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   VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08.NW   

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https://dejure.org/2009,7759
VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08.NW (https://dejure.org/2009,7759)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10.02.2009 - 3 L 1448/08.NW (https://dejure.org/2009,7759)
VG Neustadt, Entscheidung vom 10. Februar 2009 - 3 L 1448/08.NW (https://dejure.org/2009,7759)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer Nutzungsuntersagungsverfügung wegen formeller Illegalität der Nutzung; Beteiligungsfähigkeit einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Einordnung der Nutzung von Räumen zum Zwecke der Prostitutionsausübung; Abgrenzung zwischen Wohnungsprostitution und ...

  • ra.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet zulässig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kein Bordell im Mischgebiet

  • anwalt-suchservice.de (Kurzinformation)

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bordellähnlicher Betrieb im Mischgebiet unzulässig - Wohnnutzung darf im Mischgebiet durch Gewerbebetriebe nicht wesentlich gestört werden

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 858
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • OVG Rheinland-Pfalz, 09.02.2007 - 8 B 10019/07

    Untersagung der bordellartigen Nutzung einer Wohnung im Mischgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Wird die beanstandete Nutzung ohne die erforderliche Genehmigung betrieben, so ist die Bauaufsichtsbehörde unabhängig davon, ob die Nutzung genehmigt werden kann, gemäß § 81 Satz 1 LBauO zur Untersagung berechtigt (OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, ESOVGRP und DVBl. 2007, 453).

    Diese bordellähnliche Nutzung der Wohnungen wäre angesichts des Mischgebietscharakters der näheren Umgebung nicht genehmigungsfähig, da die mit einer solchen Nutzung typischerweise verbundenen Auswirkungen ("milieubedingte Unruhe") zu einer das Wohnen im Sinne von § 6 Abs. 1 BauNVO wesentlich störenden Nutzung führen (OVG RP, Beschluss vom 9. Februar 2007 - 8 B 10019/07.OVG -, juris, Rn. 10 m. w. Nachw.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.01.2004 - 8 B 11983/03

    Keine Prostitution im Wohngebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Dieses Gesetz verfolgt nach seinem Wortlaut, seiner Systematik, dem Sinn und Zweck sowie der Entstehungsgeschichte allein bestimmte zivil-, sozialversicherungs- sowie strafrechtliche Ziele, ohne bisher bestehende gesetzgeberische Wertungen zu verändern (vgl. OVG RP, Beschluss vom 15. Januar 2004 - 8 B 11983/03.OVG -, ESOVGRP und BauR 2004, 644; Armbrüster, Zivilrechtliche Folgen des Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten, NJW 2002, S. 2763 ff.).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.04.2008 - 10 S 1388/06

    Verwirkung polizeilicher Eingriffsbefugnisse

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    So führt der VGH Baden-Württemberg (Urteil vom 1. April 2008 - 10 S 1388/06 -, juris, Rn. 50) aus:.
  • BVerwG, 28.06.1995 - 4 B 137.95

    Bordell - Wohnungsprostitution - Prostitution - Gewerbebetrieb - Gewerbliche

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Soweit Nutzungen von Räumen zu Prostitutionszwecken bauplanungsrechtlich als gewerbliche Nutzungen bewertet werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, juris; VGH BW, Urteil vom 13. Februar 1998 - 5 S 2570/96 -, juris und NVwZ-RR 1998, 550), ist für die Frage ihrer Zulässigkeit in einem Mischgebiet zu differenzieren: Gewerbliche Nutzungen sind im Mischgebiet dann zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO).
  • BVerwG, 13.10.2005 - 2 B 19.05

    Aberkennung des Ruhegehaltes; Verstoß gegen das Verbot der Vorteilsannahme in

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist (vgl. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 53 Rdn. 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl., § 37 Rdn. 17 ff.; vgl. insbesondere auch BVerwG, B.v. 06.07.1984 - 1 DB 21.84 - NVwZ 1985, 116; B.v. 01.07.1997 - 1 DB 8, 97 - NVwZ 1998, 289; B.v. 13.10.2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1. § 15 BDG Nr. 2 zur nicht möglichen Verwirkung eines disziplinarischen Verfolgungsanspruchs; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.09.1997 - 20 A 974/96 - juris; a.A. allerdings Ossenbühl, NVwZ 1995, 547).".
  • BVerwG, 06.07.1984 - 1 DB 21.84

    Verwirkung - Verzicht - Disziplinärer Verfolgungsanspruch - Ausschluss

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist (vgl. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 53 Rdn. 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl., § 37 Rdn. 17 ff.; vgl. insbesondere auch BVerwG, B.v. 06.07.1984 - 1 DB 21.84 - NVwZ 1985, 116; B.v. 01.07.1997 - 1 DB 8, 97 - NVwZ 1998, 289; B.v. 13.10.2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1. § 15 BDG Nr. 2 zur nicht möglichen Verwirkung eines disziplinarischen Verfolgungsanspruchs; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.09.1997 - 20 A 974/96 - juris; a.A. allerdings Ossenbühl, NVwZ 1995, 547).".
  • VGH Hessen, 22.09.1992 - 11 UE 2954/86

    Untersagung eines von einer GmbH betriebenen Bordells in einem Sperrgebiet, in

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Einem außenstehenden Beobachter kann dadurch der Eindruck vermittelt werden, es handele sich um einen unter gemeinsamer Leitung stehenden Betrieb oder dort finde eine aufeinander abgestimmte Tätigkeit mehrerer Prostituierter statt (siehe HessVGH, Urteil vom 22. September 1992 - 11 UE 2954/86 -, juris, Rn. 36).
  • VGH Baden-Württemberg, 13.02.1998 - 5 S 2570/96

    Unzulässiger bordellartiger Betrieb in einem Mischgebiet

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Soweit Nutzungen von Räumen zu Prostitutionszwecken bauplanungsrechtlich als gewerbliche Nutzungen bewertet werden (BVerwG, Beschluss vom 28. Juni 1995 - 4 B 137/95 -, juris; VGH BW, Urteil vom 13. Februar 1998 - 5 S 2570/96 -, juris und NVwZ-RR 1998, 550), ist für die Frage ihrer Zulässigkeit in einem Mischgebiet zu differenzieren: Gewerbliche Nutzungen sind im Mischgebiet dann zulässig, wenn sie das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.12.1979 - 1 A 68/77
    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Etwas anderes könnte nur dann gelten, wenn die zuständige Behörde über das bloße Untätigbleiben hinaus durch besonderes Verhalten dem Eigentümer oder Nutzer der baulichen Anlage Veranlassung zu der Annahme gegeben hätte, sie wolle von einer Nutzungsuntersagung absehen und dieser im Vertrauen darauf Vermögensdispositionen getroffen hätte, die nur mit unzumutbarem Aufwand rückgängig zu machen wären (ständige Rechtsprechung des OVG RP seit dem Urteil vom 13. Dezember 1979 - 1 A 68/77.OVG -, ESOVGRP = AS 15, 324).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.09.1997 - 20 A 974/96

    Illegal hergestellte Fischteiche; Wasserbehördliche Beseitigungsanordnung; Natur-

    Auszug aus VG Neustadt, 10.02.2009 - 3 L 1448/08
    Dieses öffentliche Interesse und diese zur pflichtgemäßen Erledigung übertragene Aufgabe werden nicht dadurch geschmälert oder gar obsolet, dass zu deren Durchsetzung von der Behörde über längere Zeit hinweg nichts bzw. wenig unternommen worden ist (vgl. etwa Kopp/Ramsauer, VwVfG, 10. Aufl., § 53 Rdn. 44; Wolff/Bachof/Stober/Kluth, Verwaltungsrecht 1, 12. Aufl., § 37 Rdn. 17 ff.; vgl. insbesondere auch BVerwG, B.v. 06.07.1984 - 1 DB 21.84 - NVwZ 1985, 116; B.v. 01.07.1997 - 1 DB 8, 97 - NVwZ 1998, 289; B.v. 13.10.2005 - 2 B 19.05 - Buchholz 235.1. § 15 BDG Nr. 2 zur nicht möglichen Verwirkung eines disziplinarischen Verfolgungsanspruchs; OVG Nordrhein-Westfalen, U.v. 25.09.1997 - 20 A 974/96 - juris; a.A. allerdings Ossenbühl, NVwZ 1995, 547).".
  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von

  • BVerwG, 01.07.1997 - 1 DB 8.97

    Beamtenrecht - Verwirkung der Befugnis zur Feststellung des Verlustes von

  • BVerwG, 27.02.1963 - V C 70.62
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