Weitere Entscheidung unten: VG Sigmaringen, 07.03.2012

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   VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10   

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VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10 (https://dejure.org/2012,706)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31.01.2012 - 3 K 3895/10 (https://dejure.org/2012,706)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 (https://dejure.org/2012,706)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Unentgeltliche truppenärztliche Versorgung; Künstliche Befruchtung; Homologe In-Vitro-Fertilisation

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss von Maßnahmen der künstlichen Befruchtung aus der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung durch den Wortlaut des § 69 Abs. 2 S. 1 BBesG; Wirksamkeit der Regelung des § 2 Abs. 3 S. 1 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 BBesG in der Fassung vom ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • VG Sigmaringen (Pressemitteilung)

    Wehrbereichsverwaltung muss erneut über die Kostenübernahme für eine In-Vitro-Fertilisation entscheiden

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 27.11.2003 - 2 C 38.02

    Heilbehandlung; Heilfürsorge; In-vitro-Fertilisation; künstliche Befruchtung;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Er ist vom Wortlaut und damit von Gesetzes wegen aber nicht beschränkt auf die Erhaltung oder Wiederherstellung der Dienst- und Einsatzfähigkeit der Soldatinnen und Soldaten (so auch unter Verwendung des Begriffes der "Wehrdienstfähigkeit" BVerwG, Urteil vom 27.11.2003 - 2 C 38/02 -, BVerwGE 119, 265 ff. = NVwZ 2004, 1003 f.).

    Soweit der Dienstherr aber nicht durch eigene Ärzte zur Sicherstellung des Anspruchs auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung in der Lage ist, kommt auch eine Ersatzversorgung durch einen niedergelassenen Arzt in Betracht (vgl. BVerwG, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

    Hiervon geht das Bundesverwaltungsgericht auch in dem bereits zitierten Urteil vom 27.11.2003 (a.a.O.) aus.

    Der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung und den ihr zugrundeliegenden Regelungen kommt für einen Soldaten dieselbe außergewöhnliche rechtliche Bedeutung zu, wie sie die früheren Beihilfevorschriften des Bundes - in Form von Verwaltungsvorschriften - für die Beamten hatten (so BVerwG, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

    Der Beihilfeausschluss knüpft also an die Person bzw. deren Status als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit an und nicht an die Art der Aufwendungen mit der Folge, dass dem genannten Personenkreis und damit auch der Klägerin als Soldatin auf Zeit mit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung generell keine Beihilfe gewährt wird (so auch zu einer wohl mit dem aktuellen Wortlaut des § 31 Abs. 4 SG identischen Regelung der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen VwV zu § 31 SG: BVerwG, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.; a.A. ebenfalls zur VwV zu § 31 SG: VG München, Urteil vom 20.02.2009 - M 21 K 07.2084 - und BayVGH, Beschluss vom 11.06.2010 - 14 B 09.830 -).

    Es ist kein notwendiges Merkmals des Begriffs der Heilbehandlung, dass eine Krankheit dauerhaft geheilt bzw. dass der regelgerechte Körperzustand wiederhergestellt wird (vgl. zum Vorstehenden: BVerwG, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.).

    Die Berufung wird nach § 124a Abs. 1 i.V.m. § 124 Abs. 2 Nrn. 3 und 4 VwGO zugelassen, da die Rechtssache im Hinblick auf die Anwendbarkeit der Verwaltungsvorschrift zu § 69 Abs. 2 VwGO grundsätzliche Bedeutung hat und das Urteil unter anderem von der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 27.11.2003, a.a.O., abweicht, in der von der grundsätzlichen Zulässigkeit, den Umfang der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung durch Verwaltungsvorschrift zu regeln, ausgegangen wurde.

  • BVerwG, 24.02.1982 - 6 C 8.77

    Heilbehandlung - Ehemann der Erkrankten - Beihilfefähigkeit - Heilfürsorge -

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Denn die unentgeltliche truppenärztliche Versorgung - auch "freie Heilfürsorge" genannt - ist die dem Wehrdienst gemäße Form der Erfüllung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn gegenüber den Soldaten (so BVerwG, Urteil vom 24.02.1982 - VI C 8.77 -, BVerwGE 65, 87 = DÖV 1982, 951) und damit mit der beamtenrechtlichen Beihilfe vergleichbar.

    Ein sachlicher, in den Besonderheiten der Dienstverhältnisse begründeter Anlass für eine Differenzierung zwischen Soldaten und Beamten ist aber im Hinblick auf solche Maßnahmen nicht ersichtlich (vgl. hierzu auch BVerwG, Urteil vom 24.02.1982, a.a.O.).

  • BVerwG, 17.06.2004 - 2 C 50.02

    Beihilfevorschriften des Bundes und Gesetzesvorbehalt; beihilfeberechtigter

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Dieser Rechtsprechung kann mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2004 (- 2 C 50/02 -, BVerwGE 121, 103 ff. = DVBl. 2004, 1420 ff.) zu den ursprünglich für den Bereich der Bundesbeamten ebenfalls lediglich im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen über die beamtenrechtliche Beihilfe nicht mehr gefolgt werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2009 - 5 LA 30/08 -, juris).

    Trotz des vom Bundesverwaltungsgericht in seiner Entscheidung vom 17.06.2004 (a.a.O.) aufgezeigten normativen Defizits der früheren bunderechtlichen Regelungen hat es die als Verwaltungsvorschrift ergangenen Beihilferegelungen für einen Übergangszeitraum für anwendbar gehalten.

  • OVG Niedersachsen, 30.09.2009 - 5 LA 30/08

    Befruchtung, künstliche; Gesetzesvorbehalt; Versorgung, unentgeltliche

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Dieser Rechtsprechung kann mit Blick auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 17.06.2004 (- 2 C 50/02 -, BVerwGE 121, 103 ff. = DVBl. 2004, 1420 ff.) zu den ursprünglich für den Bereich der Bundesbeamten ebenfalls lediglich im Rahmen einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift getroffenen Regelungen über die beamtenrechtliche Beihilfe nicht mehr gefolgt werden (vgl. hierzu auch OVG Lüneburg, Beschluss vom 30.09.2009 - 5 LA 30/08 -, juris).
  • BVerwG, 22.03.2001 - 2 C 36.00

    Bundeswehr muß Kosten für künstliche Befruchtung einer Soldatin durch

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Solche Verwaltungsvorschriften stellten eine zulässige und bindende Konkretisierung der Fürsorgepflicht des Dienstherrn auf dem Gebiet des Soldatenrechts dar (vgl. BVerwG, Urteile vom 30.05.1996 - 2 C 3.95 -, Buchholz 236.1 § 30 SG Nr. 7 S. 2 und vom 22.03.2001 - 2 C 36.00 -, DVBl. 2001, 1214).
  • BVerfG, 13.11.1990 - 2 BvF 3/88

    100%-Grenze

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Der Gesetzgeber selbst habe in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ff.; 79, 223 ff.; 83, 89 ff.; 106, 225 ff.) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, ferner festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden und für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und schließlich welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 06.12.1988 - 2 BvL 18/84

    Verfassungsmäßigkeit von § 180 Abs. 5 Nr. 2 i.V. mit Abs. 8 S. 2 Nr. 1 und § 381

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Der Gesetzgeber selbst habe in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ff.; 79, 223 ff.; 83, 89 ff.; 106, 225 ff.) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, ferner festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden und für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und schließlich welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerfG, 23.06.1981 - 2 BvR 1067/80

    Verfassungsmäßigkeit der Beihilfeverordnung Baden-Württemberg

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Der Gesetzgeber selbst habe in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ff.; 79, 223 ff.; 83, 89 ff.; 106, 225 ff.) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, ferner festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden und für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und schließlich welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • VG München, 20.02.2009 - M 21 K 07.2084

    Wirksamer Ausschluss der IVF-/ICSI-Kombinationstherapie zur künstlichen

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Der Beihilfeausschluss knüpft also an die Person bzw. deren Status als Berufssoldat oder Soldat auf Zeit an und nicht an die Art der Aufwendungen mit der Folge, dass dem genannten Personenkreis und damit auch der Klägerin als Soldatin auf Zeit mit Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung generell keine Beihilfe gewährt wird (so auch zu einer wohl mit dem aktuellen Wortlaut des § 31 Abs. 4 SG identischen Regelung der zwischenzeitlich außer Kraft getretenen VwV zu § 31 SG: BVerwG, Urteil vom 27.11.2003, a.a.O.; a.A. ebenfalls zur VwV zu § 31 SG: VG München, Urteil vom 20.02.2009 - M 21 K 07.2084 - und BayVGH, Beschluss vom 11.06.2010 - 14 B 09.830 -).
  • BVerfG, 07.11.2002 - 2 BvR 1053/98

    Beihilfefähigkeit von Wahlleistungen I

    Auszug aus VG Sigmaringen, 31.01.2012 - 3 K 3895/10
    Der Gesetzgeber selbst habe in der Bandbreite seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten (vgl. BVerfGE 58, 68 ff.; 79, 223 ff.; 83, 89 ff.; 106, 225 ff.) das Leistungssystem zu bestimmen, das dem Beamten und seiner Familie Schutz im Falle von Krankheit und Pflegebedürftigkeit bietet, ferner festzulegen, welche "Risiken" erfasst werden und für welche Personen Leistungen beansprucht werden können, nach welchen Grundsätzen Leistungen erbracht und bemessen oder ausgeschlossen werden und schließlich welche zweckidentischen Leistungen und Berechtigungen Vorrang haben.
  • BVerwG, 30.05.1996 - 2 C 3.95

    Recht der Soldaten: Heilfürsorge für Soldaten, Mittel gegen Hausstaubmilben

  • VGH Baden-Württemberg, 02.08.2012 - 2 S 786/12

    Zum Anspruch der Soldaten auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung im

    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VG Düsseldorf, 15.02.2017 - 13 K 7598/15

    Künstliche Befruchtung; unentgeltliche truppenärztliche Versorgung

    Vor dem Hintergrund der uneinheitlichen Rechtsprechung ist es der Beklagten auch nicht vorzuwerfen, dass sie trotz der Rechtsprechung, die Bedenken gegen die Wirksamkeit des Leistungsausschlusses durch Verwaltungsvorschriften hatte bzw. positiv von der Unwirksamkeit dieses Ausschlusses ausging, Vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 30. September 2009 - 5 LA 30/08 -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 31. Januar 2012 - 3 K 3895/10 -, juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 2. August 2012 - 2 S 786/12 -, juris, zunächst an ihrer Rechtsauffassung festgehalten und die VwV nicht verändert hat, um eine abschließende bundesgerichtliche Klärung herbeizuführen.
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Rechtsprechung
   VG Sigmaringen, 07.03.2012 - 3 K 3895/10   

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VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07.03.2012 - 3 K 3895/10 (https://dejure.org/2012,57099)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 07. März 2012 - 3 K 3895/10 (https://dejure.org/2012,57099)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Bemessung des Streitwerts in der Höhe der beantragten Kostenerstattung

Verfahrensgang

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