Rechtsprechung
OVG Thüringen, 19.12.2007 - 3 EO 189/07 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4)
- OVG Niedersachsen, 03.04.2009 - 11 ME 399/08
Rechtmäßigkeit einer Untersagung des Vertriebs von Online-Glücksspielen; Zweifel …
c) Der Antragsgegner konnte die Antragstellerin in Anspruch nehmen; denn sie veranstaltet über die Internetadressen www.bwin.com und www.bwin.de nicht erlaubte Glücksspiele in Niedersachsen (ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v 19.8 2008 - 6 S 108/08 - V. n. b.; Hess. VGH, Beschl v. 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 -, ZfWG 2007, 430; Sächs. OVG, Beschl. v. 12.12.2007 - 3 BS 311/06 - ZfWG 2007, 442; OVG Thüringen, Beschl. v. 19.12.2007 - 3 EO 189/07 - juris, jeweils zu bwin Wien).Diese technische Möglichkeit dürfte schon deswegen nicht als zureichend angesehen werden, weil zweifelhaft ist, ob alle potentiellen Wettkunden der Antragstellerin in Niedersachsen zugleich über ein entsprechend aktiviertes Mobilfunkgerät verfügen (kritisch zur technischen Umsetzbarkeit einer länderbezogenen Internetsperre auch BayVGH, Beschl. v. 20.11.2008 - 10 CS 08.2399 -, ZfWG 2008, 455; Thür. OVG Beschl. v. 19.12.2007 - 3 EO 189/07 - juris; Hess. VGH, Beschl. v. 29.10.2007 - 7 TG 2891/06 - ZfWG 2008, 430).
Sollte der Antragstellerin statt der bisher verlangten kompletten Sperrung des niedersächsischen Internetzugriffs künftig eine andere Handlungspflicht (z. B. Einstellung eines Disclaimers) auferlegt werden, müsste ein neuer Bescheid erlassen und die verlangte Handlung - auch mit Rücksicht auf das Bestimmtheitsgebot (vgl. § 37 Abs. 1 VwVfG) - konkret bezeichnet werden, um spätere Streitigkeiten darüber, ob dem Handlungsgebot genügt ist zu vermeiden (vgl. auch Thür. OVG, Beschl. v. 19.12 2007 - 3 EO 189/07 - juris).
Offen bleiben kann auch, ob der Erwägung des OVG Thüringen (Beschl. v. 19.12.2007 - 3 EO 189/07 - juris zu bwin Wien) zu folgen ist, wonach ein vorrangiges öffentliches Interesse an einer Vollstreckung gegenüber der Antragstellerin bereits im vorläufigen Rechtsschutzverfahren unter Umständen auch deswegen nicht bestehe, weil die Antragstellerin ihren Sitz in Wien hat und eine Vollstreckung in Österreich nach den zugrunde zu legenden Rechtsvorschriften ohnehin die Unanfechtbarkeit der Grundverfügung voraussetze.
- VG Saarlouis, 28.04.2010 - 6 L 2142/09
Verbot von Internetglücksspiel; Allgemeinverfügung
BVerwG, Urteil vom 05.11.1968 - I C 29.67 -, BVerwGE 31, 15 ff., OVG Münster, Beschluss vom 19.03.2003 - 8 B 2567/02 -, BayVGH, Beschluss vom 22.07.2009 - 10 CS 09.1184 u. 10 CS 09.1185 -, zit. nach juris, a. A. Thüringer OVG, Beschluss vom 19.12.2007 - 3 EO 189/07 -, zit. nach juris. - VG Düsseldorf, 26.05.2009 - 27 L 1147/08
Glücksspiel Veranstaltung Ausland Bekanntgabe
Soweit die Antragstellerin hierzu auf den Beschluss des Thüringer OVG vom 19. Dezember 2007 - 3 EO 189/07 - verweist, wird verkannt, dass sich dieser auf eine vor Inkrafttreten des Glückspielstaatsvertrages ergangene Ordnungsverfügung bezog, in welcher die sofortige Vollziehung durch die Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet worden war. - VG Düsseldorf, 20.05.2010 - 27 L 55/10
Zustellung Österreich Glücksspiel Werbung Regelungsgewalt Verbandskompetenz …
Soweit die Antragstellerin hierzu auf den Beschluss des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 19. Dezember 2007 - 3 EO 189/07 - verweist, wird verkannt, dass sich dieser auf eine vor Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags ergangene Ordnungsverfügung bezog, in welcher die sofortige Vollziehung durch die Behörde nach § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 VwGO angeordnet worden war.