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   OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - VI-3 Kart 43/12 (V)   

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OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - VI-3 Kart 43/12 (V) (https://dejure.org/2013,20590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06.03.2013 - VI-3 Kart 43/12 (V) (https://dejure.org/2013,20590)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 06. März 2013 - VI-3 Kart 43/12 (V) (https://dejure.org/2013,20590)
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (20)

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 65/12

    Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Mit Beschlüssen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) hat der Senat die Anträge zweier Netzbetreiber, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden hinsichtlich Ziffer 10 der Festlegung anzuordnen, zurückgewiesen und im Rahmen dessen auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hingewiesen.

    Mit Blick auf die vom Senat in den Eilentscheidungen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) geäußerten erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrunde liegenden Verordnungsänderung, schließe sie sich der Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV grundsätzlich rechtmäßig sei und die Festlegung auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruhe, an.

  • OLG Düsseldorf, 14.11.2012 - 3 Kart 14/12

    Befreiung stromintensiver Unternehmen von Netzentgelten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Mit Beschlüssen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) hat der Senat die Anträge zweier Netzbetreiber, die aufschiebende Wirkung der Beschwerden hinsichtlich Ziffer 10 der Festlegung anzuordnen, zurückgewiesen und im Rahmen dessen auf erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrundliegenden Verordnungsänderung hingewiesen.

    Mit Blick auf die vom Senat in den Eilentscheidungen vom 14.11.2012 (VI-3 Kart 65/12 (V), VI-3 Kart 14/12 (V)) geäußerten erheblichen Zweifel an der Rechtmäßigkeit der der Festlegung zugrunde liegenden Verordnungsänderung, schließe sie sich der Auffassung der Bundesnetzagentur, dass die Befreiung von den Netzentgelten gemäß § 19 Abs. 2 S. 2 StromNEV grundsätzlich rechtmäßig sei und die Festlegung auf einer wirksamen Ermächtigungsgrundlage beruhe, an.

  • BVerwG, 11.07.2002 - 3 B 84.02

    Berechnung der Gebühren für Geflügelhygienekontrollen als Gegenstand der

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Nach den in § 139 BGB und § 44 Abs. 4 VwVfG niedergelegten Rechtsgrundsätzen kann ein Rechtsakt nur (dann) teilweise unwirksam sein, wenn die Unwirksamkeitsgründe einen abgrenzbaren Teil erfassen und zudem feststeht, dass der übrige Rechtsakt gegebenenfalls auch ohne diesen Teil erlassen worden wäre (BVerwG, Beschluss vom 11. Juli 2002 - 3 B 84.02 -, Rdnr. 3, zitiert nach juris).
  • BVerwG, 28.01.2010 - 8 C 19.09

    Feststellungsklage; Rechtsverhältnis; konkret; streitig; Sperrwirkung;

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Neben einer solchen - hier nicht eröffneten - abstrakten Normenkontrolle kann allenfalls noch eine auf Erlass oder Änderung einer Rechtsverordnung gerichtete Feststellungsklage gegen den Normgeber in Betracht kommen (BVerfGE 115, 81 ff. - "Kulturpflanzenanbau" -, Rdnr. 50ff., zit. nach juris; BVerwGE 136, 54 ff, Rdnr. 28 ff., zit. nach juris).
  • BVerfG, 14.10.2008 - 1 BvF 4/05

    Neuregelung der Agrarmarktbeihilfen ist nicht verfassungswidrig

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Je nach Regelungsgegenstand und Differenzierungsmerkmalen ergeben sich unterschiedliche Grenzen, die von gelockerten, auf das Willkürverbot beschränkten Bindungen bis hin zu strengen Verhältnismäßigkeitserfordernissen reichen können (BVerfGE 117, 1 (30); 122, 1 (23); 126, 400 (416) m.w.N.).
  • BVerwG, 23.01.1992 - 3 C 50.89

    Anforderungen an das Bestehen eines feststellungsfähigen Rechtsverhältnisses -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Als Rechtsverhältnis sind die rechtlichen Beziehungen anzusehen, die sich aus einem konkreten Sachverhalt aufgrund einer öffentlich-rechtlichen Regelung für das Verhältnis mehrerer Personen untereinander oder einer Person zu einer Sache ergeben (vgl. nur BVerwGE 89, 327, 329).
  • BVerfG, 17.01.2006 - 1 BvR 541/02

    Effektiver Rechtsschutz gegen Rechtsverordnungen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Neben einer solchen - hier nicht eröffneten - abstrakten Normenkontrolle kann allenfalls noch eine auf Erlass oder Änderung einer Rechtsverordnung gerichtete Feststellungsklage gegen den Normgeber in Betracht kommen (BVerfGE 115, 81 ff. - "Kulturpflanzenanbau" -, Rdnr. 50ff., zit. nach juris; BVerwGE 136, 54 ff, Rdnr. 28 ff., zit. nach juris).
  • OLG Jena, 23.04.2012 - 2 Kart 1/12
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Aus dem Umstand, dass die Sätze 6 und 7 der Neuregelung eine Kompensation für die von diesen befreiten Netznutzern nicht zu erhebenden Entgelte vorsehen, indem diese Ausfälle bundesweit durch die Letztverbraucher ausgeglichen werden, kann entgegen der Auffassung der Bundesnetzagentur nichts anderes folgen (so aber: OLG Jena, Beschluss vom 23.04.2012, 2 Kart 1/12; kritisch dazu Missling IR 2012, 206; Ernst/Koenig, EnWZ 2012, 51, 55).
  • BGH, 28.06.2011 - EnVR 34/10

    Regulierung des Entgelts für den Stromnetzzugang: Bestimmung des Ausgangsniveaus

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Diese Vorgaben hat der Verordnungsgeber bei seiner konkretisierenden Ausgestaltung der entgelt- und erlösobergrenzenbezogenen Verordnungen grundsätzlich zu beachten (BGH, Kartellsenat, Beschluss vom 28.06.2011 - EnVR 34/10 -, Rdnr. 10).
  • BGH, 14.08.2008 - KVR 42/07

    Rheinhessische Energie

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 06.03.2013 - 3 Kart 43/12
    Im Wege eines gerichtlichen Feststellungsstreits können daher weder abstrakte Rechtsfragen noch konkrete Rechtsfragen, die nicht unmittelbar ein Rechtsverhältnis zum Gegenstand haben, geklärt werden (BGH, Beschluss vom 14.08.2008, KVR 42/07, Rdnr. 85f. - Rheinhessische Energie).
  • BVerfG, 23.07.1963 - 1 BvR 265/62

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit der unterlassenen Erhöhung von BEG-Renten

  • BGH, 09.10.2012 - EnVR 47/11

    Pumpspeicherkraftwerke II

  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvR 197/73

    Verfassungsmäßigkeit des § 19 GewStDV hinsichtlich der Pfanleiher

  • BVerfG, 07.11.2006 - 1 BvL 10/02

    Erbschaftsteuerrecht in seiner derzeitigen Ausgestaltung verfassungswidrig

  • BVerfG, 27.09.2005 - 2 BvL 11/02

    Stufe

  • BGH, 22.02.2005 - KVZ 20/04

    Beschwerdebefugnis im Kartellverwaltungsverfahren

  • BGH, 11.11.2008 - EnVR 1/08

    citiworks

  • BGH, 31.01.2012 - EnVR 58/09

    Rechtmäßigkeit der Berücksichtigung des generellen sektoralen

  • BGH, 05.10.2010 - EnVR 52/09

    GABi Gas

  • BVerfG, 13.09.2005 - 2 BvF 2/03

    Beitragssatzsicherungsgesetz mit Grundgesetz vereinbar

  • BGH, 12.04.2016 - EnVR 25/13

    Netzentgeltbefreiung II - Stromnetzentgeltverordnung: Nichtigkeit der Regelungen

    Das Beschwerdegericht hat seine unter anderem in juris veröffentlichte Entscheidung (3 Kart 43/12) im Wesentlichen wie folgt begründet:.
  • OLG Düsseldorf, 21.05.2014 - 3 Kart 21/13

    Rechtmäßigkeit der Festlegung der Bundesnetzagentur betreffend die "Sachgerechte

    Auf die Beschwerden einiger Netzbetreiber hat der erkennende Senat die Festlegung BK8-11-024 mangels Ermächtigungsgrundlage aufgehoben (Beschl. v. 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12; VI-3 Kart 43/12; VI-3 Kart 49/12; VI-3 Kart 57/12; VI-3 Kart 65/12; Beschl. v. 03.07.2013, VI-3 Kart 20/12; VI-3 Kart 31/12; VI-3 Kart 78/12).

    Der Senat hat am 6. März 2013 in mehreren Verfahren entschieden, dass die in § 19 Abs. 2 StromNEV in der Fassung vom 26.07.2011 angeordnete vollständige Befreiung von den Netzentgelten nichtig ist und in den genannten Verfahren die Festlegung vom 14.12.2011 aufgehoben (vgl. ausführlich zur Begründung der Beschlüsse vom 06.03.2013, VI-3 Kart 14/12 (V), VI-3 Kart 43/12 (V), VI-3 Kart 49/12 (V), VI-3 Kart 57/12 (V), VI-3 Kart 65/12 (V)).

  • OLG Düsseldorf, 08.05.2013 - 3 Kart 178/12

    Wirksamkeit der Netzentgeltbefreiung stromintensiver Letztverbraucher

    Der Senat hat am 06.03.2013 in mehreren Verfahren entschieden, dass die (vollständige) Befreiung von den Netzentgelten nichtig ist (vgl. ausführlich dazu die Beschlüsse vom 06.03.2013, IV-3 Kart 14/12 (V), IV-3 Kart 43/12 (V), IV-3 Kart 49/12 (V), IV-3 Kart 57/12 (V), IV-3 Kart 65/12 (V)).
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