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   VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11   

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https://dejure.org/2011,27277
VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11 (https://dejure.org/2011,27277)
VG Aachen, Entscheidung vom 04.07.2011 - 3 L 186/11 (https://dejure.org/2011,27277)
VG Aachen, Entscheidung vom 04. Juli 2011 - 3 L 186/11 (https://dejure.org/2011,27277)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Verdacht auf Alkoholmissbrauch - Kann MPU angeordnet werden?

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Alkoholmissbrauch und die Entziehung der Fahrerlaubnis // Entziehung der Fahrerlaubnis nach der Weigerung, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) durchzuführen

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 12.03.1985 - 7 C 26.83

    Fahreignungsuntersuchung - Finanzielle Schwierigkeiten und Kosten der MPU

    Auszug aus VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11
    Auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen darf geschlossen werden, wenn er sich einer aufgrund von Zweifeln an der Kraftfahreignung zu Recht angeordneten Begutachtung einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines Arztes ohne zureichenden Grund nicht unterzieht oder ein gefertigtes Gutachten nicht vorlegt, vgl.: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, BVerwGE 71, 93.
  • OVG Saarland, 18.09.2000 - 9 W 5/00

    Beibringung eines medizinisch-psychologischen Gutachtens

    Auszug aus VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11
    Demgegenüber vertreten andere Obergerichte die Auffassung, dass die Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Ziffer 2 a) FeV ist, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehe; trotz des weitgefassten Wortlauts der Vorschrift, die als Auffangtatbestand konzipiert sei, erfasse § 13 Ziffer 2 a) FeV nicht solche Fälle hoher Alkoholisierung, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und der Teilnahme am Straßenverkehr stünden, vgl.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00 -, juris; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00 -, Zeitschrift für Schadensrecht 2001, 92 - 95.
  • VGH Hessen, 09.11.2000 - 2 TG 3571/00

    Fahreignungsgutachten - Alkoholmissbrauch

    Auszug aus VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11
    Demgegenüber vertreten andere Obergerichte die Auffassung, dass die Alkoholauffälligkeit nur dann Anlass für eine Anordnung nach § 13 Ziffer 2 a) FeV ist, wenn sie in einem Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr stehe; trotz des weitgefassten Wortlauts der Vorschrift, die als Auffangtatbestand konzipiert sei, erfasse § 13 Ziffer 2 a) FeV nicht solche Fälle hoher Alkoholisierung, die in keinerlei Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeuges und der Teilnahme am Straßenverkehr stünden, vgl.: Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 09. November 2000 - 2 TG 3571/00 -, juris; Oberverwaltungsgericht Saarland, Beschluss vom 18. September 2000 - 9 W 5/00 -, Zeitschrift für Schadensrecht 2001, 92 - 95.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.06.2002 - 10 S 985/02

    Sofortvollzug einer Fahrerlaubnisentziehung nach Alkoholfahrt eines

    Auszug aus VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11
    Ein Teil der obergerichtlichen Rechtsprechung bejaht diese Frage im Falle einer nicht straßenverkehrsbezogenen schweren Alkoholisierung, wenn weitere tatsächliche Umstände vorliegen, die geeignet sind, den Verdacht zu erhärten, dass der Betroffene den Konsum von Alkohol und die Teilnahme am Straßenverkehr nicht zuverlässig zu trennen vermag, vgl.: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Juni 2002 - 10 S 985/02 - juris, im Hinblick auf frühere Trunkenheitsfahrten, die Tätigkeit als Berufskraftfahrer oder die Anwendung häuslicher Gewalt unter Alkoholeinfluss; Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08. September 2008 - 16 B 749/08 - für den Fall eines Taxifahrers, bei dem anlässlich einer Personenkontrolle eine BAK von 1, 98 Promille ohne Ausfallerscheinungen festgestellt worden ist.
  • BVerfG, 08.07.2002 - 1 BvR 2428/95

    Verfassungsbeschwerden gegen die Entziehung einer Fahrerlaubnis wegen

    Auszug aus VG Aachen, 04.07.2011 - 3 L 186/11
    Auf die Ungeeignetheit eines Kraftfahrers zum Führen von Kraftfahrzeugen darf geschlossen werden, wenn er sich einer aufgrund von Zweifeln an der Kraftfahreignung zu Recht angeordneten Begutachtung einer medizinisch-psychologischen Untersuchungsstelle oder eines Arztes ohne zureichenden Grund nicht unterzieht oder ein gefertigtes Gutachten nicht vorlegt, vgl.: Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08. Juli 2002 - 1 BvR 2428/95 - Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 12. März 1985 - 7 C 26.83 -, BVerwGE 71, 93.
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