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   FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05   

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FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05 (https://dejure.org/2007,3761)
FG Hessen, Entscheidung vom 11.12.2007 - 3 K 3174/05 (https://dejure.org/2007,3761)
FG Hessen, Entscheidung vom 11. Dezember 2007 - 3 K 3174/05 (https://dejure.org/2007,3761)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 32 Abs 4 EStG, § 62 Abs 1 EStG, § 63 Abs 1 S 2 EStG, § 1608 BGB, § 11 Abs 1 S 1 EStG
    Kindergeld für ein Kind, das von seinem Ehegatten keinen Trennungsunterhalt erhält

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes aber getrennt lebendes, keinen Trennungsunterhalt erhaltendes Kind; Begriff der Bezüge in § 32 Abs. 4 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG); Bedeutung der Geltung des Zuflussprinzips für das Verhältnis von materieller Rechtslage ...

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Kindergeldanspruch bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt

  • Judicialis

    EStG § 32 Abs. 4; ; EStG § 62 Abs. 1; ; EStG § 63 Abs. 1 S. 2

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein Kind, das von seinem Ehegatten keinen Trennungsunterhalt erhält

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (7)

  • IWW (Kurzinformation)

    Kindergeld - Bezüge eines verheirateten aber getrennt lebenden Kindes

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Nichtzahlung von Trennungsunterhalt an verheiratetes Kind - Eltern haben Anspruch auf Kindergeld!

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Kindergeld für verheiratetes Kind

  • gruner-siegel-partner.de (Kurzinformation)

    Kindergeld für verheiratetes Kind und Anrechnung von Trennungsunterhalt?

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Eltern können für ein verheiratetes Kind bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt einen Kindergeld-Anspruch haben

  • steuerberaten.de (Kurzinformation)

    Fiktiver Unterhalt und Kindergeld

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Eltern haben bei Nichtzahlung von Trennungsunterhalt an verheiratetes Kind Anspruch auf Kindergeld

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2008, 628
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 14.05.2002 - VIII R 57/00

    Entlassungsgeld bei Grundwehr- oder Zivildienst

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    Eine andere Rechtslage ergibt sich - nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes - lediglich bei den Einkünften und Bezügen, für die nach § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG zu bestimmen ist, auf welchen Monat (des betreffenden Kalenderjahres) sie "entfallen" (vgl. BFH-Urteile vom 16.04.2002 VIII R 76/01, BStBl II 2002, 525, und vom 14.05.2002 VIII R 57/00, BStBl II 2002, 746; vgl. auch zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des getrennt lebenden Ehegatten als "Bezüge": Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz/Gewerbesteuergesetz, § 32 EStG Rdnr. 117).

    Zuflüsse, die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein anderes Kalenderjahr zu beziehen sind, bleiben dabei außer Betracht (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 525, und in BStBl II 2002, 746).

  • BFH, 07.03.2002 - VIII B 180/01

    Kindergeld für verheiratete Kinder

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    So sei nach den Grundsätzen der Rechtsprechung davon auszugehen, dass dem nicht verdienenden Ehegatten ungefähr die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließe (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.06.2006 11 K 174/05 Kg, EFG 2006, 1530; sowie auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 07.03.2002 VIII B 180/01, BFH/NV 2002, 1289).

    Allerdings hat er in dem - eine Nichtzulassungsbeschwerde betreffenden - Beschluss in BFH/NV 2002, 1289 bereits gewisse Unterscheidungsmerkmale hinsichtlich des Familienunterhaltsanspruchs einerseits und des Trennungsunterhalts andererseits anklingen lassen.

  • BFH, 07.03.1986 - III R 177/80

    Auf den Ausbildungsfreibetag werden als eigene Bezüge des Kindes die

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH entspreche es der "Lebenserfahrung", dass in einer kinderlosen Ehe, in der ein Ehegatte allein verdiene und ein durchschnittliches Nettoeinkommen erziele, dem nicht verdienenden Ehepartner ungefähr die Hälfte dieses Einkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließe (Hinweis auf das Urteil vom 07.03.1986 III R 177/80, BStBl II 1986, 554, betr. den Ausbildungsfreibetrag nach § 33a Abs. 2 EStG).

    Er hat u. a. ausgeführt: Die (in der Nichtzulassungsbeschwerde) aufgeworfene Rechtsfrage, ob bei der Kindergeldberechtigung der Eltern für ihre verheirateten Kinder hinsichtlich der Unterhaltsverpflichtung des Ehegatten des Kindes auf den in einer "intakten Ehe" bestehenden Familienunterhaltsanspruch gemäß §§ 1360, 1360a BGB oder auf den Ehegattenunterhalt bei Trennung abzustellen sei, habe der BFH durch das Urteil in BStBl II 1986, 554 bereits beantwortet.

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 76/01

    Kindergeld: Jahresgrenzbetrag bei Nachzahlungen

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    Eine andere Rechtslage ergibt sich - nach Wortlaut und Systematik des Gesetzes - lediglich bei den Einkünften und Bezügen, für die nach § 32 Abs. 4 Satz 6 EStG zu bestimmen ist, auf welchen Monat (des betreffenden Kalenderjahres) sie "entfallen" (vgl. BFH-Urteile vom 16.04.2002 VIII R 76/01, BStBl II 2002, 525, und vom 14.05.2002 VIII R 57/00, BStBl II 2002, 746; vgl. auch zur Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen des getrennt lebenden Ehegatten als "Bezüge": Heuermann in Blümich, Einkommensteuergesetz/Körperschaftsteuergesetz/Gewerbesteuergesetz, § 32 EStG Rdnr. 117).

    Zuflüsse, die gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 EStG auf ein anderes Kalenderjahr zu beziehen sind, bleiben dabei außer Betracht (vgl. BFH-Urteile in BStBl II 2002, 525, und in BStBl II 2002, 746).

  • FG Thüringen, 31.01.2001 - III 32/00

    Kein Verzicht eines Kindes auf eigene Einkünfte oder Bezüge i.S.d. § 32 Abs. 4

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    So liegt ein Verzicht beispielsweise dann nicht vor, wenn das Kind Ansprüche auf Einkünfte und Bezüge aus einer Zwangslage heraus nicht geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2003 VIII R 16/02, BStBl II 2003, 746; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 31.01.2001 III 32/00, EFG 2001, 512).
  • BFH, 11.03.2003 - VIII R 16/02

    Kindergeld/-freibetrag für volljährige Kinder

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    So liegt ein Verzicht beispielsweise dann nicht vor, wenn das Kind Ansprüche auf Einkünfte und Bezüge aus einer Zwangslage heraus nicht geltend macht (vgl. BFH-Urteil vom 11.03.2003 VIII R 16/02, BStBl II 2003, 746; Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 31.01.2001 III 32/00, EFG 2001, 512).
  • FG Münster, 23.06.2006 - 11 K 174/05

    Kindergeldanspruch bei volljährigem, verheiratetem Kind in einem Mangelfall

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    So sei nach den Grundsätzen der Rechtsprechung davon auszugehen, dass dem nicht verdienenden Ehegatten ungefähr die Hälfte des Nettoeinkommens in Form von Geld- und Sachleistungen als Unterhalt zufließe (Hinweis auf das Urteil des Finanzgerichts Münster vom 23.06.2006 11 K 174/05 Kg, EFG 2006, 1530; sowie auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 07.03.2002 VIII B 180/01, BFH/NV 2002, 1289).
  • BFH, 19.04.2007 - III R 65/06

    Anspruch auf Kindergeld für ein verheiratetes Kind

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    In dem Urteil vom 19.04.2007 III R 65/06 (BFH/NV 2007, 1753, auch zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt) hat er dargelegt: Ein Mangelfall sei bei kinderlosen Ehen anzunehmen, wenn die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes einschließlich der "Unterhaltsleistungen" des Ehepartners unterhalb des Jahresgrenzbetrages nach § 32 Abs. 4 Satz 2 EStG als des steuerlichen Existenzminimums lägen.
  • BFH, 02.03.2000 - VI R 13/99

    Kein Kindergeld/-freibetrag für verheiratete Kinder

    Auszug aus FG Hessen, 11.12.2007 - 3 K 3174/05
    In seinem grundlegenden Urteil vom 02.03.2000 VI R 13/99 (BStBl II 2000, 522) hat er hierzu ausgeführt: Ab dem Zeitpunkt der Eheschließung sei gemäß § 1608 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in erster Linie der Ehegatte dem Kind zum Unterhalt verpflichtet.
  • BFH, 22.12.2011 - III R 8/08

    Nicht erfüllte Unterhaltsansprüche sind kein Bezug - Unterhaltsleistungen von

    Das Finanzgericht (FG) gab der nach erfolglosem Einspruch erhobenen Klage statt und hob den Aufhebungsbescheid sowie die dazu ergangene Einspruchsentscheidung auf (Entscheidungen der Finanzgerichte 2008, 628).
  • FG Thüringen, 23.11.2011 - 3 K 371/09

    Kein Kindergeldanspruch nach Geburt des Enkelkindes: Unterhaltsanspruch gegen

    Insoweit folgt der erkennende Senat der Auffassung des Sächsischen Finanzgerichts im Urteil vom 12.05.2010 8 K 1528/09 (Kg), juris-Dokument sowie der Auffassung des Hessischen Finanzgerichts im Urteil vom 11.12.2007 3 K 3174/05, EFG 2008, 628, bestätigt durch BFH-Beschluss vom 22.12.2011 III R 8/08, juris-Dokument).

    Der BFH hat im Beschluss vom 22.12.2011 (III R 8/08, juris-Dokument), das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 11.12.2007 (3 K 3174/05, EFG 2008, 628) und das FG Münster im Urteil vom 17.06.2010 (11 K 2790/09 Kg, Revision anhängig, Az. des BFH: III R 43/10) grundsätzlich zu Recht eine fiktive Zurechnung von Trennungsunterhalt abgelehnt und auf den tatsächlichen Zufluss bzw. freiwilligen Verzicht abgestellt.

  • FG Münster, 17.06.2010 - 11 K 2790/09

    Keine Berücksichtigung fiktiver Unterhaltsansprüche beim Kindergeld!

    Für den Fall einer Trennung besteht diese Grundannahme nicht, weshalb das Hessische Finanzgericht mit Urteil vom 11.12.2007 - 3 K 3174/05, EFG 2008, 628 (Revision anhängig unter III R 8/08) die fiktive Zurechnung von Trennungsunterhalt abgelehnt hat und auf den tatsächlichen Zufluss bzw. freiwilligen Verzicht abgestellt hat.
  • FG Köln, 15.05.2008 - 10 K 3926/07

    Ausgestaltung des Kindergeldanspruchs eines volljähigen verheirateten Kindes;

    Ein solcher Fall kann etwa angenommen werden, wenn Ansprüche auf Trennungsunterhalt nicht gerichtlich durchgesetzt werden, weil die Realisierbarkeit der Ansprüche gegenüber dem Ehegatten ausgeschlossen erscheint (Hessisches FG, Urteil vom 11. Dezember 2007 3 K 3174/05, zur Veröffentlichung bestimmt; Rev. eingelegt, Az. des BFH: III R 8/08 für den Abschluss eines Vergleichs im Rahmen eines Unterhaltsrechtsstreits).
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