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   OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08   

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OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08 (https://dejure.org/2010,10247)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04.03.2010 - 3 KO 591/08 (https://dejure.org/2010,10247)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 04. März 2010 - 3 KO 591/08 (https://dejure.org/2010,10247)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit

    GG Art 20 Abs 3; ThürVwVfG § 49a Abs 1; ThürVwVfG § 54 Satz 2; ThürVwVfG § 61 Abs 1 S 1
    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Schuldbeitritt; Bürgschaft; Rückforderung; Subvention; Zuwendung; Vorbehalt des Gesetzes; Vollstreckungstitel; Verwaltungsakt; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erfordernis einer gesetzlichen Ermächtigung für den Rückforderungsanspruch einer Behörde durch Leistungsbescheid als Akt der Eingriffsverwaltung; Möglichkeit der Inanspruchnahme eines durch einen öffentlich-rechtlichen Schuldbeitritt beigetretenen Dritten auf Rückzahlung ...

  • Justiz Thüringen

    Art 20 Abs 3 GG
    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten Schuldbeitritt durch Verwaltungsakt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Thüringen, 16.12.2009 - 3 KO 343/07

    Keine Geltendmachung der Ansprüche aus einem vertraglich vereinbarten

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Macht die Verwaltung gegenüber dem Bürger einen Rückforderungsanspruch durch Leistungsbescheid geltend, handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes grundsätzlich einer gesetzlichen Ermächtigung bedarf (wie Senatsurteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07).

    Das gilt auch dann, wenn der Beitretende sich vertraglich einer Inanspruchnahme durch Verwaltungsakt "unterworfen" hat (wie Senatsurteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07).

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung des Senats auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die (zumeist) in § 61 jeweils eine dem § 57 des damaligen Regierungsentwurfs im Wesentlichen entsprechende Regelung enthalten, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon das VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 - juris; vom Senat bestätigt durch Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

  • BVerwG, 22.04.1970 - V C 11.68

    Rückforderung eines Aufbaudarlehens für die gewerbliche Wirtschaft und dessen

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Das Bundesverwaltungsgericht hatte hier die Erstattungsregelung des § 350a LAG, die sich an den Empfänger von Ausgleichsleistungen richtet, in bestimmten Fällen auch auf Dritte angewendet wissen wollen und etwa in seinem Urteil vom 22.04.1970 - V C 11.68 - (BVerwGE 35, 170 und juris) eine Inanspruchnahme der als Bürgin haftenden Ehefrau eines Leistungsempfängers für Rückforderungsansprüche durch Verwaltungsakt zugelassen.

    Demgegenüber hat der früher für Lastenausgleichsrecht zuständig gewesene 5. Senat des Bundesverwaltungsgerichts die Auffassung vertreten, Empfänger einer Leistung im Sinne des § 350a LAG sei auch derjenige, der für die Rückforderung eines Aufbaudarlehens gesamtschuldnerisch mithafte (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170 ...).

    "In der bisherigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird nicht nur vorausgesetzt, dass lastenausgleichsrechtliche Erstattungsansprüche Gegenstand von Bürgschafts- oder Schuldbeitrittserklärungen sein können, es wird darüber hinaus anerkannt, dass eine Verbürgung oder ein Schuldbeitritt an dem öffentlich-rechtlichen Charakter der Schuld nichts ändert, also auch gegenüber dem Bürgen oder Beitretenden im Wege des Leistungsbescheids geltend gemacht werden kann (Urteil vom 22. April 1970 - BVerwG 5 C 11.68 - BVerwGE 35, 170).

  • VG Weimar, 21.03.2007 - 8 K 71/05

    Sperrwirkung eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gegenüber der Heranziehung

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung des Senats auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, die (zumeist) in § 61 jeweils eine dem § 57 des damaligen Regierungsentwurfs im Wesentlichen entsprechende Regelung enthalten, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon das VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 - juris; vom Senat bestätigt durch Urteil vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    In diesen Fällen ist aber - wie ausgeführt - der Erlass eines Verwaltungsakts grundsätzlich unzulässig (so schon VG Weimar, Urteil vom 21.03.2007 - 8 K 71/05 juris).

  • BVerwG, 30.10.1997 - 3 C 8.97

    Lastenausgleichsrecht - Rückforderungsanspruch für Leistungsbescheid nach § 350a

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Der inzwischen allein für das Lastenausgleichsrecht zuständige 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts hat in seinem Urteil vom 30.10.1997 in der Sache 3 C 8.97 (BVerwGE 105, 302 = juris Rdn. 18) zunächst zu erkennen gegeben, dass er die frühere Rechtsprechung nicht für bedenkenfrei hält und deshalb möglicherweise aufgeben möchte.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • BVerwG, 26.07.2007 - 3 B 5.07

    Lastenausgleich; Schadensausgleich; Rückforderung; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Demgegenüber nimmt der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer neueren Entscheidung (Beschluss vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - Buchholz 427.3 § 349 LAG Nr. 14 = juris Rdn. 9) wieder auf die oben zitierte ältere Rechtsprechung Bezug, wenn es dort heißt:.

    Die Klärungsbedürftigkeit ergibt sich für den Senat nicht zuletzt auch daraus, dass der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts ausweislich seines oben zitierten Beschlusses vom 26.07.2007 - 3 B 5.07 - möglicherweise - trotz der in seinem Urteil vom 30.10.1997 - 3 C 8.97 - geäußerten Bedenken - an der früheren Rechtsprechung zum Lastenausgleichsrecht festhalten will und sich daran die Frage knüpft, ob diese Überlegungen auf das Subventionsrecht zu übertragen sind.

  • VG Meiningen, 15.05.2007 - 2 K 555/01

    Subvention; Subvention; Fördermittel; Widerruf; Vergangenheit; Zukunft;

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Entgegen der Auffassung des Beklagten lässt sich für die Zulässigkeit einer entsprechenden Vereinbarung nicht daraus etwas herleiten, dass sich nach § 61 Abs. 1 Satz 1 ThürVwVfG jeder Vertragspartner eines öffentlich-rechtlichen Vertrages im Sinne des § 54 Satz 2 ThürVwVfG (also eines sog. subordinationsrechtlichen Vertrages) der sofortigen Zwangsvollstreckung unterwerfen kann (dafür aber - ohne nähere Begründung - neben der Vorinstanz etwa das VG Meiningen in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 14.10.1998 - 2 K 1384/97.Me - n. v. und Urteil vom 15.05.2007 - 2 K 555/01.Me -, ThürVBl. 2007, 284 = ThürVGRspr. 2008, 73 = juris Rdn. 25).
  • BVerwG, 13.02.1976 - IV C 44.74

    Einlegung eines Widerspruchs durch nur einen Ehegatten gegen einen an die

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Durch Vertrag begründete Pflichten dürfen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich nicht durch den Erlass von Verwaltungsakten durchgesetzt werden (so vor dem Erlass der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder schon BVerwG, Urteil vom 13.02.1976 - IV C 44.74 -, BVerwGE 50, 171 = NJW 1976, 1516 = juris, s. dort insb.
  • BVerwG, 02.10.1961 - VIII B 78.61

    Umfang der Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache -

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Ausschlaggebend ist nicht das Interesse des Einzelnen an der Entscheidung, sondern das abstrakte Interesse der Gesamtheit an der Einheit der Entwicklung des Rechts (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 2.10.1961 - VIII B 78.61 -, BVerwGE 13, 90, 91).
  • OVG Brandenburg, 12.08.1998 - 4 B 31/98

    Wirtschaftsrecht: Widerruf eines Subventionsbescheides, Umdeutung eines

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Adressat eines Leistungsbescheides im Sinne dieser Norm kann grundsätzlich allein der seinerzeit durch die zurückzugewährende Leistung Begünstigte sein (vgl. OVG Brandenburg, Beschluss vom 12.08.1998 - 4 B 31/98 -, NJW 1998, 3513 und juris; Meyer in Knack/Henneke, VwVfG, Kommentar, 10. Aufl. 2010, § 49a Rdn. 10 m. w. N.).
  • BVerwG, 29.11.1985 - 8 C 105.83

    Ermächtigungsgrundlage - Feststellende Verwaltungsakte - Inhalt - Betroffener -

    Auszug aus OVG Thüringen, 04.03.2010 - 3 KO 591/08
    Bei der geltend gemachten Rückforderung eines Teils der gewährten Subvention durch Leistungsbescheid handelt es sich um einen Akt der Eingriffsverwaltung, der nach dem Vorbehalt des Gesetzes (Art. 20 Abs. 3 GG) grundsätzlich einer gesetzlichen Grundlage bedarf (so aus der Rechtsprechung etwa BVerwG, Urteil vom 29.11.1985 - 8 C 105.83 -, BVerwGE 72, 265 = NJW 1986, 1120 = juris Rdn. 12 m. w. N.; aus der Lit. Sachs in Stelkens/Bonk/Sachs, Verwaltungsverfahrensgesetz, Kommentar, 7. Aufl. 2008, § 44 Rdn. 55 ff., insb. Rdn. 56 m. w. N.).
  • BVerwG, 17.03.1977 - 7 C 59.75

    Subventionsrecht, Gewährung von Prämien auf Grund landesrechtlicher Richtlinien,

  • BVerwG, 29.03.1984 - 3 C 18.83

    Überbrückungsdarlehen nach dem Reparationsschädengesetz (RepG) - Rechtskräftige

  • OVG Niedersachsen, 19.06.1996 - 13 L 6935/95

    Beschädigung von Leih-Schulbüchern durch Schüler: Schadensersatz; Anstaltsrecht

  • OVG Thüringen, 21.12.2011 - 3 KO 629/08

    Haftungsbescheid gegen ehemalige Gesellschafterin einer OHG

    Adressat eines Leistungsbescheids im Sinne dieser Norm konnte nach bisher ganz überwiegender Auffassung grundsätzlich allein der seinerzeit durch die zurück zu gewährende Leistung Begünstigte sein (vgl. neben dem soeben zitierten Urteil des erkennenden Senats vom 09.12.2009 - 3 KO 343/07 - auch das Senatsurteil vom 04.03.2010 - 3 KO 591/08 -, LKV 2010, 563 und juris; OVG für das Land Brandenburg, Beschluss vom 12.08.1998 - 4 B 31/98 -, NJW 1998, 3513 und juris; Meyer in Knack, VwVfG, Kommentar, 9. Aufl. 2010, § 49a Rdn. 10 m. w. N.).
  • SG Berlin, 13.09.2011 - S 172 AS 19683/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Rechtsnatur einer Eingliederungsvereinbarung

    Bei wirksamem öffentlich-rechtlichen Vertrag können jedoch die Schadenersatzansprüche nicht einseitig durch Verwaltungsakt festgesetzt, sondern müssen durch Leistungsklage verfolgt werden (Berlit in: Münder, SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15, Rn. 51; OVG Thüringen, Urteil vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 47, zitiert nach juris).

    An der Richtigkeit dieser Ausführungen hat sich zur Überzeugung der Kammer auch nach Inkrafttreten der Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes und der Länder, bis heute nichts geändert (in diesem Sinne an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts anschließend schon BVerwG vom 26. Oktober 1979, VII C 106.77, Rn. 10; VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 8. Dezember 1982, 5 S 156/82, VBlBW 1983, 272-274; VG Weimar, Urteil vom 21. März 2007, 8 K 71/05, Rn. 22; OVG Saarland, Urteil vom 30. Oktober 2007, 1 R 24/06, Rn. 53; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 14. Mai 2009, 2 L 78/08, Rn. 32; OVG Thüringen, Urteile vom 9. Dezember 2009, 3 KO 343/07, Rn. 50 und vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 51; VG Cottbus, Urteil vom 12. Mai 2009, 7 K 1117/08, Rn. 29, jeweils zitiert nach juris).

  • SG Berlin, 27.11.2012 - S 172 AS 7624/12

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsvereinbarung - Schadenersatz

    Bei wirksamem öffentlich-rechtlichen Vertrag können die Schadenersatzansprüche nicht einseitig durch Verwaltungsakt festgesetzt, sondern müssen durch Leistungsklage verfolgt werden (Berlit in: Münder, SGB II, 4. Aufl. 2011, § 15, Rn. 51; OVG Thüringen, Urteil vom 4. März 2010, 3 KO 591/08, Rn. 47, zitiert nach juris).
  • VG Gelsenkirchen, 29.04.2011 - 7 K 2664/09

    Rückforderung; Zuwendung; Schuldbeitritt; öffentlich-rechtlich; Sondertilgun;

    Zur Zulässigkeit der Leistungsklage in Fallgestaltungen der vorliegenden Art: vgl. Verwaltungsgericht (VG) Koblenz, Urteil vom 20. Dezember 2010 - 4 K 792/10.KO -, juris; Thüringisches Oberverwaltungsgericht (ThürOVG), Urteile vom 4. März 2010 - 3 KO 591/08 - und 9. Dezember 2009 - 3 KO 343/07 -, jeweils juris.
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