Weitere Entscheidung unten: ArbG Koblenz, 07.04.2005

Rechtsprechung
   ArbG Wiesbaden, 09.02.2005 - 3 Ca 2736/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,34115
ArbG Wiesbaden, 09.02.2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,34115)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 09.02.2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,34115)
ArbG Wiesbaden, Entscheidung vom 09. Februar 2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,34115)
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Hessen, 15.12.2006 - 3 Sa 283/06

    Kein Weiterbeschäftigungsanspruch bei Gefährdung Dritter

    Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02. November 2005 - 3 Ca 435/05 - abgeändert, soweit die Beklagte verurteilt wurde, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des zwischen den Parteien anhängigen Kündigungsschutzverfahrens (Arbeitsgericht Wiesbaden, 3 Ca 2736/04) zu unveränderten vertraglichen Bedingungen als Kraftfahrer weiterzubeschäftigen.

    die Beklagte zu verurteilen, den Kläger bis zum rechtskräftigen Abschluss des zwischen den Parteien anhängigen Kündigungsschutzverfahrens (Arbeitsgericht Wiesbaden, Az.: 3 Ca 2736/04) zu unveränderten vertraglichen Bedingungen als Kraftfahrer weiter zu beschäftigen,.

  • LAG Hessen, 03.03.2006 - 3 Sa 861/05
    Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09. Februar 2005 - 3 Ca 2736/04 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 09. Februar 2005 - 3 Ca 2736/04 - abzuändern und die Klage abzuweisen.

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Rechtsprechung
   ArbG Koblenz, 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,40894
ArbG Koblenz, 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,40894)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,40894)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 07. April 2005 - 3 Ca 2736/04 (https://dejure.org/2005,40894)
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Wird zitiert von ...

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.11.2005 - 5 Sa 335/05

    Beweis für Lohnzahlung

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Zur näheren Darstellung (insbesondere) des (erstinstanzlichen) Sach- und Streitstandes im Übrigen wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG Bezug genommen auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - (dort S. 3 ff. = Bl. 80 ff. d. A.).

    Wegen des Inhalts der vom Arbeitsgericht durchgeführten Beweisaufnahme (= Vernehmung der Zeugin L. -) wird auf die Sitzungsniederschrift vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - (dort S. 3 f. = Bl. 73 f. d. A.) Bezug genommen.

    Nach näherer Maßgabe des Urteils vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - hat das Arbeitsgericht den Beklagten verurteilt, an die Klägerin EUR 2.304,00 brutto abzüglich EUR 150, 00 netto (nebst Zinsen) zu zahlen; im Übrigen wurde die Klage abgewiesen.

    Gegen das am 24.05.2005 zugestellte Urteil vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - hat der Beklagte am 25.04.2005 mit dem Schriftsatz vom 22.04.2005 Berufung eingelegt und diese am 21.06.2005 mit dem Schriftsatz vom 20.06.2005 begründet.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - aufzuheben und die Klage abzuweisen.

    Gegen die diesbezüglichen Feststellungen des Arbeitsgerichts unter Ziffer I. 1) der Entscheidungsgründe des Urteils vom 07.04.2005 - 3 Ca 2736/04 - richtet sich kein Berufungsangriff des Beklagten.

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