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   ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19   

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ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19 (https://dejure.org/2019,30682)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 18.09.2019 - 3 Ca 985/19 (https://dejure.org/2019,30682)
ArbG Siegburg, Entscheidung vom 18. September 2019 - 3 Ca 985/19 (https://dejure.org/2019,30682)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die dienstliche Beurteilung durch die Konkurrentin um eine Beförderungsstelle

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrenten unzulässig

  • dgbrechtsschutz.de (Kurzinformation)

    Konkurrentin darf keine dienstliche Beurteilung erstellen

  • datev.de (Kurzinformation)

    Erstellung von dienstlicher Beurteilung durch Konkurrentin unzulässig

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Die dienstliche Beurteilung einer Mitbewerberin ist unzulässig

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2020, 46
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BAG, 18.11.2008 - 9 AZR 865/07

    Regelbeurteilung - Beurteilungsfrist

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf Entfernung einer dienstlichen Beurteilung aus seiner Personalakte, wenn sich ein Fehler im Beurteilungsverfahren auf das Beurteilungsergebnis auswirken kann (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307).

    Dienstliche Beurteilungen sind grundsätzlich zulässig (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 14).

    Ein solcher Verfahrensverstoß führt zur Rechtswidrigkeit der Beurteilung und zu einem schuldrechtlichen Entfernungsanspruch des Arbeitnehmers (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 15-16).

    Der beachtlicher Verfahrensfehler indiziert, dass eine sachlich unzutreffende Beurteilung zur Personalakte gelangt ist (vgl. BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 17).

    In einem solchen Fall hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Entfernung der Beurteilung aus der Personalakte (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 26).

    Im öffentlichen Dienst gewinnt der vollständige und lückenlose Aufschluss über den beruflichen Werdegang besondere Bedeutung, weil sich Einstellung und Beförderung von Arbeitnehmern und Beamten nach dem Prinzip der Bestenauslese des Art. 33 Abs. 2 GG richten (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 31).

    Kann aber ein Verfahrensfehler Auswirkungen auf das Beurteilungsergebnis haben, tritt das berechtigte Interesse des Arbeitgebers an der Vollständigkeit und Kontinuität der Akten jedoch zurück (BAG, Urteil vom 18.11.2008 - 9 AZR 865/07 -, BAGE 128, 299-307, Rn. 32).

  • BVerwG, 12.03.1987 - 2 C 36.86

    Dienstliche Beurteilung - Beurteiler - Beurteilter - Befangenheit

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Richtig ist zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers noch nicht zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Beamten führt (BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36/86 -, juris; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 -, juris).

    Ein solcher Verstoß liege aber nicht schon vor, wenn gegen den Beurteiler die Besorgnis der Befangenheit besteht (BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36/86 -, Rn. 12, juris).

    Ein allgemeines (subjektives) Verfahrensrecht, einen mit der Sache befassten Amtsträger einer Behörde - wie einen Richter (§ 54 Abs. 1 VwGO, § 42 ZPO) - nicht nur bei tatsächlicher Befangenheit, sondern schon wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen, bestehe nicht (BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36/86 -, Rn. 13, juris).

    (BVerwG, Urteil vom 12. März 1987 - 2 C 36/86 -, Rn. 13, juris).

  • BAG, 24.01.2007 - 4 AZR 629/06

    Lehrereingruppierung - "Beförderungsanspruch" - Rechtsschutz gegen dienstliche

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Hingegen ist es den Gerichten für Arbeitssachen verwehrt, die von dem Arbeitgeber erstellte dienstliche Beurteilung durch eine "eigene" dienstliche Beurteilung zu ersetzen, die zu einem hiervon abweichenden Gesamturteil mit einem höheren Punktwert führt (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 42).

    Allein der Dienstherr oder der für ihn handelnde jeweilige Vorgesetzte soll ein persönlichkeitsbedingtes Werturteil darüber abgeben, ob und inwieweit der Beamte (oder hier dem Arbeitnehmer) den - ebenfalls vom Dienstherrn zu bestimmenden - zahlreichen fachlichen und persönlichen Anforderungen des konkreten Amtes und der Laufbahn entspricht (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 45).

    Als einen schweren Verfahrensfehler, der dem Fortbestand der dienstlichen Beurteilung entgegensteht, hat das Bundesarbeitsgericht beispielhaft die Beurteilung durch einen unmittelbaren Mitbewerber angesehen (BAG, Urteil vom 24.01.2007 - 4 AZR 629/06 -, BAGE 121, 91-111, Rn. 57).

  • BAG, 18.08.2009 - 9 AZR 617/08

    Regelbeurteilung - Tatsachenkern - Prüfungsmaßstab

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Dies ist zwar ein Minus gegenüber einem Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung, wird jedoch vom Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet (Urteil vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77; wohl auch: Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08, wo der Anspruch auf Neuvornahme der Beurteilung neben dem Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte gestellt wird).

    Die Beurteilung ist vielmehr dazu bestimmt, Verwendungsmöglichkeiten festzustellen und Beförderungsentscheidungen vorzubereiten (BAG, Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08 -, BAGE 131, 367-380, Rn. 29).

  • BAG, 21.01.2003 - 9 AZR 72/02

    Antrag auf Neubescheidung im Rahmen einer Konkurrentenklage - Verletzung des

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Eine Auswahl nach den Kriterien von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung setzt nämlich als Entscheidungsgrundlage eine Bewertung der Bewerber im Hinblick auf ihre Eignung für die zu besetzende Stelle voraus, die anhand dienstlicher Beurteilungen, Zeugnissen oder aktuellen Leistungsberichten vorgenommen wird (BAG, Urteil vom 21.01.2003 - 9 AZR 72/02 -, BAGE 104, 295-302, Rn. 39).
  • BAG, 28.03.1979 - 5 AZR 80/77

    Arbeitnehmer - Eignung - Befähigung - Fachliche Leistung - Beurteilung durch

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Dies ist zwar ein Minus gegenüber einem Antrag auf Neuvornahme der dienstlichen Beurteilung, wird jedoch vom Bundesarbeitsgericht nicht beanstandet (Urteil vom 28.03.1979 - 5 AZR 80/77; wohl auch: Urteil vom 18.08.2009 - 9 AZR 617/08, wo der Anspruch auf Neuvornahme der Beurteilung neben dem Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte gestellt wird).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.03.2017 - 1 B 1361/16

    Einstweilige Untersagung der Besetzung von Beförderungstellen; Beurteilung der

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Es solle schon der "böse Schein" vermieden werden, die Beurteilung erfolge wegen einer abstrakt möglichen Konkurrenzsituation nicht unvoreingenommen (Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 21.03.2017 - 1 B 1361/16 -, Rn. 13, juris).
  • VG Karlsruhe, 29.10.2015 - 2 K 3639/14

    Zur Frage der Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Richters wegen

    Auszug aus ArbG Siegburg, 18.09.2019 - 3 Ca 985/19
    Richtig ist zwar, dass das Bundesverwaltungsgericht davon ausgeht, dass die aus der subjektiven Sicht des Beurteilten begründete Besorgnis der Befangenheit des Beurteilers noch nicht zur Rechtswidrigkeit der dienstlichen Beurteilung eines Beamten führt (BVerwG, Urteil vom 12.03.1987 - 2 C 36/86 -, juris; siehe auch VG Karlsruhe, Urteil vom 29.10.2015 - 2 K 3639/14 -, juris).
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