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   FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00   

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https://dejure.org/2002,14145
FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00 (https://dejure.org/2002,14145)
FG Hessen, Entscheidung vom 06.06.2002 - 3 K 5708/00 (https://dejure.org/2002,14145)
FG Hessen, Entscheidung vom 06. Juni 2002 - 3 K 5708/00 (https://dejure.org/2002,14145)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften; Anspruch eines Ausländers auf Kindergeld bei Besitz einer Aufenthaltsberechtigung; Einordnung eines Mitglieds eines zivilen Gefolges der US-Streitkräfte; Beschränkung auf den Kinderfreibetrag

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kindergeld; Nato-Truppenstatut; US-Streitkraft; NATO; Kinderfreibetrag; Angehöriger; USA; Ausländer; Aufenthaltserlaubnis; Bleiberecht - Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeldanspruch bei Angehörigen von Natostreitkräften

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2002, 1313
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00

    Streitwert in Kindergeldsachen

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00
    Die Streitwertfestsetzung beruht auf § 25 Abs. 2 Satz 1 i.V.m. §§ 13 Abs. 1 Satz 1, 17 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 (analog) Gerichtskostengesetz (vgl. BFH-Beschluss vom 24. Mai 2000, VI S 4/00, BFH/NV 2000, 1413 ).
  • FG Düsseldorf, 13.11.2001 - 18 K 1922/01

    Kindergeld; Afghanischer Staatsbürger; Ausländer; Anspruchsausschluss;

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00
    Dieses gesetzgeberische Ermessen hat er bei der Regelung der kinderbedingten steuerlichen Entlastung von ausländischen Arbeitnehmern ohne eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise genutzt (Beschluss des BFH vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169; Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 13. November 2001, 18 K 1922/01 Kg, EFG 2002, 475).
  • BFH, 14.08.1997 - VI B 43/97

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00
    Dieses gesetzgeberische Ermessen hat er bei der Regelung der kinderbedingten steuerlichen Entlastung von ausländischen Arbeitnehmern ohne eine Aufenthaltsberechtigung oder Aufenthaltserlaubnis in Deutschland in verfassungsrechtlich nicht zu beanstandender Weise genutzt (Beschluss des BFH vom 14. August 1997 VI B 43/97, BFH/NV 1998, 169; Finanzgericht Düsseldorf Urteil vom 13. November 2001, 18 K 1922/01 Kg, EFG 2002, 475).
  • BFH, 26.02.2002 - VIII R 92/98

    Zur Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Kindergeldes für das erste und zweite Kind

    Auszug aus FG Hessen, 06.06.2002 - 3 K 5708/00
    Diese Personengruppen haben demnach Anspruch auf eine der Menschenwürde entsprechende Grundversorgung und auf eine der steuerlichen Leistungsfähigkeit entsprechende steuerliche Behandlung ihrer Einkünfte, aber keinen verfassungsrechtlich gesicherten Anspruch auf zusätzliche Sozialleistungen (ebenso: Urteil des Bundesfinanzhofs -BFH- vom 26. Februar 2002 - VIII R 92/98, BFH/NV 2002, 852 ).
  • BFH, 08.08.2013 - III R 22/12

    Kindergeld für Ausländer, die dem NATO-Truppenstatut unterliegen

    Mitglieder der NATO-Truppe oder des zivilen Gefolges können somit grundsätzlich nicht Ausländern gleichgestellt werden, die im Besitz eines Aufenthaltstitels sind, der --ggf. in Kombination mit einer Erwerbstätigkeit oder der Berechtigung hierzu-- einen Aufenthalt von gewisser Dauer typisiert und deshalb in § 62 Abs. 2 EStG aufgeführt ist (s. Urteil des Hessischen FG vom 6. Juni 2002  3 K 5708/00, EFG 2002, 1313; Helmke in Helmke/Bauer, Familienleistungsausgleich, Kommentar, Fach A, I. Kommentierung, § 62 Rz 54).
  • BSG, 10.07.2014 - B 10 EG 5/14 R

    Anspruch auf Elterngeld - nicht freizügigkeitsberechtigte NATO-Angehörige -

    Solche Aufenthaltspositionen können deshalb keine den Aufenthaltstiteln in § 1 Abs. 7 BEEG vergleichbare, auf Dauer angelegte individuelle Rechtsposition begründen, von der aber der Gesetzgeber den Bezug von Elterngeld bei nicht freizügigkeitsberechtigten Ausländern abhängig machen will (vgl Dau, jurisPR-SozR 17/2009 Anm 6 Buchst D unter Hinweis auf Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6.6.2002 - 3 K 5708/00 - Juris zum Kindergeld) .
  • FG Hessen, 01.02.2007 - 13 K 2402/06

    Kein Kindergeldanspruch von Personen, die unter das NATO-Truppenstatut fallen

    Auch die Beklagte hält im gerichtlichen Verfahren an ihrem außergerichtlichen Vorbringen fest und nimmt Bezug auf eine Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts (3 K 5708/00), mit welcher entschieden worden sei, dass ein US-Bürger, der sich als Angehöriger des zivilen Gefolges in Deutschland aufhalte, auch dann keinen Anspruch auf Kindergeld habe, wenn er in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sei.

    Die beklagte Familienkasse weist zu Recht auf die Entscheidung des Hessischen Finanzgerichts vom 06.06.2002 (3 K 5708/00) hin, in der dies in einem vergleichbaren Sachverhalt entschieden wurde.

  • FG Hessen, 06.01.2004 - 3 K 1457/03

    Kindergeld; Aufenthaltserlaubnis; Aufenthaltsberechtigung; Ausländer;

    Dem Gesetzgeber steht es grundsätzlich frei, solchen Personengruppen mehr Ansprüche auf staatliche Förderung zuzuerkennen, die dem Rechtssystem der Bundesrepublik Deutschland auf Dauer angehören als Personengruppen, die sich nur vorübergehend im Staatsgebiet aufhalten (Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6. Juni 2002 3 K 5708/00, Entscheidungen der Finanzgerichte 2002, 1313 ).
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