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   VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW   

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VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW (https://dejure.org/2012,11539)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW (https://dejure.org/2012,11539)
VG Neustadt, Entscheidung vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW (https://dejure.org/2012,11539)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 12 PBefG, § 12 Abs 3 PBefG, § 13 PBefG, § 13 Abs 1 PBefG, § 15 PBefG
    Taxikonzession; Genehmigungsfiktion ohne Zwischenbescheid

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit des Stellens eines vollständigen Antrags auf Erteilung einer Genehmigung zum Taxenverkehr für den Eintritt der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs. 1 S. 5 PBefG

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt-bauer.de (Kurzinformation)

    Taxikonzessionen aufgrund fiktiver Erteilung

 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Hamburg, 18.11.2010 - 3 Bs 206/10

    Genehmigungsfiktionseintritt bei Genehmigungsantrag gem. PBefG § 15 Abs 1 S 2;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. zum Ganzen die Rechtsprechung zur Bestimmung des erforderlichen Antragsinhalts, insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).

    Es ist zwar umstritten, ob zu den vollständigen Unterlagen, mit deren Vorliegen erst die Fiktionsfrist zu laufen beginnen kann, auch ein polizeiliches Führungszeugnis, das nach § 12 Abs. 3 PBefG gefordert werden kann, zählt (verneinend: OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120 = juris; bejahend: Scheidler, GewArch 2011, 417ff) .

  • OVG Sachsen-Anhalt, 29.02.1996 - 4 L 40/95
    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. zum Ganzen die Rechtsprechung zur Bestimmung des erforderlichen Antragsinhalts, insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).
  • VGH Hessen, 15.10.2002 - 2 UE 2948/01

    Genehmigung eines grenzüberschreitenden Linienverkehrs

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Gerade die Zielrichtung des Personenbeförderungsgesetzes - der Schutz der zu befördernden Fahrgäste - spricht dafür, dass nur ein sorgfältiger Antragsteller in den Genuss der Genehmigungsfiktion kommen soll (vgl. zum Ganzen die Rechtsprechung zur Bestimmung des erforderlichen Antragsinhalts, insbesondere OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 29. Februar 1996 - 4 L 40/95 -, NZV 1996, 383; HessVGH, Urteil vom 15. Oktober 2002 - 2 UE 2948/01 -, NZV 2003, 452; aber auch OVG HH, Beschluss vom 18. November 2010 - 3 Bs 206/10 -, GewArch 2011, 120).
  • BVerwG, 01.10.2009 - 6 B 14.09

    Revision wegen Erstattungsfähigkeit der Kosten eines Bevollmächtigten im

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Notwendig ist die Zuziehung eines Rechtsanwalts demnach dann, wenn es der Partei nach ihren persönlichen Verhältnissen und wegen der Schwierigkeit der Sache nicht zuzumuten ist, das Vorverfahren selbst zu führen (vgl. zusammenfassend BVerwG, Beschluss vom 1. Oktober 2009 - 6 B 14/09 -, juris).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.11.1971 - 2 A 77/71
    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Dabei ist eine Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Verfahren, sondern immer dann zu bejahen, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten aus der Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckdienlich erscheint (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1971 - 2 A 77/71 -, NJW 1972, S. 222; Beschluss vom 26. August 1987 - 1 E 14/87 - NVwZ 1988, S. 842).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.08.1987 - 1 E 14/87

    Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren;

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Dabei ist eine Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten im Vorverfahren nicht nur bei schwierigen und umfangreichen Verfahren, sondern immer dann zu bejahen, wenn die Zuziehung eines Bevollmächtigten aus der Sicht einer verständigen Partei nicht überflüssig und willkürlich, sondern zweckdienlich erscheint (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. November 1971 - 2 A 77/71 -, NJW 1972, S. 222; Beschluss vom 26. August 1987 - 1 E 14/87 - NVwZ 1988, S. 842).
  • VG Freiburg, 25.01.2012 - 1 K 46/10

    Antrag auf Personenbeförderungsgenehmigung; Vorlage vollständiger Unterlagen

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Nach § 12 Abs. 2 PBefG sind dem Antrag Unterlagen beizufügen, die ein Urteil über die Zuverlässigkeit des Antragstellers und die Sicherheit und Leistungsfähigkeit des Betriebs ermöglichen (OVG Sachsen-Anhalt, a.a.O.; HessVGH, a.a.O.; OVG HH, a.a.O.: jedenfalls Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit; VG Freiburg, Urteil vom 25. Januar 2012 - 1 K 46/10 -, juris).
  • VGH Baden-Württemberg, 21.08.1991 - 11 S 177/91

    Zur Notwendigkeit der Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Dass das Vorverfahren im späteren Verlauf nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen wurde, ist ohne Belang; für den gerichtlichen Ausspruch zu Gunsten des Prozessbeteiligten, dass die Gebühren und Auslagen seines Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind, ist nicht erforderlich, dass das Vorverfahren seinen Abschluss gefunden hat (vgl. HessVGH, Entscheidung vom 6. November 2007 - 6 TJ 1913/07 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. August 1991 - 11 S 177/91 -, NVwZ-RR 1992, 388 ).
  • VGH Hessen, 06.11.2007 - 6 TJ 1913/07

    Zuziehung eines Bevollmächtigten für das Vorverfahren bei Untätigkeitsklage

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Dass das Vorverfahren im späteren Verlauf nicht durch den Erlass eines Widerspruchsbescheides abgeschlossen wurde, ist ohne Belang; für den gerichtlichen Ausspruch zu Gunsten des Prozessbeteiligten, dass die Gebühren und Auslagen seines Prozessbevollmächtigten erstattungsfähig sind, ist nicht erforderlich, dass das Vorverfahren seinen Abschluss gefunden hat (vgl. HessVGH, Entscheidung vom 6. November 2007 - 6 TJ 1913/07 -, juris, Rn. 3; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 21. August 1991 - 11 S 177/91 -, NVwZ-RR 1992, 388 ).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 23.10.2013 - 3 L 311/11

    Blaulicht für Krankentransportfahrzeuge

    Auszug aus VG Neustadt, 23.04.2012 - 3 K 804/11
    Den Antrag der Klägerin im Wege des Erlasses einer einstweiligen Anordnung die Beklagte zu verpflichten, ihr die beantragten Genehmigungsurkunden zu erteilen, hatte das erkennende Gericht mit Beschluss vom 2. Mai 2011 abgelehnt (3 L 311/11.NW).
  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1748/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2

    Der Klägerin waren, nachdem die Stadtverwaltung ... die vom 21.06.2010 datierenden Genehmigungsanträge zunächst abgelehnt hatte, durch Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt (Weinstraße) vom 23.04.2012 (3 K 804/11) insgesamt fünf Genehmigungen zugesprochen worden.

    Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (3 K 804/11) erfordere der Fiktionseintritt nicht die Angabe der amtlichen Kennzeichen.

    Im Übrigen ist der Antrag in der Sache erfolglos, denn unabhängig davon, ob man die beantragte Aushändigung der Genehmigungsurkunden als Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren einstuft (für letzteres, allerdings ohne nähere Begründung VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris; wegen der Nachweisfunktion der Urkunde für einen Verwaltungsakt auch Heinze, Personenbeförderungsgesetz, 2007, § 15 Rn. 17), steht der Klägerin der in beiden Fällen erforderliche Anspruch hierauf nicht zu.

    Vielmehr sind amtliche Kennzeichen nach § 17 Abs. 1 Nr. 8 PBefG erst für die Ausstellung der Genehmigungsurkunde erforderlich (VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 31).

    Indes setzt ein wirksamer Zwischenbescheid neben der Mitteilung, dass die Frist des § 15 Abs. 1 S. 2 PBefG verlängert wird, zusätzlich die Angabe des genauen Zeitraums, um den die Entscheidungsfrist verlängert wird, voraus (VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 28).

    Ebenso geben die Antwortschreiben der Klägerin keinen Anlass zu der Annahme, diese habe (konkludent) auf die Einhaltung der Entscheidungsfrist verzichtet (zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Verzichts vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 30).

    Ausweislich der Urteilsbegründung des Verwaltungsgerichts Neustadt trat die Fiktion dort frühestens am 05.11.2010 und damit jedenfalls nach dem - für die Beurteilung der Neubewerberstellung in diesem Verfahren - maßgeblichen Zeitpunkt des Fiktionseintritts ein (vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 25).

  • VGH Baden-Württemberg, 27.10.2016 - 12 S 2257/14

    Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr mit Taxen nach dem

    Zwar wird in Rechtsprechung und Literatur teilweise die Auffassung vertreten, bei der Genehmigungsurkunde handele es sich um einen Verwaltungsakt (vgl. etwa Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl., 2014, § 15 Rn. 34; VG Neustadt/Weinstraße, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW - juris Rn. 20; wohl auch OVG Hamburg, Beschluss vom 18.11.2010 - 3 Bs 206/10 - juris RdNrn.

    Insbesondere handelt es sich - was auf der Hand liegt und nach den zutreffenden Ausführungen des Verwaltungsgerichts (UA S. 15 und 16) keiner weiteren Vertiefung bedarf - bei den Schreiben der Beklagten vom 03.08.2010 und vom 16.09.2010 nicht um Zwischenbescheide in dem in § 15 Abs. 1 Satz 3 PBefG bezeichneten Sinne, was im Übrigen bereits daraus erhellt, dass darin die Frist des § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG weder verlängert noch eine neue Frist gesetzt wird (vgl. zu den Anforderungen an die Fristverlängerung nach § 15 Abs. 1 Satz 3 PBefG: VG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2014 - 6 L 2238/14 - juris Rn. 26; VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11 - juris Rn. 27; Bidinger, a.a.O., § 15 Rn. 18 ff.; Fielitz/Grätz, a.a.O., § 15 Rn. 6).

    Schließlich gibt es auch für einen Verzicht des Klägers auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion keinen Anhaltspunkt (vgl. zur Verzichtbarkeit etwa VG Neustadt/Weinstr., Urteil vom 23.04.2012, a.a.O., juris Rn. 30; Bidinger, a.a.O., § 15 Rn. 22; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Aufl., 2013, § 15 Rn. 2; ablehnend VG Gera, Urteil vom 30.10.2002 - 2 K 945/99.GE - LKV 2003, 532; Uechtritz, in: Mann/Sennekamp/Uechtritz, a.a.O., § 42a Rn. 35).

  • VG Karlsruhe, 27.05.2014 - 1 K 1747/12

    Gelegenheitsverkehr mit Taxen; Sinn der Genehmigungsfiktion des § 15 Abs 1 S 2

    Nach einem Urteil des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße (3 K 804/11) erfordere der Fiktionseintritt nicht die Angabe der amtlichen Kennzeichen.

    Im Übrigen ist der Antrag in der Sache erfolglos, denn unabhängig davon, ob man die beantragte Aushändigung der Genehmigungsurkunden als Leistungs- oder Verpflichtungsbegehren einstuft (für letzteres, allerdings ohne nähere Begründung VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris; wegen der Nachweisfunktion der Urkunde für einen Verwaltungsakt auch Heinze, Personenbeförderungsgesetz, 2007, § 15 Rn. 17), steht dem Kläger der in beiden Fällen erforderliche Anspruch hierauf nicht zu.

    Vielmehr sind amtliche Kennzeichen nach § 17 Abs. 1 Nr. 8 PBefG erst für die Ausstellung der Genehmigungsurkunde erforderlich (VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 31).

    Indes setzt ein wirksamer Zwischenbescheid neben der Mitteilung, dass die Frist des § 15 Abs. 1 S. 2 PBefG verlängert wird, zusätzlich die Angabe des genauen Zeitraums, um den die Entscheidungsfrist verlängert wird, voraus (VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 28).

    Ebenso geben die Antwortschreiben des Klägers keinen Anlass zu der Annahme, dieser habe (konkludent) auf die Einhaltung der Entscheidungsfrist verzichtet (zur grundsätzlichen Zulässigkeit eines Verzichts vgl. VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris Rn. 30).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.07.2018 - 9 S 1272/18

    Einstweilige Anordnung zwecks Verpflichtung der Behörde zur Erteilung einer

    Erforderlich ist ferner die Mitteilung, dass die Frist des § 15 Abs. 1 Satz 2 PBefG verlängert werde, und die Benennung eines konkreten Zeitraums, um den die Entscheidungsfrist verlängert wird (vgl. Fielitz/Grätz, a.a.O., § 15 PBefG Rn. 6; VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris; VG Sigmaringen, Urteil vom 05.04.2012 - 4 K 900/15 -, juris).

    Der Antragsteller muss anhand der Angabe des konkreten Verlängerungszeitraums den genauen Fristenlauf und damit auch den Fristablauf berechnen können, um den Eintritt der Genehmigungsfiktion nach § 15 Abs. 1 Satz 5 PBefG feststellen zu können (vgl. Fielitz/Grätz, a.a.O., § 15 PBefG Rn. 6; VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012, a.a.O.; VG Sigmaringen, Urteil vom 05.04.2016, a.a.O.; vgl. auch Bidinger, Personenbeförderungsrecht, Stand Dezember 2017, § 15 Rn. 19: Mitteilung des vollständigen Antragseingangs an den Antragsteller erforderlich, damit dieser das Enddatum der Frist ermitteln kann).

    Schon mit Blick darauf, dass bei der Konkretisierung der Anforderungen, die das Gesetz an Verlängerungsentscheidungen stellt, den Grundsätzen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit besondere Bedeutung beizumessen ist (vgl. etwa Stelkens, a.a.O., § 42a Rn. 89 f.; VG Neustadt, Urteil vom 23.04.2012, a.a.O.), scheidet im vorliegenden Beschwerdeverfahren eine - dem jeweiligen Antragsteller verborgen bleibende - "geltungserhaltende Reduktion" der Frist auf den maximal zulässigen Verlängerungszeitraum bis zum 22.11.2017 aus (a.A. wohl Jäde, UPR 2009, 169 ff.; vgl. aber Uechtritz, DVBl. 2010, 684, 691, der eine "geltungserhaltende Reduktion" einer [materiell] unangemessenen Fristverlängerung ablehnt).

  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 26.16

    Anfechtbarkeit einer Genehmigung; Aushändigung der Genehmigungsurkunde;

    Diese Erteilung/Aushändigung der Genehmigungsurkunde ist wegen des Fehlens einer damit verbundenen Regelung im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG/LVwVfG BW kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt (wie das Berufungsgericht OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - NVwZ-RR 2005, 105 ; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 3924/15 - juris Rn. 21; a.A. VG Neustadt Weinstraße, Urteil vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW - juris Rn. 20; Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 15 Rn. 34).
  • VG Karlsruhe, 14.05.2018 - 3 K 471/18

    Prüfungsmaßstab für die Gründe einer Fristverlängerung nach PBefG § 15 Abs 1 S 3;

    Es entspricht jedoch ständiger Rechtsprechung, dass erst die Vollständigkeit des Antrags den Beginn der Entscheidungsfrist des § 15 Abs. 1 S. 2 PBefG auslöst (VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 27.10.2016, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss v. 23.10.2015 - 13 B 875/15 -, juris; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss v. 31.03.2015 - 7 B 11168/14 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss v. 09.12.2003 - 1 L 174/03 -, juris; VGH Hessen, Urteil v. 15.10.2002 - 2 UE 2948/01 -, juris; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil v. 29.02.1996 - 4 L 40/95 - GewArch 1997, 118; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil v. 23.04.2012 - 3 K 804/11.NW -, juris; VG Freiburg, Urteil v. 25.01.2012 - 1 K 46/10 -, juris).

    nach Mitteilung der amtlichen Kennzeichen der von ihr vorgehaltenen Kraftfahrzeuge sowie nach Mitteilung des Betriebssitzes in Karlsruhe, die Ausstellung der Genehmigungsurkunden von der Antragsgegnerin beanspruchen (VG Neustadt (Weinstraße), Urteil v. 23.04.2012 , a.a.O.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - 13 B 1432/19

    Eintritt der Genehmigungsfunktion für Taxigenehmigung

    vgl. wie hier VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW -, juris, Rn. 30; VG Hannover, Urteil vom 4. August 2009 - 7 A 6106/08 -, juris, Rn. 32; Bidinger, Personenbeförderungsgesetz, Stand: Dezember 2019, § 15 Rn. 161; Fielitz/Grätz, Personenbeförderungsrecht, Stand: September 2019, § 15 Rn. 7; Fromm/Sellmann/Zuck, Personenbeförderungsrecht, 4. Auflage 2013, § 15 Rn. 2; U. Stelkens, in: Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, 9. Auflage 2018, § 42a Rn. 48 m.w.N.; a.A. Heinze/Fehling/Fiedler, Personenbeförderungsrecht, 2. Auflage 2014, § 15 Rn. 30.
  • BVerwG, 08.11.2018 - 3 C 27.16

    Ablehnung der Ersterteilung von zehn Genehmigungen für den Gelegenheitsverkehr

    Diese Erteilung/Aushändigung der Genehmigungsurkunde ist wegen des Fehlens einer damit verbundenen Regelung im Sinne von § 35 Satz 1 VwVfG/LVwVfG BW kein Verwaltungsakt, sondern ein Realakt (wie das Berufungsgericht OVG Lüneburg, Urteil vom 16. September 2004 - 7 LB 3545/01 - NVwZ-RR 2005, 105 ; VG Stuttgart, Urteil vom 13. April 2016 - 8 K 3924/15 - juris Rn. 21; a.A. VG Neustadt Weinstraße, Urteil vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW - juris Rn. 20; Heinze/Fiedler, in: Heinze/Fehling/Fiedler, PBefG, 2. Aufl. 2014, § 15 Rn. 34).
  • VG Schwerin, 08.09.2016 - 7 B 2100/16

    Fiktive Erteilung einer Taxikonzession - Vorwegnahme der Hauptsache

    Dabei kommt es auf den vom Antragsteller mit Hinweis auf das Urteil des Verwaltungsgerichts - VG - Neustadt (Weinstraße) vom 23. April 2012 - 3 K 804/11.NW - (juris Rdnr. 38) problematisierten Inhalt des die Verlängerung aussprechenden Zwischenbescheids vom 1. März 2016 nicht an.
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