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   FG Hamburg, 28.02.2013 - 3 K 147/12   

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https://dejure.org/2013,24733
FG Hamburg, 28.02.2013 - 3 K 147/12 (https://dejure.org/2013,24733)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28.02.2013 - 3 K 147/12 (https://dejure.org/2013,24733)
FG Hamburg, Entscheidung vom 28. Februar 2013 - 3 K 147/12 (https://dejure.org/2013,24733)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Finanzgerichtsordnung: Fehlende Bestimmtheit des Klagebegehrens und mangelnde geordnete Darlegung der Rechtsverletzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hamburg (Leitsatz)

    § 40 Abs 1 FGO, § 40 Abs 2 FGO, § 65 Abs 1 FGO, § 65 Abs 2 S 3 FGO, § 100 Abs 1 S 2 FGO
    Finanzgerichtsordnung: Fehlende Bestimmtheit des Klagebegehrens und mangelnde geordnete Darlegung der Rechtsverletzung - Klage auf Erstattung von Steuern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Finanzgerichtsordnung : Fehlende Bestimmtheit des Klagebegehrens und mangelnde geordnete Darlegung der Rechtsverletzung

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • FG Hamburg, 08.01.2009 - 3 K 228/08

    Finanzgerichtsordnung: Sachurteilsvoraussetzungen und Terminsverlegungsantrag

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 3 K 147/12
    Die weitere Sachurteilsvoraussetzung der Klagebefugnis bzw. Geltendmachung einer Rechtsverletzung ist nicht erfüllt, wenn die Klagebegründung aufgrund des Umfangs und der Unübersichtlichkeit der Eingaben und Ausführungen die Möglichkeit konkreter Rechtsverletzungen in Bezug auf ein bestimmtes Klagebegehren nicht hinreichend klar, geordnet und verständlich erkennen lässt; es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer (i. S. v. § 40 Abs. 2 FGO) geeignet sein könnte (vgl. FG Hamburg vom 08.01.2009 3 K 228/08, StEd 2009, 568, Juris m. w. N.).
  • FG Hamburg, 13.03.2012 - 3 K 211/11

    Bestimmtheit des Klagebegehrens

    Auszug aus FG Hamburg, 28.02.2013 - 3 K 147/12
    An der Bestimmtheit des Klagebegehrens fehlt es weiter insoweit, als mehrere Besteuerungsmerkmale vorgebracht werden, die nur teilweise betragsmäßig bestimmt und im Übrigen unbestimmt und auch nicht bestimmbar sind (vgl. FG Hamburg vom 13.03.2012 3 K 211/11, EFG 2012, 1487 m. Anm. Lemaire, DStRE 2013, 252 m. w. N.).
  • FG Hamburg, 25.08.2015 - 3 K 200/15

    FGO/AO/ErbStG/BewG: I. Ungeordnete Nichtigkeitsklage; entgegenstehende

    - Urteil vom 28.02.2013 3 K 145/12, Klage u. a. auf Abrechnung oder Erstattung der Schenkungsteuer als unzulässig unbestimmt abgewiesen (Juris, BeckRS), rechtskräftig nach BFH-Beschlüssen vom 10.04.2014 VII R 44/13 und VII B 143/13; ähnlich taggleiche Urteile vom 28.02.2013 3 K 146/12 und 3 K 147/12, rechtskräftig nach BFH-Beschlüssen vom 30.01.2014 II B 77/13 bzw. vom 10.04.2014 VII R 45/13 und VII B 144/13).

    Auf die bisherigen wiederholten gerichtlichen Klarstellungen wird Bezug genommen (FG-Urteile vom 28.02.2013 3 K 145/12, 3 K 146/12 und 3 K 147/12 jeweils zu B III 2; BFH-Beschluss vom 17.09.2012 II B 80/12 n. v. zu II 3 b, FG-A 3 K 232/11 Bl. 212 f., betreffend Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers gegen das FG-Urteil vom 09.02.2012 3 K 232/11; oben I 2).

    Während sich dem Vortrag trotz zahlreicher Hervorhebungen kein nachvollziehbar geordneter Aufbau entnehmen lässt, bleibt dem Gericht der Versuch überlassen (wie in den Vorprozessen, vgl. zuletzt 3 K 145/12, 3 K 146/12 und 3 K 147/12; oben I 2), die möglicherweise die Klageanträge betreffenden Gesichtspunkte mit den - ggf. unterschiedlichen oder wechselnden - Behauptungen wie folgt - herauszusuchen und zu ordnen:.

    Ihm wurde im Übrigen schon in den vorangegangenen gerichtlichen Verfahren (oben I) wunschgemäße Akteneinsicht gewährt (vgl. i. E. z. B. zuletzt FG Urteile 3 K 145/12, 3 K 146/12, 3 K 147/12 jeweils zu A IV 4.5, FG-A 3 K 145/12 Bl. 119, FG-A 3 K 146/12 Bl. 107, FG-A 3 K 147/12 Bl. 108 f).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist es nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer oder eines berechtigten Feststellungsinteresses geeignet sein könnte (vgl. BFH-Beschlüsse vom 26.06.2012 IV B 34/12, BFH/NV 2012, 1621; vom 11.03.2009 VI S 2/09, BFH/NV 2009, 1131; vom 20.11.2008 VII B 112/07, BFH/NV 2009, 404; vom 25.09.2008 VIII B 80/07, BFH/NV 2009, 179; vom 23.07.2008 VI B 78/07, BFHE 222, 54, BStBl II 2008, 878; FG Hamburg, Beschluss vom 04.02.2014 3 KO 28/14, Juris; Urteile vom 28.02.2013 gegenüber dem Kläger, oben A I 2, 3 K 147/12, Juris; 3 K 146/12, Juris; 3 K 145/12, Juris; vom 31.03.2009 3 K 31/09, Juris; vom 08.01.2009 3 K 228/09, Juris).

  • FG Hamburg, 04.02.2014 - 3 KO 28/14

    Grundgesetz/Finanzgerichtsordnung: Gewaltenteilung oder Selbstverwaltung der

    Zugleich ist die Sachentscheidungsvoraussetzung der Beschwer oder Erinnerungsbefugnis mangels Geltendmachung einer Rechtsverletzung nicht erfüllt, wenn die Erinnerungsbegründung aufgrund der Unübersichtlichkeit der Ausführungen die Möglichkeit konkreter Rechtsverletzungen in Bezug auf ein bestimmtes Begehren nicht hinreichend klar, geordnet und verständlich erkennen lässt; es ist nicht Aufgabe des Gerichts, sich das herauszusuchen, was zur Darlegung einer Beschwer geeignet sein könnte (vgl. FG Hamburg, Urteile vom 28.02.2013 3 K 145/12, 3 K 146/12, 3 K 147/12, Juris; vom 08.01.2009 3 K 228/08, StEd 2009, 568, Juris m. w. N.).
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