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   VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14   

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VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14 (https://dejure.org/2015,8546)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06.03.2015 - 3 K 904/14 (https://dejure.org/2015,8546)
VG Saarlouis, Entscheidung vom 06. März 2015 - 3 K 904/14 (https://dejure.org/2015,8546)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • EGMR, 02.04.2013 - 27725/10

    MOHAMMED HUSSEIN AND OTHERS v. THE NETHERLANDS AND ITALY

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    Unter Hinweis auf die oben genannte Entscheidung des EGMR Nr. 27725/10 vom 02.04.2013 stellte der EGMR dabei nicht fest, dass es systematische Mängel im Asylsystem Italiens, insbesondere bezüglich der Gesamtlage der Aufnahmebedingungen, gibt.
  • EuGH, 21.12.2011 - C-411/10

    Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(S. FN 1), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist(Insoweit ist der gerichtliche Prüfungsumfang nach § 27a und § 26a AsylVfG identisch, was ebenfalls mit Gewicht für die Zulässigkeit einer Umdeutung spricht).
  • EuGH, 10.12.2013 - C-394/12

    Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem -

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    Die Sonderfälle im Sinne der oben genannten Rechtsprechung des BVerfG(S. FN 1), nach denen von einer Anwendung des Art. 16a Abs. 2 GG abzusehen ist, entsprechen inhaltlich den systemischen Mängeln im Sinne der Ausführungen in den Urteilen des Europäischen Gerichtshofs vom 21.12.2011 - C 411/10 und C 493/10 - und vom 10.12.2013 - C 394/12 - wonach ein Asylbewerber einer Abschiebung in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union nur damit entgegentreten kann, dass er systemische Mängel des Asylverfahrens und der Aufnahmebedingungen für Asylbewerber in diesem Mitgliedstaat geltend macht, die ernsthafte und durch Tatsachen bestätigte Gründe für die Annahme darstellen, dass er tatsächlich Gefahr läuft, einer unmenschlichen oder erniedrigenden Behandlung im Sinne von Art. 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union ausgesetzt zu werden und die zugunsten des Mitgliedstaates streitende Vermutung, dass die Behandlung der Asylbewerber in jedem einzelnen Mitgliedstaat der Europäischen Union in Einklang mit den Erfordernissen der Charta sowie mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der EMRK steht, widerlegt ist(Insoweit ist der gerichtliche Prüfungsumfang nach § 27a und § 26a AsylVfG identisch, was ebenfalls mit Gewicht für die Zulässigkeit einer Umdeutung spricht).
  • BVerfG, 14.05.1996 - 2 BvR 1938/93

    Sichere Drittstaaten

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    Zunächst ist anzumerken, dass der angefochtene Bescheid seine Rechtsgrundlage nicht mehr in §§ 27a, 34a AsylVfG findet, sondern nunmehr in Anwendung des § 47 VwVfG in Art. 16a Abs. 2 GG und §§ 26a, 31 Abs. 4, 34a AsylVfG(vgl. dazu, dass die Regelungen der Art. 16a GG und die darauf beruhenden Regelungen des AsylVfG nicht zu beanstanden sind BVerfG, Urteil vom 14. Mai 1996 - 2 BvR 1938/93-, juris), nachdem bekannt geworden ist, dass dem Kläger in Italien subsidiärer Schutz im Sinne der Richtlinie 2011/95/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Dezember 2011 zuerkannt worden ist.
  • BVerfG, 17.09.2014 - 2 BvR 991/14

    Nichtannahmebeschluss: Parallelentscheidung

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    So hat das BVerfG in seinem Beschluss vom 17.09.2014 -2 BvR 991/14- nicht festgestellt, dass es im italienischen Asylsystem systematischen Mängel gibt.
  • EGMR, 04.11.2014 - 29217/12

    Rückführung einer afghanischen Familie nach Italien konventionskonform?

    Auszug aus VG Saarlouis, 06.03.2015 - 3 K 904/14
    Das Urteil der Großen Kammer des EGMR Nr. 29217/12 ( Tarakhel ) vom 04.11.2014 betrifft eine Familie mit sechs minderjährigen Kindern, die im Rahmen des Dublin-Verfahrens nach Italien rückgeführt werden sollte.
  • VG Saarlouis, 30.09.2019 - 3 K 2281/17

    Abschiebungsschutz für einen über einen Schutzstatus Italiens verfügenden

    Ein hiergegen gerichteter Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der gegen diesen Bescheid vor dem VG des Saarlandes ebenfalls erhobenen Klage (3 K 904/14) wurde von der Kammer mit Beschluss vom 18.07.2014 -3 L 905/14- zurückgewiesen.

    Die Klage 3 K 904/14 wurde mit rechtskräftig gewordenem Urteil aufgrund mündlicher Verhandlung vom 06.03.2015 abgewiesen; die Kammer führte in diesem Verfahren unter anderem aus, dass der Kläger bezüglich seines Aufenthaltes in Italien nicht die Wahrheit gesagt habe, da in einem gegen ihn laufenden Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Schleusung italienische Papiere (u. a. seine italienische Aufenthaltserlaubnis und seine italienische Gesundheitskarte) sichergestellt worden seien.

  • VG Berlin, 10.06.2015 - 33 K 386.13

    Umdeutung der Feststellung der Unzulässigkeit eines Asylbegehrens von § 27a

    Entgegen der Ansicht der Beklagten kann der Bescheid aber nicht (auch nicht in Zukunft) in eine rechtmäßige Ablehnung eines Zweitantrags nach § 71a AsylVfG - dessen umstrittene Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und ihre Anwendbarkeit im vorliegenden Fall trotz der Weiterreise der Kläger vor Entscheidung über ihren Asylantrag in der Republik Polen hier unterstellt - umgedeutet werden (so beispielsweise VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2014 - AN 10 K 14.30043 -, juris, Rn. 20; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Januar 2015 - 2a K 3534/14.A -, juris, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - A 11 S 2508/14 -, juris, Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. April 2015 - 11 ZB 14.50075 -, juris, Rn. 15; VG Minden, Urteil vom 19. März 2015 - 10 K 311/14.A -, juris, Rn. 141ff.; VG Hannover, Urteil vom 22. April 2015 - 1 A 9674/14 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. April 2015 - AN 4 K 14.50098 -, juris, Rn. 29ff.; sowie Bergmann, ZAR 2015, 81 [89]; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juli 2014 - 10 A 10692/13.OVG, S. 12; VG Saarland, Urteil vom 6. März 2015 - 3 K 904/14 -, juris, Rn. 17).
  • VG Berlin, 09.06.2015 - 33 K 445.13

    Umdeutung einer Feststellung der Unzulässigkeit

    Entgegen der aus Parallelverfahren bekannten Ansicht der Beklagten kann der Bescheid aber nicht (auch nicht in Zukunft) in eine rechtmäßige Ablehnung eines Zweitantrags nach § 71a AsylVfG - dessen umstrittene Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht hier unterstellt - umgedeutet werden (so beispielsweise VG Ansbach, Urteil vom 8. Oktober 2014 - AN 10 K 14.30043 -, juris, Rn. 20; VG Gelsenkirchen, Urteil vom 30. Januar 2015 - 2a K 3534/14.A -, juris, Rn. 13; VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 19. Februar 2015 - A 11 S 2508/14 -, juris, Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschluss vom 13. April 2015 - 11 ZB 14.50075 -, juris, Rn. 15; VG Minden, Urteil vom 19. März 2015 - 10 K 311/14.A -, juris, Rn. 141ff.; VG Hannover, Urteil vom 22. April 2015 - 1 A 9674/14 -, juris, Rn. 19; VG Ansbach, Urteil vom 24. April 2015 - AN 4 K 14.50098 -, juris, Rn. 29ff.; sowie Bergmann, ZAR 2015, 81 [89]; a.A. OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Juli 2014 - 10 A 10692/13.OVG, S. 12; VG Saarland, Urteil vom 6. März 2015 - 3 K 904/14 -, juris, Rn. 17).
  • VG Kassel, 05.05.2015 - 1 K 1086/14
    Auch ist das anzuwendende Verfahren (vgl. § 31 Abs. 1 AsylVfG, insbesondere Satz 4 der Regelung) identisch, was auch für die sich aus den beiden Varianten ergebende Rechtsfolge, nämlich die Ab­ schiebungsanordnung nach § 34 a AsylVfG, gilt (so auch VG des Saarlandes, Urteil vom 6. März 2015 - 3 K 904/14. -, Juris).
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