Rechtsprechung
ArbG Kassel, 10.07.2008 - 3 Ca 173/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Kündigungsmöglichkeit eines Arbeitsverhältnisses aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist; Abgestufte Prüfung hinsichtlich des Vorliegens eines wichtigen Grunds
Verfahrensgang
- ArbG Kassel, 10.07.2008 - 3 Ca 173/08
- LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83
Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches
Auszug aus ArbG Kassel, 10.07.2008 - 3 Ca 173/08
Sodann ist zu untersuchen, ob die Kündigung auch bei der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist (BAG v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 - AP-Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung; BAG v. 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - AP-Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung). - BAG, 14.09.1994 - 2 AZR 164/94
Verdachtskündigung - Berücksichtigung von Entlastungsvorbringen
Auszug aus ArbG Kassel, 10.07.2008 - 3 Ca 173/08
Sodann ist zu untersuchen, ob die Kündigung auch bei der Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls gerechtfertigt ist (BAG v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83 - AP-Nr. 14 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung; BAG v. 14.09.1994 - 2 AZR 164/94 - AP-Nr. 24 zu § 626 BGB Verdacht strafbare Handlung).
- LAG Hessen, 01.04.2009 - 6 Sa 1593/08
Vortäuschen einer Arbeitsunfähigkeit
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - abgeändert und die Klage abgewiesen.das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - abzuändern und die Klage abzuweisen.
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Kassel vom 10. Juli 2008 - 3 Ca 173/08 - ist statthaft (§§ 8 Abs. 2, 64 Abs. 1, Abs. 2 c ArbGG) und außerdem form- und fristgerecht eingelegt und begründet worden (§§ 66 Abs. 1, 64 Abs. 6 ArbGG, 517, 519, 520 ZPO) und damit insgesamt zulässig.