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   ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17   

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ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17 (https://dejure.org/2018,29484)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17 (https://dejure.org/2018,29484)
ArbG Aachen, Entscheidung vom 20. September 2018 - 3 Ca 3307/17 (https://dejure.org/2018,29484)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • LAG Köln, 19.05.2017 - 10 Sa 892/16
    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Das Landesarbeitsgericht Köln wies aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 19.05.2017 mit Urteil vom 19.05.2017, Az. 10 Sa 892/16, die gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen eingelegte Berufung der klagenden Partei zurück.

    Die Betriebsvereinbarung sei entsprechend der Ausführungen des Landesarbeitsgerichts Köln im Urteil vom 19.05.2017, Az. 10 Sa 892/16 wegen Verstoßes gegen den Tarifvorrang unwirksam.

    Sowohl vor, als auch nach der mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln am 19.05.2017 in dem Parallelrechtsstreit, Az. 10 Sa 892/16, und dem daraufhin verkündeten Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln ignoriere die Beklagte den Tarifvorrang in dem sie nach wie vor versuche, mit dem Betriebsrat Lohnabreden zu treffen.

    Mangels Kenntnis von einer etwaigen Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung bis zur mündlichen Verhandlung vor dem Landesarbeitsgericht Köln am 19.05.2017 in dem Parallelverfahren, Az. 10 Sa 892/16, könne die klagende Partei den Anspruch nicht auf den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz stützen.

    Die Zulassung muss im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 14 - zitiert nach juris; LAG Köln Urteil vom 19.05.2017 - 10 Sa 892/16).

    Wie das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 19.05.2017, Az. 10 Sa 892/16 daher zutreffend und von den Parteien letztlich unbeanstandet entschieden hat, sind die Regelungen in § 2 und § 3 der Betriebsvereinbarung mit Rücksicht auf den Tarifvorrang nach § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG unwirksam.

    Dies zeigt sich auch daran, dass in dem Parallelverfahren, Az. 10 Sa 892/16 erst im Rahmen der mündlichen Verhandlung in der zweiten Instanz vor dem Landesarbeitsgericht Köln die Thematik des Tarifvorrangs überhaupt erörtert worden ist.

    Zwar bleibt, wie das Landesarbeitsgericht Köln in seiner Entscheidung vom 19.05.2017, Az. 10 Sa 892/16, bereits ausgeführt hat, der Grund für das Bedürfnis nach Vereinheitlichung unsubstantiiert, da die Beklagte lediglich pauschal auf Arbeitserleichterungen und Kostenersparnisse im Bereich der Personalabteilung und Verwaltung im Betrieb der Beklagten verweist, ohne hierzu im Einzelnen konkrete Angaben zu machen.

  • BAG, 18.03.2010 - 2 AZR 337/08

    Außerordentliche Kündigung mit - notwendiger - Auslauffrist

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Sonstige Arbeitsbedingungen i.S.d. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sind nicht nur materielle Arbeitsbedingungen, die den Umfang der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers betreffen, sondern alle Regelungen, die als Gegenstand tarifvertraglicher Inhaltsnormen nach § 1 TVG den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen (BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 -, Rn. 34, juris; BAG Urteil vom 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 -, Rn. 14, juris).

    Auch günstigere Betriebsvereinbarungen sind unwirksam (vgl. BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 -, Rn. 35 m.w.N., juris).

    Die Sperrwirkung des § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG hängt nicht davon ab, dass der Arbeitgeber tarifgebunden ist, und tritt auch dann ein, wenn ein den gleichen Gegenstand regelnder Tarifvertrag zwar bei Abschluss der Betriebsvereinbarung nicht (mehr) besteht, die betreffende Angelegenheit aber "üblicherweise" tariflich geregelt wird (BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 -, Rn. 35, juris; Richardi, in: Richardi, BetrVG, 16. Auflage 2018, § 77 Rn. 274).

  • BAG, 17.03.2010 - 5 AZR 168/09

    Gleichbehandlung bei Entgelterhöhung - Maßregelungsverbot

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 -, Rn. 28; BAG, Urteil vom 13.04.2011 - 10 AZR 88/10 -, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 67/12 -, Rn. 30, juris).

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 -, Rn. 28; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 67/12 -, Rn. 30, juris).

  • LAG Köln, 03.08.2012 - 5 Sa 67/12

    Anspruch auf bestimmte Schichtzeiten

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 -, Rn. 28; BAG, Urteil vom 13.04.2011 - 10 AZR 88/10 -, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 67/12 -, Rn. 30, juris).

    Es reicht nicht aus, dass die Rechtsausübung nur den äußeren Anlass für die Maßnahme bietet (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 -, Rn. 28; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 67/12 -, Rn. 30, juris).

  • BAG, 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06

    Pflicht zur Parteivernehmung oder Parteianhörung

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Zu diesem Zweck ist die Partei gem. § 448 ZPO zu vernehmen oder gem. § 141 ZPO anzuhören (BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 -, jeweils zitiert nach juris; Geimer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Einleitung zu § 286, Rn. 123).

    Es entspricht den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen der Beweisaufnahme hinsichtlich eines Vier-Augen-Gesprächs, dass dies grade nicht gilt, sondern die an dem Gespräch beteiligte Partei zur Herstellung prozessualer Waffengleichheit zumindest informatorisch anzuhören ist und ihre Angaben in gleicher Weise wie die Aussage des auf der Gegenseite stehenden Zeugen der freien richterlichen Überzeugungsbildung zu unterziehen sind (vgl. BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 -, Rn. 17; BGH, Urteil vom 27. September 2005 - XI ZR 216/04 -, Rn. 31 f., jeweils zitiert nach juris).

  • BAG, 21.05.2014 - 4 AZR 50/13

    Arbeitsrechtlicher Gleichbehandlungsgrundsatz - Schuldrechtliche Vereinbarung von

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Ab diesem Zeitpunkt erbringt er bewusst zusätzliche freiwillige Leistungen aufgrund eigener Entscheidung, die ihrerseits dem arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz genügen muss (st. Rspr., vgl. nur BAG, Urteil vom 21.11.2013 - 6 AZR 23/12; BAG, Urteil vom 27.06.2012 - 5 AZR 317/11 -, Rn. 17; BAG, Urteil vom 21.05.2014 - 4 AZR 50/13 -, Rn. 20, jeweils juris ).

    Der Arbeitnehmer, der ohne sachliche Rechtfertigung ungleich behandelt wurde, kann die Leistung, von der er nach der Regelbildung des Arbeitgebers wegen Nichterfüllung des gleichbehandlungswidrigen Tatbestandsmerkmals ausgeschlossen war, von diesem verlangen, wenn es keine weiteren Voraussetzungen gibt oder wenn etwaige weitere Voraussetzungen von ihm erfüllt werden (BAG, Urteil vom 21. Mai 2014 - 4 AZR 50/13 -, Rn. 23, juris).

  • BAG, 23.01.2008 - 1 AZR 988/06

    Ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Sonstige Arbeitsbedingungen i.S.d. § 77 Abs. 3 Satz 1 BetrVG sind nicht nur materielle Arbeitsbedingungen, die den Umfang der Leistung des Arbeitnehmers und der Gegenleistung des Arbeitgebers betreffen, sondern alle Regelungen, die als Gegenstand tarifvertraglicher Inhaltsnormen nach § 1 TVG den Inhalt von Arbeitsverhältnissen ordnen (BAG, Urteil vom 18. März 2010 - 2 AZR 337/08 -, Rn. 34, juris; BAG Urteil vom 23.01.2008 - 1 AZR 988/06 -, Rn. 14, juris).

    Die Zulassung muss im Tarifvertrag deutlich zum Ausdruck kommen (vgl. BAG, Urteil vom 20.01.2008 - 1 AZR 988/06 - Rn. 14 - zitiert nach juris; LAG Köln Urteil vom 19.05.2017 - 10 Sa 892/16).

  • BAG, 13.04.2011 - 10 AZR 88/10

    Gleichbehandlung - Sonderzahlung - Ausgleich für Mehrarbeit

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Das Maßregelungsverbot kann auch verletzt sein, wenn dem Arbeitnehmer Vorteile vorenthalten werden, die der Arbeitgeber anderen Arbeitnehmern gewährt, weil sie ihre Rechte nicht ausgeübt haben (BAG, Urteil vom 17.03.2010 - 5 AZR 168/09 -, Rn. 28; BAG, Urteil vom 13.04.2011 - 10 AZR 88/10 -, Rn. 27; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2012 - 5 Sa 67/12 -, Rn. 30, juris).
  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Für die von § 286 ZPO geforderte Überzeugung des Tatrichters bedarf es aber keiner absoluten oder unumstößlichen Sicherheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG, Urteil vom 23.10.2014 - 2 AZR 865/13 -, Rn. 44, juris).
  • BAG, 06.12.2001 - 2 AZR 396/00

    Anfechtung eines Aufhebungsvertrages wegen Drohung mit einer außerordentlichen

    Auszug aus ArbG Aachen, 20.09.2018 - 3 Ca 3307/17
    Zu diesem Zweck ist die Partei gem. § 448 ZPO zu vernehmen oder gem. § 141 ZPO anzuhören (BAG, Beschluss vom 22.05.2007 - 3 AZN 1155/06 - BAG, Urteil vom 06.12.2001 - 2 AZR 396/00 -, jeweils zitiert nach juris; Geimer in: Zöller, ZPO, 32. Aufl. 2018, Einleitung zu § 286, Rn. 123).
  • BAG, 18.05.2017 - 8 AZR 74/16

    Benachteiligung und Belästigung iSd. AGG - Ausschlussfrist

  • LAG Rheinland-Pfalz, 01.10.2012 - 5 Sa 268/12

    Befristetes Arbeitsverhältnis bei einem Mitarbeitervertreter - Maßregelungsverbot

  • BAG, 14.03.2007 - 5 AZR 420/06

    Gleichbehandlung nach Betriebsübergang

  • BAG, 18.06.2015 - 8 AZR 848/13

    AGG-Diskriminierung eines Bewerbers - Status als Bewerber - Rechtsmissbrauch

  • BGH, 27.09.2005 - XI ZR 216/04

    Anforderungen an die Sachverhaltsaufklärung; Vernehmung oder Anhörung einer

  • BAG, 25.01.2012 - 4 AZR 147/10

    Eingruppierung eines Klinischen Chemikers

  • BAG, 06.07.2011 - 4 AZR 596/09

    Tarifanwendung und Gleichbehandlungsgrundsatz

  • BAG, 21.11.2013 - 6 AZR 23/12

    Stufenzuordnung nach §§ 16, 40 TV-L bei vorangegangener Tätigkeit aufgrund von

  • BAG, 27.06.2012 - 5 AZR 317/11

    Auflösung des ERA-Anpassungsfonds - Gleichbehandlungsgrundsatz

  • LAG Köln, 09.05.2019 - 7 Sa 668/18

    Betriebsvereinbarung; Tarifvorrang; Normvollzug; Gleichbehandlungsgrundsatz

    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Aachen vom 20.09.2018 in Sachen 3 Ca 3307/17 h wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

    Der Kläger und Berufungskläger beantragt, unter Aufhebung des am 20.09.2018 verkündeten Urteils des Arbeitsgerichts Aachen 3 Ca 3307/17 h die Beklagte zu verurteilen, an den Kläger eine Einmalzahlung in Höhe von 500,- EUR brutto sowie eine weitere Zahlung in Höhe von 1.677,- EUR brutto zu leisten.

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