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Rechtsprechung
   ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,43352
ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 16. September 2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43352)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Schadensersatz und Entschädigung nach AGG bei sexueller Belästigung

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Arbeitgeber muss Entschädigung wegen sexueller Belästigung zahlen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2016, 296
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 323/10

    Außerordentliche Kündigung - sexuelle Belästigung - Interessenabwägung -

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Die beschriebene sexuelle Belästigung der Klägerin hat der Beklagte zu 2) durch sein entsprechendes Verhalten auch "bewirkt" i. S. d. § 3 IV AGG, wobei es keine Rolle spielt, wie er selbst sein Verhalten eingeschätzt und empfunden hat oder verstanden wissen wollte (vgl. BAG vom 9.6.2011, 2 AZR 323/10).
  • OLG Köln, 10.04.1995 - 8 U 62/94

    Klagemauer vor dem Dom muß entfernt werden - Eigentum, Verletzung,

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Hierüber war trotz der Rechtswegrüge nicht vorab zu befinden, da die Rüge erst nach Stellung der Anträge im ersten Kammertermin kurz vor dem zweiten Kammertermin und damit nicht fristgerecht gem. § 282 III ZPO erhoben wurde, was zur Folge hat, dass über den Rechtsweg auch erst im Urteil befunden werden kann (vgl. OLG Köln vom 10.4.1995, 8 U 62/94; LAG Sachsen vom 13.4.2000, 4 Ta 25/00; MüKo ZPO, 4 Aufl., § 17 a GVG Rn. 12).
  • LAG Schleswig-Holstein, 27.09.2006 - 3 Sa 163/06

    Sexuelle Belästigung, Vorgesetzter, Distanz (körperliche), Berührung,

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Daher begeht auch der eine sexuelle Belästigung, der am Arbeitsplatz die allgemein übliche minimale körperliche Distanz zu einer Mitarbeiterin regelmäßig nicht wahrt, sondern diese gezielt unnötig und wiederholt anfasst bzw. berührt oder gar sich mit seinem Körper an die Mitarbeiterin herandrängelt, obwohl all diese Kontakte erkennbar unerwünscht sind (vgl. LAG Schleswig-Holstein vom 27.9.2006, 3 Sa 163/06; BGK, § 3 Rn. 55).
  • LAG Sachsen, 13.04.2000 - 4 Ta 25/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Unzulässigkeit einer

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Hierüber war trotz der Rechtswegrüge nicht vorab zu befinden, da die Rüge erst nach Stellung der Anträge im ersten Kammertermin kurz vor dem zweiten Kammertermin und damit nicht fristgerecht gem. § 282 III ZPO erhoben wurde, was zur Folge hat, dass über den Rechtsweg auch erst im Urteil befunden werden kann (vgl. OLG Köln vom 10.4.1995, 8 U 62/94; LAG Sachsen vom 13.4.2000, 4 Ta 25/00; MüKo ZPO, 4 Aufl., § 17 a GVG Rn. 12).
  • BAG, 20.06.2013 - 8 AZR 482/12

    AGG - Schadensersatz - Benachteiligung wegen der Weltanschauung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Auch das Feststellungsinteresse für den Antrag 4) aus der Klageschrift (entstandene und noch entstehende materielle Schäden) ist gegeben, da sowohl nach dem Klagevortrag als auch nach dem gesamten Akteninhalt unter Berücksichtigung der Kammertermine durchaus eine gewisse Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Klägerin ein Schaden entstanden ist bzw. noch entstehen wird, z. B. durch entgehendes Entgelt (vgl. § 252 BGB) (vgl. hierzu BAG vom 20.6.2013, 8 AZR 482/12).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14

    Auslegung und Umdeutung einer Kündigungserklärung - Maßregelungsverbot außerhalb

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14
    Der Täter haftet über §§ 823, 253 BGB, der Arbeitgeber über § 12 AGG (im Anschluss an das Teilurteil des ArbG Weiden vom 8.5.2015 - 3 Ca 1739/14, BeckRS 2016, 68178).
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Rechtsprechung
   ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14   

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https://dejure.org/2015,43192
ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43192)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43192)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 08. Mai 2015 - 3 Ca 1739/14 (https://dejure.org/2015,43192)
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Volltextveröffentlichungen (5)

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 20.06.2013 - 6 AZR 805/11

    Bestimmtheit einer ordentlichen Kündigung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
    Eine Kündigung mit einem Beendigungstermin "in der ersten Dezemberwoche 2014" ist unwirksam, da zu unbestimmt (hier nicht auslegbar und im Ergebnis auch nicht umdeutungsfähig. Zum Teil im Anschluss an BAG vom 20.6.2014 - 6 AZR 805/11, BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 und BGH vom 12.11.1981 - III ZR 57/80).

    Nicht auslegungsfähig und damit nicht hinreichend bestimmt ist allerdings eine Erklärung, in der mehrere Termine für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses genannt werden und für den Arbeitnehmer nicht erkennbar ist, welcher Termin gelten soll (vgl. BAG vom 20.6.2013, 6 AZR 805/11).

    Vorliegend ist die Kündigungserklärung aber bereits gar nicht auslegungsfähig, da kein Kündigungstermin sondern ein Korridor genannt wird, innerhalb dessen die Kündigung wirken soll und damit im Ergebnis mehrere verschiedene Zeitpunkte (vgl. BAG vom 20.6.2013, 6 AZR 805/11, Rz. 15).

    In Fällen, in denen Gerichte Kündigungserklärungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt haben, wurde eine Umdeutung daher konsequenterweise auch gar nicht erst geprüft (vgl. z. B. BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79, LAG Hamm vom 6.4.2011, 6 Sa 9/11, aufgehoben durch BAG vom 20.6.2013, a. a. O.).

  • BAG, 21.10.1981 - 7 AZR 407/79
    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
    Eine Kündigung mit einem Beendigungstermin "in der ersten Dezemberwoche 2014" ist unwirksam, da zu unbestimmt (hier nicht auslegbar und im Ergebnis auch nicht umdeutungsfähig. Zum Teil im Anschluss an BAG vom 20.6.2014 - 6 AZR 805/11, BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 und BGH vom 12.11.1981 - III ZR 57/80).

    Eine Kündigung muss hinsichtlich Beendigungswille und -zeitpunkt ausreichend bestimmt sein, da sie ansonsten unwirksam ist (vgl. nur BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79; Mues, Eisenbeis, Legerlotz, Laber, Handbuch zum Kündigungsrecht, Teil 1 Rz. 123).

    In Fällen, in denen Gerichte Kündigungserklärungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt haben, wurde eine Umdeutung daher konsequenterweise auch gar nicht erst geprüft (vgl. z. B. BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79, LAG Hamm vom 6.4.2011, 6 Sa 9/11, aufgehoben durch BAG vom 20.6.2013, a. a. O.).

  • BGH, 12.11.1981 - III ZR 57/80
    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
    Eine Kündigung mit einem Beendigungstermin "in der ersten Dezemberwoche 2014" ist unwirksam, da zu unbestimmt (hier nicht auslegbar und im Ergebnis auch nicht umdeutungsfähig. Zum Teil im Anschluss an BAG vom 20.6.2014 - 6 AZR 805/11, BAG vom 21.10.1981 - 7 AZR 407/79 und BGH vom 12.11.1981 - III ZR 57/80).

    Im Übrigen scheidet eine Umdeutung immer dann aus, wenn es sich nicht um ein nichtiges Geschäft i. S. d. § 140 BGB sondern um ein unvollständiges Rechtsgeschäft handelt, bei dem ein wesentlicher Teil fehlt, denn eine solche fehlende Erklärung kann nicht wie eine nichtige, aber zumindest vorhandene Erklärung im Wege der Umdeutung Rechtswirkungen entfalten (vgl. BGH vom 12.11.1981, III ZR 57/80; Palandt, 72. Aufl., § 140 BGB Rn. 3).

  • LAG Hamm, 06.04.2011 - 6 Sa 9/11

    Anforderungen an eine hinreichende Bestimmtheit einer Kündigungserklärung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
    In Fällen, in denen Gerichte Kündigungserklärungen als zu unbestimmt und damit unwirksam erklärt haben, wurde eine Umdeutung daher konsequenterweise auch gar nicht erst geprüft (vgl. z. B. BAG vom 21.10.1981, 7 AZR 407/79, LAG Hamm vom 6.4.2011, 6 Sa 9/11, aufgehoben durch BAG vom 20.6.2013, a. a. O.).
  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 331/11

    Pauschalvergütung von Überstunden - Inhaltskontrolle

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 08.05.2015 - 3 Ca 1739/14
    Dass eine Stellvertretung bei der Informationsübermittlung abbedungen wäre, macht die Beklagte nicht geltend, solches wäre auch wenig sinnvoll (man denke an eine Krankmeldung durch eine Vertrauensperson) und würde gegen §§ 305 c I, 307 I 2 und § 307 I 1 BGB verstoßen, da es sich nach dem Beklagtenvortrag bei der Vereinbarung bezüglich des Vorgehens bei Bedenken oder Beanstandungen um eine mündliche (was unschädlich ist, vgl. z. B. BAG vom 16.5.2012, 5 AZR 331/11) arbeitgeberseits vorgegebene Vertragsbedingung und damit Allgemeine Geschäftsbedingung i. S. d. §§ 305 ff. BGB handelt, vgl. § 310 III BGB (vgl. ErfK, § 305-310 Rn. 23), mit der ungewöhnlicherweise und ohne erkennbare Begrenzung und Grund ein elementares Recht (Stellvertretung) ausgeschlossen wäre (vgl. MüKo, 6. Aufl., vor § 164 BGB Rn. 73).
  • ArbG Weiden/Oberpfalz, 16.09.2015 - 3 Ca 1739/14

    Kündigung - Schadensersatz - Entschädigung nach dem AGG bei sexueller Belästigung

    Der Täter haftet über §§ 823, 253 BGB, der Arbeitgeber über § 12 AGG (im Anschluss an das Teilurteil des ArbG Weiden vom 8.5.2015 - 3 Ca 1739/14, BeckRS 2016, 68178).
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