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   VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14   

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VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14 (https://dejure.org/2017,52864)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16.11.2017 - 3 K 29/14 (https://dejure.org/2017,52864)
VG Cottbus, Entscheidung vom 16. November 2017 - 3 K 29/14 (https://dejure.org/2017,52864)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (27)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.05.2015 - 9 S 8.14

    Straßenbaubeitrag; Eilverfahren; Gemeindeanteil; Anliegeranteil; Antragsbefugnis;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Denn mit Blick auf Art. 2 Abs. 1 GG liegt eine Rechtsverletzung im Sinne der genannten Bestimmungen immer dann vor, wenn dem Bürger ohne tragfähige Rechtsgrundlage eine Geldleistungspflicht auferlegt wird, und zwar ungeachtet der Frage, welcher Rechtsverstoß das Fehlen der tragfähigen Rechtsgrundlage bewirkt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 22. Mai 2015 - 9 S 8.14 -).

    An dieser Rechtsprechung hält die Kammer auch in Ansehung des Beschlusses des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. Mai 2015 (- OVG 9 S 8.14 - juris Rn. 12) fest.

    Für ein derart weites Verständnis und Ermessen der Gemeinden spricht der seitens des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (9 S 8.14) angeführte Umstand, dass es gänzlich unpraktisch wäre, wenn man aus dem Überwiegensgedanke ableiten würde, dass die Gemeinden jeweils bezogen auf ihr Gebiet, oder sogar das konkrete Abrechnungsgebiet, in eine nähere, nachvollziehbare Untersuchung der Anlieger- und Gemeindeanteile einer Straße eintreten und sodann einen dem Untersuchungsergebnis entsprechenden Anliegeranteil regeln müssten.

    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (9 S 8.14) andeutet, dass eine Satzung gegebenenfalls trotz zu hohen Gemeindeanteils in ihrer Gesamtheit aufrecht erhalten bleiben könnte, so wird dem nicht gefolgt.

    Die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (9 S 8.14) angegebenen Quellen zur Begründung der Ansicht, dass ein Straßenbaubeitragsbescheid auf Grund einer Satzung mit (zugunsten der Anlieger) nicht vorteilsgerechtem Anliegeranteil aufrecht erhalten bleibt, vermögen die obigen Zweifel nicht auszuräumen.

  • OVG Berlin-Brandenburg, 02.09.2005 - 9 S 11.05

    Beschwerde; vorläufiger Rechtsschutz bei Abgabenbescheiden; Prüfungstiefe;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Zusätzlich hat die Gemeinde bei Wahrnehmung des Ermessensspielraums aber auch die im Regelfall bestehende Pflicht zur Beitragserhebung ("Sollvorschrift" des § 8 Abs. 1 Satz 2 KAG) i. V. m. dem Gebot einer vorteilsgerechten Beitragsbemessung (Vorteilsprinzip des § 8 Abs. 2 Satz 2 KAG) zu beachten (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2005 - OVG 9 S 11.05 - S. 5 EA).

    Dabei kann für die Bemessung des Gemeindeanteils und des dazu gehörenden Anliegeranteils im Einzelnen grundsätzlich von bestimmten, an Erfahrungssätzen orientierten "Leitlinien" ausgegangen werden (vgl. Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O. Rn. 17; vgl. auch: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. September 2005 - OVG 9 S 11.05 - S. 8 EA).

  • OVG Brandenburg, 28.06.2004 - 2 B 124/04

    Rechtsfolge der Unvereinbarkeit einer Regelung mit dem rechtsstaatlichen Verbot

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Die demnach erforderliche Bestimmung des Gemeindeanteils am veranschlagten Beitragsaufkommen kann nicht von der Verwaltung der Gemeinde vorgenommen werden, sie muss vielmehr notwendigerweise in der Satzung festgelegt werden (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 2 B 124/04 - S. 5 EA, m. w. N.).

    Die Ermittlung des Gemeindeanteils ist kein exakter Berechnungsvorgang, sondern in den gesetzlichen Grenzen des § 8 Abs. 4 Satz 7 KAG eine ortsgesetzgeberische Ermessens- und Gestaltungsentscheidung (vgl. Oberverwaltungsgericht für das Land Brandenburg, Beschluss vom 28. Juni 2004 - 2 B 124/04 - S. 6 EA, m. w. N.).

  • VG Freiburg, 26.05.2003 - 4 K 243/02

    Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Bei reinen Durchgangsstraßen scheint in der Regel ein Satz von 20 % bis allenfalls 30 % für den Fahrbahnausbau angemessen zu sein, während der Vorteil für den Bürgersteigausbau auch hier bis 60 % angenommen werden kann, weil der Bürgersteig den Anliegern besondere Vorteile bietet (vgl. Urteil der Kammer vom 6. April 2006 - 4 K 243/02 - S. 15 f. EA, m. w. N.; Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, a. a. O. Rn. 17).

    Es bestehen jedoch keine Bedenken, wenn die Sätze des Gemeinde- und des Anliegeranteils zu Gunsten der Anlieger im gewissen Umfange von diesen Leitlinien abweichen, sofern stets dem Vorteilsprinzip angemessen Rechnung getragen wird (vgl. Urteil der Kammer vom 6. April 2006 - 4 K 243/02 - S. 16 EA).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.10.2007 - 11 A 7.05

    Gesamt- oder Teilnichtigkeit einer Verordnung aufgrund von Ausfertigungsmängeln;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Der Grundsatz der "Teilnichtigkeit" zivilrechtlicher Willenserklärungen nach § 139 BGB gilt auch im öffentlichen, speziell im Satzungsrecht (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 11 A 7.05 -, juris Rn. 52).

    Ferner muss mit Sicherheit anzunehmen sein, dass der Normgeber die Restbestimmung ohne den nichtigen Teil erlassen hätte (Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers; vgl. BVerwG, Beschluss vom 28. August 2008 - 9 B 40/08 -, juris Rn. 13; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 11. Oktober 2007 - OVG 11 A 7.05 -, juris Rn. 52; Wuttig, Gemeindliches Satzungsrecht, 14. EL 1994, Teil I, Frage 24).

  • VG Dessau, 07.09.2000 - 2 A 756/99

    Heranziehung zu einem Straßenausbaubeitrag ; Ermittlung eines umlagefähigen

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Es liegt damit nicht mehr im Rahmen des Spielraums der Gemeinde, wenn sie im Hinblick auf die beschriebene Funktion der Anliegerstraßen den Anteil der beitragspflichtigen Anlieger nicht auf mehr als 50 % festsetzt (vgl. Beschluss der Kammer vom 13. Februar 2014 - VG 4 L 145/13 - S. 7 f. EA; Verwaltungsgericht Dessau, Urteil vom 7. September 2000 - 2 A 756/99 DE - a. a. O.; OVG Lüneburg, Urteil vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - NVwZ-RR 2002, 294; s. auch Driehaus, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Aufl., § 34 Rn. 17: mindestens 60 %).

    Die Gesamtnichtigkeit der SBS 2004 hat wiederum zur Folge, dass gem. § 2 Abs. 1 S. 1 KAG keine Abgaben erhoben werden dürfen (vgl. auch VG Dessau, Urteil vom 07. September 2000 - 2 A 756/99.DE - zitiert nach juris).

  • OVG Brandenburg, 03.12.2003 - 2 A 417/01

    Schmutzwasseranschlussbeitrag für Industriegrundstück, Beitragssatz,

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Darüber hinaus verfügen jedenfalls die SBS 1999 sowie die SBS 2000 jeweils über eine Regelung wonach mit dem Inkrafttreten der jeweiligen Satzung gleichzeitig die bisherige Satzung über die Erhebung von Beiträgen für straßenbauliche Maßnahmen der Gemeinde ... außer Kraft treten soll (vgl. OVG Brandenburg, Urteil vom 3. Dezember 2003 - 2 A 417/01 -, juris 8. Leitsatz sowie Rn. 54).
  • OVG Niedersachsen, 15.08.2007 - 10 LA 271/05

    Anforderungen an eine kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung; Aufgaben der

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Die ferner vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zitierte Entscheidung des VG Frankfurt (Oder) (Beschluss vom 27. September 2010 - 7 K 379/08 - juris Rn. 27), in welcher unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg ausgeführt wird, bei Fahrbahnen von Anliegerstraßen sei satzungsmäßig ein Anteilssatz der Anlieger von mindestens 50 % zu bestimmen, führt nicht weiter, da in der in Bezug genommenen Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gerade ausgeführt wird, bei Anliegerstraßen müsse der Vorteil der Anlieger jedenfalls über 50 % und damit der Gemeindeanteil unter 50 % liegen (vgl. Beschluss vom 15. August 2007 - 10 LA 271/05 - juris Rn. 15).
  • VG Münster, 29.04.2009 - 3 K 1311/08
    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Zuzugeben ist zwar, dass die vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zitierten Entscheidungen zum nordrhein-westfälischen Landesrecht (vgl. VG Arnsberg, Urteil vom 18. Februar 2010 - 7 K 3607/08 -, juris Rn. 69; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 16. Juli 2009 - 13 K 3307/07 -, juris Rn. 107; VG Münster, Urteil vom 29. April 2009 - 3 K 1311/08 -, juris Rn. 29) Anlieger- bzw. Gemeindeanteile für Fahrbahnen an Anliegerstraßen in Höhe von 50 % akzeptieren.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 22.09.2017 - 9 S 8.17

    Grundsatz der Einmaligkeit der Beitragserhebung; Verbot der Doppelbelastung;

    Auszug aus VG Cottbus, 16.11.2017 - 3 K 29/14
    Das Oberverwaltungsgericht führt hierzu in seinem Beschluss vom 22. September 2017 (OVG 9 S 8.17) für das Anschlussbeitragsrecht aus:.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.09.2015 - 10 A 3.13

    Normenkontrolle; Festsetzung von Grünfläche auf Bauland; Waldsiedlung;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.03.2017 - 12 N 11.16

    Kommunalaufsichtsrechtliche Beanstandung einer Straßenausbaubeitragssatzung,

  • OVG Sachsen, 16.12.2014 - 5 A 625/13

    Vorausleistung, Erschließungsbeitrag, Buchgrundstück, Grundstück im

  • OVG Sachsen-Anhalt, 11.07.2013 - 4 L 145/13

    Zur Ausübung der Informationsrechte der Kommunalaufsichtsbehörden in

  • VG Frankfurt/Oder, 27.09.2010 - 7 K 379/08

    Straßenausbaubeitrag; Petershagen/Eggersdorf

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.03.2011 - 15 A 1643/10

    Rechtmäßigkeit eines Beitrags zum Ausbau einer Straße; Zulässigkeit rein

  • OVG Schleswig-Holstein, 19.05.2010 - 2 KN 2/09

    Straßenausbaubeitrag

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht;

  • VG Gelsenkirchen, 16.07.2009 - 13 K 3307/07

    Erschließungsanlage; Bauprogramm; Seitenstraße; Stichweg; unselbständig;

  • VG Arnsberg, 18.02.2010 - 7 K 3607/08

    Heranziehung eines Grundstückseigentümers zu einem Straßenbaubeitrag für die

  • BVerwG, 04.09.2008 - 9 B 2.08

    Spruchreife; Verpflichtung zur Spruchreifmachung; Amtsermittlung;

  • BGH, 07.06.2001 - I ZR 157/98

    Widerruf der Erledigungserklärung

  • BVerwG, 19.12.1997 - 8 B 244.97

    Vorläufiger Bescheid; Vorausleistungsbescheid; endgültiger Bescheid;

  • OVG Thüringen, 29.06.2001 - 4 ZEO 917/97

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Kosten; Gebühr; Vorauszahlung;

  • FG Hamburg, 13.12.2013 - 4 K 28/12

    Vorabentscheidungsersuchen: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Beginn der

  • BGH, 01.06.1990 - V ZR 48/89

    Verhältnis von Wandelungs- und Minderungsklage

  • BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94

    "Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen

  • VG Cottbus, 03.07.2020 - 2 K 1185/15
    Soweit das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg in seinem Beschluss vom 22. Mai 2015 (- OVG 9 S 8.14 - juris Rn. 8, 10, m. w. N. auch zur Lit.) die Frage aufgeworfen hat, ob eine Satzung, die einen zu hohen Gemeindeanteil und einen zu niedrigen Anliegeranteil regelt, nicht wenigstens hinsichtlich des - immerhin - geregelten niedrigen Anliegeranteils teilwirksam sein und Beitragsbescheide tragen könne, mit der Folge, dass die Gemeinde die Satzung nur noch ergänzen und Nacherhebungsbescheide erlassen müsse, um an den vollen Beitrag zu gelangen, vermag die Kammer dem mit Blick auf das Erfordernis von Rechtssicherheit und Rechtsklarheit aus den nachfolgenden Gründen nicht zu folgen (so auch bereits: VG Cottbus, Urteil vom 16. November 2017 - 3 K 29/14 - juris Rn. 67 - 78).
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