Rechtsprechung
VG Chemnitz, 08.03.2013 - 3 K 798/09 |
Kurzfassungen/Presse (4)
- sachsen.de (Pressemitteilung)
Erstattung der Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Wer zahlt den Taschenrechner für die Schule?
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Lernmittel: Kostenübernahme eines Taschenrechners
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Erstattung der Kosten für einen grafikfähigen Taschenrechner für das örtliche Gymnasium
Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 08.03.2013 - 3 K 798/09
- OVG Sachsen, 02.12.2014 - 2 A 281/13
Wird zitiert von ... (2)
- OVG Sachsen, 02.12.2014 - 2 A 281/13
Schulrecht, Lernmittelfreiheit, Taschenrechner, Austattung, öffentlich-rechtliche …
Ausfertigung Az.: 2 A 281/13 3 K 798/09.Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. Februar 2013 - 3 K 798/09 - geändert.
5 Auf die vom Kläger erhobene Klage verpflichtete das Verwaltungsgericht Chemnitz die Beklagte mit Urteil vom 28. Februar 2013 - 3 K 798/09 -, dem Kläger den Betrag von 89, 95 EUR zu erstatten und hob den Bescheid vom 20. Mai 2009 und den Widerspruchsbescheid vom 3. August 2009 auf.
das Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28. Februar 2013 - 3 K 798/09 - zu ändern und die Klage abzuweisen.12 Der Kläger beantragt,.
- VG Dresden, 29.10.2015 - 5 K 2394/14
Schultraeger muss Kosten für Schultaschenrechner erstatten
Darunter falle auch der Schultaschenrechner, der in der 8. Klasse erworben werden müsse, wie sich aus einem Urteil des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 8.3.2013 (Az.: 3 K 798/09) ergebe.Zur Begründung werde erneut auf die Entscheidungen des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 17.4.2012 und des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom 28.2.2013 (Az.: 3 K 798/09) verwiesen.