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   VGH Hessen, 23.10.2014 - 3 E 2326/11   

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VGH Hessen, 23.10.2014 - 3 E 2326/11 (https://dejure.org/2014,39334)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23.10.2014 - 3 E 2326/11 (https://dejure.org/2014,39334)
VGH Hessen, Entscheidung vom 23. Oktober 2014 - 3 E 2326/11 (https://dejure.org/2014,39334)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • VG Frankfurt/Main, 22.11.2011 - 6 O 2745/11

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.2014 - 3 E 2326/11
    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 6 O 2745/11.F - wird zurückgewiesen, soweit der Beschwerdegegenstand den von der Antragsgegnerin mit Schriftsatz vom 23. September 2013 anerkannten Nachzahlungsbetrag in Höhe von 18, 65 EUR übersteigt.

    Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den ihre Erinnerung im Vergütungsfestsetzungsverfahren zurückweisenden Beschluss des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main vom 22. November 2011 - 6 O 2745/11.F -, über die der Berichterstatter gemäß § 56 Abs. 2 RVG i.V.m. § 33 Abs. 8 RVG als Einzelrichter entscheidet, ist zulässig, aber unbegründet, soweit sie den von der Antragsgegnerin anerkannten Wert von 18, 65 EUR übersteigt.

  • OLG Celle, 07.11.2013 - 2 W 235/13

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des beigeordneten

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.2014 - 3 E 2326/11
    Dem mit den Anrechnungsvorschriften verfolgten Zweck der Vermeidung einer doppelten Vergütung des Rechtsanwalts für sich entsprechende außergerichtliche und gerichtliche Tätigkeit wird gegenüber dem Mandanten durch die Forderungssperre des § 122 Abs. 1 Nr. 3 ZPO genügt (OLG Celle, B.v.7.11.2013 - 2 W 235/13 - juris m.w.N).
  • VGH Hessen, 27.06.2013 - 6 E 600/13

    Vergütung im Rahmen der Prozesskostenhilfe

    Auszug aus VGH Hessen, 23.10.2014 - 3 E 2326/11
    Der 6. Senat des Hess. Verwaltungsgerichthofs hat in seinem Beschluss vom 27. Juni 2013 - 6 E 600/13 - (juris) dazu ausgeführt:.
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