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   VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10   

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https://dejure.org/2010,25934
VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10 (https://dejure.org/2010,25934)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24.08.2010 - 3 K 17/10 (https://dejure.org/2010,25934)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 24. August 2010 - 3 K 17/10 (https://dejure.org/2010,25934)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 24.06.2008 - 2 C 5.07

    Vordienstzeit; Tätigkeit im öffentlichen Schuldienst; Hauptberuflichkeit;

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
    In seinem Urteil vom 24.06.2008 - Aktenzeichen 2 C 5/07 - habe das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass die Frage der Hauptberuflichkeit nach der Rechtslage zu beantworten sei, die zum Zeitpunkt des Eintritts in den Ruhestand gelte.

    Mit dieser Regelung ist der saarländische Landesgesetzgeber ausdrücklich, eindeutig und bewusst einer Auslegung des Begriffes der Hautberuflichkeit einer Tätigkeit in Bezug auf deren zeitlichen Umfang und den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage ihrer Zulässigkeit in einem Beamtenverhältnis, wie sie das Bundesverwaltungsgericht seinen beiden Urteilen vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - und vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -.

    Zunächst ist das vom Kläger für seine Rechtsauffassung herangezogene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 - im vorliegenden Fall nicht einschlägig und damit ohne unmittelbare Bedeutung.

    (Urteil vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -, a.a.O.).

    (Urteil vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -, a.a.O.).

    (Urteil vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -, a.a.O., Rdnr. 7).

  • BVerfG, 06.07.2010 - 2 BvL 13/09

    Häusliches Arbeitszimmer

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
    (vgl. BVerfG, Beschluss vom 06.07.2010 - 2 BvL 13/09 -, zitiert nach JURIS).
  • BVerwG, 25.05.2005 - 2 C 20.04

    Angestelltenverhältnis; Arbeitszeit; Beamtenversorgung; hauptberufliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
    Mit dieser Regelung ist der saarländische Landesgesetzgeber ausdrücklich, eindeutig und bewusst einer Auslegung des Begriffes der Hautberuflichkeit einer Tätigkeit in Bezug auf deren zeitlichen Umfang und den maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Frage ihrer Zulässigkeit in einem Beamtenverhältnis, wie sie das Bundesverwaltungsgericht seinen beiden Urteilen vom 25.05.2005 - 2 C 20.04 - und vom 24.06.2008 - 2 C 5.07 -.
  • VGH Baden-Württemberg, 27.01.1982 - IV 2160/79

    Versorgung; ruhegehaltfähige Dienstzeit; Regelungsinhalt des

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
    (vgl. VGH Mannheim, Urteil vom 27.01.1982 - IV 2160/79 -, zitiert nach JURIS),.
  • VG Saarlouis, 08.12.2009 - 3 K 55/09

    Beamtenrecht; Beamtenversorgung; Vordienstzeiten; Zweitstudium; hauptberufliche

    Auszug aus VG Saarlouis, 24.08.2010 - 3 K 17/10
    Ergänzend verweist er auf das Urteil der Kammer vom 08.12.2009 - 3 K 55/09 -).
  • OVG Saarland, 19.09.2011 - 1 A 207/11

    Ruhegehaltsfähigkeit unterhälftiger Vordienstzeiten; Hauptberuflichkeit einer

    Die Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. August 2010 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes - 3 K 17/10 - wird zurückgewiesen.
  • VG Minden, 28.08.2012 - 10 K 233/11

    Anspruch eines Beamten auf Anerkennung von beruflichen Tätigkeiten als

    Selbst wenn man einmal zugunsten des Klägers unterstellt, die vorgenannten Feststellungen des in Bestandskraft erwachsenen Bescheids vom 20. Oktober 1987 seien im hier interessierenden Zusammenhang ohne rechtliche Bedeutung - vgl. allgemein zu möglichen rechtlichen Wirkung von (bestandskräftigen) Vorabentscheidungsbescheiden, die das Vorliegen ruhegehaltfähiger Dienstzeiten zum Gegenstand haben, etwa die Urteile des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 24. August 2010 - 3 K 17/10 -, und des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 27. Juli 2000 - AN 17 K 9900960 -, beide abrufbar über juris -, kann er die Anerkennung der Vordienstzeiten ab dem 22. Oktober 1974 als ruhegehaltfähig nicht beanspruchen, weil insoweit die tatbestandlichen Voraussetzungen der §§ 10 bis 12 BeamtVG a.F. als allein in Betracht kommende Rechtsgrundlagen nicht erfüllt sind:.
  • VG der Evangelischen Kirche im Rheinland, 08.09.2011 - 2 VG 33/09
    (vgl. hierzu ausführlich Verwaltungsgericht des Saarlandes, Urteil v. 24.08.2010, Az. 3 K 17/10, Rn. 33ff.) Diese Möglichkeit stand dem kirchlichen Gesetzgeber seit jeher offen, ohne dass er hiervon Gebrauch gemacht hat.
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