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   VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662   

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VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662 (https://dejure.org/2009,43556)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03.12.2009 - 3 CE 09.1662 (https://dejure.org/2009,43556)
VGH Bayern, Entscheidung vom 03. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 (https://dejure.org/2009,43556)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Einstweilige Anordnung - Konkurrentenstreit um die Besetzung eines Dienstpostens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (8)

  • VGH Bayern, 17.06.2008 - 3 CE 08.884

    Vorläufiger Rechtsschutz im Rahmen einer reinen Dienstpostenkonkurrenz ohne

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs auch für die zweite der beiden Varianten ("Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten") ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884, Rd.Nrn. 36 ff, zitiert nach juris; Urteil des BVerwG vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244, das zu dieser Problematik ausgeführt hat: "Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BLV darf ein Beförderungsamt erst verliehen werden, wenn die Voraussetzungen des § 11 BLV erfüllt sind. Nach Satz 1 dieser Vorschrift hat der Beamte seine Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit nachzuweisen (vgl. auch § 12 Abs. 2 Nr. 4 BRRG).

    Damit handelt es sich vorliegend um einen Fall einer "reinen Dienstpostenkonkurrenz", bei der sich die Stellenbesetzung auf eine Umsetzungs-/Versetzungskonkurrenz beschränkt (siehe auch Beschluss des Senats vom 17.6.2008 Az. 3 CE 08.884).

    Das bedeutet, dass diese Auswahlentscheidung - nur - den Anforderungen an die Ausübung des sehr weiten - freilich pflichtgemäßen - Ermessens genügen muss und sich nicht als willkürlich darstellen darf (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244; vom 29.11.1991, ZBR 1992, 175; BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 Az. 2 BvR 1431/07; NJW 2008, 909; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.1.2004, Az. 3 CE 03.3091 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).

  • BVerwG, 25.11.2004 - 2 C 17.03

    Ausschreibung eines Dienstpostens - Auswahlverfahren -

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs auch für die zweite der beiden Varianten ("Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten") ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. Beschluss des Senats vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884, Rd.Nrn. 36 ff, zitiert nach juris; Urteil des BVerwG vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244, das zu dieser Problematik ausgeführt hat: "Gemäß § 12 Abs. 2 Satz 1 BLV darf ein Beförderungsamt erst verliehen werden, wenn die Voraussetzungen des § 11 BLV erfüllt sind. Nach Satz 1 dieser Vorschrift hat der Beamte seine Eignung für einen höher bewerteten Dienstposten in einer Erprobungszeit nachzuweisen (vgl. auch § 12 Abs. 2 Nr. 4 BRRG).

    Das bedeutet, dass diese Auswahlentscheidung - nur - den Anforderungen an die Ausübung des sehr weiten - freilich pflichtgemäßen - Ermessens genügen muss und sich nicht als willkürlich darstellen darf (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244; vom 29.11.1991, ZBR 1992, 175; BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 Az. 2 BvR 1431/07; NJW 2008, 909; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.1.2004, Az. 3 CE 03.3091 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).

  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2007 - 4 S 2020/07

    Auswahlentscheidung bei Übertragung eines Dienstpostens; Umsetzungsbewerber;

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Grundlegende Voraussetzung für das Vorliegen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs ist, dass es sich aus der Sicht des potentiellen Bewerbers um die Vergabe eines Dienstpostens in der Weise handeln muss, dass entweder mit der Übertragung des Dienstpostens unmittelbar eine Beförderung (Ernennung in ein bestimmtes statusrechtliches Amt) verbunden ist oder dass der Dienstposten als "Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten" (vgl. zum Letzteren VGH Mannheim, Beschluss vom 16.10.2007, Az. 4 S 2020/07, zitiert nach juris) zunächst nach den Grundsätzen des Art. 33 Abs. 2 GG im Wege der Unterbesetzung zur Probe übertragen wird, wobei der ausgewählte Bewerber später - ohne weiteres Auswahlverfahren - befördert werden soll.
  • BVerwG, 28.11.1991 - 2 C 41.89

    Beamtenrecht - Änderung des Aufgabenbereiches - Ermessen des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Das bedeutet, dass diese Auswahlentscheidung - nur - den Anforderungen an die Ausübung des sehr weiten - freilich pflichtgemäßen - Ermessens genügen muss und sich nicht als willkürlich darstellen darf (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244; vom 29.11.1991, ZBR 1992, 175; BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 Az. 2 BvR 1431/07; NJW 2008, 909; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.1.2004, Az. 3 CE 03.3091 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07

    Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Er nimmt dann nicht etwa ein höherwertiges Amt wahr, weil der Dienstposten auf einer sogenannten gebündelten Bewertung ("Topfwirtschaft") mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1994 BVerwGE 96, 356, 366; vom 7.7.2008 BVerwGE 131, 267; BVerwG, Beschluss vom 23.5.2005, Az. 2 B 106/04, NVwZ-RR 2005, 732).
  • BVerfG, 28.11.2007 - 2 BvR 1431/07

    Keine Bindung an Art 33 Abs 2 GG bei Besetzung einer Richterstelle durch

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Das bedeutet, dass diese Auswahlentscheidung - nur - den Anforderungen an die Ausübung des sehr weiten - freilich pflichtgemäßen - Ermessens genügen muss und sich nicht als willkürlich darstellen darf (ständige Rechtsprechung des BVerwG, vgl. Urteile vom 25.11.2004 Az. 2 C 17.03, ZBR 2005, 244; vom 29.11.1991, ZBR 1992, 175; BVerfG, Beschluss vom 28.11.2007 Az. 2 BvR 1431/07; NJW 2008, 909; Beschlüsse des erkennenden Senats vom 20.1.2004, Az. 3 CE 03.3091 und vom 17.6.2008, Az. 3 CE 08.884).
  • BVerfG, 30.01.2008 - 2 BvR 754/07

    Umsetzung eines Beamten an anderen Dienstort und Fürsorgepflicht des Dienstherrn

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Dagegen hat er keinen Anspruch auf Beibehaltung seines konkreten Amts im funktionellen Sinn (vgl. auch BVerfG vom 30.1.2008, 2 BvR 754/07, NVwZ 2008, 547).
  • BVerwG, 23.06.2005 - 2 B 106.04

    Besoldungsgruppe; Dienstposten; Höherwertiges Amt; Zulage.

    Auszug aus VGH Bayern, 03.12.2009 - 3 CE 09.1662
    Er nimmt dann nicht etwa ein höherwertiges Amt wahr, weil der Dienstposten auf einer sogenannten gebündelten Bewertung ("Topfwirtschaft") mehreren Besoldungsgruppen zugeordnet ist (vgl. BVerwG vom 16.9.1994 BVerwGE 96, 356, 366; vom 7.7.2008 BVerwGE 131, 267; BVerwG, Beschluss vom 23.5.2005, Az. 2 B 106/04, NVwZ-RR 2005, 732).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 01.03.2013 - 1 L 109/12

    Schadensersatz wegen Nicht-Beförderung während einer Aufstiegsausbildung

    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris; OVG Saarland, Urteil vom 14. Mai 1990 - 1 R 20/89 -, juris; OVG Bremen, Urteil vom 5. Februar 1985 2 BA 33/84 - juris [LS]; OVG LSA, Beschluss vom 16. April 2012 - 1 L 30/12 -, juris ).

    Im Rahmen des dem Dienstherrn zustehenden weit gespannten Organisationsermessens handelt es sich auch um ein sachgerechtes Kriterium, wenn er zur Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit der Verwaltung bzw. bestimmter Verwaltungsaufgaben hinsichtlich bestimmter Stellen (besonderen) Wert auf die vorgenannte Verfügbarkeit der Bewerber legt und daher bei der Bewerberauswahl zunächst auf diesen Gesichtspunkt abstellt ( vgl.: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, a. a. O. ).

    Ebenso wenig trifft es zu, dass der Dienstherr kein Amt im konkret-funktionellen Sinn entziehen könne, ohne gleichzeitig ein neues zu übertragen, denn unter dem Amt im konkret-funktionellen Sinn ist lediglich der vom Beamten konkret auszufüllende Aufgabenbereich zu verstehen ( vgl. zum Vorstehenden auch: BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, a. a. O. ).

  • VG Trier, 12.11.2019 - 7 L 4202/19

    Übertragung eines Dienstpostens - Abgrenzung zum Beförderungsstreit

    Dieser würde voraussetzen, dass die Antragstellerin in einem nach den Auswahlgrundsätzen des Art. 33 Abs. 2 Grundgesetz - GG -, § 9 Beamtenstatusgesetz - BeamtStG - durchzuführenden Stellenbesetzungsverfahren wegen möglicher Fehler in ihrem Bewerbungsverfahrensanspruch verletzt sein könnte und deshalb zur Gewährleistung effektiven Rechtsschutzes eine vorläufige Eilentscheidung erforderlich wäre (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, Rn. 42, juris).

    Angesichts der damit verbundenen Beeinträchtigungen der ordnungsgemäßen Führung der Staatskasse ist die Auswahl der bereits zum 1. August 2019 verfügbaren Beigeladenen sachgerecht und vom weiten Organisationsermessens gedeckt (vgl. BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009, a. a. O., Rn. 49).

  • VGH Bayern, 22.03.2022 - 6 CE 22.305

    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

    Der Anwendungsbereich des Art. 33 Abs. 2 GG ist jedoch nur in den Fällen eröffnet, in denen es bei der Auswahlentscheidung aus Sicht des um vorläufigen Rechtsschutz nachsuchenden Bewerbers um einen sogenannten Beförderungsdienstposten geht, d.h. um einen Dienstposten, der höher bewertet ist als sein derzeitiges Statusamt bzw. seine derzeitige Eingruppierung und mit der Übertragung des Dienstpostens entweder unmittelbar eine Beförderung oder Höhergruppierung verbunden ist oder nach erfolgreicher Probezeit ohne weiteres Auswahlverfahren eine Beförderung erfolgen wird (ständige Rechtsprechung, vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; U.v. 26.1.2012 - 2 A 7.09 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

    Nach ständiger Rechtsprechung fehlt es in solchen Fällen einer sog. reinen Umsetzung- bzw. Dienstpostenkonkurrenz daher in aller Regel am Vorliegen eines Anordnungsgrundes (vgl. BVerwG, B.v. 12.7.2018 - 2 B 13.18 - juris Rn. 4; U.v. 19.11.2015 - 2 A 6.13 - juris Rn. 19; VGH BW, B.v. 6.6.2017 - 4 S 1055/17 - juris Rn. 17; OVG NW, B.v. 9.3.2010 - 1 B 1472/09 - juris Rn. 12 m.w.N.; BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43).

  • VG Würzburg, 05.05.2020 - W 1 E 20.491

    Konkurrentenstreitverfahren (Untersagung einer Besetzung)

    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs auch für die zweite der beiden Varianten ("Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten") ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris; B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; BVerwG, U.v. 25.11.2004 Az. 2 C 17.03 - juris).
  • VG München, 27.03.2012 - M 5 K 10.5740
    a) Eine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs des Klägers scheidet bereits deshalb aus, weil ausgehend von dem Amt im abstrakt-funktionellen Sinne, welches der Kläger derzeit inne hat (Polizei************** Besoldungsgruppe * **), der umstrittene Dienstposten keine weitergehende Beförderungsmöglichkeit nach * ** bietet und sich der Streit um den fraglichen Dienstposten des stellvertretenden Leiters des Kommissariats **** zwischen dem Kläger und dem Beigeladenen als reine Dienstpostenkonkurrenz zwischen Umsetzungsbewerbern darstellt, bei der keine Beförderung im Raum steht (BayVGH vom 3.12.2009, 3 CE 09.1662 sowie vom 17.6.2008, 3 CE 08.884).

    c) Schließlich liegt auch keine Verletzung der bei einer reinen Dienstpostenkonkurrenz (wie vorliegend) gebotenen Ermessensbetätigung bei der Auswahlentscheidung vor, wobei der Dienstherr hier einen sehr weit gespannten Spielraum hat, bei dem sich die Entscheidung (nur) nicht als willkürlich darstellen darf (BayVGH vom 3.12.2009, a.a.O. und vom 20.3.2009, a.a.O.).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 16.04.2012 - 1 L 30/12

    Erfolgloses beamtenrechtliches Beförderungsbegehren eines Richters kraft Auftrags

    Ein solcher sachlicher Grund, aus dem ein Bewerber für das Amt nicht in Betracht kommt, kann u. a. darin begründet sein, dass dieser das erstrebte Amt bzw. die damit verbundene Funktion nicht alsbald oder nicht für eine angemessene Zeit wahrnehmen kann bzw. wird, etwa weil er dieses letztlich nicht ausüben kann oder will ( vgl.: BVerwG, Urteil vom 29. August 1996 - 2 C 23.95 -, BVerwGE 102, 33 [35]; BayVGH, Beschluss vom 3. Dezember 2009 - 3 CE 09.1662 -, ZBR 2010, 417; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 23. April 2004 - 6 B 458/04 -, DÖD 2004, 252; Urteil vom 2. Juli 2007 - 1 A 1920/06 -, juris; OVG Niedersachsen, Beschluss vom 29. September 2005 - 5 ME 203/05 -, NVwZ-RR 2006, 492; OVG Sachsen, Beschluss vom 15. Juni 2009 - 2 A 140/08 -, juris ).
  • VG Würzburg, 11.11.2019 - W 1 E 19.1444

    Konkurrentenstreit um die Besetzung der Stelle eines Brandinspektors

    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs auch für die zweite der beiden Varianten ("Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten") ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris; B.v. 17.6.2008, Az.: 3 CE 08.884 - juris; BVerwG U.v. 25.11.2004 Az. 2 C 17.03 - juris).
  • VG München, 16.01.2018 - M 5 K 17.2803

    Stellenbesetzung nach Versetzungskriterien bei Vorliegen zwingender dienstlicher,

    Auf dem von ihr beanspruchten Posten in Augsburg könnte sie bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen - ohne weiteres Auswahlverfahren - in ein Amt der Besoldungsgruppe A 15 befördert werden, was auf dem von ihr derzeit innegehabten Dienstposten in München nicht der Fall ist (BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662, BayVBl 2010, 216, juris Rn. 43).
  • VG Ansbach, 18.01.2022 - AN 16 E 21.01486

    Umsetzungsbewerbung eines Tarifbeschäftigten auf gleichwertige Beamtenstelle

    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruches auch für die zweite der beiden Varianten ("Beförderungsdienstposten" oder "Bewährungsdienstposten") ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. BayVGH, B.v. 03.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris Rn. 43; B.v. 17.06.2008 - 3 CE 08.884 - juris Rn. 38).
  • VG Bayreuth, 02.04.2020 - B 5 E 20.130

    Konkurrentenrechsstreit bei gebündeltem Dienstposten

    Der Grund für das Bestehen eines Bewerbungsverfahrensanspruchs in diesem Falle ergibt sich daraus, dass die Entscheidung über eine Beförderung bereits an die Vergabe des Dienstpostens gekoppelt ist (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2009 - 3 CE 09.1662 - juris; B.v. 17.6.2008 - 3 CE 08.884 - juris; BVerwG U.v. 25.11.2004 - 2 C 17.03 - juris).
  • VG Würzburg, 17.05.2019 - W 1 E 19.489

    Fehlende Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs im beamtenrechtlichen

  • VG München, 18.09.2015 - M 5 K 14.3406

    Bewerbungsverfahrensanspruch: Dienstpostenbesetzung und Dienstpostenkonkurrenz

  • VG Würzburg, 21.08.2019 - W 1 E 19.835

    Konkurrentenstreit zwischen einem Beamten und einem Angestellten

  • VG Würzburg, 15.11.2017 - W 1 E 17.1184

    Kein Anordnungsgrund bei reiner Dienstpostenkonkurrenz

  • VG München, 24.10.2014 - M 5 E 14.3405

    Dienstpostenbesetzung; Anordnungsgrund; reine Dienstpostenkonkurrenz

  • VGH Bayern, 09.07.2012 - 3 ZB 10.2841

    Anspruch einer Beamtin, nach Ablauf der Elternzeit auf bisherigen Dienstposten

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