Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,35636
OVG Sachsen, 11.08.2015 - 3 E 66/15 (https://dejure.org/2015,35636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11.08.2015 - 3 E 66/15 (https://dejure.org/2015,35636)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 11. August 2015 - 3 E 66/15 (https://dejure.org/2015,35636)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,35636) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 52 Abs. 1 GKG § 52 Abs. 2 GKG § 68
    Streitwert für Klage gegen Heranziehung zur Auskunftspflicht bzgl. Zensus 2011

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • OVG Sachsen, 31.03.2016 - 3 E 28/16

    Streitwert; datenschutzrechtlicher Auskunftsanspruch; informationelle

    Es entspricht deshalb der ständigen Rechtsprechung des Senats, in diesen Fällen auf den Auffangstreitwert nach § 52 Abs. 2 GKG zurückzugreifen (SächsOVG, Beschl. v. 17. Juli 2013 - 3 B 470/12 - juris Rn. 43, dort allerdings versehentlich unter Bezugnahme auf § 52 Abs. 1 GKG; Beschl. v. 28. August 2015 - 3 E 83/15 - n. v., im Fall der Verpflichtung des Beklagten zur Einleitung eines Ordnungswidrigkeitenverfahrens wegen unbefugter Weitergabe von personenbezogenen Daten an Dritte; Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 - juris Rn. 3, im Fall der Fortsetzungsfeststellungsklage gegen eine Heranziehung zum Zensus 2011 durch das Statistische Landesamt; s. a. BVerwG, Beschl. v. 23. November 2015 - 7 B 42/15 - juris Rn. 15, zum Anspruch des Insolvenzverwalters auf Erteilung eines Kontoauszugs für das Steuerkonto der Schuldnerin).
  • OVG Sachsen, 02.02.2016 - 3 E 12/16

    Streitwert; Aktenbereinigung; Fahrerlaubnis

    Demnach ist der Streitwert gem. § 52 Abs. 2 GKG auf den Auffangstreitwert in Höhe von 5.000 EUR festzusetzen (vgl. im Hinblick auf den Streitwert im Melde- und Statistikrecht jüngst SächsOVG, Beschl. v. 11. August 2015 - 3 E 66/15 -, juris Rn. 3 m. w. N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht