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   VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03   

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VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03 (https://dejure.org/2004,24900)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.2004 - 3 K 5882/03 (https://dejure.org/2004,24900)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 2004 - 3 K 5882/03 (https://dejure.org/2004,24900)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Dies ergebe sich insbesondere aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs vom 03.10.2000 - Josef Corsten - Rs C-58/98 - .

    Die Beitragspflicht stelle für ihre wirtschaftliche Betätigung in Deutschland ein Hindernis dar, welches nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08.06.2000 - Rs. C-264/99 - und 03.10.2000 - Rs. C-58/98 - in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassenen Unternehmen nicht auferlegt werden könne.

    Eine andere Einschätzung ergibt sich insbesondere auch nicht aus der von der Klägerin angeführten Entscheidung des EuGH vom 03.10.2000 - Rs. C-58/98 (D1), NVwZ 2001, S. 182 ff.

    ständige Rechtsprechung des EuGH, Nachweise im Urteil vom 03.10.2000 - Rs. C-58/98 (Josef Corsten), a.a.O., Nr. 33 und 35.

  • BVerwG, 21.07.1998 - 1 C 32.97

    Pflichtmitgliedschaft in den Industrie- und Handelskammern verfassungsgemäß

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Jedoch ist zu bedenken, dass dieser Beitrag eine Gegenleistung für die Vorteile darstellt, die das Mitglied aus seiner Kammermitgliedschaft zieht, vgl. BVerwG, Urteil vom 21.07.1998 - 1 C 32.97 -, E 107, 169, 176.

    Hierfür stellt nur die Zwangsmitgliedschaft ein geeignetes Mittel dar, weil eine auf freier Mitgliedschaft beruhende Vereinigung das Gesamtinteresse der Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber staatlichen und kommunalen Entscheidungsträgern nicht gleichwirksam vertreten könnte, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98 -, NWvZ 2002, 335, m.w.N., und BVerwG, Urteil vom 21.07.1998, a.a.O., m.w.N.

  • BVerfG, 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98

    Zur IHK-Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Die Mitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, ohne dass Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit, (vgl. BVerfGE 15, 235 (239 ff), bestätigt durch Beschluss vom 7. Dezember 2001, 1 BvR 1806/98, NVwZ 2002, 335 ff.), dieser Pflichtmitgliedschaft bestünden.

    Hierfür stellt nur die Zwangsmitgliedschaft ein geeignetes Mittel dar, weil eine auf freier Mitgliedschaft beruhende Vereinigung das Gesamtinteresse der Angehörigen der gewerblichen Wirtschaft gegenüber staatlichen und kommunalen Entscheidungsträgern nicht gleichwirksam vertreten könnte, ständige Rechtsprechung, vgl. BVerfG, Beschluss vom 07.12.2001 - 1 BvR 1806/98 -, NWvZ 2002, 335, m.w.N., und BVerwG, Urteil vom 21.07.1998, a.a.O., m.w.N.

  • VG Darmstadt, 08.05.2002 - 3 E 2167/01

    IHK-Pflichtmitgliedschaft nicht gegen Europarecht - Keine unzulässige

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Diese Zwangsmitgliedschaft ist auch mit europäischen Recht, insbesondere dem Grundsatz des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 49 EG (früher Art. 59 EGV), vereinbar, ebenso Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 04.03.2003 - 8 UZ 1385/02 -, VG Darmstadt, Urteil vom 08.05.2002 - 3 E 2167/01 -, NVwZ 2002, 1398, Jahn, "?IHK statt Staat - Das Bundesverfassungsgericht und die IHK- Pflichtmitgliedschaft", GewArch, 2002, 98, 101, und Frentzel/Jäkel/Junge, Industrie- und Handelskammergesetz, 6. Aufl. § 2 Rn. 7, jeweils m.w.Nachweisen.
  • BVerfG, 19.12.1962 - 1 BvR 541/57

    Zwangsmitgliedschaft

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Die Mitgliedschaft zur Industrie- und Handelskammer ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz, ohne dass Bedenken gegen die Verfassungsmäßigkeit, (vgl. BVerfGE 15, 235 (239 ff), bestätigt durch Beschluss vom 7. Dezember 2001, 1 BvR 1806/98, NVwZ 2002, 335 ff.), dieser Pflichtmitgliedschaft bestünden.
  • EuGH, 08.06.2000 - C-264/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus VG Düsseldorf, 18.05.2004 - 3 K 5882/03
    Die Beitragspflicht stelle für ihre wirtschaftliche Betätigung in Deutschland ein Hindernis dar, welches nach den Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs vom 08.06.2000 - Rs. C-264/99 - und 03.10.2000 - Rs. C-58/98 - in einem anderen Mitgliedsstaat niedergelassenen Unternehmen nicht auferlegt werden könne.
  • VG Darmstadt, 07.11.2006 - 9 E 793/05

    Gewerberecht: Voraussetzungen für eine Freistellung von den Beiträgen zur IHK,

    Die Pflichtmitgliedschaft in der Industrie- und Handelskammer und die mit ihr einhergehende Beitragspflicht ist mit europäischen Gemeinschaftsrecht, speziell mit der in Art. 43 und 48 EG-Vertrag geregelten Niederlassungsfreiheit vereinbar (so auch HessVGH, Beschl. vom 4. März 2003 - 8 UZ 1385/02 - VG Stuttgart, Urt. vom 9. Februar 2001 - 4 K 3682/00 - VG Düsseldorf, Urt. vom 18. Mai 2004 - 3 K 5882/03 - VG Darmstadt, Urt. vom 8. Mai 2002 - 3 E 2167/01 - VG Gießen, Urt. vom 26. Oktober 2005 - 8 E 1697/05 -).

    Sie enthält darüber hinaus ein Beschränkungsverbot, das die Aufhebung aller - auch unterschiedslos anzuwendender - nationaler Vorschriften verlangt, sofern sie die Ausübung dieser Freiheit unterbinden, behindern oder weniger attraktiv machen (vgl. EuGH, Urt. vom.15.12.1995 - C-415/93 -.(Bosman), NJW 1996, S. 505; Urt. vom 1. Juni 2006 - C-453/04 (innoventif Limited), NJW 2006, S. 3196; VG Düsseldorf, Urt. vom 18. Mai 2004 - 3 K 5882/03 - Bergmann/Kenntner, Deutsches Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluss, 2002, Kapitel 22, Rdnr. 21 ff.).

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