Rechtsprechung
OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit
- ra.de
- saarheim.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wirksamkeit einer Regelung der Gefahrenabwehrverordnung hinsichtlich der Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit; Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld; Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines umfassenden ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen-anhalt.de (Pressemitteilung)
Alkoholverbotsverordnung der Landeshauptstadt Magdeburg unwirksam
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Gefahrenabwehrverordnung zur Begrenzung des Alkoholkonsums in der Öffentlichkeit
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Wirksamkeit einer Regelung der Gefahrenabwehrverordnung hinsichtlich der Abwehr von Gefahren durch Alkoholkonsum in der Öffentlichkeit; Vorsorgemaßnahmen zur Abwehr möglicher Beeinträchtigungen im Gefahrenvorfeld; Verhältnismäßigkeit des Erlasses eines umfassenden ...
- peter-kehl.de (Kurzinformation)
Magdeburger Alkoholverbotsverordnung unwirksam
Wird zitiert von ... (28) Neu Zitiert selbst (25)
- BVerwG, 03.07.2002 - 6 CN 8.01
Hunderassen; Rasselisten; Generalermächtigung; Gefahr; Gefahrenabwehr; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Geht es um den Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter, wie etwa Leben und Gesundheit von Menschen, so kann auch die entferntere Möglichkeit eines Schadenseintrittes ausreichen (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002 - 6 CN 8.01 -, BVerwGE 116, 347).Dies lässt sich auch nicht dahingehend erweiternd auslegen, dass der Exekutive eine sog. Einschätzungsprärogative in Bezug darauf zugebilligt wird, ob die vorliegenden Erkenntnisse die Annahme einer abstrakten Gefahr rechtfertigt (vgl. BVerwG, Urt. v. 03.07.2002, a. a. O.).
Auch darin zeigt sich, dass dem Gefahrenbegriff nicht aus sich heraus eine Erstreckung auf die Aufgabe der Risiko- oder Gefahrenvorsorge innewohnt (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.06.2004 - 6 C 21.03 - Buchholz 402.41 Allgemeines Polizeirecht Nr. 76 m. w. N., Urt. v. 03.07.2002, a. a. O. jeweils zur Nichtigkeit von sog. Gefahrtierverordnungen).
- BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85
Reiten im Walde
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Geschützt ist durch die allgemeine Handlungsfreiheit damit nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 und Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137).Der Einzelne kann die Nachprüfung durch die Verwaltungsgerichte verlangen, ob eine die allgemeine Handlungsfreiheit einschränkende Norm zur verfassungsmäßigen Ordnung gehört, ob sie also formell und materiell mit höherrangigem Recht im Einklang steht (vgl. BVerfG, Beschl. v. 06.06.1989, a. a. O.) Der Antragsteller kann geltend machen, durch die Verordnung bzw. deren Anwendung in seinen Rechten verletzt zu sein bzw. in absehbarer Zeit verletzt zu werden.
- BVerfG, 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08
Bestimmtheitsgebot bei Straf- und Bußgeldtatbeständen (Analogieverbot; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Insoweit enthält Art. 103 Abs. 2 GG einen strengen Gesetzesvorbehalt, der es der vollziehenden und der rechtsprechenden Gewalt verwehrt, die normativen Voraussetzungen einer Bestrafung oder einer Verhängung von Geldbußen festzulegen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.11.2009 - 1 BvR 2717/08 -, NJW 2010, 754; Beschl. v. 22.06.1988 - 2 BvR 234/87 - BVerfGE 78, 374).Auf die höchst unterschiedlich ausgeprägte persönliche Empfindsamkeit von Dritten bzw. die subjektive Einschätzung der Vollzugsbeamten kann jedenfalls nicht abgestellt werden (vgl. hierzu zur Einordnung von Klavierspiel als ruhestörendem Lärm: BVerfG, Beschl. v. 17.11.2009, a. a. O.).
- VGH Baden-Württemberg, 28.07.2009 - 1 S 2340/08
(Mangelnde) Bestimmtheit einer Vorschrift gegen Alkoholgenuss im Freien
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Die Auslegungsbedürftigkeit einer Norm steht ihrer Bestimmtheit grundsätzlich nicht entgegen; allerdings müssen sich aus Wortlaut, Zweck und Zusammenhang der Regelung objektive Kriterien gewinnen lassen, die einen verlässlichen, an begrenzende Handlungsmaßstäbe gebundenen Vollzug der Norm gewährleisten (…vgl. BVerfG, Urt. v. 27.07.2005 - 1 BvR 668/04 -, BVerfGE 113, 348; VGH Mannheim, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2340/08 -, VBlBW 2010, 33).Nach dem maßgeblichen Wortlaut der Vorschrift setzt der Tatbestand der Verbotsnorm keine "finale Verknüpfung" dergestalt voraus, dass das "Lagern" oder "dauerhafte Verweilen" zum Zwecke des Konsums von Alkohol erfolgt (vgl. zu einer solchen Bestimmung: VGH Mannheim, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2340/08 -, VBlBW 2010, 33; OLG Saarbrücken, Beschl. v. 15.09.1997 -Ss (Z) 221/97 (62/97) -, NJW 1998, 251).
- BVerwG, 15.09.1987 - 7 N 1.87
Normenkontrolle gegenüber Geschäftsordnung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Vor dem Hintergrund, dass das Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO durch die Möglichkeit einer allgemeinverbindlichen gerichtlichen Entscheidung über die Gültigkeit einer im Range unter dem Landesgesetz stehenden Rechtsvorschrift den Rechtsschutz des Bürgers grundsätzlich beschleunigen und verbessern soll, da der Betroffene nicht gezwungen ist, eine Entscheidung über die Gültigkeit der Rechtsnorm inzidenter in einem Klageverfahren gegen eine auf die Norm gestützte konkrete Verwaltungsentscheidung herbeizuführen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 15.09.1987 - 7 N 1.87 - NVwZ 1988, 1119) und angesichts der Regelung des § 17 Abs. 2 GVG, nach der ein Eingriff in fremde Rechtswegzuständigkeiten durch rechtskräftige Entscheidungen vom Gesetz hingenommen wird, hält es der Senat jedenfalls im vorliegenden Fall für geboten, auch die Ordnungswidrigkeitenbestimmung des § 4 GefahrenabwehrVO für unwirksam zu erklären. - BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04
Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Dies schließt jedenfalls eine isolierte Anfechtung von ordnungswidrigkeits- bzw. strafrechtlichen Vorschriften im Rahmen einer Normenkontrolle nach § 47 VwGO im Regelfall aus (vgl. BVerwG, Urt. v. 17.02.2005 - 7 CN 6.04 - NVwZ 2005, 695, nachfolgend aber BVerfG, Beschl. v. 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05 - NVwZ 2007, 1172). - OVG Nordrhein-Westfalen, 10.02.2010 - 5 B 119/10
Glasverbot im Kölner Straßenkarneval
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Allerdings wiegt der Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit ihnen gegenüber weniger schwer als ein Alkoholkonsumverbot, denn sie können weiterhin entsprechend ihren Bedürfnissen dort feiern, indem sie beispielsweise Getränkebehältnisse aus Kunststoff verwenden (vgl. zu dieser Erwägung auch die Begründung des Glasflaschenverbotsgesetzes in Hamburg, Bürgerschaftsdrucksache 19/3253, Seite 3f.; OVG Münster, Beschl. v. 10.02.2010 - 5 B 119/10 - juris zum Glasflaschenverbot in Köln). - OVG Sachsen-Anhalt, 08.04.2008 - 4 K 95/07
Anschluss- und Benutzungszwang an die Fernwärmeversorgung
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Die Aufrechterhaltung der weiteren Regelungen ist nur dann möglich, wenn sie auch ohne den nichtigen Teil sinnvoll bleiben - Grundsatz der Teilbarkeit der Norm - und mit Sicherheit anzunehmen ist, dass sie auch ohne diesen erlassen worden wären - Grundsatz des mutmaßlichen Willens des Normgebers - (…vgl. BVerwG, Urt. v. 23.04.2009 - 4 CN 5.07 - BVerwGE 133, 377 m. w. N.; OVG LSA, Urt. v. 08.04.2008 - 4 K 95/07 - NVwZ-RR 2008, 810). - BVerfG, 23.05.1980 - 2 BvR 854/79
Taubenfütterungsverbot
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Geschützt ist durch die allgemeine Handlungsfreiheit damit nicht nur ein begrenzter Bereich der Persönlichkeitsentfaltung, sondern jede Form menschlichen Handelns ohne Rücksicht darauf, welches Gewicht der Betätigung für die Persönlichkeitsentfaltung zukommt (vgl. BVerfG, Beschl. v. 23.05.1980 - 2 BvR 854/79 -, BVerfGE 54, 143 und Beschl. v. 06.06.1989 - 1 BvR 921/85 -, BVerfGE 80, 137). - BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 17.03.2010 - 3 K 319/09
Maßgebend sind insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (vgl. BVerfG, Beschl. v. 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 - NJW 2009, 2431 m. w. N.). - BVerwG, 25.08.2004 - 6 C 26.03
Wohnung; Betriebsräume; Vereinslokal; Teestube; Betreten; Durchsuchen; …
- BVerfG, 22.06.1988 - 2 BvR 234/87
Verfassungswidrigkeit des § 15 Abs. 2 Buchstabe a FAG
- BVerfG, 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05
Verletzung des Art 103 Abs 2 GG in seiner Ausprägung als besonderes …
- BVerwG, 23.04.2009 - 4 CN 5.07
Dorfgebiet; allgemeine Zweckbestimmung; Unterbringung land- und …
- VGH Baden-Württemberg, 04.10.2002 - 1 S 1963/02
Unzulässiges ,generalklauselartiges, verallgemeinerndes Platzverbot für …
- OVG Berlin-Brandenburg, 10.09.2009 - 1 B 29.09
Feststellungsklage; Klagebegehren; Polizeirecht; Feststellung der …
- BVerwG, 22.08.2005 - 6 BN 1.05
Universität; Hochschule; Hochschullehrer; Professor; emeritierter Professor; …
- BVerwG, 26.06.1970 - IV C 99.67
Lagerung von Heizöl im engeren Schutzbereich eines Wasserschutzgebietes - …
- OLG Saarbrücken, 15.09.1997 - Ss (Z) 217/97
Trinken von Alkohol außerhalb genehmigter Aussenausschankflächen; Regelung von …
- OLG Saarbrücken, 15.09.1997 - Ss (Z) 221/97
- BVerfG, 27.07.2005 - 1 BvR 668/04
Vorbeugende Telekommunikationsüberwachung
- BVerwG, 09.04.2008 - 4 CN 1.07
Normenkontrolle; Bebauungsplan; Teilbarkeit; Teilunwirksamkeit; …
- BVerwG, 28.06.2004 - 6 C 21.03
Untersagung der Haltung eines Pit Bull Terriers als "gefährlichen" Hund i.S. der …
- OVG Schleswig-Holstein, 16.06.1999 - 4 K 2/99
Niederlassen zum Alkoholgenuß keine Sondernutzung
- VGH Baden-Württemberg, 06.10.1998 - 1 S 2272/97
Normenkontrolle einer Polizeiverordnung: Bettelverbot und Alkoholgenuß auf …
- VGH Baden-Württemberg, 05.08.2021 - 1 S 1894/21
Normenkontrolleilverfahren; Polizeiverordnung über ein nächtliches Musik- und …
Denn für die Gültigkeit der bloßen verwaltungsrechtlichen Norm kann es im Hinblick auf ihre ausreichende Bestimmtheit nur auf die Einhaltung der sich aus Art. 20 Abs. 3 GG ergebenden Anforderungen ankommen (…so BVerfG, Kammerbeschl. v. 19.06.2007 - 1 BvR 1290/05 - juris Rn. 28, m.w.N.;… ebenso VGH Bad.-Württ., Urt. v. 19.01.2021 - 2 S 1948/19 - juris Rn. 131, m.w.N.;… BayVGH, Urt. v. 28.10.2009 - 7 N 09.1377 - juris Rn. 45 ff.;… in der Sache ebenso Senat, Urt. v. 28.07.2009 - 1 S 2340/08 - ESVGH 60, 125;… a.A. hingegen Senat, Urt. v. 15.12.2008 - 1 S 2256/07 - juris Rn. 62; OVG LSA, Urt. v. 17.03.2020 - 3 K 319/09 - juris Rn. 29; BayVGH, Beschl. v. 28.04.2020 - 20 NE 20.849 - BayVBl. 2020, 516: Art. 103 Abs. 2 GG anwendbar). - OVG Thüringen, 21.06.2012 - 3 N 653/09
Wiedereinsetzung in Ausschlussfrist bei ordnungsgemäßer …
Demnach ist die in § 27 Abs. 1 ThürOBG tatbestandlich vorausgesetzte abstrakte Gefahr (für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung) "eine nach allgemeiner Lebenserfahrung oder den Erkenntnissen fachkundiger Stellen mögliche Sachlage, die im Falle ihres Eintritts eine Gefahr gemäß den Buchstaben a bis d darstellt", also eine Sachlage, bei der im einzelnen Fall die hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass in absehbarer Zeit ein Schaden für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung eintreten wird (…vgl. Senatsurteil vom 26. April 2007 • 3 N 699/05 •, Juris Rdn. 48; vgl. für das Landesrecht Sachsen- Anhalt nur das Urteil des OVG SAnh vom 17. März 2010 • 3 K 319/09 •, Juris, Rdn. 41, für das Landesrecht Baden-Württemberg das Urteil des VGH BW vom 28. Juli 2009 • 1 S 2200/08 •, Juris, Rdn. 35).Demnach wird eine abstrakte Gefahr i. S. d. § 27 Abs. 1 ThürOBG zu bejahen sein, wenn der Schadenseintritt regelmäßig und typischerweise, wenn auch nicht ausnahmslos zu erwarten ist (vgl. dazu auch OVG SAnh, Urteil vom 17. März 2010, a. a. O., Rdn. 41, und VGH BW…, Urteil vom 28. Juli 2009, a. a. O., Rdn. 35).
Entscheidende Bedeutung kommt insoweit zunächst den konkreten Zuständen bei, die die Antragsgegnerin zum Erlass der angegriffenen Regelung veranlasst haben (vgl. auch OVG SAnh, Urteil vom 17. März 2010, a. a. O., Rdn. 44, und VGH BW…, Urteil vom 28. Juli 2009, a. a. O., Rdn. 37).
Es mag durch statistische Untersuchungen belegt sein, dass eine große Zahl von Gewaltdelikten im Zusammenhang mit vorherigem Alkoholgenuss steht (vgl. dazu nur die Ausführungen des OVG SAnh in seinem Urteil vom 17. März 2010, a. a. O., Juris, Rdn. 46 ff.).
Der Umstand, dass viele, die Ordnungswidrigkeiten und Straftaten begehen, betrunken sind, rechtfertigt aber noch nicht die Annahme, dass jeder, der Alkohol zu sich nimmt, auch Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten begehen wird (vgl. auch dazu OVG SAnh, Urteil vom 17. März 2010, a. a. O., Juris, Rdn. 46 a. E.).
Es entspricht einem allgemeinen Grundsatz des Polizei- und Ordnungsrechts, dass polizeiliche bzw. ordnungsbehördliche Verfügungen bzw. die Wahl einer bestimmten Handlungsform nicht nur zur Erleichterung der behördlichen Aufsicht dienen dürfen (vgl. nur das Urteil des OVG SAnh vom 17. März 2010, a. a. O., Rdn. 43, m. w. N.).
- LVerfG Sachsen-Anhalt, 11.11.2014 - LVG 9/13
Regelungen zur Änderung des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung …
Hintergrund und Anlass für die in § 94a Abs. 2 SOG LSA getroffene Regelung ist die Rechtsprechung der (Ober-)Verwaltungsgerichte und insbesondere des OVG Sachsen- Anhalt in seinem Urteil vom 17.03.2010 (Az. 3 K 319/09), wonach es keine eine abstrakte Gefahrenlage begründenden allgemeine Lebenserfahrung oder Erkenntnis fachkundiger Stellen (§ 3 Nr. 3 lit. f SOG LSA) gibt, auf die eine Gefahrenabwehrverordnung gestützt werden kann, die den Verzehr von Alkohol und der Verkauf von Glasgetränkebehältnissen deswegen untersagt, weil es daraufhin typischerweise zu einer erhöhten Gefahr von Körperverletzungen und Sachbeschädigungen kommt.
- VGH Hessen, 10.04.2014 - 8 A 2421/11
Kein Verbot öffentlicher Menschenansammlungen durch Allgemeinverfügung oder …
Maßgebend sind insoweit insbesondere die Gestaltung der Einschreitschwellen, die Zahl der Betroffenen und die Intensität der Beeinträchtigung (OVG des Landes Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris, Rdnr. 53 ). - VGH Bayern, 28.07.2020 - 20 NE 20.1609
Corona - Beherbergungsverbot für Gäste aus inländischem Risikogebiet vorläufig …
Wenn - wie hier - eine bußgeldbewehrte Verbotsvorschrift im Streit steht, muss sich diese zudem an den strengeren Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG messen lassen (vgl. OVG Magdeburg, U.v. 17.3.2010 - 3 K 319/09 - juris Rn. 29). - VGH Bayern, 28.04.2020 - 20 NE 20.849
Kontaktreduzierung über ein Wohnungsverlassungsverbot
Auf reine Bußgeldbestimmungen - wie hier § 7 Nr. 9 2. BayIfSMV - erstreckt sich die Prüfungskompetenz der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht, weil gegen die auf solche Normen gestützten Bußgeldbescheide nach § 68 OWiG allein die ordentlichen Gerichte angerufen werden können (…vgl. BVerwG, U.v. 17.2.2005 - 7 CN 6/04 - juris Rn. 14; BVerwG, B.v. 27.7.1995 - 7 NB 1/95 - juris Rn. 21, OVG LSA, U.v. 17.3.2010 - 3 K 319/09 - juris Rn. 57).Wenn - wie hier - eine bußgeldbewehrte Verbotsvorschrift im Streit steht, muss sich diese zudem an den strengeren Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG messen lassen (vgl. OVG LSA, U.v. 17.3.2010 - 3 K 319/09 - juris Rn. 29).
In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (OVG LSA, U.v. 17.3.2010 - 3 K 319/09 - juris Rn. 29).
- OVG Bremen, 15.11.2016 - 1 D 57/15
Änderung der Polizeiverordnung - Abstrakte Gefahr; Bahnhofsvorstadt; Disko-Meile; …
Sie wird auch ansonsten nicht in Zweifel gezogen (…vgl. etwa Nds. OVG, Urt. v. 30.11.2012 - 11 KN 187/12, NordÖR 2013, S. 113 ff.;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 26.07.2012 - 1 S 2603/11, juris; OVG des Landes Sachsen- Anhalt, Urt. v. 17.03.2010 - 3 K 319/09, DVP 2011, S. 211 ff.). - OVG Rheinland-Pfalz, 29.09.2020 - 1 C 10840/19
Rechtsverordnung über die Festsetzung des Wasserschutzgebiets Koblenz-Urmitz; …
Wenn - wie hier - eine bußgeldbewehrte Verbotsvorschrift im Streit steht, muss sich diese zudem an den strengeren Anforderungen des Art. 103 Abs. 2 GG messen lassen (vgl. OVG LSA, Urteil vom 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris).In Grenzfällen ist auf diese Weise wenigstens das Risiko einer Ahndung erkennbar (OVG LSA, Urteil vom 17. März 2010, a.a.O.; siehe zum Ganzen auch BayVGH, Beschluss vom 28. April 2020 - 20 NE 20.849 -, juris).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 28.09.2023 - 8 A 2519/18
Stadt Köln muss gegen nächtlichen Lärm auf dem Brüsseler Platz einschreiten
vgl. aber VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6. Oktober 1998 - 1 S 2272/97 -, juris Rn. 39; OVG S.-A., Urteil vom 17. März 2010 - 3 K 319/09 -, juris Rn. 56. - VGH Baden-Württemberg, 29.03.2017 - 5 S 533/17
Normenkontrolle - Zur Frage der Rechtmäßigkeit einer kommunalen …
Diese Voraussetzungen liegen vor, denn es erscheint möglich und nicht von vornherein unter allen rechtlichen Gesichtspunkten ausgeschlossen (vgl. zu diesem Maßstab VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 6.10.1998 - 1 S 2272/97 - ESVGH 49, 66; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 17.3.2010 - 3 K 319/09 - juris), dass die Antragstellerin durch die Anwendung der zur Überprüfung gestellten Sondernutzungssatzung der Antragsgegnerin in eigenen Rechten verletzt wird. - OVG Sachsen-Anhalt, 23.12.2014 - 3 L 695/12
Gefahrenabwehr (Himmelslaternen)
- OVG Sachsen, 24.03.2021 - 6 C 22/19
Normenkontrolle; Polizeiverordnung; Verbot des Mitführens gefährlicher …
- OVG Sachsen-Anhalt, 18.08.2010 - 3 L 592/08
Anspruch auf Zuteilung einer Hausnummer; ordnungsrechtliche Herleitung
- VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 441/10
Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.783
Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.853
Untersagung des Betriebs von Freizeiteinrichtungen zu unbestimmt
- VGH Bayern, 06.10.2022 - 20 N 20.1023
Verstoß gegen Bestimmtheitsgebot - Untersagung des Betriebs von …
- VG Köln, 16.09.2010 - 20 K 525/10
Kölner Glasverbot an Karneval 2010 war rechtswidrig
- VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1065
Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung im …
- VGH Bayern, 07.05.2020 - 20 NE 20.955
Schutzmaßnahmen im Rahmen des Infektionsschutzes
- VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1069
SARS-CoV-2 - Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung …
- VGH Bayern, 26.05.2020 - 20 NE 20.1067
SARS-CoV-2 - Überprüfung des allgemeinen Abstandsgebots, der Kontaktbeschränkung …
- VGH Bayern, 04.06.2020 - 20 NE 20.1196
Corona-Pandemie - Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung durch …
- OVG Sachsen-Anhalt, 19.10.2011 - 3 K 330/11
Vergabe von Studienplätzen außerhalb der festgesetzten Kapazität
- VG München, 06.05.2020 - M 26 E 20.1739
Corona-Bekämpfung durch Maskenpflicht - einstweilige Anordnung
- OVG Sachsen-Anhalt, 21.04.2010 - 3 K 333/09
Normenkontrollantrag gegen Schulentwicklungsplanung
- VG Hamburg, 12.05.2020 - 14 E 1962/20
Erfolgreicher Eilantrag gegen die aus der Corona-Verordnung folgende Untersagung …
- VG Magdeburg, 27.06.2018 - 7 A 637/14
Festsetzung der Finanzhilfe für eine Ersatzschule - Freie Waldorfschule