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   VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07 (NW)   

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VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07 (NW) (https://dejure.org/2008,8025)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14.01.2008 - 3 L 1568/07 (NW) (https://dejure.org/2008,8025)
VG Neustadt, Entscheidung vom 14. Januar 2008 - 3 L 1568/07 (NW) (https://dejure.org/2008,8025)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Verfügung hinsichtlich des Nichtgebrauchs einer Fahrerlaubnis; Gebrauch einer tschechischen Fahrerlaubnis in Deutschland; Überwiegen des öffentlichen ...

  • verkehrsrechtsforum.de

    Fahrerlaubnisentzug und Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Fahrerlaubnisentzug und Erwerb einer ausländischen Fahrerlaubnis

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Mißbräuchlicher Erwerb ausländische Führerscheine?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtmißbräuchlich erworbener ausländischer Führerschein kann entzogen werden!

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Entziehung einer ausländischen Fahrerlaubnis wegen rechtsmissbräuchlichen Erwerbs

  • 123recht.net (Rechtsprechungsübersicht, 12.3.2008)

    "Führerscheintourismus" lohnt sich nicht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • EuGH, 06.04.2006 - C-227/05

    Halbritter - Artikel 104 § 3 Absatz 1 der Verfahrensordnung - Richtlinie

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    "Indes lässt sich diesen beiden Entscheidungen (gemeint sind: Urteil des EuGH vom 29. April 2004 - C 476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1726, sowie Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 - C 227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) nach Auffassung des Senates nicht mit der erforderlichen Gewissheit entnehmen, inwieweit diese Grundsätze über die beiden vom EuGH entschiedenen Einzelfälle hinaus Geltung beanspruchen bzw. in Sonderheit auch dann Anwendung zu finden haben, wenn der Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der durch das EU-Recht gewährleisteten Arbeitnehmer- bzw. Niederlassungsfreiheit der Art. 39 ff, 43 ff EG erfolgte, sondern um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen.

    Insoweit unterscheidet sich der vorliegende Fall ganz erheblich von demjenigen Sachverhalt, der dem Beschluss des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften vom 6. April 2006 (Rs. C-227/05 - Halbritter -, Rn. 5 und 30) zugrunde lag, in dem der Betreffende aus beruflichen Gründen seinen Wohnsitz in den Ausstellungsmitgliedsstaat verlegt hatte.

  • OVG Hamburg, 22.11.2006 - 3 Bs 257/06

    Vorläufiger Rechtsschutz - zur Aberkennung des Rechts, von einer polnischen

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    Diesbezüglich bedarf es auch nicht etwa gemäß Art. 234 Abs. 3 EG-Vertrag einer neuerlichen Vorlage an den EuGH (vgl. dazu VGH Mannheim, Beschluss vom 29. Juni 2006, BA 2006, S. 432, OVG Weimar, Beschluss vom 28. Juni 2006, DAR 2006, S. 583, OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 29. August 2006, BA 2006, S. 501, OVG Brandenburg, Beschluss vom 8. September 2006, BA 2007, S. 193 sowie OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13. September 2006, BA 2006, S. 507; a.A.: OVG Hamburg, Beschluss vom 22. November 2006, NJW 2007, S. 1160).
  • EuGH, 23.03.2000 - C-373/97

    Diamantis

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rn. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis - [zitiert nach juris, Rn. 34] und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta - [zitiert nach juris, Rn. 25]).
  • EuGH, 02.05.1996 - C-206/94

    Brennet / Paletta

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rn. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis - [zitiert nach juris, Rn. 34] und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta - [zitiert nach juris, Rn. 25]).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.06.2006 - 10 B 10477/06

    Verkehrsrecht; Entziehung einer EU-Fahrerlaubnis; maßgeblicher Zeitpunkt bei

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    "Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.09.2006 - 10 B 10734/06

    Tschechische Fahrerlaubnis durfte entzogen werden

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    "Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.06.2007 - 10 B 10291/07

    Tschechische Fahrerlaubnis in Deutschland unwirksam

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    Für eine von einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erteilte Fahrerlaubnis gilt zwar der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung (grundlegend OVG RP, Beschluss vom 21. Juni 2007 - 10 B 10291/07.OVG -).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 15.08.2005 - 7 B 11021/05

    Ausländische Fahrerlaubnis wegen Europarecht gültig

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    "Damit schließt sich der Senat - zugleich unter Aufgabe der Rechtsprechung des vormals für Fahrerlaubnisverfahren zuständigen 7. Senates des beschließenden Gerichts (vgl. dazu dessen Beschluss vom 15. August 2005, DAR 2005, S. 650 sowie die hiergegen vom Senat bereits in seinen Beschlüssen vom 14. Juni 2006 - 10 B 10477/06.OVG sowie vom 11. September 2006 - 10 B 10734/06.OVG - angeführten Bedenken) - der auch sonst in der Rechtsprechung in Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes ganz überwiegend vertretenen Auffassung an, wonach es Fahrerlaubnisinhabern in Fällen eines offenen Missbrauchs im Einzelfall verwehrt ist, sich auf den Anerkennungsgrundsatz des Art. 1 Abs. 2 RiL 91/439/EWG und dessen Auslegung durch den EuGH zu berufen.
  • EuGH, 09.03.1999 - C-212/97

    Centros

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    Auch in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften ist anerkannt, dass die missbräuchliche Berufung auf das Gemeinschaftsrecht nicht gestattet ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 1999, Rs. C-212/97 - Centros -, NJW 1999, 2027 [Rn. 24 f., m. w. N.]) und dass die nationalen Gerichte das missbräuchliche Verhalten des Betroffenen zu seinen Lasten berücksichtigen können, um ihm gegebenenfalls die Berufung auf die geltend gemachte, für ihn allgemein gültige Bestimmung des Gemeinschaftsrechts, zu verwehren (EuGH, Urteile vom 23. März 2000, Rs. C-373/97 - Diamantis - [zitiert nach juris, Rn. 34] und vom 2. Mai 1996, Rs. C-206/94 - Paletta - [zitiert nach juris, Rn. 25]).
  • EuGH, 29.04.2004 - C-476/01

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF EINEM VON EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT AUSGESTELLTEN

    Auszug aus VG Neustadt, 14.01.2008 - 3 L 1568/07
    "Indes lässt sich diesen beiden Entscheidungen (gemeint sind: Urteil des EuGH vom 29. April 2004 - C 476/01 - Kapper -, NJW 2004, 1726, sowie Beschluss des EuGH vom 6. April 2006 - C 227/05 - Halbritter, NJW 2006, 2173) nach Auffassung des Senates nicht mit der erforderlichen Gewissheit entnehmen, inwieweit diese Grundsätze über die beiden vom EuGH entschiedenen Einzelfälle hinaus Geltung beanspruchen bzw. in Sonderheit auch dann Anwendung zu finden haben, wenn der Erwerb der ausländischen EU-Fahrerlaubnis nicht im Zusammenhang mit der Ausübung der durch das EU-Recht gewährleisteten Arbeitnehmer- bzw. Niederlassungsfreiheit der Art. 39 ff, 43 ff EG erfolgte, sondern um die nationalen Bestimmungen für die Wiedererteilung einer zuvor entzogenen Fahrerlaubnis zu umgehen.
  • OVG Thüringen, 29.06.2006 - 2 EO 240/06

    Recht der Fahrerlaubnisse einschließlich Fahrerlaubnisprüfungen; Fahrerlaubnis

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