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ArbG Ludwigshafen, 20.11.2003 - 3 Ca 2653/03 |
Verfahrensgang
- ArbG Ludwigshafen, 20.11.2003 - 3 Ca 2653/03
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 7 Sa 148/04
Wird zitiert von ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 24.05.2004 - 7 Sa 148/04
Darlegungslast bei Vergütungsanspruch
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen vom 20.11.2003 - 3 Ca 2653/03 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat daraufhin durch Urteil vom 20.11.2003 - 3 Ca 2653/03 die Beklagte verurteilt, an den Kläger 8.514,97 EUR brutto abzüglich 525, 00 EUR netto nebst Zinsen, weitere 883, 13 EUR brutto abzüglich 550, 19 EUR netto nebst Zinsen zu zahlen sowie desweiteren dazu, eine korrigierte Abrechnung August 2003 zu erstellen, sowie die Lohnsteuerkarte des Klägers sowie die Meldung zur Sozialversicherung unter Berücksichtigung des Inhalts dieser Entscheidung zu korrigieren und im Übrigen die Klage abgewiesen.
das Urteil des Arbeitsgerichts Ludwigshafen/Rhein vom 20.11.2003 - Az.: 3 Ca 2653/03 -, zugegangen am 26.01.2004 wird dahin abgeändert, dass die Klage abgewiesen wird und der Kläger verurteilt wird, die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen sowie die Gerichtskosten des Arbeitsgerichtsverfahrens I. Instanz zu tragen.