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   VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15   

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VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15 (https://dejure.org/2017,10786)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28.03.2017 - 3 K 4514/15 (https://dejure.org/2017,10786)
VG Sigmaringen, Entscheidung vom 28. März 2017 - 3 K 4514/15 (https://dejure.org/2017,10786)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 68 VwGO, § 75 VwGO, § 114 S 2 VwGO, § 45 StVO, § 46 Abs 1 S 1 Nr 11 StVO
    Erstmalige Ermessensausübung seitens der Widerspruchsbehörde bei Untätigkeitsklage; Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für wechselnde mobilitätseingeschränkte Patienten

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 22.12.1993 - 11 C 45.92

    Zur Ausnahmegenehmigung von einem Verkehrsverbot für einen Gewerbebetrieb

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Die Vorschrift des § 46 Abs. 1 S 1 StVO ermächtigt die Straßenverkehrsbehörde nicht dazu, einer Praxisinhaberin Ausnahmegenehmigungen für wechselnde mobilitätseingeschränkte Patienten zu erteilen (Anschluss an BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).

    Der Charakter einer Ausnahmegenehmigung wird durch die sachlich begründete Ausnahme vom Regelfall definiert (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - Buchholz 442.151 § 46 StVO Nr. 9).

    Die Vorschrift gibt dem Inhaber einer Ausnahmeerlaubnis nämlich auf, den Ausnahmebescheid mitzuführen (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - a.a.O., Rdnr. 34 bei juris).

    Auch die der Klägerin in der Vergangenheit von der Beklagten erteilten Ausnahmegenehmigungen für noch näher zu bestimmende Personen waren mithin nicht von der Ermächtigungsgrundlage gedeckt (vgl. BVerwG, Urteil vom 22.12.1993 - 11 C 45.92 - a.a.O.).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.04.1984 - 5 S 2079/83

    Untätigkeitsklage - Veränderungssperre und Bebauungsplan

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Lehnt die Behörde nach Erhebung der Untätigkeitsklage den Erlass des vom Kläger beantragten Verwaltungsakts ab, so kann die Klage unter Einbeziehung des Ablehnungsbescheids als Verpflichtungsklage fortgeführt werden, ohne dass es der Durchführung eines Vorverfahrens bedarf (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - NJW 1986, 149).

    Auch in dieser Konstellation ist der später ergangene Widerspruchsbescheid noch beachtlich (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 30.04.1984 - 5 S 2079/83 - a.a.O.).

  • BVerwG, 27.12.1990 - 1 B 162.90

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Ordnungsgemäße Bezeichnung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Sie entfalten im Verhältnis zum Bürger nur deshalb Wirkung, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 24.02.2015 - 4 K 2673/13 - juris Rdnr. 18 f. - mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.12.1990 - 1 B 162.90 - juris).
  • VG Freiburg, 24.02.2015 - 4 K 2673/13

    Straßenverkehrsbehörde; Behinderter; Bindungswirkung von Feststellungen im

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Sie entfalten im Verhältnis zum Bürger nur deshalb Wirkung, weil die Verwaltung zur Wahrung des Gleichheitssatzes nach Art. 3 Abs. 1 GG verpflichtet ist und sich demgemäß durch die pflichtgemäße Anwendung der Verwaltungsvorschriften selbst bindet (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 24.02.2015 - 4 K 2673/13 - juris Rdnr. 18 f. - mit Verweis auf BVerwG, Beschluss vom 27.12.1990 - 1 B 162.90 - juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.09.2009 - 8 A 1531/09

    Kein Blaulicht für Fahrzeuge eines Kommunalen Ordnungsdienstes

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Hier kommt es nur darauf an, dass die Neuausrichtung der Ermessenspraxis für die Zukunft eine allgemeine ist und nicht nur für einen zur Entscheidung stehenden Fall vorgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3.98 - juris Rdnr. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009 - 8 A 1531/09 - juris Rdnr. 115 ff.).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 8 C 46.12

    Auslegung; Bestimmtheit; Dauerverwaltungsakt; Demokratiegebot;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Entgegen der Auffassung der Klägerin lässt sich dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 20.06.2013 - (8 C 46.12 - BVerwGE 147, 81) nichts anderes entnehmen.
  • BVerwG, 05.11.1998 - 2 A 3.98

    Mietzuschußsonderregelung des Bundesnachrichtendienstes (MZSR);

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Hier kommt es nur darauf an, dass die Neuausrichtung der Ermessenspraxis für die Zukunft eine allgemeine ist und nicht nur für einen zur Entscheidung stehenden Fall vorgenommen wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 05.11.1998 - 2 A 3.98 - juris Rdnr. 12; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 29.09.2009 - 8 A 1531/09 - juris Rdnr. 115 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.2015 - 10 S 116/15

    Erhebung der Untätigkeitsklage hindert keine behördliche Aufklärungsmaßnahme;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Der Umstand, dass in zulässiger Weise nach Ablauf der Sperrfrist gemäß § 75 Satz 2 VwGO Untätigkeitsklage erhoben wurde, steht weder dem Erlass eines Widerspruchsbescheids noch weitergehenden Maßnahmen der Behörde wie etwa der Nachbesserung von Ermessenserwägungen entgegen (vgl. VGH Bad.-Württ., Urteil vom 07.07.2015 - 10 S 116/15 - DAR 2015, 592).
  • BVerwG, 21.02.2002 - 3 C 33.01

    Blaulicht-Berechtigung für Bluttransporte; Bluttransporte, Blaulicht-Berechtigung

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Das Merkmal einer Ausnahmesituation ist unverzichtbarer Bestandteil der einheitlich zu treffenden Ermessensentscheidung (vgl. BVerwG, Urteil vom 21.02.2002 - 3 C 33.01 - NZV 2002, 426).
  • BVerwG, 15.06.2016 - 8 C 5.15

    Sportwettenvermittlung; Untersagungsverfügung; Glücksspielmonopol;

    Auszug aus VG Sigmaringen, 28.03.2017 - 3 K 4514/15
    Der von der Klägerin aus dem zitierten Urteil gezogene Schluss, auch in einem vor Klageerhebung abgeschlossenen Widerspruchsverfahren sei eine Änderung der Ermessenserwägungen nicht zulässig, wenn die ursprüngliche Ermessensentscheidung im Kern ausgewechselt werde, findet in dieser Entscheidung keine Grundlage (so ausdrücklich BVerwG, Urteil vom 15.06.2016 - 8 C 5.15 - ZfWG 2016, 433).
  • BVerwG, 13.03.1997 - 3 C 2.97

    Ausnahmegenehmigung für Autorennen auf öffentlichen Straßen nicht nur bei

  • BVerwG, 11.02.1999 - 2 C 28.98

    Dienstliche Beurteilung der Beamten, die der Deutschen Bahn AG zugewiesen sind;

  • BVerwG, 23.08.2011 - 9 C 2.11

    Gebührenbescheid; privater Geschäftsbesorger; Zweckverband; Gemeindeverband;

  • BVerwG, 25.03.1981 - 8 C 69.80

    Gegenstand der Anfechtungsklage - Einberufung zum Zivildienst -

  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 30.86

    Verzicht auf Vorverfahren; zureichender Grund für die Nichtbescheidung eines

  • VGH Baden-Württemberg, 16.04.2015 - 10 S 100/13

    Auswahl um Versorgungsbedarf bei mehreren um ihn konkurrierenden Krankenhäusern;

  • BVerfG, 10.12.1975 - 1 BvR 118/71

    Werbefahrten

  • BVerwG, 17.12.2013 - 4 A 1.13

    Gemeindliches Eigentum; Beurteilungsermächtigung; allgemeine Vorprüfung des

  • VGH Baden-Württemberg, 13.03.2014 - 10 S 2210/12

    Zur Verpflichtung eines Sanierungsverantwortlichen durch die Bodenschutz- und

  • VG Freiburg, 25.09.2019 - 1 K 5443/18

    Zur Rücknahme einer Habilitation wegen Plagiats

    Trifft die Widerspruchsbehörde eine eigene Ermessensentscheidung, so tritt diese an die Stelle derjenigen der Ausgangsbehörde und führt - auch bei erstmaligen - Fehlern zugleich zur Aufhebung des Ermessensverwaltungsakts (vgl. zum Ganzen VG Sigmaringen, Urteil vom 28.03.2017 - 3 K 4514/15 -, juris Rn. 33).
  • VG Berlin, 13.06.2019 - 19 L 328.19

    Neukölln: Vorerst kein Modernisierungsverbot in der Gropiusstadt

    Auch ändert es an der zum gegenwärtigen Zeitpunkt wegen des Ermessensausfalls gegebenen Rechtswidrigkeit des Bescheides vom 8. April 2019 nichts, dass eine erstmalige Ermessensausübung noch im Widerspruchsverfahren nachholbar sein dürfte (vgl. dazu zuletzt z.B. VG Sigmaringen, Urteil vom 28. März 2017 - VG 3 K 4514/15 -, juris Rn. 33).
  • VG München, 19.12.2018 - M 23 K 18.2277

    Ausnahmeparkgenehmigung im verkehrsberuhigten Bereich

    Vorliegend begehrt die Klägerin zu 2) indes keine Ausnahme für bestimmte Einzelfälle oder allgemein für bestimmte, d. h. namentlich benannte Personen, sondern für einen konkreten Sachverhalt eine allgemeine Ausnahme für einen lediglich als "Übernachtungsgäste" bezeichneten - also unbestimmten - Personenkreis (vgl. BVerwG, U.v. 22.12.1993 - 11 C 45/92 - juris Rn. 34; OVG Koblenz, B.v. 15.3.1985 - 7 A 100/84 - juris; VGH Mannheim, U.v. 15.4.2004 - 5 S 682/03 - juris Rn. 51; VG Sigmaringen, U.v. 28.3.2017 - 3 K 4514/15 - juris Rn. 28 ff.).
  • VG Freiburg, 20.05.2020 - 4 K 5017/19

    Auskunftsersuchen wegen Zweckentfremdung der Wohnung

    Gegen diese nachträgliche, erstmalige Ermessensausübung im Laufe des gerichtlichen Verfahrens bestehen hier keine Bedenken, da die Antragsgegnerin vorliegend noch keinen Widerspruchsbescheid erlassen hat und im Widerspruchsverfahren ein Ermessensausfall ohne Weiteres heilbar ist (vgl. § 79 Abs. 1 Nr. 1 VwGO und zum Ganzen VGH Bad.- Württ., Urt. v. 07.04.2014 - 10 S 870/13 -, juris Rn. 43 BVerwG, Beschl. v. 14.01.1999 - GB 133/98 - juris Rn 10; VG Sigmaringen Urt. v. 228.03.2017 - 3 K 4514/15 - juris).
  • VG Schleswig, 06.01.2021 - 8 B 27/20

    Nutzungsuntersagung

    Der Antragsgegnerin verbleibt durch das noch laufende Verwaltungsverfahren im Rahmen des bislang noch nicht ergangenen Widerspruchsbescheides zudem noch die Möglichkeit, diesbezüglich Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Urteil vom 28. März 2017 - 3 K 4514/15 -, Rn. 33, juris).
  • VG Schleswig, 29.07.2020 - 8 B 13/20

    Bauordnungsverfügung

    Im Übrigen verbliebe dem Antragsgegner durch das noch laufende Verwaltungsverfahren im Rahmen des bislang noch nicht ergangenen Widerspruchsbescheides zudem noch die Möglichkeit, Ermessenserwägungen anzustellen (vgl. hierzu VG Sigmaringen, Urteil vom 28. März 2017 - 3 K 4514/15 -, Rn. 33, juris).
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