Rechtsprechung
   FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97 VSt   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9003
FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97 VSt (https://dejure.org/2000,9003)
FG Münster, Entscheidung vom 04.05.2000 - 3 K 8622/97 VSt (https://dejure.org/2000,9003)
FG Münster, Entscheidung vom 04. Mai 2000 - 3 K 8622/97 VSt (https://dejure.org/2000,9003)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,9003) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Kostentragung bei Fortsetzung eines gesetzlich ruhenden Einspruchsverfahrens durch die Finanzbehörde vor Ergehen des zur streitigen Rechtsfrage anhängigen Verfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Kostentragung bei Fortsetzung eines gesetzlich ruhenden Einspruchsverfahrens durch die Finanzbehörde vor Ergehen der zur streitigen Rechtsfrage anhängigen Verfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Verfahrenskosten - Kostentragung bei Fortsetzung eines gesetzlich ruhenden Einspruchsverfahrens durch die Finanzbehörde vor Ergehen der zur streitigen Rechtsfrage anhängigen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2000, 911
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 19.01.1994 - II R 52/90

    Grunderwerbsteuerliche Gegenleistung bei Grundstückserwerben im Rahmen eines

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Schließlich kann der Bekl. sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des BFH vom 01.10.1995 (II R 52/90, BStBl. II 1996 II S. 20) und vom 18.03.1994 (III B 270/90, BStBl. II 1994, S. 522; III B 222/90, BStBl. II 1994, S. 520) berufen.

    Außerdem lag dem Verfahren II R 52/90 ein Sachverhalt zugrunde, nach dem die Weigerung des Finanzamts, das Einspruchsverfahren ruhen zu lassen, nicht rechtsfehlerhaft war.

  • BFH, 18.03.1994 - III B 270/90

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Übereinstimmende Erledigungserklärungen, die den Rechtsstreit unabhängig von der tatsächlichen Erledigung beendet hätten (vergl. BFH, Beschluß vom 18.03.1994, BStBl. II 1994, S. 522), liegen nicht vor.

    Schließlich kann der Bekl. sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des BFH vom 01.10.1995 (II R 52/90, BStBl. II 1996 II S. 20) und vom 18.03.1994 (III B 270/90, BStBl. II 1994, S. 522; III B 222/90, BStBl. II 1994, S. 520) berufen.

  • BVerfG, 30.03.1998 - 1 BvR 1831/97

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit einem nach dem 31. Dezember

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Aufgrund des Beschlusses des BVerfG vom 30.03.1998 (1 BvR 1831/97) erklärte die Klin. den Rechtsstreit in der Hauptsache für erledigt.

    Dieser Streitgegenstand ist durch den Beschluß des BVerfG vom 30.03.1998 (a.a.O.) nicht entfallen.

  • BFH, 18.03.1994 - III B 543/90

    Verfahrensrecht - Nichtzulassungsbeschwerde - Musterprozeß - Zustimmung des

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Solchem Vorbringen muß das Gericht nachgehen und es gegebenenfalls bei seiner Entscheidung berücksichtigen (vergl. Beschluß des BFH vom 18. März 1994, III B 543/90, BStBl. II 1994, S. 473).

    Denn dabei handelt es sich nur um eine Begründung für die Behauptung des Klägers, warum die Steuerfestsetzung rechtswidrig sei (vergl. Beschluß des BFH vom 18. März 1994, III B 543/90, a.a.O.).

  • BFH, 30.09.1998 - II R 47/97

    Sonstiges Vermögen; Kapitalwert eines Erbbauzinsanspruchs

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Am 08.08.1997 stellte der Bekl. im Hinblick auf das unter dem Az. II R 47/97 anhängige Verfahren beim Bundesfinanzhof (BFH) das Ruhen des Verfahrens fest.

    Sie verwies auf das beim BFH anhängige Verfahren II R 47/97 sowie zahlreiche Verfahren bei den Finanzgerichten.

  • BVerfG, 22.06.1995 - 2 BvL 37/91

    Einheitswerte II

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Die Klin. legte gegen den Bescheid mit der Begründung Einspruch ein, die VSt-Festsetzung sei rechtswidrig, da das Vermögensteuergesetz ( VStG ) im Jahr 1997 aufgrund des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 22.06.1995 (BStBl. II 1995, S. 655) nicht mehr angewendet werden könne.

    Namhafte Autoren waren der Ansicht, daß der Beschluß des BVerfG im Sinne der Klin. auszulegen sei (vergl. nur List, Präsident des BFH i.R., DB 1997, S. 2297, 2301).

  • BFH, 06.07.1999 - IV B 14/99

    Einspruch als bloßes Mittel zur Offenhaltung eines Steuerfalles

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Auch der vom Bekl. zitierte Beschluß des BFH vom 6. Juli 1999, (IV B 14/99, BFH/NV 1999, S. 1587) widerspricht nicht der Auffassung des Senats.
  • BFH, 18.03.1994 - III B 222/90

    Kostenentscheidung nach Erledigung des Rechtsstreits wegen Verfassungsmäßigkeit

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Schließlich kann der Bekl. sich auch nicht mit Erfolg auf die Entscheidungen des BFH vom 01.10.1995 (II R 52/90, BStBl. II 1996 II S. 20) und vom 18.03.1994 (III B 270/90, BStBl. II 1994, S. 522; III B 222/90, BStBl. II 1994, S. 520) berufen.
  • FG Niedersachsen, 02.03.1999 - I 36/98

    Feststellung der Erledigung der Hauptsache; Eintritt eines außerprozessualen

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Da der Beklagte diesen Zeitpunkt nicht abgewartet hat, hat er nach Auffassung des Senats die gesetzlichen Grenzen seines Ermessens überschritten und das Einspruchsverfahren zu früh fortgesetzt (so auch FG Niedersachsen, Urteile vom 20.08.1998, I 76/98 und vom 02.03.1999, I 36/98; beide zitiert nach Juris).
  • BFH, 30.07.1997 - II R 9/95

    Schuldenabzug bei erweitert beschränkter Vermögensteuerpflicht (§ 3 AStG )

    Auszug aus FG Münster, 04.05.2000 - 3 K 8622/97
    Er nahm durch Schreiben vom 19.09.1997 das Einspruchsverfahren wieder auf, als das Urteil des BFH vom 30.07.1997 (II R 9/95, BStBl. II 1997 S. 635) bekannt wurde.
  • BFH, 26.03.1996 - IX R 12/91

    Feststellung von Verlusten aus ausländischem Grundbesitz - notwendige Beiladung

  • FG Münster, 14.08.1997 - 3 V 4881/97
  • BFH, 17.04.1996 - I R 82/95

    Freistellungsbescheinigung nach § 50 d Abs. 3 EStG

  • BFH, 26.09.2006 - X R 39/05

    Fortsetzung eines kraft Gesetzes ruhenden Einspruchsverfahrens durch Entscheidung

    Er hat aber einen Anspruch auf rechtmäßige Ausübung des pflichtgemäßen Ermessens (ebenso FG Hamburg, Urteil vom 28. November 2005 VII 126/02, EFG 2006, 786; FG Münster, Urteil vom 4. Mai 2000 3 K 8622/97 VSt, EFG 2000, 911; FG Niedersachsen, Beschluss vom 20. August 1998 I 76/98, juris Nr: STRE997058970; Klein/Brockmeyer, a.a.O., § 363 Rz. 23; Pahlke/Koenig/Pahlke, a.a.O., § 363 Rz. 54; Tipke in Tipke/Kruse, a.a.O., § 363 AO Tz. 28; a.A. FG München, Urteil vom 12. Dezember 2002 15 K 4395/00, Die Information über Steuer und Wirtschaft --Inf-- 2003, 202; von Wedelstädt, DB 1994, 1260).

    Für das weitere Verfahren weist der erkennende Senat --ohne allerdings die Beteiligten binden zu wollen-- darauf hin, dass sich aus Sinn und Zweck der Regelung des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO 1977 nicht die grundsätzliche Pflicht der Finanzbehörde ergibt, den Ausgang des Musterverfahrens abzuwarten (so aber FG Münster in EFG 2000, 911).

  • BFH, 14.07.2004 - IX R 13/01

    Keine Berücksichtigung von Spekulationsverlusten der Jahre 1997 und 1998

    b) Es bedarf im Streitfall keiner Entscheidung, ob --gemessen am Zweck des § 363 Abs. 2 Satz 2 AO 1977-- während der Anhängigkeit des Beschwerdeverfahrens IX B 128/99 beim BFH die Fortsetzung des Einspruchsverfahrens und der Erlass einer Einspruchsentscheidung durch das FA ermessensfehlerhaft waren (so FG Münster, Beschluss vom 4. Mai 20003 K 8622/97 VSt, EFG 2000, 911; vgl. auch Niedersächsisches FG, Beschluss vom 20. August 1998 I 76/98, Juris-Dok.-Nr. STRE997058970), oder ob § 363 Abs. 2 Satz 4 AO 1977 die Finanzbehörden ermächtigt, das Einspruchsverfahren auch dann fortzusetzen, wenn an sich das Ruhen des Verfahrens ohne ein Eingreifen der Behörde noch andauern würde (so beiläufig BFH-Beschlüsse vom 25. November 2003 II B 68/02, BFH/NV 2004, 462; vom 6. Juli 1999 IV B 14/99, BFH/NV 1999, 1587).
  • FG Münster, 31.03.2004 - 5 K 4139/00

    Verfassungsmäßigkeit der Gewerbesteuer, Halbteilungsgrundsatz, Ruhen und

    Das Finanzgericht (FG) Münster habe in dem Urteil vom 04.05.2000 3 K 8622/97 VSt (Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 911) ebenfalls die Auffassung vertreten, dass eine EE erst dann habe ergehen dürfen, wenn die betreffende höchstrichterliche Entscheidung ergangen sei.

    Die Ausführungen des FG Münster im Urteil vom 04.05.2000 3 K 8622/97 VSt, (a. a. O.) führen zu keiner anderen Beurteilung.

  • FG Saarland, 04.01.2010 - 2 K 1331/08

    Kostentragung durch Familienkasse bei gem. § 363 Abs. 2 Satz 2 AO

    Nach Sinn und Zweck der Norm soll eine unnötige Belastung der Gerichte mit Verfahren vermieden werden, die eine Vielzahl von Steuerpflichtigen betreffen und die sich nach Klärung der Rechtslage durch die im Gesetz genannten Gerichte in der Regel erledigen (so FG Münster vom 4. Mai 2000 3 K 8622/97 VSt, EFG 2000, 911).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht