Rechtsprechung
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 3 L 121/08 |
Zitiervorschläge
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15.05.2013 - 3 L 121/08 (https://dejure.org/2013,27396)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 15. Mai 2013 - 3 L 121/08 (https://dejure.org/2013,27396)
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Verfahrensgang
- VG Greifswald, 24.04.2008 - 1 A 2884/02
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 15.05.2013 - 3 L 121/08
- BVerwG, 18.09.2013 - 4 B 41.13
Rechtsprechung
VG Chemnitz, 10.06.2009 - 3 L 121/08 |
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Verfahrensgang
- VG Chemnitz, 10.06.2009 - 3 L 121/08
- OVG Sachsen, 04.09.2009 - 1 E 91/09
Wird zitiert von ...
- OVG Sachsen, 04.09.2009 - 1 E 91/09
Streitwertbeschwerde; Nachbargemeinde; Baugenehmigung
Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Antragstellerin wird die Streitwertfestsetzung des Verwaltungsgerichts Chemnitz im Beschluss vom 10. Juni 2009 - 3 L 121/08 - geändert.
Rechtsprechung
VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- mpu-intensiv.de
Epilepsie beim Autofahren - Symptome der Epilepsie und Diagnose derselben durch Notarzt bei verunfalltem Kraftfahrer rechtfertigen Entziehung ausländischer Fahrerlaubnis
Kurzfassungen/Presse
- verkehrslexikon.de (Leitsatz und Auszüge)
Anfallsleiden
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06
Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden
Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08
Bei ausländischen Fahrerlaubnissen, die als Fahrerlaubnisse aus Mitgliedstaaten der EU dem Regelungsbereich des § 28 Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV - unterfallen, erfolgt die Entziehung gemäß § 28 Abs. 1 Satz 3 FeV ebenfalls nach § 46 FeV, der insoweit in Abs. 1 die sich aus § 3 StVG ergebende Amtspflicht der betreffenden Behörden zur Fahrerlaubnisentziehung bei Ungeeignetheit wiederholt (OVG RP, Beschluss vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - veröffentlicht in ESOVGRP). - BVerwG, 28.11.1969 - VII C 18.69
Idiotentest - Verwaltungsakt, §§ 42, 44a VwGO
Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08
Mit der Bestimmung des § 11 Abs. 8 FeV wurden somit lediglich die bisher in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (z.B. BVerwGE 34, 248) entwickelten Grundsätze in die Verordnung übernommen. - EuGH, 06.04.2006 - C-227/05
Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie …
Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08
Wie aber auch dem Bevollmächtigten des Antragstellers bekannt ist, hat der Europäische Gerichtshof in seinem Beschluss vom 6. April 2006 (Rechtssache Halbritter C-227/05), der in der Antragsschrift zitiert wird, ausgeführt, dass die Bundesrepublik Deutschland ihre Befugnis nach Artikel 8 Absatz 2 der Richtlinie 91/439, d.h. ihre innerstaatlichen Vorschriften über Einschränkung, Aussetzung, Entzug oder Aufhebung der Fahrerlaubnis auf den Inhaber einer in einem anderen EU-Staat ausgestellten Fahrerlaubnis, nur im Hinblick auf ein Verhalten des Betroffenen nach dem Erwerb dieser Fahrerlaubnis ausüben kann. - OVG Rheinland-Pfalz, 30.01.2006 - 10 B 10013/06
Auszug aus VG Neustadt, 18.02.2008 - 3 L 121/08
Aus der Beantwortung der Vorlagefrage durch den Europäischen Gerichtshof geht eindeutig hervor, dass die Europäische Führerscheinrichtlinie es nicht verbietet, ein neuerliches Auffälligwerden des Inhabers einer EU-Fahrerlaubnis, d.h. ein Auffälligwerden nach deren Erteilung, zum Anlass zu nehmen, die in § 46 FeV vorgesehenen und insofern ohne weiteres mit Art. 8 Absatz 2 der Richtlinie in Übereinstimmung stehenden Maßnahmen einschließlich der Untersagung des Gebrauchs dieser Fahrerlaubnis im Inland zu ergreifen (vgl. OVG RP, Beschluss vom 30. Januar 2006 - 10 B 10013/06.OVG - und vom 19. Juni 2006 - 10 A 10847/06.OVG).