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   VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658   

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VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 (https://dejure.org/2016,51451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 (https://dejure.org/2016,51451)
VGH Bayern, Entscheidung vom 23. Dezember 2016 - 3 CE 16.1658 (https://dejure.org/2016,51451)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Ablehnung der Versetzung auf eine Beförderungsstelle wegen Überschreitens der Höchstaltersgrenze

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auswahlentscheidung; Leistungsgrundsatz; Höchstaltersgrenze; Versetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.07.2001 - 1 B 670/01

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen eines Auswahlverfahrens bzgl. der Besetzung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Insbesondere steht es in seinem freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (vgl. BVerwG, B. v. 26.1.1994 - 6 P 21.92 - juris Rn. 32; OVG NW, B. v.3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 7 m. w. N.).

    1.2.3 Gleichwohl ist die Entscheidung des Antragsgegners, die Auswahlentscheidung nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG letztendlich auf die zwei bereits im Staatsdienst stehende Bewerberinnen und damit auf das eigene Ressort zu beschränken, nach Auffassung des Senats im Ergebnis nicht zu beanstanden (vgl. OVG NW, B. v. 3.7.2001 - 1 B 670/01- juris Rn. 23).

    Die einschlägigen Gesetze enthalten zwar keine ausdrückliche Regelung, welche rechtlichen Gesichtspunkte für die Erklärung dieses Einverständnisses/Einvernehmen maßgeblich sind, die Erteilung liegt jedoch grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U. v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, OVG NW, B. v.3.7.2001 a. a. O. Rn. 14).

    Insoweit gelten in prozessualer und materieller Hinsicht im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, U. v. 13.11.1986 a. a. O.; OVG NW, B. v. 3.7.2001 a. a. O. Rn. 14 ff.).

    Sie bindet ihn indes nicht in seiner Organisationsfreiheit, aus sachlichen Gründen für die Vergabe einer Stelle bestimmte personelle Maßnahmen - unbeschadet des Ausschreibungstextes - (ggf. auch nachträglich) vorgeben bzw. ausschließen zu können, wie dies hier letztendlich zugunsten eigener Bewerberinnen hinsichtlich des Ausschlusses einer Bewerberin von einem anderen Dienstherrn geschehen ist (vgl. OVG NW, B. v. 3.7.2001 a. a. O. Rn. 23).

  • BVerwG, 13.11.1986 - 2 C 33.84

    Aufnehmender Dienstherr - Ermessen - Beamtenversetzung - Anderes Bundesland -

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Die einschlägigen Gesetze enthalten zwar keine ausdrückliche Regelung, welche rechtlichen Gesichtspunkte für die Erklärung dieses Einverständnisses/Einvernehmen maßgeblich sind, die Erteilung liegt jedoch grundsätzlich im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U. v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, OVG NW, B. v.3.7.2001 a. a. O. Rn. 14).

    So wie der Dienstherr auch bei Vorliegen aller gesetzlichen Voraussetzungen grundsätzlich nicht verpflichtet ist, eine vom Beamten beantragte Versetzungsverfügung zu erlassen, ist auch der aufnehmende Dienstherr grundsätzlich nicht verpflichtet, sein Einverständnis zur Übernahme eines einem anderen Dienstherrn unterstehenden Beamten zu erteilen (vgl. BVerwG, U. v. 13.11.1986 a. a. O. Rn. 16).

    Insoweit gelten in prozessualer und materieller Hinsicht im Wesentlichen dieselben Grundsätze wie für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses (BVerwG, U. v. 13.11.1986 a. a. O.; OVG NW, B. v. 3.7.2001 a. a. O. Rn. 14 ff.).

  • OVG Thüringen, 16.12.2008 - 2 EO 228/08

    Beförderungen; Konkurrentenstreitverfahren: Zulässigkeit ressortbeschränkter

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Diese Entscheidungsfreiheit gehört zum Bereich der Organisationsentscheidungen und der damit eingeräumten Befugnis zur Stellenbewirtschaftung des jeweiligen Dienstherrn, die - anders als Entscheidungen im Auswahlverfahren - aufgrund sachlicher Erwägungen ohne Beschränkungen auf verfassungsrechtliche Belange getroffen werden können (s. auch OVG Thüringen, B. v. 16.12.2008 - 2 EO 228/08 - juris Rn. 49).

    Unabhängig davon, dass im Rahmen der Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der Erteilung des Einvernehmens bei einer dienstherrnübergreifenden Versetzung nach Art. 49, 48 BayBG auch die Altersgrenze des Art. 23 BayBG als Gesichtspunkt herangezogen werden kann, ist die (nachträgliche) Beschränkung eines Auswahlverfahrens für eine Beförderungsstelle bzw. einen Beförderungsdienstposten auf Beamte des eigenen Ressorts als Organisationsentscheidung aufgrund sachlicher Erwägungen ohne Beschränkung auf verfassungsrechtliche Belange möglich (OVG Thüringen, B.v 16.12.2008 a. a. O.).

  • BVerwG, 23.09.2004 - 2 C 37.03

    Dienstherrnübergreifende Versetzung; nachträgliche Beseitigung der

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Eine - wie vorliegend angestrebte - dienstherrenübergreifende Versetzung führt zu der Beendigung des Beamtenverhältnisses mit dem abgebenden und zur Begründung eines solchen Verhältnisses mit dem neuen Dienstherrn, wobei keine Begründung im Sinne einer Ernennung gemeint ist, da sich das Beamtenverhältnis nach Art. 48 Abs. 4 BayBG (§ 15 Abs. 3 Satz 2 BeamtStG) mit dem neuen Dienstherrn fortsetzt (vgl. BVerwG, U. v. 23.9.2004 - 2 C 37/03 - juris Rn. 25).

    Deshalb sind auf die Versetzung die Grundsätze anzuwenden, die auch für die erstmalige Begründung eines Beamtenverhältnisses gelten (vgl. BVerwG, U. v. 23.9.2004 a. a. O. Rn. 25 m. w. N.).

  • BVerwG, 11.10.2016 - 2 C 11.15

    Nordrhein-Westfälische Neuregelung über die Einstellungsaltersgrenze für Beamte

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Aus demselben Grund liegt auch kein Verstoß gegen die Gleichbehandlungsrichtlinie (RL 2000/78/EG) vor (vgl. BVerwG, U. v. 11.10.2016 - 2 C 11.15 - Pressemitteilung Nr. 85/2016).
  • BVerwG, 26.01.1994 - 6 P 21.92

    Personalvertretung - Unterlagen - Versetzungsbewerbung - Vorlage - Bestenauslese

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Insbesondere steht es in seinem freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (vgl. BVerwG, B. v. 26.1.1994 - 6 P 21.92 - juris Rn. 32; OVG NW, B. v.3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 7 m. w. N.).
  • VGH Bayern, 16.05.2013 - 3 CE 13.307

    Stellenbesetzung (Forstverwaltung); Abbruch des ursprünglichen

    Auszug aus VGH Bayern, 23.12.2016 - 3 CE 16.1658
    Vorliegend wäre es nämlich auch ohne weiteres möglich gewesen, das Auswahlverfahren für eine Beförderungsstelle bzw. einen Beförderungsdienstposten von vornherein auf die Beamtinnen/Beamten des eigenen Ressorts zu beschränken (vgl. hierzu BayVGH, B. v. 16.5.2013 - 3 CE 13.307 - juris für die Begrenzung der Bewerber auf Beschäftigte der Staatlichen Forstverwaltung sowie der Bayerischen Staatsforsten).
  • VG Augsburg, 19.06.2019 - Au 2 E 19.284

    Keine Verletzung des Bewerbungsverfahrensanspruchs - Nichtberücksichtigung einer

    Insbesondere steht es in seinem freien, allein personalwirtschaftlich bestimmten Ermessen, ob er eine freie Stelle im Wege der Einstellung, Anstellung, Beförderung, Versetzung, Abordnung oder Umsetzung besetzen will (vgl. BVerwG, B.v. 26.1.1994 - 6 P 21.92 - juris Rn. 32; BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 21; OVG NW, B.v. 3.7.2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 7 m.w.N.).

    Eine Beschränkung des Auswahlverfahrens auf bestimmte Bewerbergruppen kann auch nachträglich erfolgen und muss nicht schon in der konkreten Stellenausschreibung erfolgen (vgl. BayVGH, B.v. 22.2.2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 9; B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 29).

    Die Antragstellerin ist Beförderungsbewerberin und strebt zugleich die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn an, sodass der zu beachtende gesetzliche Rahmen für die Entscheidung des Dienstherrn nicht nur von Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 94 BV, § 9 BeamtStG, Art. 16 LlBG gebildet wird, sondern auch durch das dem Antragsgegner für die von der Antragstellerin erstrebte Versetzung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG eingeräumte Ermessen, das im Rahmen der Einvernehmensprüfung auszuüben ist (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 25).

    Über das gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG erforderliche Einverständnis entscheidet grundsätzlich die aufnehmende Behörde im pflichtgemäßen Ermessen (BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 26 f.).

    Eine Ermessensbindung tritt nicht alleine dadurch ein, dass die ursprüngliche Ausschreibung der streitbefangenen Stelle ohne eine weitere Beschränkung auf landesinterne Bewerber erfolgte (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 29; OVG NW, B.v. 3.7.2001 a.a.O. Rn. 23).

  • OVG Niedersachsen, 03.12.2018 - 5 ME 141/18

    Bewerberfeld; Bewerberkreis; Landeskinder; Organisationsgrundentscheidung

    Denn der vom Verwaltungsgericht in Bezug genommene Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 3. Juli 2001 (a. a. O., Rn. 23), auf den wiederum der vom Verwaltungsgericht ebenfalls in Bezug genommene Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Dezember 2016 verweist (- 3 CE 16.1658 -, juris Rn. 24), ist zeitlich vor der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zur "verfahrensbegleitenden Absicherung der Einhaltung der Maßstäbe des Art. 33 Abs. 2 GG" im Hinblick auf - den Bewerberkreis beschränkende - Organisationsgrundentscheidungen (BVerwG, Beschluss vom 25.3.2010, a. a. O., Rn. 31f.; Beschluss vom 27.10.2015, a. a. O.) ergangen.
  • VGH Bayern, 10.09.2019 - 3 CE 19.1380

    Stelle eines Sonderschulrektors für ein Sonderpädagogisches Förderzentrum

    Da die Antragstellerin nicht nur Beförderungsbewerberin ist, sondern zugleich auch die Versetzung zu einem anderen Dienstherrn anstrebt, wird der zu beachtende gesetzliche Rahmen für die Auswahl nicht nur nach den für die Eignung, Befähigung und fachliche Leistung maßgeblichen Bestimmungen des Art. 33 Abs. 2 GG i.V.m. Art. 94 BV, § 9 BeamtStG, Art. 16 LlbG bestimmt, sondern auch durch das dem Antragsgegner für die von der Antragstellerin erstrebte landesübergreifenden Versetzung gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG eingeräumte Ermessen, das im Rahmen der Einverständnisprüfung auszuüben ist (BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 21 zu Versetzungen innerhalb des Freistaates Bayern nach Art. 48 BayBG).

    Die Erteilung liegt im pflichtgemäßen Ermessen der aufnehmenden Behörde (BVerwG, U.v. 13.11.1986 - 2 C 33.84 - juris Rn. 16, BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 27).

    Soweit die Regierung im Rahmen ihres gemäß § 15 Abs. 3 Satz 1 BeamtStG eingeräumten Ermessens auf die in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG bzw. Art. 48 BayHO für Einstellungen und Versetzungen von Beamten normierte Altersgrenze von 45 Jahren abstellt, vermag der Senat diese Entscheidung im Rahmen der gebotenen summarischen Prüfung im Ergebnis nicht zu beanstanden (so bereits BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 29).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.10.2018 - 4 S 16.18

    Einstellung eines Proberichters aus einem anderen Bundesland; Bedeutung des

    Das Einverständnis zur Übernahme eines Beamten bzw. Richters auf Probe kann deshalb aus allen Gründen unterbleiben, die auch die Ablehnung einer Einstellung rechtfertigen (vgl. VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 28).
  • VGH Bayern, 22.02.2017 - 3 CE 17.43

    Verletzung des rechtlichen Gehörs bei Stellenbesetzung im Hinblick auf

    Der Anspruch der Antragstellerin auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Abs. 1 GG wird durch den Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Dezember 2016 (Az. 3 CE 16.1658) nicht in entscheidungserheblicher Weise verletzt (§ 152a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 VwGO).

    Gemessen an diesen Maßstäben und dem Vortrag der Antragstellerin im Rahmen des vorliegenden Verfahrens verletzt der Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs vom 23. Dezember 2016 (Az. 3 CE 16.1658) nicht ihren Anspruch auf rechtliches Gehör.

  • OVG Niedersachsen, 06.02.2017 - 5 ME 172/16

    Auswahlverfahren; Beschränkung; Bewerberkreis; Organisationsermessen; sachlicher

    Es unterfällt dem organisatorischen Ermessen des Dienstherrn, Stellenbesetzungen, insbesondere Beförderungen, aus sachlichen Gründen, etwa aus Gründen der Zweckmäßigkeit des Personaleinsatzes, auf einen bestimmten Bewerberkreis zu beschränken (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 -, juris Rn. 30 f.; OVG LSA, Beschluss vom 1.2.2016 - 1 M 204/15 -, juris Rn. 17 m. zahlreichen w. N.).
  • VG Berlin, 14.02.2019 - 5 L 318.18

    Kein Anspruch auf Wechsel vom mittleren in den gehobenen Polizeivollzugsdienst in

    Solche Gründe können etwa haushaltspolitischer und fiskalischer Natur sein (vgl. etwa OVG Münster, Beschluss vom 3. Juli 2001 - 1 B 670/01 - juris Rn. 11 f.; OVG Hamburg, Beschluss vom 29. Dezember 2005 - 1 Bs 260/05 - juris Rn. 39; OVG Magdeburg, Beschluss vom 1. Februar 2016 - 1 M 204/15 - juris Rn. 18; vgl. auch VGH München, Beschluss vom 23. Dezember 2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 30; Beschluss vom 22. Februar 2017 - 3 CE 17.43 - juris Rn. 9; OVG Magdeburg, Beschluss vom 14. November 2017 - 1 M 106/17 - juris Rn. 6).
  • VG Augsburg, 23.07.2019 - Au 2 E 19.612

    Dienstpostenkonkurrenz

    Dem "aufnehmenden" Dienstherrn ist es damit unbenommen, im Rahmen seines Ermessens auf die in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG normierte Altersgrenze abzustellen und eine Ausnahme nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG abzulehnen; rechtlich ist dies grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 26 ff.).
  • VG München, 06.03.2018 - M 5 E 17.3724

    Bewerbungsverfahrensanspruch - Überschreiten der Höchstaltersgrenze

    Soweit also ein Dienstherr im Rahmen seines Ermessens auf die in Art. 23 Abs. 1 Satz 1 BayBG normierte Altersgrenze abstellt und eine Ausnahme nach Art. 23 Abs. 1 Satz 2 BayBG ablehnt, ist dies rechtlich grundsätzlich nicht zu beanstanden (vgl. zu all dem: BayVGH, B.v. 23.12.2016 - 3 CE 16.1658 - juris Rn. 26 ff.; unklar im Hinblick auf die Höchstaltersgrenze Zängl in Weiss/Niedermaier/Summer/Zängl, a.a.O., Art. 23 BayBG Rn. 16: "Die erneute Berufung in das Beamtenverhältnis [bei einem anderen Dienstherrn] tritt hier an die Stelle einer Versetzung, die von Art. 23 BayBG nicht erfasst würde." Der letzte Halbsatz ist irreführend, da bei einem Dienstherrenwechsel im Wege der Versetzung in die Ermessensentscheidung des aufnehmenden Dienstherrn Art. 23 BayBG einfließen darf, vgl. BayVGH, a.a.O.).
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