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   OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08   

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OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08 (https://dejure.org/2010,18180)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 (https://dejure.org/2010,18180)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 (https://dejure.org/2010,18180)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 195 BGB, § 203 BGB
    Kostenerstattungsanspruch nach § 23 Abs. 5 StrG ST; Verjährung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beantwortung der Darlegungslast und Beweislast durch das anzuwendende materielle Recht bei der Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 23 Abs. 5 Straßengesetz des Landes Sachsen Anhalt ( StrG LSA); Geltung der Verjährung nach § 195 BGB im Hinblick auf den ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen nach § 23 Abs. 5 StrG LSA

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beantwortung der Darlegungslast und Beweislast durch das anzuwendende materielle Recht bei der Geltendmachung des Kostenerstattungsanspruchs nach § 23 Abs. 5 Straßengesetz des Landes Sachsen Anhalt (StrG LSA); Geltung der Verjährung nach § 195 BGB im Hinblick auf den ...

Besprechungen u.ä.

  • kurzschmuck.de (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kostenbeteiligung der Straßenbaulastträger

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 31.01.2002 - 2 C 6.01

    Annahme von Schmiergeld; Herausgabe von Schmiergeld; Herausgabeanspruch des

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.11.1986 - 5 C 74/85 - BVerwGE 75, 173, 179 und Urt. v. 31.01.2002 - 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389, 392) hatte angenommen, dass die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. eine zutreffende Konkretisierung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Abwägung gegen den Grundsatz der gesetzmäßigen Verwaltung darstellt, der einer Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche widerstreitet.
  • BVerwG, 21.01.2010 - 9 B 66.08

    Rückabwicklung eines nichtigen Ablösungsvertrags über Erschließungsbeiträge;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Die aus dem Bürgerlichen Recht übernommenen Rechtsgrundsätze des öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches und dessen Verjährung finden lediglich Anwendung in Ausfüllung und zur Ergänzung einer Lücke des geschriebenen Landesrechts und teilen damit dessen Rechtscharakter (vgl. BVerwG, Beschl. v. 21.01.2010 - 9 B 66.08 - juris m. w. N.).
  • BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 74.85

    Aufwendungsersatzansprüche - Verjährung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Die bisherige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Urt. v. 27.11.1986 - 5 C 74/85 - BVerwGE 75, 173, 179 und Urt. v. 31.01.2002 - 2 C 6.01 - BVerwGE 115, 389, 392) hatte angenommen, dass die dreißigjährige Verjährungsfrist des § 195 BGB a. F. eine zutreffende Konkretisierung der Grundsätze der Rechtssicherheit und des Rechtsfriedens in Abwägung gegen den Grundsatz der gesetzmäßigen Verwaltung darstellt, der einer Verjährung öffentlich-rechtlicher Ansprüche widerstreitet.
  • BAG, 28.05.2008 - 10 AZR 358/07

    Baugewerbe - Montage von Gewächshäusern - Urproduktion

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Eine anderweitige Beendigung des Verfahrens im Sinne des § 204 Abs. 2 Satz 1 BGB liegt auch im Falle der Rücknahme vor (vgl. BAG, Urt. v. 28.05.2008 - 10 AZR 358/07 - juris; Heinrichs, in: Palandt, BGB, 69. Auflage 2009, § 204 Rdnr. 33).
  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts lässt sich die Frage, wer die Feststellungs- oder Beweislast im Verwaltungsprozess trägt, in erster Linie aus dem jeweils anzuwendenden materiellen Recht beantworten (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.07.2007 - 9 C 5.06 - BVerwGE 129, 100 m. w. N.).
  • BVerwG, 15.06.2006 - 2 C 10.05

    Schadensersatzanspruch des Dienstherrn wegen Dienstpflichtverletzung des Beamten,

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Soweit spezielle Regelungen fehlen, sind in Bezug auf die Verjährung öffentlich-rechtlicher Erstattungsansprüche grundsätzlich die Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend anzuwenden (vgl. BVerwG, Urt. v. 15.06.2006 - 2 C 10.05 - NJW 2006, 3225 m. w. N.).
  • BVerwG, 11.12.2008 - 3 C 37.07

    Vermögenszuordnung; Herausgabeanspruch; Erlösherausgabe; Erlösauskehr;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Soweit der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in den Urteilen vom 11. Dezember 2008 (3 C 37.07 u. a., BVerwGE 132, 324) zum bundesrechtlichen Ausgleichsanspruch des § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG eine andere Auffassung vertritt und für diesen Anspruch weiterhin von einer Verjährungsfrist von 30 Jahren ausgeht, sind diese Erwägungen auf den landesrechtlichen Anspruch des § 23 Abs. 5 StrG LSA nicht übertragbar.
  • BVerwG, 15.12.1967 - VI C 98.65

    Anwendbarkeit des Grundsatzes der Verjährung im öffentlichen Recht bei

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist zunächst anerkannt, dass die Regeln des Bürgerlichen Gesetzbuches über die Verjährung - insbesondere § 195 BGB a. F. - auf vermögensrechtliche Ansprüche des öffentlichen Rechts grundsätzlich auch dann entsprechend anwendbar sein können, wenn wie hier sowohl Gläubiger als auch Schuldner Körperschaften des öffentlichen Rechts sind (vgl. Urt. v. 15.12.1967 - VI C 98.65 - BVerwGE 28, 336).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.03.2009 - 4 L 438/06

    Befugnis zur Erhebung von Benutzungsgebühren gegenüber Straßenbaulastträgern für

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Auch das grundsätzliche Ziel einer solchen vertraglichen Vereinbarung ist es, die Kosten, die dem Straßenbaulastträger wahrscheinlich entstanden wären, möglichst verlässlich zu prognostizieren (vgl. OVG LSA, Urt. v. 24.03.2009 - 4 L 438/06 - KStZ 2009, 131).
  • BVerwG, 26.01.1979 - 4 C 52.76

    Feststellungs- und Beweislast im Verwaltungsstreitverfahren; Endgültige

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 19.05.2010 - 3 L 418/08
    Diese grundsätzliche Beweislastregelung modifizierend kann jedoch auch von Bedeutung sein, dass bestimmte Vorgänge derart in die Sphäre einer Partei fallen, dass die andere Partei vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten stehen würde, wenn sie für diese Vorgänge die Beweislast trüge (vgl. BVerwG, Urt. v. 26.01.1979 - 4 C 52.76 - DÖV 1979, 602).
  • OVG Thüringen, 28.07.2011 - 3 KO 1326/10

    Verjährung des Erstattungsanspruchs

    Überwiegend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie sich da- mit bereits zu befassen hatte - davon aus, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. in drei Jahren verjähren (für den Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG so etwa VG Lüneburg, Urteil vom 03.12.2008 - 5 A 81.08 - juris; für sonstige Erstattungsansprüche ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.12.2008 - 1 A 444/07 - juris Rdn. 27 ff., VG Berlin, Urteil vom 11.02.2010 - 16 K 117.09 - juris Rdn. 27 sowie OVG Sachsen- Anhalt, Urteile vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 - LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff. und vom 20.04.2011 - 3 L 277/09 - juris Rdn. 29).

    Zwar lässt dies nicht zwingend den Schluss zu, dass die durch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz geschaffene neue Rechtslage auch auf die Verjährung der im Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetz geregelten vermögensrechtlichen Ansprüche übertragen werden kann (in diesem Sinne für das dortige Landesrecht auch OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff.); hierzu hätte es einer ausdrücklichen Verweisungsregelung bedurft.

    Die Verjährungsregelungen verfolgen (auch) im öffentlichen Recht im Wesentlichen das Ziel, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herbeizuführen (vgl. dazu aus der Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 15.05.1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 = juris Rdn. 32; Urteil vom 04.10.1994 - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 = juris Rdn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010, a. a. O.; aus der Lit. s. etwa Guckelberger, Die Verjährung im Öffentlichen Recht, S. 78 mit weiteren Nachw. aus Rspr. und Lit.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2012 - 12 A 876/12

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruches eines Landes

    Überwiegend geht die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung - soweit sie sich damit bereits zu befassen hatte - davon aus, dass öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche in entsprechender Anwendung des § 195 BGB n. F. in drei Jahren verjähren (für den Erstattungsanspruch nach § 49a Abs. 1 VwVfG so etwa VG Lüneburg, Urteil vom 3. Dezember 2008 - 5 A 81.08 -, juris; für sonstige Erstattungsansprüche ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Dezember 2008 - 1 A 444/07 -, juris, Rdn. 27 ff., VG Berlin, Urteil vom 11. Februar 2010 - 16 K 117.09 -, juris, Rdn. 27 sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteile vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - LKV 2010, 519 = juris, Rdn. 34 ff. und vom 20. April 2011 - 3 L 277/09 -, juris, Rdn. 29).

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 -, juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).

    vgl. Thür.OVG, a.a.O., mit Hinweis auf die Begründung des entsprechenden Gesetzesentwurfes der Bundesregierung, BT-Drucks. 14/9007, S. 26 oben und S. 40 f.; auf OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519, juris und auf Guckelberger, Die Verjährung im öffentlichen Recht, Tübingen 2004, S. 641 ff. (655 f.).

    Insoweit macht sich der Senat zu Eigen, wenn das Thüringische OVG richtigerweise ausführt, das die Verjährungsregelungen (auch) im öffentlichen Recht im Wesentlichen das Ziel verfolgen, Rechtsfrieden und Rechtssicherheit herbeizuführen (vgl. dazu aus der Rechtsprechung BVerwG, Urteil vom 15. Mai 1984 - 3 C 86.82 -, BVerwGE 69, 227 = juris, Rdn. 32; Urteil vom 4. Oktober 1994 - 1 C 41.92 -, BVerwGE 97, 1 = juris, Rdn. 23; OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, a. a. O.; aus der Lit. s. etwa Guckelberger, Die Verjährung im Öffentlichen Recht, S. 78 mit weiteren Nachw. aus Rspr. und Lit.).

  • BVerwG, 22.03.2012 - 3 C 21.11

    Revisionsbegründungsfrist; Verspätung; Säumnis; Fristversäumnis; Wiedereinsetzung

    Die Einwände, welche die Beklagte dagegen unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts (Urteil vom 28. Juli 2011 - 3 KO 1326/10 - juris) erhebt, geben keine Veranlassung, von dieser Rechtsprechung abzurücken, dies schon deswegen, weil sich das Oberverwaltungsgericht für den dort behandelten landesrechtlichen Erstattungsanspruch auf die hier nicht maßgebliche Gesetzgebungsgeschichte des § 53 des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes beruft (ähnlich verhält es sich mit dem Urteil des OVG Magdeburg vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - mit Anmerkung von Fenzel/Hennig in LKV 2010, 519 f.).
  • OVG Thüringen, 20.04.2011 - 3 KO 505/09

    Verjährung des Zinsanspruchs aus § 49a Abs. 3 VwVfG TH 2009 und des sog.

    Ob für öffentlich-rechtliche Erstattungsansprüche nach dem Inkrafttreten der neuen Verjährungsregelungen des BGB etwas anderes gilt (gegen eine entsprechende Anwendung des § 195 BGB n. F. BVerwG, Urteil vom 11.12.2008 - 3 C 37.07 -, BVerwGE 132, 324 = juris Rdn. 10 ff.; dafür aber BVerwG, Urteil vom 15.06.2006 - 2 C 10.05 - NJW 2006, 3225 = juris Rdn. 19 und Urteil vom 15.05.2008 - 5 C 25.07 - BVerwGE 131, 153 = NVwZ 2008, 1369 = juris Rdn. 27 sowie OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519 = juris Rdn. 34 ff.), bedarf im vorliegenden Fall keiner Entscheidung.
  • OVG Sachsen, 26.01.2017 - 3 A 616/15

    Grundurteil; öffentlich-rechtlicher Vertrag; Kostenbeteiligung für

    Nimmt er für die an sich ihm obliegende Aufgabe der Straßenentwässerung die Abwasseranlage eines Trägers der Abwasserentsorgung in Anspruch, ist es ihm im Hinblick auf dessen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch lediglich erlaubt, zur Erleichterung der Berechnung die Ermittlung der konkreten Höhe der einmaligen Kostenbeteiligung im Rahmen eines Vergleichsvertrags i. S. v. § 55 VwVfG festzulegen und hierbei auch auf Pauschalsätze zurückzugreifen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 -, juris Rn. 24).
  • VG Gera, 21.02.2017 - 3 K 448/13

    Straßenentwässerung; Kostenbeteiligung nach § 23 Abs. 5 Satz 1 StrG TH

    Denn diese fiktive Kanalführung beinhaltet nur die Durchleitung des Niederschlagswassers, das aus dem Straßenabschnitt stammt, für den der Kostenpflichtige die Straßenbaulast trägt, und umfasst nicht die Zuflüsse anderer Straßenbaulastträger (vgl. ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 - zitiert nach juris, Rn. 29, 31).

    In einem solchen Fall ist das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt wohl der Auffassung, dass der fiktive Straßenentwässerungskanal des Straßenbaulastträgers der Linienführung der tatsächlich errichteten Anlage folgen müsse (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, a.a.O., Rn. 28).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 20.04.2011 - 3 L 277/09

    Verjährung von Kostenerstattungsansprüchen für Errichtung einer

    Das Verwaltungsgericht hat - im Ergebnis zutreffend - ausgeführt, dass auf den Erstattungsanspruch des § 23 Abs. 5 StrG LSA die regelmäßige Verjährungsfrist des § 195 BGB anwendbar ist (Urt. d. Senates v. 19.05.2010 - 3 L 418/08 -, LKV 2010, 519).
  • OVG Sachsen, 04.11.2021 - 3 A 616/15

    Abwasserentsorgungsanlage; Straßenentwässerung; Kostenbeteiligung; ersparte

    Nimmt er für die an sich ihm obliegende Aufgabe der Straßenentwässerung die Abwasseranlage eines Trägers der Abwasserentsorgung in Anspruch, ist es ihm im Hinblick auf dessen gesetzlichen Kostenerstattungsanspruch lediglich erlaubt, zur Erleichterung der Berechnung die Ermittlung der konkreten Höhe der einmaligen Kostenbeteiligung im Rahmen eines Vergleichsvertrags i. S. v. § 55 VwVfG festzulegen und hierbei auch auf Pauschalsätze zurückzugreifen (vgl. OVG LSA, Urt. v. 19. Mai 2010 - 3 L 418/08 -, juris Rn. 24).
  • VG Magdeburg, 12.09.2013 - 9 A 153/11

    Gerichtliche Feststellung eines "alten Wasserrechts"; Kenntnis der Behörde vom

    Diese grundsätzliche Beweislastregelung modifizierend kann jedoch auch von Bedeutung sein, dass bestimmte Vorgänge derart in die Sphäre eines Beteiligten fallen, dass der andere Beteiligte vor unzumutbaren Beweisschwierigkeiten stehen würde, wenn er für diese Vorgänge die Beweislast trüge (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1979 - 4 C 52.76 - juris; OVG LSA, Urteil vom 19.05.2010 - 3 L 418/08 -).
  • VG Halle, 06.12.2018 - 8 A 239/18

    Straßen- und Wegerecht (ohne Enteignungsrecht sowie Eisenbahn-, Kleinbahn-,

    Das gilt auch dann, wenn eine Kostenerstattung für die erstmalige Herstellung der Straßenentwässerung tatsächlich nicht erfolgt ist, weil eine Kostenerstattung nach § 23 Abs. 5 StrG LSA nur für bereits bei Inkrafttreten des StrG LSA nach dem 10. Juli 1993 hergestellte oder erneuerte Anlagen in Betracht kommt (vgl. hierzu OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 19. Mai 2010, 3 L 418/08, juris).
  • VG Leipzig, 09.05.2012 - 1 K 1132/10

    Anspruch auf Erstattung eines Kostenanteils für die Herstellung einer

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