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   VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01   

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https://dejure.org/2001,12474
VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01 (https://dejure.org/2001,12474)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 09.04.2001 - 3 L 400/01 (https://dejure.org/2001,12474)
VG Arnsberg, Entscheidung vom 09. April 2001 - 3 L 400/01 (https://dejure.org/2001,12474)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Notwendigkeit der Anordnung eines Versammlungsverbots im Vorfeld einer Demonstration mit rechtsradikalem Hintergrund; Gefahr für die öffentliche Ordnung durch rechtsextremistische Aufzüge und Versammlungen; Versammlungsverbot gegen die Nationaldemokratische Partei ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2001 - 5 B 395/01

    Verbot des Einmarsches

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Durch weitere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Aachen vom 22. März 2001 - 6 L 202/01 - und des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - wurde das Verbot einer Versammlung mit nationalsozialistischem Gepräge unter Hinweis auf einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung bestätigt.

    Nach dieser Rechtsprechung sind die Voraussetzungen für ein Einschreiten erfüllt, wenn eine Versammlung erkennbar ein Bekenntnis zum Nationalsozialismus beinhaltet und damit all jenen grundgesetzlichen Wertvorstellungen zuwiderläuft, die Ausdruck einer Abkehr vom Nationalsozialismus sind ( vgl. hierzu Beschluss vom 23. März 2001 - 5 B 395/01 - Seiten 3, 4 und 5).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2001 - 5 B 115/01

    Fackelaufzug der NPD verboten

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Gestützt auf den Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung haben das erkennende Gericht (Beschluss vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 -) ein von der Lüdenscheider Versammlungsbehörde gegen die NPD ausgesprochenes Versammlungsverbot bestätigt.
  • VG Arnsberg, 08.02.2001 - 3 L 153/01

    Rechtmäßigkeit einer Auflage für eine Versammlung

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Die Berechtigung dieser Auflagen unter dem Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung wurde durch Beschluss der Kammer vom 08. Februar 2001 - 3 L 153/01 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09. Februar 2001 - 5 B 180/01 - bestätigt.
  • BVerfG, 09.02.2001 - 1 BvQ 10/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Den Antrag auf Erlass einer dagegen gerichteten einstweiligen Anordnung lehnte das Bundesverfassungsgericht durch Beschluss vom 09. Februar 2001 - 1 BvQ 10/01 - ab.
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 9/01

    Keine rechtsextreme Demonstration am Holocaust-Gedenktag

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Im Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 9/01 - hat das Bundesverfassungsgericht zu dem hier in Rede stehenden Verstoss gegen die öffentliche Ordnung ausgeführt, dass dieser im Allgemeinen ein Versammlungsverbot nicht rechtfertige, jedenfalls aber nicht grundsätzlich als Schutzgut für eine Einschränkung des Versammlungsrechts unterhalb der Schwelle eines Versammlungsverbots ausscheide.
  • BVerfG, 24.03.2001 - 1 BvQ 13/01

    Zur teilweisen Aufhebung eines Versammlungsverbots im deutsch-niederländischen

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Durch Beschluss vom 24. März 2001 - 1 BvQ 13/01 - hat das Bundesverfassungsgericht die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs mit Maßgaben wiederhergestellt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2001 - 5 B 180/01

    Beschwerde gegen Auflagen bei rechtsextremistischer Demonstration in Hagen

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Die Berechtigung dieser Auflagen unter dem Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung wurde durch Beschluss der Kammer vom 08. Februar 2001 - 3 L 153/01 - und Beschluss des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 09. Februar 2001 - 5 B 180/01 - bestätigt.
  • VG Arnsberg, 24.01.2001 - 3 L 78/01
    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Gestützt auf den Gesichtspunkt eines Verstosses gegen die öffentliche Ordnung haben das erkennende Gericht (Beschluss vom 24. Januar 2001 - 3 L 78/01 -) und das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 5 B 115/01 -) ein von der Lüdenscheider Versammlungsbehörde gegen die NPD ausgesprochenes Versammlungsverbot bestätigt.
  • VG Hamburg, 25.01.2001 - 10 VG 291/01

    Zeitliche Verlegung einer Versammlung

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Das Verwaltungsgericht Hamburg (Beschluss vom 25. Januar 2001 - 10 VG 291/2001-) und das Hamburgische Oberverwaltungsgericht (Beschluss vom 26. Januar 2001 - 4 Bs 27/01 -) haben in dem Demonstrationszug einen Verstoss gegen die öffentliche Ordnung gesehen.
  • BVerfG, 26.01.2001 - 1 BvQ 8/01

    Erlass einer eA, die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs gegen eine

    Auszug aus VG Arnsberg, 09.04.2001 - 3 L 400/01
    Durch Beschluss vom 26. Januar 2001 - 1 BvQ 8/01 - hat das Bundesverfassungsgericht die Versammlung unter Auflagen genehmigt und zur Begründung ausgeführt, der Sachverhalt habe keinen Grund zur Annahme geboten, dass die Antragstellerin in Wirklichkeit eine der Verherrlichung des Nationalsozialismus dienende Versammlung habe durchführen wollen; Ausführungen zur Eignung bzw. Nichteignung des Gesichtspunkts der öffentlichen Ordnung im Zusammenhang mit einem Verbot einer Versammlung enthält der Beschluss nicht.
  • BVerfG, 12.04.2001 - 1 BvQ 19/01

    Erneut Demonstrationsverbot aufgehoben

    unter Aufhebung der Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. April 2001 - 5 B 492/01 - und des Verwaltungsgerichts Arnsberg vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs des Antragstellers gegen den Ablehnungsbescheid des Polizeipräsidiums Hagen vom 3. April 2001 - VL 12-231-12/01 - wieder herzustellen.

    Das Verwaltungsgericht Arnsberg hat den Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des vom Antragsteller eingelegten Widerspruchs im Beschluss vom 9. April 2001 - 3 L 400/01 - abgelehnt.

  • VG Arnsberg, 11.04.2001 - 3 L 430/01

    Ausgestaltung des einstweiligen Rechtsschutzes gegen ein sofort vollziehbares

    Auf der Grundlage der bereits erwähnten Beschlüsse des Oberverwaltungsgerichts für das Land O vom 25. Januar 2001, 09. Februar 2001 und 23. März 2001 geht auch die erkennende Kammer - wie in ihrem Beschluss vom 09. April 2001 - 3 L 400/01 - (betreffend eine Veranstaltung in I2 am 16. April 2001) davon aus, dass die öffentliche Ordnung im Sinne des § 15 VersammlG das Friedensgebot und den Schutz der Menschenwürde umfasst sowie die Strukturprinzipien der Demokratie, des Föderalismus und der Rechtsstaatlichkeit und dass diese öffentliche Ordnung unmittelbar durch Bestrebungen gefährdet wird, die die nationalsozialistische Diktatur oder ihre führenden Vertreter und Symbolfiguren verherrlichen oder verharmlosen, auch wenn die Schwelle der Strafbarkeit im Einzelfall noch nicht erreicht sein mag.
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