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   VG Dresden, 07.07.2005 - 3 K 922/04   

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VG Dresden, 07.07.2005 - 3 K 922/04 (https://dejure.org/2005,32934)
VG Dresden, Entscheidung vom 07.07.2005 - 3 K 922/04 (https://dejure.org/2005,32934)
VG Dresden, Entscheidung vom 07. Juli 2005 - 3 K 922/04 (https://dejure.org/2005,32934)
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Wird zitiert von ... (9)

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

    Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben die Kläger am 15.4.2004 gemeinsam Klage erhoben und am selben Tag Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gestellt (Az.: 3 K 922/04).

    Mit Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) wurden die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz abgelehnt.

    Wegen der weiteren Einzelheiten des Sachverhalts wird auf die Gerichtsakte, die beigezogenen Gerichtsakten der Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes (Az.: 3 K 922/04, 3 K 712/07, 5 BS 184/05 und 5 BS 336/07 und 3 L 354/08), die beigezogenen Verwaltungsvorgänge des Beklagten (26 Ordner) sowie den beigezogenen vorläufigen Managementplan für das SCI 034E "Elbtal zwischen Schöna und Mühlberg" (T. , 2. Zwischenbericht vom 25.4.2008) verwiesen, die Gegenstand der mündlichen Verhandlung waren und dem Gericht bei seiner Entscheidung vorlagen.

    Zudem sei "abgestimmt" worden, dass "die Verkehrsführung während der Bauzeit nicht planfestgestellt wird und das Beiliegen dieser Pläne nur zur Information erfolgt" (vgl. Monatsbericht für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau, Januar 2002 [3 K 922/04, GA S. 1587 f.]).

    Im März 2003 seien unmittelbar Absprachen zum Immissionsschutz getroffen worden (vgl. Monatsbericht für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau, März 2003 [3 K 922/04, GA S. 1597 f.]).

    Am 28.4.2003 seien in einer weiteren Beratung weitreichende Absprachen zum weiteren Fortgang des Verfahrens getroffen worden (vgl. Monatsbericht für den Ausschuss für Stadtentwicklung und Bau, April 2003 [3 K 922/04, GA S. 1611]).

    Zur sog. Generalprobe des Erörterungstermins sei im Monatsbericht des gleichen Ausschusses im August 2003 vermerkt: "Der Erörterungstermin wurde mit Generalprobe und schon vorher probeweise gehaltenen Vorträgen sowie umfangreichen Abstimmungen zur Präsentation mit intensivem Einsatz aller Beteiligten vorbereitet." (3 K 922/04, GA S. 1639 f.).

    Auch sei entgegen der Auffassung der Kammer im Beschluss vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) der Status des faktischen Vogelschutzgebietes nicht dadurch ausgeschlossen, dass hier noch Untersuchungsbedarf bestehe.

    Der Verweis auf vielfältige Nachteile des gewählten Standorts begründet aber keinen durchgreifenden Abwägungsfehler (vgl. VG Dresden, Beschl. v. 7.7.2005 - 3 K 922/04 -).

  • OVG Sachsen, 15.12.2011 - 5 A 195/09

    Waldschlößchenbrücke, Planfeststellung

    7 Gegen den Planfeststellungsbeschluss haben die Kläger am 15. April 2004 gemeinsam Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben (Az. 3 K 923/04) und am selben Tag Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gestellt (Az. 3 K 922/04).

    9 Mit Beschluss vom 7. Juli 2005 lehnte das Verwaltungsgericht Dresden die Anträge auf einstweiligen Rechtsschutz (Az. 3 K 922/04) ab.

    Weiterhin wird verwiesen auf die Gerichtsakten der verwaltungsgerichtlichen Verfahren 3 K 922/04 (6 Bände) und 3 K 712/07 (5 Bände) sowie die Gerichtsakten der unter den Aktenzeichen 5 BS 184/05 (2 Bände), 5 BS 336/07 (4 Bände) und 5 B 286/10 (3 Bände) beim Sächsischen Oberverwaltungsgericht geführten Verfahren.

    Der in der Untersuchung aufgeführte Beeinträchtigungsgrad des LRT 6510 und der Anhang II-Arten war mit "gering" bis "mittel" angegeben (Ordner 12, Unterl. 16.2, S. 74; vgl. auch VG Dresden, Beschl. v. 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 -, S. 25, 27, 28; Urt. v. 30. Oktober 2008 - 3 K 923/04 -, S. 47, 54, 55).

  • VG Dresden, 09.08.2007 - 3 K 712/07
    Auf die Abänderungsanträge der Antragsteller wird unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts D vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 ( Az.: 5 BS 184/05 ) die aufschiebende Wirkung der Klagen vom 15.4.2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 - Neubau des Verkehrszuges W - angeordnet.

    Die Antragsteller sind in Sachsen anerkannte Naturschutzverbände und begehren die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen vom 15.4.2004 gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 für den Neubau des Verkehrszuges W in D unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts D vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 ( Az.: 5 BS 184/05 ).

    unter Abänderung des verwaltungsgerichtlichen Beschlusses vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) und des Beschlusses des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts vom 8.12.2005 (Az.: 5 Bs 184/05 ) die aufschiebende Wirkung der Klagen vom 15.4.2004 (Az.: 3 K 923/04) gegen den Planfeststellungsbeschluss des R vom 25.2.2004 - Neubau des Verkehrszuges W - anzuordnen.

    Entgegen der Auffassung des Antragsgegners handelt es sich hierbei nicht nur um Feststellungen, die der Europäische Gerichtshof bereits in seinem Urteil vom 7.9.2004 ( C-127/02 ) zur Herzmuschel-fischerei getroffen hat und die zum Zeitpunkt der Beschlussfassung der Kammer im Verfahren 3 K 922/04 am 7.7.2005 mithin schon vorlagen.

    Wie die Kammer bereits im Beschluss vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) ausgeführt hat, sind nach § 22 b Abs. 1 SächsNatSchG Projekte vor ihrer Zulassung auf ihre Verträglichkeit mit den Erhaltungszielen eines Gebiets von gemeinschaftlicher Bedeutung oder eines Europäischen Vogelschutzgebietes zu überprüfen.

  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 184/05

    Antragsbefugnis, Wachtelkönig, Planfeststellung, Präklusion, sofortige

    Die Beschwerden der Antragsteller gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 - werden zurückgewiesen.

    Unter teilweiser Änderung von Ziffer 2. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7. Juli 2005 - 3 K 922/04 - werden den Antragstellern die Gerichtskosten sowie die außergerichtlichen Kosten des Antragsgegners im Antrags- und im Beschwerdeverfahren zu je einem Drittel auferlegt.

    Das Verwaltungsgericht hat den Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung der Klagen der Antragsteller vom 15.4.2004 - 3 K 922/04 - gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004 über den Neubau des Verkehrszuges Waldschlößchenbrücke in Dresden zu Recht abgelehnt.

  • OVG Sachsen, 12.11.2007 - 5 BS 336/07

    Baubeginn für Waldschlößchenbrücke ist möglich

    Die Antragsteller sind in Sachsen anerkannte Naturschutzverbände und begehren unter Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Dresden vom 7.7.2005 - 3 K 922/04 - und des Beschlusses des Senates vom 8.12.2005 - 5 BS 184/05 - die Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss des Regierungspräsidiums Dresden vom 25.2.2004 betreffend den Verkehrszug Waldschlößchenbrücke.
  • VG Dresden, 15.09.2008 - 3 L 354/08

    Verwaltungsgericht Dresden lehnt Antrag auf sofortigen Baustopp der

    Am selben Tag haben die Antragsteller Anträge auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klagen gestellt (Az.: 3 K 922/04).

    Diese Anträge lehnte das Verwaltungsgerichts Dresden mit Beschluss vom 7.7.2005 (Az.: 3 K 922/04) ab.

  • VG Dresden, 17.05.2004 - 3 K 1046/04
    In den ebenfalls dagegen gerichteten Parallelverfahren 3 K 922/04 und 3 K 923/04 hat der Vorsitzende Richter am Verwaltungsgericht B. mit dienstlicher Äußerung gem. §§ 54 VwGO , 48 ZPO vom 16.4.2004 angezeigt, dass er seit geraumer Zeit Mitglied des dort u.a. antragstellenden bzw. klagenden Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND), Landesverband Sachsen, ist.

    Mit Beschluss vom heutigen Tage hat das Gericht die Selbstanzeige des Vorsitzenden Richters am Verwaltungsgericht B. in den Verfahren 3 K 922/04 und 3 K 923/04 für begründet erklärt.

  • OVG Sachsen, 22.12.2005 - 5 BS 156/05
    Im Übrigen verweisen die Beschwerdeführer auf das Vorbringen einer anderen Beschwerdeführerin im Verfahren 3 K 922/04 beim Verwaltungsgericht.
  • OVG Sachsen, 08.12.2005 - 5 BS 156/05
    Im Übrigen verweisen die Beschwerdeführer auf das Vorbringen einer anderen Beschwerdeführerin im Verfahren 3 K 922/04 beim Verwaltungsgericht.
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