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   VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 351.11   

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https://dejure.org/2011,33275
VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 351.11 (https://dejure.org/2011,33275)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2011 - 3 L 351.11 (https://dejure.org/2011,33275)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - 3 L 351.11 (https://dejure.org/2011,33275)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • VGH Bayern, 20.10.1998 - 7 ZB 98.2535
    Auszug aus VG Berlin, 14.06.2011 - 3 L 351.11
    Bei der Verhängung einer Ordnungsmaßnahme kommt der Schule ein pädagogischer Beurteilungsspielraum zu, der nur sehr begrenzt einer gerichtlichen Kontrolle unterliegt (vgl. BayerVGH, Beschluss vom 20. Oktober 1998 - 7 ZB 98.2535 -, zitiert nach juris).
  • VG Berlin, 24.01.2024 - 3 L 61.24

    Schlag ins Gesicht eines Mitschülers: Klassenfahrt fällt aus

    Damit geben diese zu erkennen, dass sie der auf Gewaltlosigkeit und verantwortungsbewusstes, soziales Handeln ausgerichteten Unterrichts- und Erziehungsarbeit gegenüber nicht aufgeschlossen sind, sondern dass sie auch deren Verwirklichung in Bezug auf ihre Mitschüler erschweren; denn bliebe derartiges Fehlverhalten sanktionslos, würde die Schule die zur Vermittlung der genannten Ziele erforderliche Glaubwürdigkeit und Durchsetzungsfähigkeit einbüßen (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 14. Juni 2011 - VG 3 L 351.11).
  • VG Berlin, 01.12.2017 - 3 L 1317.17

    Keine Kursfahrt nach Schottland nach Graffiti-Aktion in der Schule

    Abgesehen davon, dass eine Schule dies mit den ihr gegebenen Möglichkeiten nicht leisten könnte, würde eine dahingehende Forderung auch nicht mit der im Vordergrund stehenden Aufgabe der Schule zu vereinbaren sein, in Konfliktsituationen, die die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit und/oder die schutzwürdigen Belange anderer am Schulleben Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden, eine möglichst zügige und wirksame Lösung herbeizuführen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 7. Januar 2015 - VG 3 L 31.15 - und vom 14. Juni 2011 - VG 3 L 351.11 -, juris, abrufbar auch unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, m. w. N.).
  • VG Berlin, 07.01.2015 - 3 L 31.15

    Ausschluss vom Unterricht

    Abgesehen davon, dass eine Schule dies mit den ihr gegebenen Möglichkeiten nicht leisten könnte, würde eine dahingehende Forderung auch nicht mit der im Vordergrund stehenden Aufgabe der Schule zu vereinbaren sein, in Konfliktsituationen, die die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit und/oder die schutzwürdigen Belange anderer am Schulleben Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden, eine möglichst zügige und wirksame Lösung herbeizuführen (vgl. Beschluss vom 14. Juni 2011 - VG 3 L 351.11 - Rn. 9, ebenfalls abrufbar unter www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de, m. w. N.).
  • VG Berlin, 06.09.2019 - 3 K 29.19
    Zwar ist es Aufgabe der Schule, in Konfliktsituationen, die die ordnungsgemäße Unterrichts- und Erziehungsarbeit und/oder die schutzwürdigen Belange anderer am Schulleben Beteiligter beeinträchtigen oder gefährden, eine möglichst zügige und wirksame Lösung herbeizuführen (ständige Rechtsprechung der Kammer, vgl. Beschlüsse vom 1. Dezember 2017 - 3 L 1317.17 -, vom 7. Januar 2015 - VG 3 L 31.15 - und vom 14. Juni 2011 - VG 3 L 351.11 -, juris).
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