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   VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20 A   

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VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20 A (https://dejure.org/2021,3807)
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VG Berlin, Entscheidung vom 02. Februar 2021 - 3 L 348.20 A (https://dejure.org/2021,3807)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 15.04.2019 - 1 C 46.18

    Aktenlage; Anhörung; Antragsrücknahme; Belehrung; Berufung; Fernbleiben;

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Der mit dem Eintritt einer gesetzlichen Fiktion verbundene Nachteil ist im Hinblick auf das alle staatliche Organe verpflichtende Prinzip eines fairen Verfahrens nur dann unbedenklich, wenn dem Betroffenen durch eine erläuternde Belehrung mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen geführt wird, welche Obliegenheiten ihn im Einzelnen treffen und welche Folgen bei der Nichtbeachtung entstehen können (BVerwG, Urteil vom 15. April 2019 - BVerwG 1 C 46/18 - juris Rn. 30).

    Fehlerhafte Angaben und Unklarheiten, die geeignet sind beim Adressaten Fehlvorstellungen bezüglich der geltenden Rechtslage hervorzurufen, führen grundsätzlich dazu, dass die Belehrung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Rücknahmefiktion des § 33 Abs. 1 AsylG nicht eintreten kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15. April 2018 - BVerwG 1 C 46/18, juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2020 - VG 19 K 596.19 A -, juris Rn. 29).

    Die verwendete Formulierung führt dem Asylantragsteller demnach nicht mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen, dass eine Terminsversäumung unmittelbar zur Einstellung des Asylverfahrens führt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. April 2019 - BVerwG 1 C 46/18, juris Rn. 31; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VG 19 L 595.19 A -, juris Rn. 12).

  • VG Berlin, 16.04.2020 - 19 K 596.19

    Asylantrag: Rücknahmefiktion - Belehrungsanforderungen

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Soweit in der Rechtsprechung der Kammer hierzu bislang eine andere Auffassung vertreten wurde (VG Berlin, Beschluss vom 27. Februar 2017 - VG 3 L 98.17 A -, juris Rn. 10 und Urteil vom 8. Mai 2017 - VG 3 K 99.17 A - ebenso VG Berlin, Urteil vom 16. April 2020 - VG 19 K 596.19 A -, juris Rn. 29) wird hieran nicht mehr festgehalten.

    Vielmehr ist der Asylantragsteller nach § 33 Abs. 4 AsylG - vorbehaltlich der Besonderheiten einer gesetzlichen Vertretung oder Betreuung (hierzu sogleich) - auch im Falle anwaltlicher Vertretung persönlich über seine Mitwirkungspflichten und die Rücknahmefiktion des § 33 Abs. 1 AsylG zu belehren (a.A. BayVGH, Beschluss vom 24. April 2018 - 6 ZB 17.31593 -, juris Rn. 5; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschluss vom 27. März 2017 - 1 LZ 92/17 -, juris Rn. 14; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2020 - VG 19 K 596.19 A -, juris Rn. 35).

    Fehlerhafte Angaben und Unklarheiten, die geeignet sind beim Adressaten Fehlvorstellungen bezüglich der geltenden Rechtslage hervorzurufen, führen grundsätzlich dazu, dass die Belehrung nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entspricht und die Rücknahmefiktion des § 33 Abs. 1 AsylG nicht eintreten kann (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urteil vom 15. April 2018 - BVerwG 1 C 46/18, juris Rn. 30; VG Berlin, Urteil vom 16. April 2020 - VG 19 K 596.19 A -, juris Rn. 29).

  • VG Berlin, 17.12.2019 - 19 L 595.19

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Die verwendete Formulierung führt dem Asylantragsteller demnach nicht mit der gebotenen Deutlichkeit vor Augen, dass eine Terminsversäumung unmittelbar zur Einstellung des Asylverfahrens führt (vgl. hierzu BVerwG, Urteil vom 15. April 2019 - BVerwG 1 C 46/18, juris Rn. 31; VG Berlin, Beschluss vom 17. Dezember 2019 - VG 19 L 595.19 A -, juris Rn. 12).
  • VG Hannover, 17.09.2019 - 7 A 3887/17

    Anhörung; Einstellung des Asylverfahrens; Empfangsbestätigung; Ladung;

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Vielmehr kann auch eine Postzustellungsurkunde, in der eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Zustellung nach § 3 VwZG dokumentiert ist, eine Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG sein (so auch schon VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2017 - 17 L 212/17.A -, juris Rn. 37; VG Hannover, Urteil vom 17. September 2019 - 7 A 3887/17 -, juris Rn. 44 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 05. Januar 2018 - Au 8 S 17.35699 -, juris Rn. 24).
  • BVerfG, 20.07.2016 - 2 BvR 1385/16

    Unzulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde aufgrund formeller Subsidiarität

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Vor diesem Hintergrund wäre es mit der Garantie des effektiven Rechtsschutzes aus Art. 19 Abs. 4 GG nicht zu vereinbaren, wenn die Klägerin auf die Möglichkeit der Wiederaufnahme des Asylverfahrens verwiesen würde (vgl. BVerfG, Beschluss vom 20. Juli 2016 - 2 BvR 1385/16 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 B 16.13

    Widerruf der Asylanerkennung; Zustellung des Widerrufsbescheids; Umfang einer

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Voraussetzung hierfür ist, dass sich die entsprechende Vollmacht auf das konkrete Verwaltungsverfahren bezieht (vgl. BVerwG, Beschluss vom 05. September 2013 - 10 B 16/13 -, juris Rn. 3; Engelhardt/App/Schlatmann, 11. Auflage, § 7 VwZG Rn. 3).
  • BGH, 13.05.1992 - VIII ZR 190/91

    Anwaltliche Unterschrift auf Empfangsbekenntnis

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Dieser setzt gemäß § 5 Abs. 1 Satz 3 VwZG in jedem Fall eine eigenhändige Unterschrift des Empfängers voraus (ebenso für das zivilprozessuale Empfangsbekenntnis BGH, Urteil vom 13. Mai 1992 - VIII ZR 190/91 -, juris Rn. 11; OLG Frankfurt, Beschluss vom 02. Oktober 2017 - 8 WF 37/17 -, juris Rn. 12).
  • VGH Baden-Württemberg, 23.01.2018 - A 9 S 350/17

    Antrag auf Wiederaufnahme des Asylverfahrens und Klage gegen

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Statthafte Rechtsschutzform gegen die behördliche Feststellung der Einstellung des Asylverfahrens ist die Anfechtungsklage gemäß § 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO (vgl. BVerwG, Urteil vom 05. September 2013 - BVerwG 10 C 1/13 -, juris Rn. 14; VGH Mannheim, Urteil vom 23. Januar 2018 - A 9 S 350/17 -, juris Rn. 17).
  • VGH Hessen, 18.12.1997 - 14 TG 4124/96

    Zustellung an eine juristische Person; Entsorgung von Altöl - Andienungspflichten

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Erst recht ist die Zustellung dem beabsichtigten Zustellungsadressaten gegenüber unwirksam, wenn die Angaben zwar eindeutig sind, jedoch einen falschen Zustellungsadressaten bezeichnen (vgl. VGH Kassel, Beschluss vom 18. Dezember 1997 - 14 TG 4124/96 -, juris Rn. 6).
  • VG Düsseldorf, 10.03.2017 - 17 L 212/17

    Annahme der Kenntnis der deutschen Sprache bei entsprechender Angabe des

    Auszug aus VG Berlin, 02.02.2021 - 3 L 348.20
    Vielmehr kann auch eine Postzustellungsurkunde, in der eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Zustellung nach § 3 VwZG dokumentiert ist, eine Empfangsbestätigung im Sinne des § 33 Abs. 4 AsylG sein (so auch schon VG Düsseldorf, Beschluss vom 10. März 2017 - 17 L 212/17.A -, juris Rn. 37; VG Hannover, Urteil vom 17. September 2019 - 7 A 3887/17 -, juris Rn. 44 ff.; VG Augsburg, Beschluss vom 05. Januar 2018 - Au 8 S 17.35699 -, juris Rn. 24).
  • OLG Saarbrücken, 21.05.2003 - 5 U 375/02

    Zur Wirksamkeit der Zustellung eines Versäumnisurteils bei Schreibfehlern beim

  • VG Augsburg, 05.01.2018 - Au 8 S 17.35699

    Rücknahmefiktion des Asylantrages wegen Nichterscheinen des Antragstellers

  • VG Berlin, 27.02.2017 - 3 L 98.17

    Fiktion der Rücknahme eines Asylantrags wegen Nichtbetreibens des Verfahrens;

  • VG München, 23.10.2020 - M 18 S 20.32512

    Keine Abschiebung nach Afghanistan wegen einer psychische Erkrankung

  • BVerwG, 05.09.2013 - 10 C 1.13

    Abnahme von Fingerabdrücken; Anfechtungsklage; Angaben zum Reiseweg; Anlass für

  • OLG Frankfurt, 02.10.2017 - 8 WF 37/17

    Verfahrenskostenhilfe-Überprüfungsverfahren: Zustellung gegen Empfangsbekenntnis

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 27.03.2017 - 1 LZ 92/17

    Hinweise in deutscher Sprache bei anwaltlich vertretenem Ausländer

  • VGH Bayern, 24.04.2018 - 6 ZB 17.31593

    Erfordernis der Belehrung in deutscher Sprache über die Folgen des

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Rechtsprechung
   VG Kassel, 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS   

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https://dejure.org/2020,8203
VG Kassel, 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS (https://dejure.org/2020,8203)
VG Kassel, Entscheidung vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS (https://dejure.org/2020,8203)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 58 HGO, § 123 Abs 1 S 2 VwGO
    Zum Umfang der Information von Gemeindevertretern

  • JurPC

    Zum Umfang der Information von Gemeindevertretern

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Hessen, 26.08.1986 - 2 TG 798/86

    Anträge müssen nicht vor der Sitzung schriftlich vorliegen

    Auszug aus VG Kassel, 06.04.2020 - 3 L 348/20
    Die einschlägige Rechtsprechung des hessischen Verwaltungsgerichtshofs (Beschluss vom sechsten 20.08.1986 - 2 TG 798/86 -, juris) sei nach 34 Jahren überholt.

    Erforderlich ist daher eine so genaue Bezeichnung der Tagesordnungspunkte, dass die Stadtverordneten erkennen können, worüber beschlossen werden soll (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86 -, juris- Rdnr. 58 ).

  • VG Gießen, 30.06.2022 - 8 L1323/22

    Film- und Tonaufnahmen von öffentlichen Sitzungen des Kreistags

    Wegen des für die Verhandlungen der Gemeindevertretung/ des Kreistages geltenden Mündlichkeitsprinzips ist es nicht zwingend, Beschlussvorlagen zu Tagesordnungspunkten der Gemeindevertretung den Gemeindevertretern vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten (Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86, Rn. 58 f., Juris; VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS, Rn. 12 ff., Juris; VG Gießen, Urt. v. 07.12.2020 - 8 K 2724/19.GI, Rn. 48, Juris; vgl. dazu auch Engels, in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, 12. Edition August 2020, § 58 HGO Rn. 8).

    Wegen des für die Verhandlungen der Gemeindevertretung/ des Kreistages geltenden Mündlichkeitsprinzips ist es nicht zwingend, Beschlussvorlagen zu Tagesordnungspunkten der Gemeindevertretung den Gemeindevertretern vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten (Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86, Rn. 58 f., Juris; VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS, Rn. 12 ff., Juris; VG Gießen, Urt. v. 07.12.2020 - 8 K 2724/19.GI, Rn. 48, Juris; vgl. dazu auch Engels, in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, 12. Edition August 2020, § 58 HGO Rn. 8).

    Wegen des für die Verhandlungen der Gemeindevertretung/ des Kreistages geltenden Mündlichkeitsprinzips ist es nicht zwingend, Beschlussvorlagen zu Tagesordnungspunkten der Gemeindevertretung den Gemeindevertretern vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten (Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86, Rn. 58 f., Juris; VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS, Rn. 12 ff., Juris; VG Gießen, Urt. v. 07.12.2020 - 8 K 2724/19.GI, Rn. 48, Juris; vgl. dazu auch Engels, in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, 12. Edition August 2020, § 58 HGO Rn. 8).

  • VG Gießen, 07.12.2020 - 8 K 2724/19

    Anforderungen an die Beratung des Ausschlusses der Öffentlichkeit in Sitzungen

    Nach der Rechtsprechung ist der Gemeindevorstand, dem zwar gemäß § 66 Abs. 1 Satz 3 Nr. 3 HGO die Vorbereitung der Gemeindevertreter auf die Sitzungen der Gemeindevertretungen obliegt, wegen des für die Verhandlungen der Gemeindevertretung geltenden Mündlichkeitsprinzips nicht gezwungen, Beschlussvorlagen zu Tagesordnungspunkten der Gemeindevertretung den Gemeindevertretern vor der Sitzung schriftlich zuzuleiten (Hess. VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86 -, juris, Rn. 58 f.; VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS -, juris, Rn. 12 ff.; vgl. dazu auch Engels, in: BeckOK Kommunalrecht Hessen, 12. Edition August 2020, § 58 HGO Rn. 8).

    Wenngleich ein Mehr an Informationen (wie beispielsweise die exakte Lage des Grundstücks, die der Kläger für maßgeblich hält) zweifelsohne in bestimmten - insbesondere in komplexen - Fällen, in denen es vor dem Hintergrund des in der Sitzung selbst geltenden Mündlichkeitsprinzips für die Erörterung und Beschlussfassung einer Vorbereitung durch das Durcharbeiten von Unterlagen bedarf, wünschenswert wäre, lässt sich ein solch umfassender Anspruch auf die Übersendung weiterer Unterlagen aus § 58 Abs. 1 HGO nicht ableiten (vgl. VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS -, juris, Rn. 14 ).

  • VG Frankfurt/Main, 25.08.2020 - 7 L 1818/20

    Anspruch einer Fraktion auf Überlassung wesentlicher Unterlagen für die

    Diesem Recht steht nicht ein in § 58 HGO zum Ausdruck kommendes Prinzip der Mündlichkeit entgegen (entgegen Hessischer VGH, Beschluss vom 26.08.1986 - 2 TG 798/86 -, NVwZ 1988, 82; VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS -, juris).

    Gegen diesen grundsätzlichen Anspruch der Fraktionen, wesentliche Unterlagen vor Entscheidungen über komplexe Sachverhalte zur Einsicht zu erhalten, spricht nicht, dass nach § 58 Abs. 1 Satz 1 HGO allein die Gegenstände der Verhandlung bei der Ladung zu Sitzungen der Gemeindevertretung genau bezeichnet, nicht aber diesbezügliche Unterlagen vorgelegt werden müssten (so aber VG Kassel, Beschluss vom 06.04.2020 - 3 L 348/20.KS -, juris, Rn. 13 f.; Schmidt, in: Rauber u.a., HGO, 3. Aufl. 2017, § 58 Erl.

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