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   FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14   

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FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14 (https://dejure.org/2017,12179)
FG München, Entscheidung vom 22.02.2017 - 3 K 2670/14 (https://dejure.org/2017,12179)
FG München, Entscheidung vom 22. Februar 2017 - 3 K 2670/14 (https://dejure.org/2017,12179)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    Der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer unterliegt dem Regelsteuersatz, sofern sich der Verkäufer die Nutzungsmöglichkeit der Festzelte gegen Entgelt einräumen lassen hat, da ihm dann die Verzehrvorrichtungen der Bierzeltbetreiber zuzurechnen ...

  • BAYERN | RECHT

    (AO) 7 § 164 Abs. 2; FGO § 68 S. 1; UStG § 3 Abs. 1, Abs. 9 S. 1; MwStVO Art. 6 Abs. 1 S. 3; MwStSystRL Art. 98 Abs. 2 S. 1
    Der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer unterliegt dem Regelsteuersatz

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rewis.io

    Der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer unterliegt dem Regelsteuersatz, sofern sich der Verkäufer die Nutzungsmöglichkeit der Festzelte gegen Entgelt einräumen lassen hat, da ihm dann die Verzehrvorrichtungen der Bierzeltbetreiber zuzurechnen ...

  • ra.de
  • rewis.io

    Der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer unterliegt dem Regelsteuersatz

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kein ermäßigter Umsatzsteuersatz für den Verkauf von Backwaren in Oktoberfest-Festzelten durch sog. Brezenläufer

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Verkauf von Backwaren in Festzelten durch sog. Brezenläufer kann dem Regelsteuersatz unterliegen

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Keine Ermäßigung für "Brezenläufer" auf dem Oktoberfest

  • pwc.de (Kurzinformation)

    Regelsteuersatz für Verkauf von Brezen im Oktoberfestzelt

  • nwb-experten-blog.de (Kurzinformation)

    Kein ermäßigter Steuersatz für Brezenläufer

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2017, 873
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • EuGH, 10.03.2011 - C-497/09

    Die Abgabe von Speisen an Imbissständen oder in Kinofoyers zum sofortigen Verzehr

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers ist eine Lieferung von Gegenständen, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen (EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C-497/09, Bog u.a., BStBl II 2013, 256, BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 35/08, BStBl II 2013, 244).

    Letzteres gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass sie vom Leistenden ausschließlich dazu bestimmt wurden, den Verzehr von Lebensmitteln möglicherweise zu erleichtern (EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C-497/09, Bog u.a., BStBl II 2013, 256).

  • FG Hamburg, 07.04.2016 - 6 K 132/15

    Umsatzsteuer: Aufteilung von Speiseumsätzen in Lieferungen zum ermäßigten

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Sie werden anders als etwa das Mobiliar in Kinos, mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt, um den Kunden den Verzehr der von der Klägerin erworbenen Backwaren möglicherweise zu erleichtern (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 7. April 2016 6 K 132/15, MwStR 2016, 728, und des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 7 K 7248/14, EFG 2017, 162).
  • BFH, 28.08.2014 - V R 24/13

    Ermäßigter Steuersatz bei Verabreichung eines Starksolebades (Floating)

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Dies gilt insbesondere bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach Art. 98 Abs. 2 Satz 1 MwStSystRL i.V.m. den in Anhang III abschließend bezeichneten Kategorien (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 18. Januar 2001 C-83/99, Kommission / Spanien, ECLI:EU:C:2001:31, UR 2001, 210, Rz. 19 m.w.N. und z.B. BFH-Urteil vom 28. August 2014 V R 24/13, BStBl II 2015, 194, Rz. 20).
  • BFH, 10.08.2006 - V R 38/05

    Steuersatz für die Abgabe von Mittagessen in Schulen

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Zusätzliche Dienstleistungselemente, die zu einer Einordnung des Umsatzes als sonstige Leistung führen können, sind u.a. das Abräumen und Endreinigen von Tischen und Geschirr (BFH-Urteil vom 10. August 2006 V R 38/05, BStBl. II 2007, 482) und die Zurverfügungstellung von Verzehrvorrichtungen wie Tischen und Stühlen.
  • EuGH, 18.01.2001 - C-83/99

    Kommission / Spanien

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Dies gilt insbesondere bei Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach Art. 98 Abs. 2 Satz 1 MwStSystRL i.V.m. den in Anhang III abschließend bezeichneten Kategorien (vgl. z.B. EuGH-Urteil vom 18. Januar 2001 C-83/99, Kommission / Spanien, ECLI:EU:C:2001:31, UR 2001, 210, Rz. 19 m.w.N. und z.B. BFH-Urteil vom 28. August 2014 V R 24/13, BStBl II 2015, 194, Rz. 20).
  • BFH, 10.08.2006 - V R 55/04

    Umsatzsteuersatz für Leistungen eines Mahlzeitendiensts

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Soweit der BFH entschieden hatte, dass Verzehrvorrichtungen eines Dritten berücksichtigt werden können, wenn diese auch im Interesse des leistenden Unternehmers zur Verfügung gestellt waren (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Oktober 2006 V R 58, 59/04, BStBl II 2007, 487, m.w.N., und vom 10. August 2006 V R 55/04, BStBl II 2007, 480,), hält er im Hinblick auf das EuGH-Urteil Bog u.a. nicht mehr daran fest (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 18/10, BStBl II 2013, 246).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 35/08

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Leistungen des Betreibers eines

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Die Abgabe frisch zubereiteter Speisen oder Nahrungsmittel zum sofortigen Verzehr an Imbissständen oder -wagen oder in Kino-Foyers ist eine Lieferung von Gegenständen, wenn eine qualitative Prüfung des gesamten Umsatzes ergibt, dass die Dienstleistungselemente, die der Lieferung der Nahrungsmittel voraus- und mit ihr einhergehen, nicht überwiegen (EuGH-Urteil vom 10. März 2011 C-497/09, Bog u.a., BStBl II 2013, 256, BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 35/08, BStBl II 2013, 244).
  • BFH, 25.07.2012 - VII R 44/10

    Erledigung einer Aufrechnungserklärung durch Möglichkeit der Saldierung nach § 16

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Das materielle Ergebnis der in dem Kalenderjahr positiv oder negativ entstandenen Umsatzsteuer wird für die Zukunft ausschließlich in dem Jahressteuerbescheid festgestellt; damit erledigen sich die den Veranlagungszeitraum betreffenden Vorauszahlungsbescheide i.S. des § 124 Abs. 2 AO auf andere Weise und verlieren ihre Wirksamkeit; deren Regelungen nimmt der Jahressteuerbescheid in sich auf (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH-vom 25. Juli 2012 VII R 44/10, BStBl II 2013, 33).
  • BFH, 30.06.2011 - V R 18/10

    Abgrenzung Lieferung und Restaurationsleistung - Verzehrvorrichtungen als

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Soweit der BFH entschieden hatte, dass Verzehrvorrichtungen eines Dritten berücksichtigt werden können, wenn diese auch im Interesse des leistenden Unternehmers zur Verfügung gestellt waren (vgl. zuletzt Urteile vom 26. Oktober 2006 V R 58, 59/04, BStBl II 2007, 487, m.w.N., und vom 10. August 2006 V R 55/04, BStBl II 2007, 480,), hält er im Hinblick auf das EuGH-Urteil Bog u.a. nicht mehr daran fest (Änderung der Rechtsprechung, vgl. BFH-Urteil vom 30. Juni 2011 V R 18/10, BStBl II 2013, 246).
  • FG Berlin-Brandenburg, 13.10.2016 - 7 K 7248/14

    Umsatzsteuer 2011

    Auszug aus FG München, 22.02.2017 - 3 K 2670/14
    Sie werden anders als etwa das Mobiliar in Kinos, mit der Bestimmung zur Verfügung gestellt, um den Kunden den Verzehr der von der Klägerin erworbenen Backwaren möglicherweise zu erleichtern (vgl. Urteile des FG Hamburg vom 7. April 2016 6 K 132/15, MwStR 2016, 728, und des FG Berlin-Brandenburg vom 13. Oktober 2016 7 K 7248/14, EFG 2017, 162).
  • BFH, 03.08.2017 - V R 15/17

    Wiesnbrezn auf dem Oktoberfest

    Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts München vom 22. Februar 2017  3 K 2670/14 aufgehoben.

    Das FG begründete sein in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2017, 873 veröffentlichtes Urteil damit, dass der Verkauf von Backwaren in Festzelten durch die Klägerin und ihre Brezenläufer unter Berücksichtigung von Art. 6 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates vom 15. März 2011 zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem (MwStVO) und der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zur Richtlinie des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem 2006/112/EG (MwStSystRL) dem Regelsteuersatz unterliege.

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