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   VG Berlin, 21.05.2010 - 3 K 9.09   

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https://dejure.org/2010,30841
VG Berlin, 21.05.2010 - 3 K 9.09 (https://dejure.org/2010,30841)
VG Berlin, Entscheidung vom 21.05.2010 - 3 K 9.09 (https://dejure.org/2010,30841)
VG Berlin, Entscheidung vom 21. Mai 2010 - 3 K 9.09 (https://dejure.org/2010,30841)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1 NamÄndG, § 3 NamÄndG, § 1355 BGB, § 1618 BGB
    Namensänderungsrecht - Annahme des Adelsnamens der Mutter

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Änderung des Familiennamens; 27jährige Klägerin; Adelsname; Annahme des Adelsnamens der Mutter begehrt; Ausnahmecharakter der Gewährung eines Adelsnamens; gewichtige soziale Beziehung zum Namensträger nicht dargetan; Sammelname; Verwechselungsgefahr nicht substantiiert ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.12.1996 - 6 C 2.96

    Namensrecht - Namensänderung, Gewährung von Adelsnamen bei Namensänderung nur in

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2010 - 3 K 9.09
    Daher dürfen auch im Wege der Namensänderung Namen mit Adelsbezeichnungen nur ausnahmsweise gewährt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Dezember 1996 - 6 C 2.96 -, NJW 1997, 1594 m.w.N.).

    Die bei der angestrebten Änderung eines Familiennamens in einen Namen mit Adelsbezeichnung gebotene restriktive Handhabung setzt jedoch eine tatsächlich gelebte enge soziale Beziehung zu einem Namensträger voraus, die in einer Gesamtschau mit allen für die Namensänderung geltend gemachten Gründen so gewichtig sein muss, dass sie ausnahmsweise die Änderung des Familiennamens in einen Namen mit Adelsbezeichnung rechtfertigen kann (vgl. des BVerwG vom 11. Dezember 1996 a.a.O.).

  • BVerwG, 29.09.1972 - VII C 77.70

    Antrag auf Namensänderung - Zulässigkeit der Änderung der Namen für Ausländer,

    Auszug aus VG Berlin, 21.05.2010 - 3 K 9.09
    Bei dieser Voraussetzung handelt es sich um einen gerichtlich uneingeschränkt nachprüfbaren unbestimmten Rechtsbegriff, bei dessen Anwendung es nach ständiger Rechtsprechung darauf ankommt, ob das schutzwürdige Interesse des Antragstellers an der Namensänderung so wesentlich ist, dass schutzwürdige Belange Dritter und die in der sozialen Ordnungsfunktion des Namens zusammengefassten Interessen der Allgemeinheit, die in der Regel die Beibehaltung des bisherigen Namens fordern, zurücktreten müssen (ständige Rechtsprechung, vgl. unter anderem BVerwGE 40, 353, 356).
  • VG Würzburg, 28.01.2015 - W 6 K 14.625

    Keine Aufnahme von akademischen oder kirchlichen Titeln und Graden in Namen

    Solche Namensänderungen setzen in der Regel besondere soziale, das heißt, in Wirklichkeit gelebte enge Beziehungen zu Personen voraus, die den gewünschten Namen tragen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 6 C 2.96 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 75; B.v. 17.5.1993 - 6 B 13/93 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 67; U.v. 11.3.1966 - VII C 85.63 - BVerwGE 23, 344 sowie VG Sigmaringen, U.v. 24.9.2014 - 5 K 1793/13 - juris; VG Ansbach, U.v. 24.6.2013 - AN 4 K 12.01685 - juris; VG Berlin, U.v. 21.5.2010 - 3 K 9.09 - StAZ 2010, 268; VG Frankfurt, U.v. 8.2.2010 - 3 K 1476/08.F - juris; BayVGH, B.v. 15.2.1995 - 5 B 94.2487 - juris).
  • VG Meiningen, 02.04.2019 - 2 K 483/16

    Namensrecht

    Solche Namensänderungen setzen in der Regel besondere soziale, das heißt, in Wirklichkeit gelebte enge Beziehungen zu Personen voraus, die den gewünschten Namen tragen (vgl. BVerwG, U.v. 11.12.1996 - 6 C 2.96 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 75; B.v. 17.5.1993 - 6 B 13/93 - Buchholz 402.10, § 3 NÄG Nr. 67; U.v. 11.3.1966 - VII C 85.63 - BVerwGE 23, 344 sowie VG Sigmaringen, U.v. 24.9.2014 - 5 K 1793/13 - juris; VG Ansbach, U.v. 24.6.2013 - AN 4 K 12.01685 - juris; VG Berlin, U.v. 21.5.2010 - 3 K 9.09 - StAZ 2010, 268; VG Frankfurt, U.v. 8.2.2010 - 3 K 1476/08.F - juris; BayVGH, B.v. 15.2.1995 - 5 B 94.2487 - juris).
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