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   OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2016,23524
OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16 (https://dejure.org/2016,23524)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26.07.2016 - 3 K 40.16 (https://dejure.org/2016,23524)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 26. Juli 2016 - 3 K 40.16 (https://dejure.org/2016,23524)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 80 AsylVfG 1992, § 1 Abs 3 RVG, § 30 Abs 1 RVG, § 30 Abs 2 RVG, § 55 RVG
    Statthaftigkeit der Beschwerde gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Prozesskostenhilfevergütung; Gegenstandswert in auf Aufhebung und/oder Durchentscheiden gerichteten Dublin-Verfahren

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 80 AsylVfG 1992, § 1 Abs 3 RVG, § 30 Abs 1 RVG, § 30 Abs 2 RVG, § 55 RVG, § 56 RVG
    Prozesskostenhilfe; Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütung; Asylverfahren; Erinnerung; kein Ausschluss der Beschwerde; Anfechtungs- und Verpflichtungsbegehren; teilweise Bewilligung von PKH; Gegenstandswert; Teilgegenstandswert; anwaltliche Tätigkeit; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Beschwerde gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse im asylrechtlichen Verfahren; Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das asylrechtliche Klageverfahren; Veranschlagung der Hälfte der zu gewährenden ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerde gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse im asylrechtlichen Verfahren; Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das asylrechtliche Klageverfahren; Veranschlagung der Hälfte der zu gewährenden ...

  • rechtsportal.de

    Beschwerde gegen die Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen und Vorschüsse im asylrechtlichen Verfahren; Bestimmung des Gegenstandswerts der anwaltlichen Tätigkeit für das asylrechtliche Klageverfahren; Veranschlagung der Hälfte der zu gewährenden ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2017, 73
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.09.2014 - 11 E 909/14

    Festsetzung der Gebühren und Auslagen für die anwaltliche Tätigkeit in einem

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16
    Da gemäß § 56 Abs. 2 RVG die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG grundsätzlich statthaft ist, ist die vor Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 RVG - und zum Teil weiterhin - vertretene Ansicht, der in § 80 AsylG normierte Beschwerdeausschluss erfasse auch sämtliche selbstständige und unselbstständige Nebenverfahren, in dieser Allgemeinheit nicht mehr haltbar (zum vergleichbaren Fall der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 33 RVG in asylrechtlichen Rechtsstreitigkeiten: Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer/Bräuer und andere, RVG, Kommentar, 6. Auflage, § 30 Rn. 28; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 30 RVG Rn. 14; Wahlen/Thiel, in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage, § 30 Rn. 50; Hansens, RVGreport 2013, S. 363 f.; anders jedoch OVG NW, Beschlüsse vom 15. September 2014 - 11 E 909/14.A -, juris Rn. 3 und vom 16. Oktober 2014 - 11 B 789/14.A - juris Rn. 4 = NVwZ-RR 2015, 359; Potthoff, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage, § 30 Rn. 37).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.10.2014 - 11 B 789/14

    Erinnerungsverfahren gegen die nichtrichterliche Entscheidung des Urkundsbeamten

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16
    Da gemäß § 56 Abs. 2 RVG die Beschwerde gegen die gerichtliche Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung nach § 55 RVG grundsätzlich statthaft ist, ist die vor Inkrafttreten des § 1 Abs. 3 RVG - und zum Teil weiterhin - vertretene Ansicht, der in § 80 AsylG normierte Beschwerdeausschluss erfasse auch sämtliche selbstständige und unselbstständige Nebenverfahren, in dieser Allgemeinheit nicht mehr haltbar (zum vergleichbaren Fall der Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Festsetzung des Gegenstandswertes nach § 33 RVG in asylrechtlichen Rechtsstreitigkeiten: Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer/Bräuer und andere, RVG, Kommentar, 6. Auflage, § 30 Rn. 28; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, § 30 RVG Rn. 14; Wahlen/Thiel, in: Schneider/Wolf, AnwaltKommentar RVG, 7. Auflage, § 30 Rn. 50; Hansens, RVGreport 2013, S. 363 f.; anders jedoch OVG NW, Beschlüsse vom 15. September 2014 - 11 E 909/14.A -, juris Rn. 3 und vom 16. Oktober 2014 - 11 B 789/14.A - juris Rn. 4 = NVwZ-RR 2015, 359; Potthoff, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Auflage, § 30 Rn. 37).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 3 B 17.15

    Ausschluss des Durchentscheidens bei Einreise des Ausländers über

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16
    Der mit dem Anfechtungsantrag verknüpften Frage, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag als unzulässig ablehnen und die Abschiebung nach Ungarn anordnen durfte (§§ 27a, 34a AsylG), kommt in etwa dasselbe Gewicht zu wie der weiteren, den Verpflichtungsantrag betreffenden Frage, ob der Kläger nach der begehrten Aufhebung des angegriffenen Bescheides ein "Durchentscheiden" in dem Sinne verlangen kann, dass das Verwaltungsgericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Kläger den begehrten Schutz zuzuerkennen (vgl. zur Kostenhalbierung in einem asylrechtlichen Berufungsverfahren, das die Anfechtung eines auf §§ 26a, 34a Abs. 1 AsylG gestützten Bescheides sowie ein Verpflichtungsbegehren zum Gegenstand hat, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. April 2016 - OVG 3 B 16.15- sowie - OVG 3 B 17.15 - juris).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 21.04.2016 - 3 B 16.15

    Durchführung eines Asylverfahrens bei subsidiärer Schutzgewährung seitens eines

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2016 - 3 K 40.16
    Der mit dem Anfechtungsantrag verknüpften Frage, ob das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag als unzulässig ablehnen und die Abschiebung nach Ungarn anordnen durfte (§§ 27a, 34a AsylG), kommt in etwa dasselbe Gewicht zu wie der weiteren, den Verpflichtungsantrag betreffenden Frage, ob der Kläger nach der begehrten Aufhebung des angegriffenen Bescheides ein "Durchentscheiden" in dem Sinne verlangen kann, dass das Verwaltungsgericht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge verpflichtet, dem Kläger den begehrten Schutz zuzuerkennen (vgl. zur Kostenhalbierung in einem asylrechtlichen Berufungsverfahren, das die Anfechtung eines auf §§ 26a, 34a Abs. 1 AsylG gestützten Bescheides sowie ein Verpflichtungsbegehren zum Gegenstand hat, OVG Berlin-Brandenburg, Urteile vom 21. April 2016 - OVG 3 B 16.15- sowie - OVG 3 B 17.15 - juris).
  • VG Würzburg, 09.04.2018 - W 8 M 18.30389

    Erinnerung gegen Vergütungsfestsetzung eines im Wege der Prozesskostenhilfe

    Ausgehend von dieser Regelung ist vorliegend ein Gegenstandswert von insgesamt 10.000,00 EUR (bzw. 5.000,00 EUR) anzusetzen, aus dem sich die Gebühren und Auslagen errechnen, welche anschließend in sachgerechter Weise im Verhältnis der erfolgreichen zu den erfolglosen Kopfteile zu ermitteln, hier also zu sechsteln ist, weil von der für insgesamt sechs Personen beantragten Prozesskostenhilfe nur einer Person Prozesskostenhilfe gewährt wurde (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Würzburg, B.v. 5.4.2013 - W 1 M 12.30281 - juris; VG Regensburg, B.v. 21.2.2012 - RN 5 M 12.30005 - juris).

    Erhält von sechs Klägern nur einer Prozesskostenhilfe bewilligt und wird fünf Klägern die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, erscheint es dem Gericht nach der vorliegenden Gesetzeslage sachgerecht, die von der Staatskasse zu zahlende Vergütung entsprechend auf ein Sechstel von dem festzusetzen, als wenn allen sechs Klägern Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (so auch OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).

    Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass es davon ausgeht, dass der vorliegende Beschluss aufgrund der Spezialregelung in § 80 AsylG trotz der Bestimmung in § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar ist, obwohl dies strittig ist (wie hier: VGH BW, B.v. 28.2.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; BayVGH, B.v. 22.5.2013 - 8 C 13.30078 - AGS 2013, 290; a. A.: OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; offen gelassen: HessVGH, B.v. 16.1.2018 - 4 E 805/17.A - AuAS 2018, 55).

  • VG Würzburg, 09.04.2018 - W 8 M 18.30390

    Zugrundelegung des gesetzlich vorgegebenen Gegenstandswerts nach dem Asylgesetz

    Ausgehend von dieser Regelung ist vorliegend ein Gegenstandswert von insgesamt 5.000,00 EUR anzusetzen, aus dem sich die Gebühren und Auslagen errechnen, welche anschließend in sachgerechter Weise im Verhältnis der erfolgreichen zu den erfolglosen Kopfteile zu ermitteln, hier also zu sechsteln ist, weil von der für insgesamt sechs Personen beantragten Prozesskostenhilfe nur einer Person Prozesskostenhilfe gewährt wurde (vgl. im Ergebnis ebenso OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Würzburg, B.v. 5.4.2013 - W 1 M 12.30281 - juris; VG Regensburg, B.v. 21.2.2012 - RN 5 M 12.30005 - juris).

    Erhält von sechs Antragstellern nur einer Prozesskostenhilfe bewilligt und wird fünf Antragstellern die Bewilligung von Prozesskostenhilfe abgelehnt, erscheint es dem Gericht nach der vorliegenden Gesetzeslage sachgerecht, die von der Staatskasse zu zahlende Vergütung entsprechend auf ein Sechstel von dem festzusetzen, als wenn allen sechs Antragstellern Prozesskostenhilfe gewährt worden wäre (so auch OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).

    Das Gericht weist abschließend darauf hin, dass es davon ausgeht, dass der vorliegende Beschluss aufgrund der Spezialregelung in § 80 AsylG trotz der Bestimmung in § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar ist, obwohl dies strittig ist (wie hier: VGH BW, B.v. 28.2.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; BayVGH, B.v. 22.5.2013 - 8 C 13.30078 - AGS 2013, 290; a. A.: OVG Bln-Bbg, B.v. 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; offen gelassen: HessVGH, B.v. 16.1.2018 - 4 E 805/17.A - AuAS 2018, 55).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.09.2019 - 3 L 112.19

    Beschwerde gegen Festsetzung des Gegenstandswerts im Asylverfahren

    Der Senat hält an seiner Rechtsprechung fest, dass diese Beschwerdemöglichkeit nicht durch die Regelung in § 80 AsylG ausgeschlossen ist (Beschluss vom 26. Juli 2016 - OVG 3 K 40.16 - juris Rn. 4 f.; so auch: VGH Kassel, Beschluss vom 7. August 2019 - 4 E 1311/19.A - juris Rn. 2; Mayer, in: ders./Kroiß, RVG, 7. Aufl., § 1 Rn. 8; Thiel, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 2. Aufl., § 30 RVG Rn. 14; Hansens, in: RVGreport 2016, 379; Jendrusch, in: NVwZ 2017, 516).

    Auch wenn sich diese Konstellation von üblichen Streitigkeiten auf Grundlage der Dublin III-VO unterscheidet, in denen sich Rechtsschutzsuchende gegen ihre Überstellung in einen anderen Mitgliedstaat wenden, bewegen sich die damit verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Probleme im Rahmen typischer vorläufiger Rechtsschutzverfahren (vgl. auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26. Juli 2016 - OVG 3 K 40.16 - juris Rn. 10).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.02.2017 - A 2 S 271/17

    Beschwerdeausschluss gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts über die

    3 Der vom Verwaltungsgericht unter Bezugnahme auf einen Beschluss des OVG Berlin-Brandenburg vom 26.07.2016 (- OVG 3 K 40.16 - juris) vertretenen Rechtsauffassung, dass die Vorschrift des § 1 Abs. 3 RVG seit ihrer Einführung durch das 2. KostRMoG zum 01.08.2013 den "älteren" Beschwerdeausschluss des § 80 AsylG verdränge, ist nicht zu folgen.
  • VG Karlsruhe, 29.09.2020 - A 19 K 2489/20

    Berechnung der Vergütung bei teilweiser Prozesskostenhilfebewilligung; kein

    Vielmehr lässt sich § 49 RVG gerade nicht entnehmen, dass eine Quotelung der aufgrund von § 49 RVG ermittelten Gebühren unzulässig wäre, solange zunächst die Gebühren aus einem Gegenstandswert berechnet werden (im Ergebnis ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40/16 -, NVwZ-RR 2017, 73).

    § 80 AsylG ist wegen § 1 Abs. 3 RVG, wonach die Vorschriften des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes über die Beschwerde den Regelungen der für das zugrundeliegenden Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vorgehen, nicht anwendbar (ebenso: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40/16 - HessVGH, Beschluss vom 07.08.2019 - 4 E 1311/19.a -, NVwZ-RR 2020, 271).

  • VG Lüneburg, 11.07.2017 - 5 A 26/17

    Asyl; Asylrecht; Bescheidungsklage; Beschwerde; Gegenstandswert;

    Eine Korrektur des Gegenstandswertes durch Herauf- oder Herabsetzung ist nach § 30 Abs. 2 RVG nur ausnahmsweise und nur im Einzelfall vorzunehmen, weil anderenfalls die mit der Änderung des § 30 Abs. 1 RVG angestrebte Vereinfachung konterkariert würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 -, juris, Rn. 9).

    Die Beschwerde ist nach § 33 Abs. 3 RVG statthaft und nicht nach § 80 AsylG ausgeschlossen, da nach § 1 Abs. 3 RVG die Vorschriften des RVG über die Erinnerung und die Beschwerde den Regelungen der für das zugrunde liegende Verfahren geltenden Verfahrensvorschriften vorgehen (so auch OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 - VG Stuttgart, Beschl. v. 10.03.2017 - A 9 K 5939/16 - VG Kassel, Beschl. v. 19.10.2016 - 3 O 1493/16.KS.A -, alle juris; Jungbauer, in: Bischof/Jungbauer (Hrsg.), RVG, 7. Aufl. 2016, § 30 Rn. 29; Mayer, Anm. zu VGH Mannheim, FD-RVG 2017, 387824; a.A. VGH Baden-Württemberg, Beschl. v. 28.02.2017 - A 2 S 271/17 - VG Hannover, Beschl. v. 01.03.2017 - 7A 6770/16 - VG Wiesbaden, Beschl. v. 11.11.2016 - 5 K 528/16.WI.A - VG Trier, Beschl. v. 11.12.2014 - 6 K 1512/14.TR -, alle juris; Potthoff, in: Riedel/Sußbauer, RVG, 10. Aufl. 2015, § 30 Rn. 37; Neundorf, in: Kleuth/Heusch (Hrsg.), Beck"scher Online-Kommentar Ausländerrecht, Stand: 01.02.2017, § 80 AsylG Rn. 2; Bergmann, in: Bergmann/Dienelt (Hrsg.), Ausländerrecht, 11. Aufl. 2016, § 80 AsylG Rn. 2).

  • VG Freiburg, 07.06.2018 - A 1 K 3200/18

    Kostenfestsetzung in Asylverfahren; PKH-Bewilligung nur für einen Teil des

    Bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe für nur eines der anhängig gemachten Begehren kann ein Verfahrensbevollmächtigter demzufolge nur die Hälfte der Vergütung beanspruchen, die er bei uneingeschränkter Bewilligung von Prozesskostenhilfe erhalten hätte (vgl. OVG Bln-Bbg., Beschluss vom 26.7.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris).

    Das Gericht weist darauf hin, dass der vorliegende Beschluss gemäß § 80 AsylG trotz der Bestimmung des § 1 Abs. 3 RVG unanfechtbar sein dürfte (str., vgl. einerseits VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 28.02.2017 - A 2 S 271/17 - ESVGH 67, 250; VG Würzburg, Beschluss vom 09.04.2018 - W 8 M 18.30389 - juris; a. A.: OVG Bln-Bbg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 - NVwZ-RR 2017, 73).

  • VG Kassel, 31.08.2017 - 3 K 1517/16

    Eine generelle Reduzierung des Gegenstandswertes des § 30 Abs. 1 RVG bei

    Eine Korrektur des Gegenstandswertes durch Herauf- oder Herabsetzung ist jedoch nur ausnahmsweise und nur im Einzelfall vorzunehmen, weil anderenfalls die mit der Änderung des § 30 Abs. 1 RVG angestrebte Vereinfachung konterkariert würde (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16, juris Rn. 9; VG Lüneburg, Beschl. v. 11.07.2017 - 5 A 26/17, juris Rn. 3).

    Der Gesetzgeber hat zur Begründung ausgeführt, dass § 1 Abs. 3 RVG die gelegentlich auftretende Frage nach dem Verhältnis der Verfahrensvorschriften des Kostenrechts zu den Verfahrensvorschriften der für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften dahingehend klären soll, dass die kostenrechtlichen Vorschriften als die spezielleren Vorschriften vorgehen (zum Verfahren über die Erinnerung: VG Kassel, Beschl. v. 19.10.2016 - 3 O 1493/16.KS.A, juris, Rn. 20; OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16, juris, Rn. 4; Jendrusch, NVwZ 2017, 516 ).

  • VG Kassel, 19.10.2016 - 3 O 1493/16

    Ein Rechtsanwalt hat jedenfalls dann keinen Anspruch auf Erstattung von

    § 80 AsylG wird durch § 1 Abs. 3 RVG verdrängt (Anschluss OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16, juris, Rn. 4).

    Der Gesetzgeber hat zur Begründung ausgeführt, dass § 1 Abs. 3 RVG die gelegentlich auftretende Frage nach dem Verhältnis der Verfahrensvorschriften des Kostenrechts zu den Verfahrensvorschriften der für das jeweilige Verfahren geltenden Vorschriften dahingehend klären soll, dass die kostenrechtlichen Vorschriften als die spezielleren Vorschriften vorgehen (wie hier: OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16, juris, Rn. 4).

  • OVG Niedersachsen, 19.06.2018 - 10 OA 176/18

    Zurückweisung einer Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung in einer

    Der Beschwerdeausschluss nach § 80 AsylG erfasst nicht nur das Hauptsacheverfahren, sondern auch alle gerichtliche Entscheidungen in selbständigen und unselbständigen Nebenverfahren im Zusammenhang mit dem Asylgerichtsverfahren, wie etwa die Verfahrenseinstellung, Kostenentscheidung, Gegenstandswertfestsetzung, (Teil-)Versagung von Prozesskostenhilfe, Aussetzung und Ruhensanordnung, Richterablehnung, Zeugen- und Sachverständigenentschädigung, Zurückweisung der Erinnerung gegen die Kostenfestsetzung, selbst wenn diese Entscheidungen - in Ergänzung des Asylgesetzes - ihre Rechtsgrundlage in anderen Gesetzen (z.B. VwGO, GKG, RVG, ZPO) haben (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.02.2018 - 13 OA 40/18 -, juris Rn. 3 m.w.N.; Hessischer VGH, Beschluss vom 16.01.2018 - 4 E 805/17.A -, juris Rn. 5; VGH Baden-Württemberg, Beschlüsse vom 28.02.2017 - A 2 S 271/17 -, BeckRS 2017, 103950 Rn. 2, und vom 02.09.2011 - A 12 S 2451/11 -, BeckRS 2011, 54423; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschluss vom 30.05.2017 - 21 CS 17.30500 -, juris Rn. 2; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 09.05.2016 - 1 E 298/16.A -, und vom 15.09.2014 - 11 E 909/14.A -, jeweils juris; einschränkend: OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 26.07.2016 - OVG 3 K 40.16 -, juris Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.10.2017 - 6 K 74.17

    Festsetzung des Gegenstandswertes bei einer asylrechtlichen Untätigkeitsklage

  • OVG Bremen, 25.11.2020 - 1 F 295/20
  • VGH Hessen, 07.08.2019 - 4 E 1311/19

    Asylrecht; Vergütungsanspruch bei teilweise Prozesskostenhilfebewilligung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.03.2020 - 19 E 1077/18

    Ein Antrag nach § 172 VwGO , der auf die Vollstreckung einer rechtskräftigen oder

  • OVG Niedersachsen, 30.07.2019 - 2 OA 819/18

    Fiktive Terminsgebühr bei Entscheidung ohne mündliche Verhandlung im

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.02.2019 - 13 E 939/18

    Unzulässige Anfechtung einer Asylstreitigkeit mit der Beschwerde

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 13a C 20.30391

    Unzulässigkeit der Beschwerde wegen Beschwerdeausschlusses

  • VGH Bayern, 28.05.2020 - 13a C 20.30392

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzungsbeschluss und Festsetzung des Gegenstandswerts

  • OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2020 - 3 O 42/20

    Beschwerde gegen die Gegenstandswertfestsetzung in einem Asylrechtsstreit

  • OVG Bremen, 27.04.2020 - 1 S 102/20

    Asyl; Asylverfahren; Beschwerde; Gegenstandswertfestsetzung; unzulässig

  • VG Hannover, 01.03.2017 - 7 A 6770/16

    Asyl; Beschwerde; Gegenstandswert; Untätigkeitsklage

  • VG Minden, 31.07.2017 - 10 K 1170/15
  • VG Wiesbaden, 11.11.2016 - 5 K 528/16

    Für Untätigkeitsklagen in Asylstreitigkeiten gilt der Regel Gegenstandswert des §

  • VG Würzburg, 01.08.2019 - W 1 M 19.31318

    Erinnerung gegen eine Festsetzung der Vergütung des im Wege der

  • VG Minden, 31.07.2017 - 10 K 1953/17

    Asylantrag; Bescheidung; Beschwerde; Hauptantrag; Hilfsantrag; Gegenstandswert;

  • VG Würzburg, 24.08.2017 - W 8 M 17.31825

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss - Festsetzung des üblichen

  • VG Gelsenkirchen, 05.05.2023 - 14a L 510/23

    Einstellung Nichtbetreiben Ersatzzustellung Wohnheim Übersetzung Belehrung

  • VG Bremen, 27.03.2020 - 5 V 2557/19

    Asylrecht

  • VG München, 22.01.2019 - M 4 M 19.30042

    Gegenstandswertreduzierung aus Gründen der Billigkeit

  • VG Bayreuth, 19.09.2016 - B 3 S 16.31179

    Festsetzung des Gegenstandswertes in Asylverfahren

  • VG Gelsenkirchen, 14.11.2023 - 14a K 1413/23
  • VG Frankfurt/Oder, 02.05.2022 - 7 KE 1/22

    Festsetzung der aus der Staatskasse zu zahlenden Vergütungen gem. § 55 RVG bei

  • VG München, 08.04.2019 - M 4 M 19.31155

    Beschwerde gegen Gegenstandswertfestsetzung im asylgerichtlichen Verfahren

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