragstellerin - hier BG in A 15 - in etwa gleichwertig ist mit der um ein Prädikat besseren, dafür im niedrigeren Statusamt erzielten Gesamtbewertung des Beigeladenen - hier 14 Punkte in A 14 - und somit ein Beurteilungsvorsprung eines der beiden Bewerber nicht feststellbar ist, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 1.2.2008 - 3 CE 07.3227 - juris Rn. 26; BayVGH, B.v. 10.11.2015 - 3 CE 15.2044 - juris).
  • VG München, 08.10.2019 - M 5 E 19.2141

    Einstweiliger Rechtsschutz bezogen auf Stellenbesetzung

  • VGH Bayern, 29.11.2012 - 3 CE 12.2225

    Richterrecht; Dienstpostenbesetzung (Vizepräsident des Oberlandesgerichts);

  • VGH Bayern, 28.05.2010 - 3 CE 10.748

    Vorläufiger Rechtsschutz mit dem Ziel der Zulassung zu einer zweijährigen

  • VG Augsburg, 05.09.2012 - Au 2 E 12.750

    Beamtenrecht; Besetzung der Stelle des Vizepräsidenten des Oberlandesgerichts

  • VG München, 03.08.2023 - M 5 E 23.291

    Einstweilige Anordnung, Stellenbesetzung, Unterschiedliche Statusämter,

  • VG Augsburg, 10.09.2014 - Au 2 E 14.769

    Recht der Landesbeamten

  • VG München, 31.03.2023 - M 5 E 22.6218

    Abgelehnte einstweilige Anordnung im beamtenrechtlichen Konkurrentenstreit um

  • VG München, 16.11.2016 - M 5 E 16.3694

    Erfolgreicher Eilantrag hinsichtlich einer Stellenbesetzung mangels

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