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OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Justiz Sachsen
GKG § 52 Abs. 1 GKG § 52 Abs. 2 GKG § 68
Streitwert für Klage gegen Heranziehung zur Auskunftspflicht bzgl. Zensus 2011 - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Dresden, 20.11.2014 - 6 K 599/12
- OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16
Streitwert; datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; informationelle …
Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des Senats, in diesen Fällen auf den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (…SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 - juris Rn. 43, dort allerdings versehentlich unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 1 GKG; Beschl. v. 28. August 2015 - 3 E 83/15 - n. v., im Fall der Verpflichtung des Beklagten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 - juris Rn. 3, im Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Heranziehung zum Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt;… s. a. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2015 - 7 B 42/15 - juris Rn. 15, zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für das Steuerkonto der Schuldnerin). - OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 E 12/16
Streitwert; Aktenbereinigung; Fahrerlaubnis
Demnach ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 2 GKG auf den Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR festzusetzen (vgl. im Hinblick auf den Streitwert im Melde- und Statistikrecht jüngst SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 -, juris Rn. 3 m. w. N.).