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   VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 5515/96   

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VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 5515/96 (https://dejure.org/2000,58284)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22.12.2000 - 3 K 5515/96 (https://dejure.org/2000,58284)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 (https://dejure.org/2000,58284)
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Wird zitiert von ... (2)

  • VG Arnsberg, 22.12.2000 - 3 K 3443/99

    Kündigung eines Versorgungsvertrages und Schließung eines Krankenhauses wegen

    Am 08. November 1996 hat die Klägerin gegen die Bescheide der Bezirksregierung B Klage erhoben, die unter dem Aktenzeichen 3 K 5515/96 anhängig ist.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Verfahrensakte sowie die zum Verfahren 3 K 5515/96 beigezogenen Verwaltungsvorgänge der Bezirksregierung B verwiesen, die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist.

    Ausgehend hiervon ergibt sich bei Zugrundelegung der auf der Grundlage der landesdurchschnittlichen Verweildauern vorgenommenen Berechnungen der Bezirksregierung B, die sie auf Anforderung des Gerichts in dem Verfahren 3 K 5515/96 übersandt hat und den Beteiligten dieses Verfahrens mitgeteilt worden sind, daß das klägerische Krankenhaus für eine bedarfsgerechte Versorgung erforderlich ist und deshalb die Kündigung des Versorgungsvertrages durch die Beklagten nicht rechtmäßig war.

  • VG Schleswig, 06.09.2016 - 1 A 5/15

    Krankenhausrecht einschl. Krankenhauspflegesätze

    Soweit nämlich - wie in Schleswig-Holstein - in den Krankenhausgesetzen der Länder spezialgesetzliche Regelungen zur (Teil-) Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan fehlen, ist § 49 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwVfG, in der jeweiligen länderrechtlichen Regelung, in Schleswig-Holstein § 117 Abs. 2 Nr. 3 LVwG SH, die Ermächtigungsgrundlage zur Herausnahme eines Krankenhauses aus dem Krankenhausplan (so Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 12. Mai 1999 - 2 L 29/98 - , juris, Rn. 36; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2001 - 9 S 1572/01 - , NVwZ-RR 2002, 507 ff; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 9. Oktober 2007 - 9 S 2240/07 - , MedR 2008, 166 ff .; nach Auffassung des OVG Koblenz, Urteil vom 6. November 1990 - 7 A 10025/88 -, NVwZ-RR 1991, 573 (573); ähnlich OVG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 21. März 2006 - 5 B 5/05 - , GesR 2007, 32 (33) ; VG Arnsberg, Urteil vom 22. Dezember 2000 - 3 K 5515/96 - juris - soll allerdings § 8 Abs. 1 Satz 3 KHG Rechtsgrundlage für eine Herausnahme aus dem Krankenhausplan sein).
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