Rechtsprechung
   VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,54388
VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21 (https://dejure.org/2021,54388)
VG Berlin, Entscheidung vom 12.11.2021 - 3 L 393.21 (https://dejure.org/2021,54388)
VG Berlin, Entscheidung vom 12. November 2021 - 3 L 393.21 (https://dejure.org/2021,54388)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,54388) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Befreiung von der Maskenpflicht für Schüler erfordert gute Begründung - Corona-Virus

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerfG, 13.05.2020 - 1 BvR 1021/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).

    Bei der Wahl der notwendigen Schutzmaßnahmen haben der Gesetzgeber und auch die von ihm zum Verordnungserlass ermächtigte Exekutive nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts einen Spielraum für den Ausgleich der dabei widerstreitenden Grundrechte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

    Gleichwohl kann dieser Spielraum mit der Zeit - etwa wegen besonders schwerer Grundrechtsbelastungen und wegen der Möglichkeit zunehmender Erkenntnis - geringer werden (vgl. BVerfG, Beschluss vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 10).

  • VG Berlin, 06.05.2020 - 3 L 166.20

    Corona und Berliner Schulen: Schulschließungen und schrittweise Wiederaufnahme

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Es genügt dem Gebot der Rechtsklarheit, dass die näheren Modalitäten anhand des Musterhygieneplans weiter konkretisiert werden (zur Delegation der näheren Ausgestaltung von Schutzmaßnahmen durch die Fachverwaltung vgl. bereits VG Berlin, Beschluss vom 6. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, juris Rn. 25; vgl. zur Rechtsnatur des Muster-Corona-Hygieneplans für alle Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg: OVG Hamburg, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 1 Bs 114/21 -, juris Rn. 32 ff.).

    Auch die tatbestandlichen Voraussetzungen der Rechtsgrundlage für den Erlass der angegriffenen Maßnahmen, §§ 28 ff. IfSG sind erfüllt (zu den Voraussetzungen ausführlich VG Berlin, Beschluss vom 7. Mai 2020 - VG 3 L 167/20 -, Rn. 20, juris).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.05.2021 - 3 S 35.21

    Ärztliche Bescheinigung zur Befreiung des Tragens eines sogenannten

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Entgegen seiner Auffassung verstößt die Pflicht zur näheren Erläuterung seiner Erkrankung und Beibringung aussagekräftiger, nachvollziehbarer Atteste nach gefestigter Rechtsprechung der Kammer nicht gegen höherrangiges Recht (vgl. VG Berlin, Beschluss vom 31. März 2021 - VG 3 L 50/21; bestätigt von OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 19. Mai 2021 - OVG 3 S 35/21 -, juris Rn. 14).
  • BVerfG, 01.05.2020 - 1 BvR 1003/20

    Eilantrag gegen Verweigerung einer Ausnahme von dem Versammlungsverbot in der

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BVerfG, 12.05.2020 - 1 BvR 1027/20

    Unzulässige Verfassungsbeschwerden gegen Lockerungen und gegen Verlängerungen der

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    In einem solchen Falle sind die zuständigen Behörden verpflichtet, die notwendigen Schutzmaßnahmen zu treffen, soweit und solange es zur Verhinderung der Verbreitung übertragbarer Krankheiten erforderlich ist, um die grundrechtlichen Schutzpflichten aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG zu erfüllen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Mai 2020 - 1 BvR 1021/20 -, juris Rn. 8; vom 12. Mai 2020 - 1 BvR 1027/20 -, juris Rn. 6, und vom 1. Mai 2020 - 1 BvR 1003/20 -, juris Rn. 7).
  • BGH, 06.10.2021 - XII ARZ 35/21

    Fehlende Zuständigkeit der Familiengerichte für Anordnungen gegenüber Schulen in

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Auch die vom Antragsteller in Bezug genommenen Stellungnahmen der Prof. Dr. Ulrike K ... und einer Prof. Dr. Eva K ... (gemeint ist wohl Christof K ... ) aus der Entscheidung des für die Kontrolle von Verwaltungshandeln evident unzuständigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 AV 4/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, juris Rn. 7) Amtsgerichts Weimar vermögen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht zu erschüttern.
  • BVerwG, 21.06.2021 - 6 AV 4.21

    Bestimmung des zuständigen Gerichts bei einem rechtswegübergreifenden negativen

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Auch die vom Antragsteller in Bezug genommenen Stellungnahmen der Prof. Dr. Ulrike K ... und einer Prof. Dr. Eva K ... (gemeint ist wohl Christof K ... ) aus der Entscheidung des für die Kontrolle von Verwaltungshandeln evident unzuständigen (vgl. BVerwG, Beschluss vom 21. Juni 2021 - 6 AV 4/21 -, juris; BGH, Beschluss vom 6. Oktober 2021 - XII ARZ 35/21 -, juris Rn. 7) Amtsgerichts Weimar vermögen die Pflicht zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske nicht zu erschüttern.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 30.08.2011 - 3 S 93.11

    Antragsbefugnis eines Elternteils im vorläufigen Rechtsschutzverfahren betreffend

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Eine ordnungsgemäße Erklärung ist jedoch erforderlich, weil das Elternrecht aus Art. 6 GG ungeachtet seines individualrechtlichen Charakters beiden Elternteilen in unteilbarer Verantwortung zur gemeinsamen Ausübung zusteht was auch eine einvernehmliche Ausübung der elterlichen Befugnisse erfordert (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 30. August 2011 - OVG 3 S 93.11 -, juris m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 11 S 14.20

    Corona-Schutz; Besuchsrecht in Pflegewohnheimen; Besuch bei schwerkrankem Vater

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Dabei können sie auch Nichtstörer in Anspruch nehmen (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 - OVG 11 S 14/20 -, juris Rn. 9).
  • VG Berlin, 06.10.2020 - 3 L 322.20

    Anforderungen an ein ärztliches Attest zur Befreiung von der Maskenpflicht in

    Auszug aus VG Berlin, 12.11.2021 - 3 L 393.21
    Die Vereinbarkeit der vorgenannten landesrechtlichen Bestimmungen mit höherrangigem Recht, insbesondere mit Verfassungsrecht entspricht der gefestigten Rechtsprechung der Kammer (vgl. u.a. VG Berlin, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - VG 3 L 322/20 -, juris und Beschluss vom 28. Mai 2021 - VG 3 L 181/21 -, nicht veröffentlicht).
  • BVerfG, 24.01.2012 - 1 BvR 1299/05

    Zuordnung dynamischer IP-Adressen

  • BVerfG, 08.01.1981 - 2 BvL 3/77

    Verfassungsmäßigkeit des § 64e ABs. 1 BVG

  • OVG Hamburg, 21.06.2021 - 1 Bs 114/21

    Zur Testpflicht in Schulen gemäß Ziffer 1.2 des Muster-Corona-Hygieneplans für

  • VG Berlin, 28.05.2021 - 3 L 181.21
  • VG Berlin, 01.03.2022 - 3 L 25.22
    Die Regelungen begegnen weder formell noch materiell durchgreifenden rechtlichen Bedenken (vgl. u.a. VG Berlin, Beschluss vom 12. November 2021 - 3 L 393/21 -, juris Rn. 18 ff.; VG Berlin, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - VG 3 L 322/20 -, juris Rn. 18 ff.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht